******* schrieb:
Hallo Leute,
ich denke, ich werde für meinen Sommerurlaub auch eine entsprechende Versicherung abschließen, zumal ich 3 Wochen auf einem Schiff unterwegs bin.
Hier und da kann immer mal was passieren. Schaun wir mal was der Spaß kostet.
Ich habe mich für die Variante mit 2% und 250? Selbstbeteiligung entschieden. Somit bleibt der Schaden in Grenzen. Mich kostet der Spass rund 100? im Jahr, bei dir sieht es ganz anders aus. Ich schetze mal mit 250?/Jahr bist du dabei
RoZis schrieb:
..interessiert mich auch brennend.
Steht alles auf der Homepage geschrieben:
Versicherungsumfang: während des Gebrauchs, der Reise sowie des Aufenthalts
innerhalb und außerhalb der Wohnung: Alle
Gefahren, insbesondere jedoch Schäden und Verluste,
verursacht durch Unfall des Transportmittels,
höhere Gewalt, Brand, Blitz, Explosion, Leitungswasser,
Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Beraubung,
räuberische Erpressung, Bruch sowie Beschädigung.
Entschädigungsberechnung: Bei Teilschäden werden die notwendigen und nachgewiesenen
Aufwendungen zur Wiederherstellung ersetzt.
Bei Totalschäden erfolgt ein Naturalersatz,
d.h. der Versicherungsnehmer erhält ein neues Gerät
gleicher Art und Güte.
Beiträge: 2,75 % des Neuwertes (Kaufpreis)
Selbstbeteiligung je Schadenfall: ? 50,00
2,00 % des Neuwertes (Kaufpreis) bei einer
Selbstbeteiligung je Schadenfall: ? 250,00
Mindestprämie: ? 50,00
zuzüglich Ratenzahlungszuschlag und
Versicherungssteuer (siehe Antrag).
Ausschlüsse
3.1. Schäden, die vom Versicherungsnehmer
oder seinem Repräsentanten vorsätzlich
oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden;
3.2. Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art
oder innere Unruhen;
3.3. Schäden durch Kernenergie gemäß § 7 BVB
Foto 08-2004;
3.4. Schäden durch betriebsbedingte, normale
oder betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung
oder Alterung; für Folgeschäden an weiteren
Austauscheinheiten wird jedoch Entschädigung
geleistet;
3.5. Schäden durch Material-, Konstruktions- und
Fabrikationsfehler;
3.6. Schäden die Eintreten während sich versicherte
Sachen als aufgegebenes Reisegepäck
im Gewahrsam einer Fluggesellschaft
befinden;
3.7. Schäden durch Verschrammen und Verkratzen.
Gruß
Sascha