derfred
Themenersteller
Vorbemerkung
Der Anlass für diesen Thread ist zwar eine Situation, die mich betrifft, es geht mir hier aber ausdrücklich nicht darum, mich über die Moderation zu beschweren. Mit dem betreffenden Mod komme ich per PN gut und freundlich klar.
Sinn und Zweck des Threads ist es, eine Klarstellung zu erreichen, die sowohl potentiellen Verkäufer wie eventuell auch den Mods im Biete-Bereich hilft.
Ausgangssituation
Wie andere auch, bin ich am Freitag zu MediaMarkt spaziert, um zu sehen, ob es Lohnenswertes im Rahmen der Aktion "der 2. Artikel zum halben Preis" gibt. Habe dann auch ein Objektiv für mich gefunden, brauchte noch einen 2. Artikel zum ähnlichen Preis für die Rabattaktion. Der war auch schnell gefunden. Beide Sachen zum oder nahe am günstigsten I-net Preis.
Da ich ja nur das Objektiv brauchte/wollte, habe ich Artikel Nr. 2 hier zum Verkauf eingestellt. Sauber den Hergang des Angebots beschrieben und nachvollziehbar den erhaltenen Rabatt zur Hälfte an den Käufer weitergegeben. Der war dann auch schnell gefunden und freut sich über sein Schnäppchen.
Etwas überrascht war ich am nächsten Tag, als ich eine PN "du hast im DSLR-Forum eine Verwarnung erhalten" fand.
Grund für die Verwarnung (und eine vom zuständigen Mod freundlicherweise inzwischen wieder aufgehobene Marktplatzsperre) war: gewerblicher Handel. Der entsprechende Passus in den Nutzungsbedingungen lautet:
Die Begründung dafür, warum es sich bei meinem Angebot nicht um einen Privatverkauf (Händler bzw. beruflicher Fotograf scheidet nachweislich aus - das könnte ich jederzeit widerlegen) handeln sollte: "das kaufen von Waren mit dem Zweck des Weiterverkaufes ist gewerblicher Handel."
Diskussion
Nach meinem Rechtsverständnis liegt in diesem Fall kein gewerblicher Handel vor. Meine diesbezüglichen Recherchen ergaben, dass der Kauf von Waren zum Zweck des Weiterverkaufs zwar ein Indiz für gewerblichen Handel sein kann, aber eben nur eines unter vielen. Und dass der Gesamteindruck letztlich für die Klassifizierung entscheidend ist.
Eine Definition für gewerbliches Handeln habe ich gefunden, die so lautet: "Gewerbe liegt dann vor, wenn eine planvolle, auf gewisse Dauer angelegte, selbstständige und wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird und dies nach außen hervortritt".
Urteile zum Thema habe ich mir auch herausgesucht. Hier wird immer wieder darauf abgestellt, dass
- häufig
- identische
- neue
Waren verkauft werden und auch der Auftritt des Verkäufers (es geht hier praktisch immer um ebay-Verkäufer) den Eindruck der Professionalität weckt.
Dazu, dass alleine der Erwerb und sofortige Wiederverkauf einer Ware einen "gewerblichen Handel" begründet, habe ich nichts gefunden.
Ich bitte deshalb um eine sachliche Diskussion darüber, ob ich mit meiner Meinung falsch liege oder evtl. die Definition der Moderation zu kurz greift.
Es wäre wünschenswert, wenn entsprechende Quellen genannt werden. Meinungen "aus dem Bauch heraus" sind nicht hilfreich, denn die habe ich selbst und der Mod hat sie auch. Und eine "Mehrheit der Bauchgefühle" muss auch nicht unbedingt rechtlich richtig sein.
Danke!
Der Anlass für diesen Thread ist zwar eine Situation, die mich betrifft, es geht mir hier aber ausdrücklich nicht darum, mich über die Moderation zu beschweren. Mit dem betreffenden Mod komme ich per PN gut und freundlich klar.
Sinn und Zweck des Threads ist es, eine Klarstellung zu erreichen, die sowohl potentiellen Verkäufer wie eventuell auch den Mods im Biete-Bereich hilft.
Ausgangssituation
Wie andere auch, bin ich am Freitag zu MediaMarkt spaziert, um zu sehen, ob es Lohnenswertes im Rahmen der Aktion "der 2. Artikel zum halben Preis" gibt. Habe dann auch ein Objektiv für mich gefunden, brauchte noch einen 2. Artikel zum ähnlichen Preis für die Rabattaktion. Der war auch schnell gefunden. Beide Sachen zum oder nahe am günstigsten I-net Preis.
Da ich ja nur das Objektiv brauchte/wollte, habe ich Artikel Nr. 2 hier zum Verkauf eingestellt. Sauber den Hergang des Angebots beschrieben und nachvollziehbar den erhaltenen Rabatt zur Hälfte an den Käufer weitergegeben. Der war dann auch schnell gefunden und freut sich über sein Schnäppchen.
Etwas überrascht war ich am nächsten Tag, als ich eine PN "du hast im DSLR-Forum eine Verwarnung erhalten" fand.
Grund für die Verwarnung (und eine vom zuständigen Mod freundlicherweise inzwischen wieder aufgehobene Marktplatzsperre) war: gewerblicher Handel. Der entsprechende Passus in den Nutzungsbedingungen lautet:
Angebote von Händlern und der Verkauf von Betriebsaustattung beruflicher Fotografen sind nicht gestattet. Zulässig sind nur reine Privatverkäufe.
Die Begründung dafür, warum es sich bei meinem Angebot nicht um einen Privatverkauf (Händler bzw. beruflicher Fotograf scheidet nachweislich aus - das könnte ich jederzeit widerlegen) handeln sollte: "das kaufen von Waren mit dem Zweck des Weiterverkaufes ist gewerblicher Handel."
Diskussion
Nach meinem Rechtsverständnis liegt in diesem Fall kein gewerblicher Handel vor. Meine diesbezüglichen Recherchen ergaben, dass der Kauf von Waren zum Zweck des Weiterverkaufs zwar ein Indiz für gewerblichen Handel sein kann, aber eben nur eines unter vielen. Und dass der Gesamteindruck letztlich für die Klassifizierung entscheidend ist.
Eine Definition für gewerbliches Handeln habe ich gefunden, die so lautet: "Gewerbe liegt dann vor, wenn eine planvolle, auf gewisse Dauer angelegte, selbstständige und wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird und dies nach außen hervortritt".
Urteile zum Thema habe ich mir auch herausgesucht. Hier wird immer wieder darauf abgestellt, dass
- häufig
- identische
- neue
Waren verkauft werden und auch der Auftritt des Verkäufers (es geht hier praktisch immer um ebay-Verkäufer) den Eindruck der Professionalität weckt.
Dazu, dass alleine der Erwerb und sofortige Wiederverkauf einer Ware einen "gewerblichen Handel" begründet, habe ich nichts gefunden.
Ich bitte deshalb um eine sachliche Diskussion darüber, ob ich mit meiner Meinung falsch liege oder evtl. die Definition der Moderation zu kurz greift.
Es wäre wünschenswert, wenn entsprechende Quellen genannt werden. Meinungen "aus dem Bauch heraus" sind nicht hilfreich, denn die habe ich selbst und der Mod hat sie auch. Und eine "Mehrheit der Bauchgefühle" muss auch nicht unbedingt rechtlich richtig sein.
Danke!