Oha, jetzt wird die Moralkeule heraus geholt...
In den ersten Tagen des Sommerlochs hat Frau Aigner "ein Faß aufgemacht", dass sie wohl inzwischen selbst am liebsten wieder schließen würde. Anscheinend hat sie inzwischen Zeit gehabt sich mit einigen Experten abzustimmen.
Aus meiner Sicht lohnt es sich vielleicht einige Dinge zu vergegenwärtigen.
- Goggle Street View (GSV) verstößt gegen kein geltendes Recht.
- Es besteht demnach weder ein Einspruchsrecht hinsichtlich der Abbildung einer Häuserfassade noch ein Recht auf Einspruchsfristen, noch irgendwelche Ansprüche gegenüber Goggle. Vielmehr bietet Google die Möglichkeit eines Einspruches freiwillig an.
- Die viel diskutierte Aufnahmehöhe wurde von Google gewählt um gerade möglichst wenige Gesichter von Passanten, Nummernschilder, etc. auf die Aufnahmen zu bekommen, dafür aber die Strassenschilder.
Es wird im Zusammenhang mit GSV viel über Datenschutz, Entschuldigung für den Ausdruck, schwadroniert.
Nach meiner persönlichen Ansicht ist es schlicht absurd eine Häuserfassade, auch bei einer Verknüpfung mit den entsprechenden Geodaten, als ein persönliches Merkmal anzusehen. Das von TomRohwer konstruierte Szenario der Verknüpfung persönlicher Daten mit den GSV Daten greift nicht wirklich (und selbst dann bleibt es fragwürdig). Die persönlichen Daten werden eben in GSV
nicht mit den Bildern und/oder den Geo-Daten verknüpft. Ein "es könnte aber" kann es hingegen nicht geben - wenn jemand die Daten dann tatsächlich mittels elektronischer Systeme verknüpft, dann muss natürlich dieser Sachverhalt bewertet werden und nicht die jetzige Vorgehensweisen von GSV.
Festzuhalten bleibt, dass es bisher kein Bußgeldverfahren seitens einer zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde gegen Google gibt. Dieser Umstand sagt nach meiner Ansicht bei all dem medialen Getöse einiges über die Sachlage aus.
Dann wurde für etwa zwei Tage der Begriff "Lex Street View" in die Medien geworfen. Wobei fast jedem klar sein sollte, dass es ein Gesetz ausschließlich für die Anwendung auf GSV gar nicht geben kann, bzw. dieses gegenüber dem Urteil der Verfassungsorganen keinen Bestand hätte.
Noch will Frau Aigner und andere nicht aufgeben und so spricht sie kurz danach von einer "allgemeinen gesetzlichen Neuregelung".
Wie könnte den eine solche "Neuregelung" aussehen und welche Konsequenzen hätte diese?
Weit gefasst könnte die Verknüpfung von genauen Geodaten mit Fotoaufnahmen von Privatbesitz aus dem öffentlichen Raum und deren Veröffentlichung verboten werden. Eng gefasst Bilder im öffentlichen Raum und eine Ortsbeschreibung.
Wer etwas Phantasie hat, kann sich nun ausmalen welche Konsequenzen ein solches Gesetz hätte: Die Privatisierung des Visuellen im öffentlichen Raum. Jeder Grund- und Immobilienbesitzer, evtl. jeder Mieter hätte das Recht gegen eine derartige Veröffentlichung vorzugehen.
Nun muss man gar nicht besonders auf das Thema "Panorama-Freiheit" eingehen, der damit zu erwartenden Klageflut gegen "Urlaubsbilder im Internet", jedem Dienst der ein Foto mit einer Landkarte verknüpft, um sich die daraus ergebenden Schwierigkeiten zu vergegenwärtigen.
Von der behördlichen Raum- und Bebauungsplanung, Navigationssysteme, die Kreditwirtschaft bis hin zu der Berichterstattung in den Medien - die Liste der betroffenen Bereiche lässt sich nahezu beliebig ausdehnen. Dass ist ja das Blöde am "öffentlichen Raum" und Privatbesitz: Es gibt sie praktisch überall. Die ganzen Ausnahmeregelungen die hier in das Gesetz einfließen müssten, jede dann noch vor den Gerichten überprüft, na das wird ein Spass!
Finde ich die Aktion von Herrn Best also gut?
Ja, weil sie eine notwendige Diskussion, die in der Netz-Gemeinschaft so schon länger geführt wird, in die breitere Öffentlichkeit trägt. Ja, weil sie ein Stück weit verdeutlicht, auf welchem Niveau hier von Teilen der Politik diskutiert wird.
Greets
/bd/