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Ich habe die Kamera nach 3 Tagen ja wieder zurück geschickt und mich relativ schnell dazu entschieden da ich bewusst nicht die 2 Wochen Widerrufsfrist ausnutzen wollte.
In diesen 3 Tagen habe ich knapp 460 Auslösungen gemacht.
Den Text findest du in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers. Was unter Prüfung zu verstehen ist, sagt dir die Rechtsprechung. Deine Nutzung fällt sicher nicht darunter, so dass ein Abzug gerechtfertigt wäre. Deine Händlerin liest übrigens hier mit....
Das sie hier mit liest stört mich in keinster Weise.
Wieso auch, Ich habe keinerlei negativer aussagen gemacht. Versuche ich doch nur meine Neugier zu befriedigen ;-)