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K30 + 100mm Makro WR + AF

Vielen dank für die links, werde ich mir nachher zu Gemüte führen.

Grüße Zhenwu
 
Ich habe die Kamera nach 3 Tagen ja wieder zurück geschickt und mich relativ schnell dazu entschieden da ich bewusst nicht die 2 Wochen Widerrufsfrist ausnutzen wollte.
In diesen 3 Tagen habe ich knapp 460 Auslösungen gemacht.

Ist die Frage wirklich (noch) hypothetisch, oder hat der Händler vielleicht schon seinen Unmut über die Bilderzahl geäußert?

Wenn findest du ansonst sicher keine Gesetzestexte, sondern entsprechende Urteile und Kommentare als Fazit aus solchen Urteilen.

P.S. Ich würde den Händler verstehen...
 
Ich möchte doch nur wissen ob es so einen Gesetzestext gibt oder nicht.

Ob eine Wertminderung gerechtfertigt ist ones nicht will ich hier nicht diskutieren...

Grüße Zhenwu
Den Text findest du in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers. Was unter Prüfung zu verstehen ist, sagt dir die Rechtsprechung. Deine Nutzung fällt sicher nicht darunter, so dass ein Abzug gerechtfertigt wäre. Deine Händlerin liest übrigens hier mit.... :D
 
Danachklingen Deine kurzen Beiträge, die viel Andeuten aber nichts an Infos bieten, aber nicht.
Sie eröffnen viele Fragen, geben aber keine Antworten.
 
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