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Graue Ware

coke72

Themenersteller
Hallo zusammen!

Haben eben nochmal gesucht und dabei schon den Hinweis gefunden, dass bei US-Objektiven die Seriennummer mit US beginnt. Gibt es sonst noch einen Hinweis, wie ich Grau-Ware möglichst schon am Karton erkennen kann? Der freundliche Händler erwähnte bei meinem Besuch eben, dass inzwischen sehr viele Kollegen von ihm Grauware vertreiben, bei der es keine zwei Jahre Garantie, sondern nur zwei Jahre Gewährleistung geben würde und dann gäbe es nach 6 Monaten ja die Beweislstumkehr, ich wäre also deutlich schlechter gestellt. Insbesondere die großen Elektronikmärkte (von denen er auch einen namentlich nannte) würden in letzter Zeit vermehrt Ware verkaufen, auf die Nikon keine Garantie gibt. Als ich ihn dann festnageln wollte, woran ich denn seine deutsche Qualität erkennen soll, hat er mir nur gesagt, dass er dies sehen könne, mir aber nicht verraten wird, wie es geht. Ich solle einfach bei ihm kaufen.
Ehrlich gesagt, ich fühle mich von dem Händler eh etwas verschaukelt. Und die Beweislastumkehr tritt bei der Gewährleistung meines Wissens nach auch erst nach 12 Monaten ein, aber interessieren würde es mich schon einmal, woran man denn Grauimporte bereits am Karton erkennt. Wobei das ja nach Forenmeinung nur Geräte für Märkte außerhalb von Europa sein können. Fehlt die gelbe Karte dann immer oder gibt es auch Grauware mit gelber Karte?

Gruß
Arno
 
Erst mal vorab, Ware aus der USA ist nicht zwangsweise Grauware. Was genau "Graue Ware" ist kannst Du hier bei Nikon nachlesen: Klick
Erkennen kannst Du es ganz leicht weil bei Grauware grundsätzlich nicht die gelbe Garantiekarte dabei ist. Außerdem sind Anleitungen fast nie in deutscher Sprache vorhanden.

P.S. Den Händler würde ich nie wieder aufsuchen. Das grenzt ja schon an unlauteren Wettbewerb.
 
Hallo Olaf,

Danke für den Link. Der Händler steht schon auf meiner persönlichen schwarzen Liste, insbesondere, da ich mich beim gleichen Besuch noch in einem weiteren Punkt ziemlich vera... vorkam. Ich würde dort höchstens noch kaufen, wenn er extreme Preise macht - er müßte dann aber schon deutlich unter dem günstigsten zu findenden Internetpreis sein.

Gruß & Danke
Arno

PS: Mein 18-200er stammt aus dem Elektrofachmarkt, dem man so etwas abkauft, und hatte die gelbe Karte dabei. Ich fühle mich dort sogar besser aufgehoben als bei solch einem "Fachhändler".
 
Ist nicht die "CE"-Kennzeichnung eine Vorraussetzung für ein Produkt, dass für den europäischen Wirtschaftsraum gedacht ist?
Dies wäre dann an der Verpackung sofort erkenntlich...
 
Die von @Schwarze Katze velinkte Seite beinhaltet auch die Konsequenz für den Besitz von Grauware. Wie schon oft hier gelesen, übernehme Nikon auch keine kostenpflichtigen Reparaturen. Ein Antwortschreiben eines Nikonservicepoints in Österreich sagt aber anderes:

Grundsätzlich besteht für Objektive eine einjährige, weltweite Garantie. Um die Garantie für europäische Ware in Anspruch nehmen zu können genügt es, eine gültige Rechnung vorlegen zu können. Auf Grund der Seriennummer ist es Nikon möglich zu überprüfen, ob die Rechnung zum Objektiv „passt“.
Bei Objektiven außereuropäischen Ursprunges ist dies nicht möglich. Daher ist zusätzlich zu Rechnung auch die vom Händler ausgefüllte Garantiekarte vor zu legen.

Anders verhält es sich bei Digitalkameras – egal ob kompakt oder Spiegelreflex. Hier gilt der auf der Garantiekarte abgedruckte Vermerk. Bei europäischen Geräten findet man den Aufdruck „Nikon European Service Warranty“. Kameras mit einer derartigen Karte sind in Europa garantieberechtigt.
Nicht europäische Geräte werden mit einer Garantiekarte ausgeliefert, die den Aufdruck „Nikon Limited Warranty Certificate“ trägt. Auf derartigen Karten findet sich auch der Hinweis „valid in the country of purchase“. Damit gemeint ist aber nicht das Land, in dem Sie das Gerät erworben haben sondern dasjenige, in dem Nikon das Gerät in Umlauf gebracht hat.

Sollte Ihnen ein Händler abweichende Garantiezusagen geben, ist auch der Händler heranzuziehen, um diese Zusagen zu erfüllen.
Bitte beachte Sie auch, dass innerhalb der EU ein 2-jähriger Gewährleistungsanspruch besteht. Dies ist eine Verpflichtung des Händlers gegenüber seinem Kunden – egal woher der Händler seine Ware bezieht. Erfolgt der Bezug bei einem europäischen Vertriebspartner, kann sich der Händler an diesem schadlos halten. Bezieht der Händler die Ware anderswo her, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem der Handel angeschlossen wurde. (Ihr Anspruch gegenüber dem Händler bleibt davon unberührt, wenn dieser seinen Sitz in der EU hat).


Entsprechend können für Objektive Garantieleistungen in Anspruch genommen werden. Inwieweit kostenpflichtige Reparaturen übernommen werden, werde ich an einem Werktag nachfragen. Das "Informationsservice" bei Nikon scheint ungeheuer schnell. Offenbar gibt es nur wenige Reparaturen und folglich viel Zeit für Anfragen :lol:
 
Nikon repariert auch Grauware (natürlich dann auf Rechnung). Die Ausführungen im Internet kann man wohl eher als "keine Verpflichtung zur Reparatur" interpretieren. Es ist mir zu mindestens kein Fall bekannt, wo eine Reparaturannahme einer Grauware abgelehnt wurde.
 
Zumindest ist das FEHLEN der "gelben" Garantiekarte kein sicheres Indiz für Grauware. Ich hatte vorige Woche einen SB 900 im Internet bestellt und vorher den entsprechenden Händler angerufen, um sicherzustellen, dass es sich um "deutsche" Ware mit echter Nikon-Garantie handelt. Als dann einige Tage später das Paket kam und dem Blitz nur die "weisse" Garantiekarte (Nikon-Worldwide-Warranty) beilag, war ich zunächst sehr verärgert. Anruf beim Händler, der mir sagte, er beziehe seine Ware von Nikon Deutschland und könne sich nicht vorstellen, dass es sich um "Grauware" handele. Anruf bei Nikon Köln, Durchgabe der Seriennummer, Rückruf nach 10 Minuten: alles in Ordnung, reguläre Ware, voller Garantieanspruch. Ich war ziemlich erleichtert, aber auch überrascht, da ich bislang immer davon ausgegangen war, dass regulärer Ware für den deutschen Markt IMMER nur die gelbe Garantiekarte beiliegt.

Gruß
Michael
 
[...] da ich bislang immer davon ausgegangen war, dass regulärer Ware für den deutschen Markt IMMER nur die gelbe Garantiekarte beiliegt.

Nicht mehr. Beim AF-S 50/1.4 liegt z. B. auch 'ne weiße Garantiekarte dabei. Gibt auch schon einige Threads zum Thema 'Farbwechsel bei den Garantiekarten'.
 
Man sollte nicht vergessen, dass das ganze Gerede von "Grauware" eine Herstellerstrategie ist. Es geht schlicht und ergreifend darum, länderspezifische Preisdifferenzierungen zu schützen bzw. den Marktmechanismus zu behindern.

Anders gesagt, den "dubiosen Händler" gäbe es nicht, wenn die Herstellerpolitik nicht so konsumentenfeindlich wäre.

Ich bin noch in einer Welt groß geworden, in der die gesetzliche Herstellergarantie sechs Monate betrug und kann mich nicht daran erinnern, dass ich dadurch größere Probleme hatte als heute.
 
Man sollte nicht vergessen, dass das ganze Gerede von "Grauware" eine Herstellerstrategie ist. Es geht schlicht und ergreifend darum, länderspezifische Preisdifferenzierungen zu schützen bzw. den Marktmechanismus zu behindern.

Anders gesagt, den "dubiosen Händler" gäbe es nicht, wenn die Herstellerpolitik nicht so konsumentenfeindlich wäre.

Ich bin noch in einer Welt groß geworden, in der die gesetzliche Herstellergarantie sechs Monate betrug und kann mich nicht daran erinnern, dass ich dadurch größere Probleme hatte als heute.

>..Anders gesagt, den "dubiosen Händler" gäbe es nicht, wenn die Herstellerpolitik nicht so konsumentenfeindlich wäre. ..<
Daher kannst du froh sein im gelben Lager zu sein ;), die geben WELTWEIT eine einjährige Garantie wo die roten lieber des importierenden Händlers Existenz platt machen (siehe aktueller Fall) um ihre überzogenen Preise stabil zu halten.

Und WAS von der einhjährigen zu halten ist...
>..in einer Welt groß geworden, in der die gesetzliche Herstellergarantie sechs Monate betrug..<
sollte manchmal näher betrachtet werden, denn es hat sich nixx geändert! nach 6 Monaten tritt wieder die Beweislastumkehr ein!!!
Einzig "vor Ablauf" der ersten 6 Monate IST endlich Rechtssicherheit eingekehrt.. aber das kennen die Amis sowieso!!! und statt 6 Monaten sind es dann gar 12...
DAS würd ich mal in Ruhe überdenken :D

Frohes Fest
Gerd
 
Ähm bei meinem neuen SB 900 ist auch "nur" eine Graue dabei, habe ihn über Amazon gekauft. Sollte ich da nochmal nachhaken ? Ist noch keine 2 Wochen her.

Danke

MfG Paddy
 
in einer Welt groß geworden, in der die gesetzliche Herstellergarantie sechs Monate betrug..<
sollte manchmal näher betrachtet werden, denn es hat sich nixx geändert! nach 6 Monaten tritt wieder die Beweislastumkehr ein!!!
... nur daß das damals wie heute Händlergewährleistung und nicht Herstellergarantie war.
 
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