Interessanter Thread. Wenn ich darf, möchte ich ergänzend mal folgendes in die Diskussion zum Thema Service vs. Eigenarbeit einbringen:
Vor einigen Wochen war ich wegen einer Objektivreparatur vor Ort und persönlich in einem --- wg. Bewertungstabu nenne ich es mal "CanonServiceFirmaStützpunktBüroWerkstattCenter" irgendwo im Lande. Im Wartebereich fiel mir ein Aushang zum Thema Sensorreinigung auf. Ich kann den Wortlaut nicht exakt wiedergeben, aber sinngemäß stand dort zur Kenntnisnahme für alle Kunden, dass Sensorreinigung ein filigraner Vorgang an empfindlichen Komponenten sei, bei dem trotz großer Sorgfalt Beschädigungen nicht auszuschließen wären usw. und man/Firma keine Gewährleistung für etwaige Probleme (Kratzer, Rückstände o.ä.) übernehme, und somit ein Reinigungsauftrag auf Risiko des Kunden durchgeführt würde. Alles nur sinn- aber wahrheitsgemäß. Nix Kleingedrucktes aus den AGB, sondern ne groß bedruckte A4 Seite, gut lesbar. Im ersten Moment dachte ich mir ok, ist halt ein Gewährleistungsausschluss, who cares, mache ich es bei Bedarf eben selbst, und habe es wieder vergessen. Der zweite Moment ist jetzt, deswegen frage ich mich:
Ist so ein Ausschluss rechtens? Was ist mit Betriebshaftpflicht? Muss man CPS-Mitglied sein, um Reinigungsfehler reklamieren zu können? Hat Canon da unterschiedliche Richtlinien und steht es den "Stützpunkten" frei, so zu verfahren? Muss das alles nach Willich? Will man die "Masse" abschrecken, für jeden Fussel den Service zu belästigen? Oder ist es nicht das schlagende Argument, es besser selbst zu machen...?
Kleines Bonbon oben drauf: Im Rahmen der Mainzer Minikina im April wird
kostenloses Check & Clean inkl. Sensorreinigung angeboten. Leider darf man dabei nicht zusehen...
Gruß
Frank