Gast_142630
Guest
Die Nacherfüllung (§§ 437,439 BGB) ist der vorrangige Anspruch (Primäranspruch) des Käufers. Er kann dabei zwischen der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder der Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung) wählen.
Genau so ist es. Von "Geld zurück, sofort!" ist dabei keine Rede! So wie Mark Striper es ursprünglich geschrieben hatte:
Du hast bei einem Defekt das Recht, die Ware zurückzugeben und den Kaufpreis erstattet zu bekommen.
Ist und bleibt es definitiv FALSCH!