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Häufiges Thema Versicherung

Hat mich jetzt selbst neugierig gemacht und ich hab grad bei PundP in Hamburg angerufen:
Einschlafen ist prinzipiell grob fahrlässig! Aaaaaber :) ... evtl. kommt man raus, wenn man z.B. jemanden zum Aufpassen bestimmt hatte (der freundliche Deckennachbar etc.). Aber das ist natürlich alles Spekulation und genau deshalb gibt es ja dann auch Verhandlungen. Ich persönlich würde daraus den Schluss ziehen: Lieber nicht einschlafen ;)
 
pspilot schrieb:
und da bekommt man so einiges mit (übrigens auch, dass der Betrug zu 99% der Fälle von den Versicherten ausgeht :rolleyes:).

Einspruch, bloß weil noch nie eine Versicherung wegen Betruges verurteilt wurde , heisst das doch nicht ein Versicherungbetrug ist einseitig, ich bin immer von Versicherungen betrogen worden :D oder später hatten sie es zumindest versucht.....

1.) Beispiel 3 Monate altes Autoradio 1000 DM / Ersatzangebot 200 DM
2.) Beispiel Unfall, der VersicherungSachverständige nutzte eine 2 Jahre alte Preisliste und "vergass" Teile ( bedauerliches Versehen :stupid: )
3.) Beispiel Unfall, total verrotteter Bus die Versicherung rechnete sofort ohne weitere Prüfung einen Totalschaden ab, ich muss ja zahlen (entweder bar oder in höheren Prämien) ! obwohl ich auf die Vorschäden hingewiesen hatte
4.) Beispiel Privathaftpflicht ( ebenfalls abtruse Argumente BGB Zeitwert )
5.) Beispiel Unfall/Heckaufprall und meiner Dinge die im Kofferraum zu Bruch gingen, ja ihre Sachen waren im Kofferraum bestimmt nicht angeschnallt , bitte wer schnallt Dinge im Kofferraum an, na ich logischwerweise wenn mir die Versicherung so kommt, mit Unterstellungen

usw.
 
@jar: Das ist genau was ich meinte. Du kannst noch so viele Beispiele auflisten, es bleiben Einzelfälle, deren genaue Umstände hier zu umfangreich wären, so ärgerlich es für dich in der damaligen Zeit auch war.

Außerdem, es gibt natürlich schon einen Unterschied (der aber leicht auszumachen ist), zwischen nicht eingehaltenen Versicherungsbedingungen und einem bescheuerten Sachbearbeiter - und die gibt es natürlich. Ich glaub' beim angeschnallten Kofferrauminhalt wär ich vor Lachen vom Schreibtischstuhl gefallen :lol: Sowas argumentiert man in 10 Minuten vom Tisch. ABER: Es gibt natürlich auch Leute, die transportieren beim Auffahrunfall grad mal ihre 50.000 ? Super-Lautsprecher durch die Gegend. Da darf dann schon mal gefragt werden, ob bei solchen Werten nicht etwas mehr Sorgfalt angesagt wäre. Genau das macht dann übrigens auch ein Richter.
 
pspilot schrieb:
@jar: Das ist genau was ich meinte. Du kannst noch so viele Beispiele auflisten, es bleiben Einzelfälle.

eben, aber die Summe dieser "Einzelfälle" über 32 Jahre lässt mich persönlich zu dem Ergebnis kommen, Versicherungsbetrug findet massiv von anderer Seite statt ;)

Ich persönlich kenne keinen Fall der einfach nur glatt über die Bühne ging, es war immer ein Hauen und Stechen bis man sein Recht( oder was man dafür halten bzw. grad noch tolerieren kann) bekam.
 
jar schrieb:
Ich persönlich kenne keinen Fall der einfach nur glatt über die Bühne ging, es war immer ein Hauen und Stechen bis man sein Recht( oder was man dafür halten bzw. grad noch tolerieren kann) bekam.
Ich kenne aus persönlicher Erfahrung ausschließlich solche glatten Fälle und von allen anderen kenne ich die Details nicht :D
 
also das hab ich jetzt noch nicht so recht gecheckt.

soll ich nun beim Antrag den Preis angeben, den ich bezahlt habe oder den preis für den ich die sachen momentan beim Inethändler bekomme (nicht der günstigste aber sagen wir mal günstiger gängiger durchschnittspreis)???

:confused:

ist es so:
a) wenn ich meinen bezahlten preis angebe (vor 6 monaten, preise inzwischen gefallen), dann zahle ich zwar mehr Geld (2% vom angegebenen wert) aber bekomme auch mehr zurück beim schadensfall.

b) ich gebe die momentanen üblichen Preise an, d.h. ich zahle weniger Gebühr aber bekomme auch nur das geld wofür ich ne neue kaufen kann?

wieviel geld bekomm ich generell zurück? das geld was ich ausgegeben habe oder das Geld wofür ich mir die gleiche sache neu wieder beschaffen kann?


hmm??

beispiel:
350 wurde für 700€ vor 6 monaten gekauft, nun gibt es sie fast überall für 550€
was angeben?



thx
 
Fun4Fun schrieb:
beispiel:
350 wurde für 700? vor 6 monaten gekauft, nun gibt es sie fast überall für 550?
was angeben?

Ich weiß nicht, wie es bei anderen Versicherungen ist, bei PundP jedenfalls zählt der Betrag auf der Rechnung...

Von daher zahlt es sich hier durchaus aus, bei einem günstigen Anbieter zu kaufen.

Gruß,

Markus.
 
soll ich nun beim Antrag den Preis angeben, den ich bezahlt habe oder den preis für den ich die sachen momentan beim Inethändler bekomme
Wollen die von Dir keine Rechnungen sehen?

Bisher kannte ich nur Versicherungen, die (a) die Quittungen für die zu versichernden Sachen sehen wollen und (b) einem entweder den Wiederbeschaffungswert ersetzen oder gar nur ein gleichwertiges Ersatzgerät beschaffen.

Man müsste dann also obige 350D für 700? versichern (da man wohl kaum eine passende Rechnung für 550? hat) und bekommt im Schadensfall mit Glück das Geld für eine neue Kamera, mit Pech (bzw. dem falschen Vertrag) gar nur eine 350D als Ersatz.

Wenn jemand eine Versichgerung kennt, die mir auch nach ein paar Jahren beim Schadensfall noch meinen Ursprünglichen Neuwert ersetzt, dann melde er sich bitte.

In wie weit es sich bei einem Versicherungswert von 700 Euro überhaupt lohnt, eine Versicherung abzuschließen, ist dann noch eine ganz andere Frage.
 
p&p versichert den wert den du auf der rechnung hast und sie bietet naturalersatz, also du bekommst ein neues gerät und kein geld.
 
danke euch

@gym:
wenn dann versichere ich natürlich die ganze ausrüstung, dann sind das locker 2000?

rechnungen wollen die laut antrag sehen, aber wenn man keine hat, würde auch der aktuelle marktpreis zu ermitteln bei günstiger.de reichen.
so wurde es mal am telefon mitgeteilt.

werde morgen nochmal anrufen.
und dann hier posten.
 
Fun4Fun schrieb:
also das hab ich jetzt noch nicht so recht gecheckt.

soll ich nun beim Antrag den Preis angeben, den ich bezahlt habe oder den preis für den ich die sachen momentan beim Inethändler bekomme (nicht der günstigste aber sagen wir mal günstiger gängiger durchschnittspreis)???

:confused:

Es gibt Zeitwertversicherungen und Neuwertversicherungen.

Zeitwertversicherungen:

Kaufpreis einer Canon 20D; 1300,- €, Zeitwert heute ca. 750,-€. Neu gibt es sie nicht mehr also zahlt die Versicherung 750,-€.

Bekommst Du dafür eine neue Wertgleiche Kamera?

Nein, also mußt Du Dich

Neuwertversichern:

Gebraucht gekaufte 20D (z.B750,-€), Rechnungsbetrag 1.300,-€. Es werden auch 1.300,-€ versichert. Da es die 20D nicht mehr im Handel gibt, bekommst Du von der Versicherung eine 30D.

Mein Equipment ist hier versichert:
http://www.aktivas.de/foto2.htm

Und da ich die verbesserten Bedingungen haben wollte bin ich im GDT Mitglied geworden. http://www.gdtfoto.de

Reduzierte Prämie = Mitgiedsbeitrag GDT -> Bessere Versicherungsbedingungen. http://www.aktivas.de/f_gdt.htm
 
***elvis*** schrieb:
Bekommst Du dafür eine neue Wertgleiche Kamera?

Nein, also mußt Du Dich

Neuwertversichern:
Das ist halt die Frage, die sich jeder stellen muß, wenn er eine Kameraversicherung abschließt. Will ich, wenn mir die Kamera nicht heute, sondern erst in 1-2 Jahren gestohlen wird, wirklich "nur" einen gleichwertigen Ersatz, oder habe ich dann nicht vieleicht doch andere Wünsche.

Irgendwie schon seltsam, daß sowas bei vielen anderen Versicherungen klappt und vom Kunden auch akzeptiert wird, bei der Kamera aber nicht.

Wer entscheidet beim Naturalienersatz überhaupt, was eine vergleichbare Kamera ist? Was wäre z.B. jetzt der Ersatz für eine 10D (oder gar D60)? Aus Sicht des Fotografen ist die Antwort vermutlich klar, aus rein technischer Sicht aber nicht unbedingt.

Gruß Bernhard
 
@elvis:
so hab mir den GDT verein mal angeschaut, mitgliedschaft kann ich bei denen momentan vergessen.
erfülle 100% deren Kriterien nicht.

werde mir deine versicherung trotzdem anschauen und mal schauen was die preisunterschiede sind und leistungen.

edit:
bei der obigen versicherung (aktivas) finde ich keine neuwertversicherung sondern nur:
"als versicherungswert gilt der betrag, der allgemein erfoderlich ist, um die sachen zum zeitpunkt des schadensfalls wieder zu beschaffen. abzüglich dem zustand der sachen (abnutzung usw)"


also nichts anderes wie andere versicherungen (pundgmbh z.b.) auch, oder?


T.
 
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