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Ist meine D800 neu?

Eigendlich ist es ganz einfach, wenn man nach dem Auspacken und anschalten der Kamera nicht sofort aufgefordert wird das Datum einzugeben, dann war die Kamera schon einmal aus der Verpackung.

Wenn der liebe Endkontrollör von Nikon sich eine zwecks Stichprobentest schnappt und testet, dann nimmt er sich eine schon zum Verkauf fertig verpacktes Gerät, öffnet die Verpackung, kontrolliert den Inhalt auf Vollständigkeit und ob alles an der vorgesehenen Stelle ist, nimmt die Kamera, steckt eine Speicherkarte ein (die warscheinlich schon einige Aufnahmen enthält, daher auch deine hohe Dateizahl) muss das Datum einstellen (der Einfachheit halber nicht das richtige) und macht genau EINE Auslösung.
Nach diese Prozedere wird alles wieder Verpackt und die Kamera kommt in den Handel.

Viel Spass mit der NEUEN Kamera!!!
;)

Wenn man die Kamera einschaltet, dann wird man sofort aufgefordert die Sprache auszuwählen, nicht das Datum!
 
AW: Heiteres Debattieren...

... um Begrifflichkeiten, die gerne durcheinandergeworfen werden ;)

Es gibt sowohl das gesetzliche Widerrufsrecht als auch das (alternativ mögliche) Rueckgaberecht, Unterschied u.a. die 40-EUR-Regel. Eine generelle Wertersatzpflicht ist unzulässig, im Einzelfall aber möglich.
Alles weitere siehe Google, Wikipedia und vor allem BGB, jetzt wird fotografiert :)

PS: bei Neuwagen wurde schon um den Kilometerstand prozessiert, dieser muss nicht generell "0" sein.

...belehrte der Laie den Juristen mit google und wikipedia...:lol:

Gesetzliches Widerrufsrecht:

Der EuGH hat entschieden, dass Versandkosten umlegbar sind, Nutzungsersatz kann nicht verlangt werden, es sei denn bei Treuwidrigkeit.

Rückgaberecht:

Gibt es nur, wenn der Verkäufer dies freiwillig gewährt, das Gesetz kennt sowas nicht. Wenn er es gewährt, darf er grundsätzlich selbiges auch in den Grenzen des Zulässigen ausgestalten, also mit Nutzungsersatz, auch generell.

Und jetzt wird fotografiert...:)
 
AW: Heiteres Debattieren...

...belehrte der Laie den Juristen mit google und wikipedia...:lol:

Gesetzliches Widerrufsrecht:

Der EuGH hat entschieden, dass Versandkosten umlegbar sind, Nutzungsersatz kann nicht verlangt werden, es sei denn bei Treuwidrigkeit.

Rückgaberecht:

Gibt es nur, wenn der Verkäufer dies freiwillig gewährt, das Gesetz kennt sowas nicht. Wenn er es gewährt, darf er grundsätzlich selbiges auch in den Grenzen des Zulässigen ausgestalten, also mit Nutzungsersatz, auch generell.

Und jetzt wird fotografiert...:)

Mittlerweile zu Trübe draußen...
Auch der Laie kann Gesetze lesen und oft sogar verstehen:
§ 356 BGB Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen
Streitigkeiten über Anwendung und Rechtmaessigkeit des Rueckgaberechts überlasse ich dann gerne dem Juristen ;)

Im übrigen will ich weder den Forenbenutzer im Allgemeinen noch den Juristen im Besonderen belehren, sondern nur darauf hinweisen, daß es vor dem debattieren von Begrifflichkeiten sinnvoll wäre, sich zu informieren (warum nicht auch mit den Möglichkeiten des www?), gerade auch bei nicht-Foto-Themen.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Heiteres Debattieren...

...jetzt isses nicht nur zu trübe, sondern zu dunkel obendrein...

Mittlerweile zu Trübe draußen...
Auch der Laie kann Gesetze lesen und oft sogar verstehen:
§ 356 BGB Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen
Streitigkeiten über Anwendung und Rechtmaessigkeit des Rueckgaberechts überlasse ich dann gerne dem Juristen ;)

Im übrigen will ich weder den Forenbenutzer im Allgemeinen noch den Juristen im Besonderen belehren, sondern nur darauf hinweisen, daß es vor dem debattieren von Begrifflichkeiten sinnvoll wäre, sich zu informieren (warum nicht auch mit den Möglichkeiten des www?), gerade auch bei nicht-Foto-Themen.

Ja, aber darin steht "kann", es ist kein zwingendes Recht, der Verkäufer muss es anbieten. Die Vorschrift ist EU-Verbraucherrechtsrichtlinien-Murks, den Deutschland umsetzen musste.

Die Folgen sind nicht anders als beim Widerruf, deswegen verweist § 356 BGB ja auch auf den Widerruf.

Und darüber hinaus kann der Verkäufer natürlich noch freiwillige andere Rückgaberechte NEBEN dem Widerruf einräumen. Nur halt nach seinen Regeln, wie z.B. beim großen Fluss ohne Kosten oder woanders mit Wertersatzklausel...

Also wie man sieht, muss man für solches Gedöns nicht von ungefähr 2 Staatsexamina ablegen...:)
 
Hier geht es ausschließlich um technische Fragestellungen. Für die juristischen Aspekte dieses Falls gibt es sicherlich geeignetere Foren, also führt die Diskussion bitte hier nicht weiter.
 
Hat der TE vielleicht auch einmal LV aktiviert und dann das erste Bild geschossen?

hallo, vielen Dank für den Tip. Es ist im Rahmen dieses doch inzwischen langen Threads etwas verloren gegangen, dass mir die Zahl 2 nicht zu hoch, sondern eher zu niedrig war und ich daher "Manipulation" gewittert habe. Weil ich ja von regelmaessigen Testauslösungen nach der Produktion bei Nikon ausgegangen bin. Interessanter fand ich, dass Verpackung, Datum und Dateiname nicht ganz "frisch" waren.

Inzwischen finde ich den AF-Test interessanter, bin aber noch nicht dazu gekommen.

Das mit der in der D100 formatierten Speicherkarte hat sich bestätigt. Habe mit einer anderen (jetzt SD) Karte mit nicht-D800-Formatierung getestet und bin jetzt bei dsc_7186. Shuttercount nach wie vor klein (jetzt halt ein paar). Die inzwischen formatierte CF-Karte zaehlt nach Bild dsc_0325 jetzt auch im Bereich 7187 weiter. Die anderen Nikons haben meines Wissens in ihrer Default Einstellung in jedem neuen Ordner von dsc_0001 angefangen zu zaehlen. Naja, oder ich hab vergessen, dass ich das konfiguriert habe.

Die Sprache stand übrigens auf Englisch, hab ich grad erst umgestellt, das Datum wie geschrieben irgendwas Mitte / Ende Januar 2012.
 
Aha. Na, wenn Du meinst. :ugly:

Ich schrieb, wie ich bei Objektivneukauf (und ich rede nur von Drittherstellerobjektiven) vorgehe, bei denen Qualitätsschwankungen bekannt sind und dafür werde ich als Wichtigtuer tituliert? :o

ZB zeigten 2 der 3 Exemplar meines Tamrom 70-300 eine deutliche Unschärfe bei 300mm, das dritte Exemplar war dagegen scharf – und wurde meines, die beiden anderen gingen zurück.
Wenn Du ein Unscharfes behalten würdest, gerne, darfst Du. Oder Du schickst es dann zum Hersteller und erfährst vielleicht 3 Wochen später, dass es innerhalb der Toleranzen liegt, was Dir aber gar nix nützt, weil dann schon die Rückgabefrist abgelaufen ist.

Derweil habe ich von Anfang an ein scharfes Exemplar.

Ich habe wohl gemerkt nie zwei Bodys gekauft sondern nur gesagt, dass ich Leute verstehen kann, die das zB bei einer D800 wegen dem AF-Problem täten. :rolleyes:
wohl 2x verwackelt und 1x glück gehabt.
wenn das jeder so macht, gibt es in 6 mon. nur noch unscharfe objektive auf dem markt.
du bist wohl auch so einer der die halbroten erbeeren gegen die roten aus der nachbarschale tauscht ?
 
da Nikon "um die Ecke" ist, hab ich dort mal gefragt. Kamera ist offenbar völlig ok. Hat wohl der Händler einfach mal den Akku reingesteckt und die Kamera "angefasst". Und das Handbuch ausgepackt. Finde ich zwar weiterhin seltsam, aber ich kuemmer mich nicht mehr drum. Die ersten Fotos sind schomal ganz ok geworden. Der AF ist links zumindest nicht deutlich schlechter als mittig oder rechts. Feinjustierung muesste ich noch machen...

nochmal Danke fuer die rege Diskussion :)
 
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