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Beispiel 1: Wenn ein Kunststudent von seiner Akademie Geld bekommt, um Abzüge für die Präsentation seiner Fotos in der Hochschulgalerie zu fertigen, ist dies keine kommerzielle Nutzung.
Beispiel 2: Wenn ein Grafikdesignstudent sich eine Website bastelt, auf der er seine Leistungen anbietet, dann ist dies eine kommerzielle Nutzung, auch wenn kein Cent geflossen ist.
geht ja nicht darum, ob man ein bild verkauft, welches mit der photoshop version entstanden ist, sondern es ist auch kommerziell, wenn ich ein bild in photoshop bearbeite und es in deinem beispiel für die präsentation meiner dienstleistung nutze.
da haste schon recht. sobald man mit dem foto, oder mit hilfe dieses fotos geld verdient, dann isses kommerziell
Wer zertifizierte Lizenzberatung für Adobe und Microsoft Produkte benötigt darf mich gerne anschreiben, ich helfe gerne. (Microsoft Gold Certified Partner & Adobe Professional Partner)
Kann man seine Lizenz auch wieder verkaufen? Ich habe Creative Suite 1 mit Update PS CS2, mir nun aber die die CS3 Web Premium geleistet. Arbeite kommerziell damit, also voll bezahlt und bei Adobe registriert. Keine Ahnung, was eine CS-Suite noch bringt, aber ich weiß nicht mal, ob ich von den Lizenzbedingungen her (weiter-)verkaufe dürfte.
man darf die software weiterverkaufen. es spielt auch keine rolle, ob die software mit hardware gebundelt war. in deutschland darf man OEM entbundeln. da gibts aus dem jahr 2000 ein gerichtsurteil.