So, ich habe gerade Post von der BG ETEM bekommen.
Da ich die Fotografie nur als Nebentätigkeit ausübe und die Stundenzahl nach §§46II, 50II der Satzung nicht überschreite, bin ich von der Beitragpflicht befreit worden. Allerdings nicht rückwirkend, sondern erst ab Ende diesen Monats, aber immerhin 250 Euro pro Jahr.
Dafür muss man 'ne Menge Passbilder machen.
Da ich die Fotografie nur als Nebentätigkeit ausübe und die Stundenzahl nach §§46II, 50II der Satzung nicht überschreite, bin ich von der Beitragpflicht befreit worden. Allerdings nicht rückwirkend, sondern erst ab Ende diesen Monats, aber immerhin 250 Euro pro Jahr.
Dafür muss man 'ne Menge Passbilder machen.
