Gast_449456
Guest
Hier heist es nicht im Forum wühlen sondern mit dem Verkäufer klären was evtl. geht.
Niemand hier außer dem TO weiß zu welchen kaufvertraglichen Konditionen die Kamera verkauft wurde - was aber wird hier gemacht??....pro / contra gemutmast
Ich habe auch schon mal eine Kamera gebraucht (unter Ausschluss von Garantie und Gewährleistung) gekauft bei der keine 10 Tage später ein Verschlussdefekt eintrat - mein Risiko und mein Problem. Sie funktionierte beim Erwerb bestens und der Verkäufer bot sie nach besten Wissen an - hellsehen kann keiner. Ich hab sie dann auf eigene Kosten reparieren lassen und habe sie noch Jahre gennutzt bevor ich sie dann in die Verwandschaft verschenkte.
Wenn ich gebraucht, unter Ausschluss von Garantie und Gewährleistung, etwas kaufe - und keine sonstigen Garantien (z.B Restgrarantie durch Hersteller oder Gewährleistungen durch Händler) bestehen dann ist es nach dem in Kraft treten der beiderseitigen Willensbekundungen allein das Risiko des Käufers - also meins - wenn ein Defekt, etc. eintritt.
Gruß Lothar
Niemand hier außer dem TO weiß zu welchen kaufvertraglichen Konditionen die Kamera verkauft wurde - was aber wird hier gemacht??....pro / contra gemutmast

Ich habe auch schon mal eine Kamera gebraucht (unter Ausschluss von Garantie und Gewährleistung) gekauft bei der keine 10 Tage später ein Verschlussdefekt eintrat - mein Risiko und mein Problem. Sie funktionierte beim Erwerb bestens und der Verkäufer bot sie nach besten Wissen an - hellsehen kann keiner. Ich hab sie dann auf eigene Kosten reparieren lassen und habe sie noch Jahre gennutzt bevor ich sie dann in die Verwandschaft verschenkte.
Wenn ich gebraucht, unter Ausschluss von Garantie und Gewährleistung, etwas kaufe - und keine sonstigen Garantien (z.B Restgrarantie durch Hersteller oder Gewährleistungen durch Händler) bestehen dann ist es nach dem in Kraft treten der beiderseitigen Willensbekundungen allein das Risiko des Käufers - also meins - wenn ein Defekt, etc. eintritt.
Gruß Lothar