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habe ich richtig reagiert? - foto für zeitung

So viel ich weiß, ist aber das Nennen eines Textautors nicht so sehr zwingend nötig wie bei Fotos. Bei Fotos gibt es mitunter sogar Probleme, wenn der Name zu klein oder hochgestellt gedruckt wird. Bei Fotos genügt es auch nicht, wenn der Name nur im Impressum angeführt ist, was für Textautoren durchaus nicht unüblich ist; das muss bei jedem Foto extra stehen, sofern die nicht innerhalb der selben Story sind; aber ich glaube genau genommen sogar dann extra bei jedem Foto, wenn nicht alle Fotos vom selben Fotografen sind.

Jedenfalls sind Fotografen gegenüber Textautoren eher im Vorteil hinsichtlich Namensnennung oder zumindest gleichgestellt. Aber ganz sicher nicht umgekehrt.

Was du glaubst ist deine Sache. Es ging mir hier um die Praxis, die Realität. Und die sieht anders aus. Gehe an einen Kiosk/Buchladen. Kaufe einen Querschnitt durch die Medien und mach dir selber ein Bild. Und du wirst sehen, wie oft nun bei Tageszeitungen, Magazinen wirklich der Name eines Fotografen uinter einem Bild steht, oder "nur" der Agenturname. Und du wirst auch sehen, das beim Text das Verhältnis von namentlich zu ungekennzeichnet höher ist.

Geklagt wird wohl nicht werden, aber schon eingefordert, dass das künftig nicht vergessen werden soll.

Wieso sollte das Interesse an der eigenen Namensnennung schwinden? Ein Agenurfotograf ist entweder ein Angestellter oder ein Freier. Beide brauchen möglicherweise noch weitere Auftraggeber oder einen nächsten Arbeitgeber. Das verliert nie an Attraktivität. Je bekannter die eigene Arbeit ist, desto höher wird der eigene Marktwert. Das kann nie schaden. Abgesehen davon ist die Namensnennung sowieso obligatorisch.

In der Theorie gebe ich dir vollkommen recht. Stimmt alles. Die Praxis aber sieht eben anders aus. Und natürlich ist der Name unter einem Bild eine Art Werbung, man sollte das aber nicht überbewerten. Willst du einen Job, dann gehst du mit deiner Mappe dahin und bewirbst dich. Wenn dein Gegenüber deinen Namen schon mal gelesen hat, ist das sicher hilfreich. Persönliche Kontakte, deine Mappe, dein Auftreten sind aber weitaus wichtiger.
 
Der Bildnachweis "privat" ist eigentlich nur dann üblich, wenn das Foto eines der privaten Fotos von jemandem ist, über den berichtet wird. Also beispielsweise der Mann beim letzten Weihnachtsfest, wenn der bei einem Unfall umgekommen ist oder dgl. Oder Bilder zu einem Interview, wenn auch Bilder aus dem Privatleben gezeigt werden und die aus dem Familienfotoarchiv ausgegraben werden.

Ich glaube es sollte inzwischen hier bekannt sein, dass die Namensnennung keine Gegenleistung für die Veröffentlichung sondern eine Verpflichtung ist.

Auch ich finde, dass das korrekt abgelaufen ist, die TOIn ;-) wurde ja gefragt.

Wo ist das "üblich"??
Bei uns jedenfalls (anscheinend) nicht.

Ich denke mir das nicht aus... hier vor Ort wird nicht jeder Hinz und Kunz mit Namen unter seinem Foto genannt. Da macht es sich die Redaktion halt ziemlich leicht. Nicht zuletzt, um "ungewollter" Werbung entgegen zu wirken.

Entweder, man schaltet eine Anzeige oder es steht halt nur "privat" drunter. Wenn weder das eine, noch das andere zutrifft, gibt es eben kein Bild zu dem Beitrag (bzw. es kommt was aud dem Archiv), so einfach ist das bei denen...


PS: und NEIN, das "privat" unter dem Bild hat hierzulande keinen Bezug darauf, ob das Bild einen ein privates Event oder einen Rückblick auf das Privatleben einer Person darstellt. Es gilt auch für Fotos von öffentlichen Veranstaltungen, Unfällen, sonstigen Ereignissen, wenn diese nicht von bezahlten Redakteuren eingesandt wurden.


Gruß,
Daniel
 
Was du glaubst ist deine Sache. Es ging mir hier um die Praxis, die Realität. Und die sieht anders aus. Gehe an einen Kiosk/Buchladen. Kaufe einen Querschnitt durch die Medien und mach dir selber ein Bild. Und du wirst sehen, wie oft nun bei Tageszeitungen, Magazinen wirklich der Name eines Fotografen uinter einem Bild steht, oder "nur" der Agenturname. Und du wirst auch sehen, das beim Text das Verhältnis von namentlich zu ungekennzeichnet höher ist.

Deine Tonart ist unangemessen.

Ich weiß dass von meiner Arbeit bei einer großen Tageszeitung; da ist eine Zeit lang an jedem erdenklichen Anschlagbrett im Haus gestanden, wie die Namensnennung bei _jedem_ Bild zu erfolgen hat; ansonsten Konsequenzen. Ich habe aber noch nirgends gesehen, dass jede kleine Kurzmeldung namentlich gekennzeichnet ist, das ist also offenbar nicht so zwingend erforderlich.

Wenn sich die Fotografen das gefallen lassen, dann ist es was anderes. Aber einfordern könnten sie es, weil es so ist. Jedenfalls in Österreich. Es gilt das doppelte des vereinbarten Honorars, wenn der Name fehlt. Mein "Glauben" hatte sich lediglich darauf bezogen, dass ich nicht so sicher bin, wie weit Textbeiträge zwingend signiert sein müssen.
 
Wo ist das "üblich"??
Bei uns jedenfalls (anscheinend) nicht.

In Österreich, jedenfalls in Wien.
 
Wenn sich die Fotografen das gefallen lassen, dann ist es was anderes. Aber einfordern könnten sie es, weil es so ist. Jedenfalls in Österreich. Es gilt das doppelte des vereinbarten Honorars, wenn der Name fehlt. Mein "Glauben" hatte sich lediglich darauf bezogen, dass ich nicht so sicher bin, wie weit Textbeiträge zwingend signiert sein müssen.

Ausgangslage war die Nennung oder eben nicht Nennung der Fotografen von Agenturen. In der Praxis. Auch wenn sie es vor dem Gesetz vielleicht einfordern könnten, in der Praxis geht es eben nicht, jedenfalls nicht, wenn die Fotografen halbwegs bei Verstand sind und im Geschäft bleiben wollen. Ich rede nur von den Agenturen, und im Prinzip kenne ich auch "nur" die deutsche Szene. Vielleicht ist das in Österreich ja alles anders. Auch in Deutschland gilt ein erhöhter Satz bei Nichtnennung - in der Theorie. Und wer sich unbedingt aus dem Geschäft katapultieren will, der beharrt auch darauf. Und wers nicht glaubt, braucht nur einen Querschnitt durch die deutschen Medien anzuschauen.
Das hat nichts damit zu tun, das die TO in ihrem Falle alles richtig gemacht hat, das war ja auch eine andere Ausgangslage und sie hat für sich die Gunst der Stunde genutzt.
 
So viel ich weiß, ist aber das Nennen eines Textautors nicht so sehr zwingend nötig wie bei Fotos.
Der Urheber eines Textes hat exakt dieselben Rechte wie der Urheber eines Fotos, und somit auch denselben gesetzlichen Anspruch auf Urhebernennung.

Texte von festen oder regelmäßigen freien Mitarbeitern werden in Tageszeitungen häufig mit Kürzeln gekennzeichnet, das ist einfach "Branchen-Brauchtum", mit dem man sich mehr oder weniger konkludent einverstanden erklärt, wenn man für eine Zeitung arbeitet. (Was aber an sich nix an der Rechtslage ändert.)

Bei Fotos gibt es mitunter sogar Probleme, wenn der Name zu klein oder hochgestellt gedruckt wird. Bei Fotos genügt es auch nicht, wenn der Name nur im Impressum angeführt ist, was für Textautoren durchaus nicht unüblich ist; das muss bei jedem Foto extra stehen, sofern die nicht innerhalb der selben Story sind; aber ich glaube genau genommen sogar dann extra bei jedem Foto, wenn nicht alle Fotos vom selben Fotografen sind.
Das kann man so pauschal nicht sagen.

Zunächst mal: gesetzlich hat der Urheber das Recht auf eine Urheberkennzeichnung am Werk.

§ 13 Anerkennung der Urheberschaft
Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.

Das ist der gesetzliche Anspruch, wenn nichts weiter individuell vereinbart wird.

Zeitungen und Zeitschriften haben Fotografen-AGB, in denen die Fotografen aber dem Blatt große Freiheiten bei der Urhebernennung lassen. Und da kann dann auch ein Sammelvermerk durchaus zulässig sein.

Für Texte gilt exakt dasselbe - Urheber ist Urheber.

Jedenfalls sind Fotografen gegenüber Textautoren eher im Vorteil hinsichtlich Namensnennung oder zumindest gleichgestellt. Aber ganz sicher nicht umgekehrt.
Nur durch Usus, aber nicht durch Rechtsanspruch.
 
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