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Gutgläubiger Erwerb

http://www.fotorecht.de/Fotorecht34-2006.pdf
Die Bundesjustizministerin will per Gesetz die Anwaltsgebühren im nicht gewerblichen Bereich auf 50 Euro deckeln....
 
Damit hätte sich dann der Wahnsinn erledigt.;-)

Wobei es dann immer noch Klauseln und Ausnahmen geben wird....

Man darf aber doch in solchen Fällen nicht nur von den Situationen ausgehen wo eine Privatperson unwissentlich der Kenntnislage eine Urheberrechtsverstoss begeht. Da sind wir vollkommen der gleichen Meinung. Jemanden für so etwas abzumahnen um Geld zu verdienen ist eine Sauerei. In solchen Fällen tut es auch oftmals eine einfach Mail an die Person mit der Bitte das Bild aus besagten Gründen zu entfernen bzw. einen Hinweis auf den Rechteinhaber beizufügen.

Allerdings gibt es auch Privatpersonen, die die rechte anderer Leute einfach nicht interessieren, und die sich durch eine einfache Mail nicht überzeugen lassen. Da hilft eine anwaltliche Abmahnung dann doch oftmals weiter. Auch hier muss man natürlich überlegen welche Gebühren angemessen sind, aber ich kann von keinem Anwalt erwarten, dass er für lau arbeitet. Und in diese Richtung geht ein Gebührensatz von 50€.

Fast jede gesetzliche Regelung kann missbraucht werden, das heisst aber nicht, dass der eigentliche Zweck der Regelung ausgehebelt werden darf um den Missbrauch der selbigen zu verhindern.
 
Ja hallo? 50 € sei "für lau"? Vielleicht hab ich ja sonderbare Vorstellungen davon, was für Arbeit hinter einer Abmahnung steckt - korrigiert mich in dem Fall -, aber mehr als ein bis zwei Stunden Arbeit kann da doch nicht hinterstecken, oder? Und alles andere wären/sind "Apothekerpreise" :evil:
 
Ja hallo? 50 € sei "für lau"? Vielleicht hab ich ja sonderbare Vorstellungen davon, was für Arbeit hinter einer Abmahnung steckt - korrigiert mich in dem Fall -, aber mehr als ein bis zwei Stunden Arbeit kann da doch nicht hinterstecken, oder? Und alles andere wären/sind "Apothekerpreise" :evil:

hmmm...weisst Du was ein Büro kostet? Eine Sekretärin? EDV-Ausstattung? Weiterbildung? Altersversorgung? Risikoabsicherung für den Krankheitsfall?

Man darf nicht den Fehler machen die Stundensätze von Freiberuflern oder selbständigen mit den Gehältern von Angestellten zu vergleichen. Das Gehalt eines Angestellten ist wirklich nur sein Gehalt. Alle anderen Kosten trägt der Arbeitgeber.

50€ für eine Abmahnung? Du musst den Mandanten aufnehmen, seine Daten erfassen, in die EDV übertragen, den Sachverhalt erfassen, eine Standardabmahnung mit den richtigen Daten füllen, ausdrucken, evtl. korrigieren, Drucken usw. usw.

Wenn man für sowas eine kleine Prozesskostenrechnung anstellt landet man sehr schnell bei mehr als 50€ und das hat leider nichts mit Apothekenpreisen zu tun.

Ich bin ebenfalls selbständig und ich kenne die Diskussionen zur Genüge, wo Äpfel mit Birnen verglichen werden ;)
 
50€? Das wäre ja lächerlich. Die derzeitigen Gebühren sind mitunter schon überzogen, aber für 50€ wird man keinen Anwalt finden der solche Urheberrechtsverstösse anmahnt.

Genau das soll ja erreicht werden. Wer nicht hören will, muss fühlen. Wer den dicken Reibach durch Abmahnungen machen will, hat Pech.

Und die Klage ist ja auch noch möglich, wenn der 50€-Schuss-vor-den-Bug nicht hilft.
 
Genau das soll ja erreicht werden. Wer nicht hören will, muss fühlen. Wer den dicken Reibach durch Abmahnungen machen will, hat Pech.

Und die Klage ist ja auch noch möglich, wenn der 50€-Schuss-vor-den-Bug nicht hilft.

Es wird dann keine Abmahnungen mehr geben. Weil das für 50€ kein Anwalt machen wird.

Und Sinn und Zweck der Abmahnung ist ja genau der, die Klage zu verhindern!! Abmahnung wurden nicht geschaffen um den Anwälten neue Einkunftsquellen zu erschliessen sondern die Gerichte zu entlasten. Insbesondere in einem Bereich (Internet/Urheberrechte), in dem es schnell mal zu einem Problem kommen kann.

Unsere Gerichte wären nicht mal im Ansatz der Flut von Klagen gewachsen. Natürlich kann man dann trotzdem klagen. Aber der Beschuldigte kann dann ja ruhig 3 Jahre lang Dein Bild im Internet lassen bevor er mal die Klageschrift erhält.

Wie ich schon mal sagte, kann man den Missbrauch eines Gesetzes nicht durch seine faktische Aushebelung bekämpfen. Das wäre, gerade in diesem Falle, in höchstem Maße kontraproduktiv!
 
Na gut, ich sehe ein, dass 50€ nicht die Welt sind und für einen Anwalt dann möglicherweise ein Minusgeschäft darstellen.
Aber es ist denn wohl eher so, dass diese u.U. lächerlichen 50 Tacken darauf zurückzuführen sind, dass es nicht wenige "schwarze Schafe" gibt, die sich die Rechtsunsicherheit im www zunutze und ganz schnell Kasse machen wollen. Da find ich die Maßnahme des Gesetzgebers eigentlich gelungen: Wenn es der Anwaltszunft nicht gelingt, selbstregulierend bzw. in einem vernünftigen Maße zu agieren - gerade vor dem Hintergrund dessen, dass Otto Normalverbraucher bei dem Thema der gelackmeierte ist und null Ahnung hat, muss hier der Staat seine Aufgabe zum Schutze des Bürgers erfüllen. Denn Schindluder wird hier definitiv getrieben!
 
Die Frage ist eher, wieviele der abgemahnten Seiten wirklich "privat" sind.

Das DSLR-Forum beispielhalber schaltet ja Werbung - das ist fast zwangsweise gewerblich.

Kleine Onlineshops? Gewerblich.

Homepage eines Fotografen (inkl. Eigenwerbung)? Gewerblich.

So viel ändern wird sich da nicht.
 
Wenn man die Prozesse optimiert, kann auch das ordentlich Geld einbringen. Und nicht jeder hat ne gute drei nach dem zweiten Staatsexamen und kann damit Richter werden :lol:
 
Die wird es dann immer noch geben. RA's die nur das machen - Massenabmahner nach dem Motto "Kleinvieh macht auch Mist".
domeru

Es wird dann keine Abmahnungen mehr geben. Weil das für 50€ kein Anwalt machen wird.
Umso besser. Vielleicht wäre es ein guter Ansatz, daß einer anwaltlichen Abmahnung eine freundliche Aufforderung zwingend vorausgehen muß.

Und Sinn und Zweck der Abmahnung ist ja genau der, die Klage zu verhindern!! Abmahnung wurden nicht geschaffen um den Anwälten neue Einkunftsquellen zu erschliessen sondern die Gerichte zu entlasten. Insbesondere in einem Bereich (Internet/Urheberrechte), in dem es schnell mal zu einem Problem kommen kann.
Und weil der vorrangige Zweck der Schutz des Urheberrechts ist, läßt sich das Problem am einfachsten lösen, wenn der eine freundlich zur Unterlassung auffordert und der andere dem nachgeht. Es sind keine Kosten entstanden, und alle sollten glücklich sein. Wenn aber gleich die teure anwaltliche Keule ausgepackt wird, entspricht das nicht mehr dem allgemeinen Rechtsempfinden und ruft damit fast zwingend den Gesetzgeber auf den Plan. Die Deckelung auf 50 Euro ist eine mögliche Lösung. Ob es die beste ist, ist eine andere Frage. Im Zweifelsfall scheint mir jedenfalls jede Maßnahme gut, die geeignet ist, das derzeitige Abmahn(un)wesen einzudämmen.

Gruß, Wolfgang
 
Ich hoffe du hältst uns auf dem laufenden wenn es etwas neues gibt und du es uns sagen darfst.
Würde mich schon interessieren wie es ausgeht.
 
Sorry, das ich mich erst jetzt melde.
War beruflich im Ausland (Heilbronn;-)

Meinen Prozess habe ich mit Pauken und Trompeten verloren.
Für mich heißt das Urteil: Man kann keine Bilderlizenzen sicher erwerben.

Weitere Infos kommen wenn ich alles schriftlich habe!
Mich wird der Spaß so ca. 6000€ all incl. kosten.

Schön wenn man in einem Rechtsstaat lebt!
 
Boar, da kann man ja nur mit dem Kopf schütteln! :(

Ist das eigentlich ne "Pauschalstrafe" oder musst Du XX Tagessätze zahlen? Weil son ein Betrag als Pauschalstrafe, obwohl man sich nix vorzuwerfen hat, wäre für jemanden, der nicht gerade zu den Besserverdienern gehört ja schon fast Existenzbedrohend... :eek:

Ein Hoch auf unser Rechtssystem...:ugly:
 
:mad:
Das verstehe ich jetzt aber auch nicht....

Bist Du sicher, dass der Fotograf mit dem Verkäufer nicht gemeinsame Sache macht?
Denn: wie hat der Deine Bilder überhaupt auf einer privaten Homepage gefunden?
Ohne jetzt jemandem etwas unterstellen zu wollen.

Ich habe mal von einem ähnlichen Fall gehört - da wurden geklaute Bilder über eine Agentur vertrieben. Dummerweise ist der Rechteinhaber dieser Bilder darauf gekommen - und die "Verkäufer" musste ziemlich heftig dafür bluten - nicht die Käufer! (Die dann allerdings diese Bilder auch nicht weiter verwenden durften.)

Ich würde mich ja wehren....
 
:mad:
Ich würde mich ja wehren....

Und wie bitteschön? :confused:

Denke mal, dass er das schon vor Gericht mit seinem Anwalt versucht hat...

Gegen so schwachsinnige Urteile "im Namen des Volkes" kannst Du leider leider relativ wenig machen, ausser auswandern oder in Berufung gehen. Dann wirds aller Voraussicht aber noch teurer... :grumble:
 
Tja, er hat es mit *einem* Anwalt versucht. Meine Erfahrung: Anwälte und Steuerberater sind nicht unfehlbar! ;)

Und gibt es nicht so etwas wie Revision / Berufung oder was auch immer?

6000 Euro für ein paar Nackedei-Fotos sind ja wohl ein Witz - und dann auch noch für jemanden, der offensichtllich gutgläubig diese Dinger gekauft hat.
Das wäre eine wirklich tolle Geschäftsidee...
 
Sorry, das ich mich erst jetzt melde.
War beruflich im Ausland (Heilbronn;-)

Meinen Prozess habe ich mit Pauken und Trompeten verloren.
Für mich heißt das Urteil: Man kann keine Bilderlizenzen sicher erwerben.

Weitere Infos kommen wenn ich alles schriftlich habe!
Mich wird der Spaß so ca. 6000€ all incl. kosten.

Schön wenn man in einem Rechtsstaat lebt!

wird das Urteil veröffentlicht? Würde mich interessieren, das komplett zu lesen.
Vielleicht hast du ja auch Gericht, Aktenzeichen etc. für uns.
 
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