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Gewerbeanmeldung ausfüllen - Bürokratie, ich liebe es

Ist die Hochzeit (als der "klassische Aspekt des Fotografen-Grunderwerbs") "geschützt" im Sinne einer gewerblichen Tätigkeit?? Wie kommst Du darauf? Wo steht das?
Wenn ein Freund von mir heiratet und ich sein H.-shooting mache und er mir ein paar Hundert Euro Geld dafür gibt, schreibe ich ihm eine Rechnung als Kleinunternehmer.

Leider ja. Das steht in §18 Einkommensteuergesetz. Was dort steht, ist freiberuflich. Also unter anderem Künstler, Journalisten oder Bildberichterstatter.
Fotografen stehen in der Handwerksordnung als zulassungsfreies Handwerk, Zulassungsfrei aber (leider) trotzdem Handwerk. Und Handwerk ist immer Gewerbe (trotz Zulassungsfreiheit) - solange nicht der Fluchtweg als Künstler offen steht. Aber Hochzeiten fotografieren ist leider nicht als Kunstform anerkannt.:D

Die Geschichte mit der Rechnung als Kleinunternehmer hat damit nichts zu tun. Da geht es nur um Umsatzgrenzen, bis zu denen man keine Umsatzsteuer erheben muss.

Hier ist das relativ leicht verständlich erklärt:
http://www.mediafon.de/ratgeber_haupttext.php3?id=4014e54a9e097&view=&si=48a5f2ec3ad37&lang=1
 
Leider ja. Das steht in §18 Einkommensteuergesetz. Was dort steht, ist freiberuflich. Also unter anderem Künstler, Journalisten oder Bildberichterstatter.
Fotografen stehen in der Handwerksordnung als zulassungsfreies Handwerk, Zulassungsfrei aber (leider) trotzdem Handwerk. Und Handwerk ist immer Gewerbe (trotz Zulassungsfreiheit) - solange nicht der Fluchtweg als Künstler offen steht. Aber Hochzeiten fotografieren ist leider nicht als Kunstform anerkannt.:D

Die Geschichte mit der Rechnung als Kleinunternehmer hat damit nichts zu tun. Da geht es nur um Umsatzgrenzen, bis zu denen man keine Umsatzsteuer erheben muss.

Hier ist das relativ leicht verständlich erklärt:
http://www.mediafon.de/ratgeber_haupttext.php3?id=4014e54a9e097&view=&si=48a5f2ec3ad37&lang=1



Wenn man den Link genau durchliest, erkennt man den unklaren Inhalt.
Hier wird die Berufsbezeichung definiert: "Fotografiemeister".
Kann es sein, dass der "Fotograf" keine ordentliche Berufsbezeichung ist? Der "Fotograf" scheint mir eher eine volkstümliche Kurzform der längeren, die von der Handwerkskammer vorgegeben ist.

Wenn dort steht, dass Hochzeits- und Passfotografie gewerbliche Merkmale sind, heisst das noch lange nicht, dass man ein Gewerbe anmelden muss, um ein- oder zweimal im Jahr eine Hochzeit zu knipsen...

Zum Gewerbe heisst es:

Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Im engeren Sinne versteht man unter Gewerbe die produzierenden und verarbeitenden Gewerbe: Industrie und Handwerk. Ein Gewerbe wird durch einen Gewerbetreibenden in einem Gewerbebetrieb ausgeführt.

In der Rechtsprechung hat sich folgende Definition durchgesetzt: Ein Gewerbe ist jede erlaubte selbständige zum Zwecke der Gewinnerzielung vorgenommene nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig und für eine gewisse Dauer ausgeübt wird und kein „freier Beruf“ ist.

Ich wüsste nicht, dass ich, wenn ich - neben gelegentlichen Aufträgen - mal im Jahr eine Hochzeit fotografiere, dafür einen Gewerbeschein bräuchte...
 
Die Grenzen zwischen Reisegewerbe, festem Gewerbe, Freiberufler und Künstler sind nicht so scharf, dass man darüber nicht diskutieren könnte. Deshalb haben fast alle ein bisschen Recht.

Klassischerweise hat ein Auftragsfotograf ein Gewerbe, ein Journalist ist Freiberufler und wer Kunst schafft, ist ein Künstler. Wenn jemand aber beispielsweise hauptberuflich schreibt, wie ich zum Beispiel, und gelegentlich Auftragsforografie ausführt, kann es durchaus sinnvoll sein, ein Gewerbe anzumelden.

Damit, dass Kleinunternehmer optieren können, keine Mehrwertsteuer zu zahlen, hat die Wahl der Unternehmensform zunächst nichts zu tun - es sei denn man gründet eine Kapitalgesellschaft.

Ein Tipp für alle, die mit dem Fotografieren Geld verdienen wollen:

Die zuständige IHK veranstaltet regelmäßig sogenannte Gründer-Seminare. Dort erfährt man vieles, was einem sonst nur Juristen oder Steuerberater erklären können. Jeder, der beabsichtigt, sich selbständig zu machen, sollte so ein Seminar belegen. Dann verliert man auch die Scheu vor Behördenbesuchen, Formularen und Buchhaltung.

Immer gutes Licht

PhotoPhoibos.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Grenzen zwischen Reisegewerbe, festem Gewerbe, Freiberufler und Künstler sind nicht so scharf, dass man darüber nicht diskutieren könnte. Deshalb haben fast alle ein bisschen Recht.

Klassischerweise hat ein Auftragsfotograf ein Gewerbe, ein Journalist ist Freiberufler und wer Kunst schafft, ist ein Künstler. Wenn jemand aber beispielsweise hauptberuflich schreibt, wie ich zum Beispiel, und gelegentlich Auftragsforografie ausführt, kann es durchaus sinnvoll sein, ein Gewerbe anzumelden.

Damit, dass Kleinunternehmer opiteren können, keine Mehrwertsteuer zu zahlen, hat die Wahl der Unternehmensform zunächst nichts zu tun - es sei denn man gründet eine Kapitalgesellschaft.

Ein Tipp für alle, die mit dem Fotografieren Geld verdienen wollen:

Die zuständige IHK veranstaltet regelmäßig sogenannte Gründer-Seminare. Dort erfährt man vieles, was einem sonst nur Juristen oder Steuerberater erklären können. Jeder, der beabsichtigt, sich selbständig zu machen, sollte so ein Seminar belegen. Dann verliert man auch die Scheu vor Behördenbesuchen, Formularen und Buchhaltung.

Immer gutes Licht

PhotoPhoibos.



Guter Beitrag.

Frage: Was ist ein "Auftragsfotograf"? ICH bspw. arbeite ja nur mit Aufträgen, denn wieso sollte ich sonst Kleinunternehmer sein, wofür? :) Es geht doch immer um Geld, das man von anderen nimmt, sowohl um seine Kosten zu decken als auch um vielleicht ein bisschen was drauf zu bekommen, wofür man sich dann beim fünften Mal ein neues Objektiv kaufen kann...
Aber bin ich gewerblich tätig, als "Auftragsfotograf"? Ich würde sagen: nein. Das kann ich belegen. (z.B. beim Finanzamt)

Ich denke, das Verwenden von Begriffen, die viele Bedeutungen haben können, verwirrt die Leute. Das dankt das Rechtsgewerbe, denn das sind die, die uns dann bei Bedarf ganz genau erklären, was wir richtig oder falsch gemacht haben... Nur gut also, dass es soviel Verwirrung gibt - sonst würde ein Gewerbe ziemlich alt aussehen.

Apropos "unklare Begrifflichkeiten": Du schreibst über jene, die "mit dem Fotografieren Geld verdienen wollen". Auch das ist undurchsichtig und lenkt in die falsche gedankliche Richtung.
Was bedeutet das denn, "mit dem Fotografieren Geld verdienen"? Was ist hier eigentlich gemeint? Um welche Erträge geht es, wie oft, wie lange etc.? Dahinter steht doch wieder die Frage nach dem Gewerbe oder nicht... Wenn ich denke, dass ich im Jahr "mal so gucke was kommt" und dann einfach ein paar Aufträge erwische, sehe ich das durchaus so, dass ich neben meinen Unkosten gern noch etwas mehr hätte - mit Glück und einem guten Kunden bekomme ich das sogar. Ist das jetzt schon "Geldverdienen"? (Im Sinne des Gewerbes nach dem Gesetzgeber...)
Und das Wollen ist eins - was geht, ist eine andere Sache. Nur weil ich Geld verdienen will und im Jahr nur ein paar Gelegenheiten habe, macht mich das nicht zum Gewerbetreibenden... Oder? Hier muss man nicht das Ei pellen, bevor es überhaupt gekocht ist.
Ich denke, viele Leute übertreiben einfach, weil sie zuviel Angst und zu wenige Kenntnisse besitzen. Profitieren werden davon andere: nämlich diverse Institutionen...

Du schreibst auch: "... kann es durchaus sinnvoll sein, ein Gewerbe anzumelden..." Eine tolle Formulierung, die nichts aussagt... ;)
Es kann auch sinnvoll sein, das Hobby oder die Nebentätigkeit zu wechseln.

Da fällt mir das Thema Schwarzarbeit ein: Eins der beliebtesten Hobbys in Deutschland, folgt man den Berichten der Medien. Schwarzarbeit ist bspw. gewerbliche Lohnarbeit am Staat vorbei. Okay, wenn mir Onkel Peter nach dem Knipsen seiner überraschend anberaumten Hochzeit 300 Euro in die Hand drückt - bin ich dann Schwarzarbeiter und hätte besser ein Gewerbe anmelden sollen? :lol:
3 Monate später kommt Bekannter Zett und sagt: "Hast Du aber schöne Fotos gemacht..." Dann sagt der Fotograf: "Kannst auch DU haben." (Mehr sagt er nicht.)
Nach der Hochzeit und dem (von Zett genehmigten) Knipsen der Bilder sagt Bekannter Zett: "Deine Bilder sind toll! Hier, ich gebe Dir 200 Mäuse, Du wolltest doch immer schon mal im billigen Champagner baden!" Nun, war das jetzt gewerbliche Tätigkeit? Muss man jetzt Angst haben, kein Gewerbe angemeldet zu haben? Vielleicht sollte man seine Kamera wegwerfen, damit man nicht wieder in Versuchung kommt? :lol:


IHK-Seminare... Ja klar. JEDER will doch was vom Kuchen... - Ich empfehle vor allem eine gute Rechtsschutzversicherung und ein waches Auge in den Gesetzestexten und veröffentlichten Rechtsprechungen... Wenn man einen Steuerberater privat kennt, ist das auch gut. Aber Vorsicht: Kostenlose Rechtsberatung ist nicht koscher. :evil:
 
@JBSART: Ich arbeite seit Jahren ohne Gewerbeanmeldung ... In deinem Forumprofil steht jedoch: FOTOGRAF mit über 20 Jahren fotografischer Praxis? Wie geht denn das im Einklang mit deinem post, in dem du behauptest, du bist nur Fotodesigner? Du kannst nur hoffen, dass dich keiner bei einer Hochzeit oder dergleichen beim Fotografieren sieht, denn dann hast du - hoffentlich- ´ne Anzeige am Hals. Solange du "nur" Fotodesign machst: okay. Aber wenn du Auftragsfotografie machst, sollte man dir - im Interesse des Allgemeinwohls wirklich wünschen, dass dich jemand "anschwärzt" und dies zu Recht. Ich jedenfalls wäre der erste, der dich zu einer ordentlichen Anmeldung zwingen würde. weil ich dein Verhalten - mit Verlaub gesagt - einfach nur zum Kotzen finde. Schmarotzer!!!

Das ist Unsinn. (Mal ganz abgesehen vom unverschämten Ton). Ein freiberuflicher Fotodesigner darf natürlich auch Fotos von einer Hochzeit machen und braucht dafür auch kein Gewerbe anzumelden.
 
@ alex-b: Es ist natürlich einfach zu schreiben: Völliger Unsinn. Dann rate ich lediglich, einfach bei der Handwerkskammer nachfragen. Es reicht dort aus, wenn nachgewiesen wird, dass der freiberufliche Fotodesigner (oder "Fotograf") Hochzeiten fotografiert. Damit ist er anmeldepflichtig. Punktum. Da gibt s nichts zu diskutieren. Gern teile ich folgende Telefonnummer und die Referatsleiterin der HWK Halle mit, bei der man sich erkundigen kann, wer von uns nun die richtigen Aussagen gemacht hat. (Heike Meyer
Telefon: 0345 29 99 167) Es nützt doch dem TO absolut nichts, wenn hier ständig falsche Aussagen getroffen werden. Und wie ich schon vorher gesagt habe (gut, die Wortwahl war vielleicht ein wenig überzogen: : SORRY) aber, ich bleibe dabei: Sehe ich einen dieser "Fotografen", dann melde ich ihn sofort bei der zuständigen HWK und dem FA. Ich sehe nicht ein, dass andere ihren Verpflichtungen zu Steuer- und Abgabeleistungen nachkommen und einige schwarze Schafe zahlen eben nicht. Und der Erfolg gibt mir halt in dieser Sache recht: 2 dieser angeblichen Fotografen sind hier von der Bildfläche verschwunden. Und das ist gut so....
 
@ alex-b: Es ist natürlich einfach zu schreiben: Völliger Unsinn. Dann rate ich lediglich, einfach bei der Handwerkskammer nachfragen. Es reicht dort aus, wenn nachgewiesen wird, dass der freiberufliche Fotodesigner (oder "Fotograf") Hochzeiten fotografiert. Damit ist er anmeldepflichtig. Punktum. Da gibt s nichts zu diskutieren. Gern teile ich folgende Telefonnummer und die Referatsleiterin der HWK Halle mit, bei der man sich erkundigen kann, wer von uns nun die richtigen Aussagen gemacht hat. (Heike Meyer
Telefon: 0345 29 99 167) Es nützt doch dem TO absolut nichts, wenn hier ständig falsche Aussagen getroffen werden. Und wie ich schon vorher gesagt habe (gut, die Wortwahl war vielleicht ein wenig überzogen: : SORRY) aber, ich bleibe dabei: Sehe ich einen dieser "Fotografen", dann melde ich ihn sofort bei der zuständigen HWK und dem FA. Ich sehe nicht ein, dass andere ihren Verpflichtungen zu Steuer- und Abgabeleistungen nachkommen und einige schwarze Schafe zahlen eben nicht. Und der Erfolg gibt mir halt in dieser Sache recht: 2 dieser angeblichen Fotografen sind hier von der Bildfläche verschwunden. Und das ist gut so....

:top: Mann, Mann - Ich bin ja richtig stolz mit einem solch korrekten Staatsbürger in einem Forum zu sein. :eek:

Diese gottverdammte Doppelmoral in diesem Land kotzt mich an.
Wenn ich gebeten werde eine Hochzeit zu fotografieren - sage ich: "Gerne, aber nur wenn ich was zu essen bekomme" - Dann bin ich nämlich GAST.
Wenn ich nun ein Geschenk in Form von bedrucktem Papier bekomme - na gut...
Warum sollte ich es anders machen als meine Vorbilder - Die Politiker:confused:

Jeder Fotograf sollte vielleicht einmal überlegen, weshalb soviele zu den Fotoamateuren gehen. Vielleicht ist manchmal einfach die Relation nicht vorhanden...
1000 Euro für zwei Stunden und 20 Fotos? Die dann sich nicht einmal sonderlich von der Masse abheben?

Preisfrage: Wenn ich bei der HWK anrufe und frage wird diese sehr wohl der Ansicht sein, dass ich Mitglied werden muss. Rufe ich bei der IHK an werden auch diese diese Meinung vertreten. Ruf ich bei.... sonst wo an... richtig.
Rufe ich beim Spiegel an und frage ob ich ein Abo brauche werden die wohl kaum sagen: eigentlich nicht schauen sie doch die Nachrichten das reicht auch...
 
Zuletzt bearbeitet:
Guter Beitrag.

Frage: Was ist ein "Auftragsfotograf"? ICH bspw. arbeite ja nur mit Aufträgen, denn wieso sollte ich sonst Kleinunternehmer sein, wofür? :) Es geht doch immer um Geld, das man von anderen nimmt, sowohl um seine Kosten zu decken als auch um vielleicht ein bisschen was drauf zu bekommen, wofür man sich dann beim fünften Mal ein neues Objektiv kaufen kann...
Aber bin ich gewerblich tätig, als "Auftragsfotograf"? Ich würde sagen: nein. Das kann ich belegen. (z.B. beim Finanzamt)

Ich denke, das Verwenden von Begriffen, die viele Bedeutungen haben können, verwirrt die Leute. :

Sach mal: Fährst du eigentlich auch so Auto? Rot, was ist schon rot, das kann man ja so oder so sehen. Das verwirrt mich nur, rot das ist nicht mehr als ein Vorschlag? So in etwa? So liest sich jedenfalls dein Text.
 
Ich würde das auch mal aus Kundensicht betrachten.
Wenn ich enen Fotografen beauftragen würde, meine Hochzeit zu fotografieren (bei uns hat das ja einer unserer Fotografen kostenlos als Freundschaftsdienst gemacht :D) und ich ihn dafür bezahle, dann würde ich auf alle Fälle darauf Wert legen, dass ich von ihm eine richtige Rechnung mit ausgewiesener USt., Steuernummer, etc. bekomme.
Als was oder wo er angemeldet ist oder nicht, wäre seine Sache, solange er mir eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellt. Denn ich möchte nicht u.U. wegen Förderung von Schwarzarbeit belangt werden. :rolleyes:
Davon abgesehen, würde ich die Rechnung u.U. auch bei der Steuer einreichen wollen (wir konnten zumindest Hochzeitskosten vor zwei Jahren noch bei der Steuer angeben) und wenn er Pech hat und ein eifriger Steuerbeamter schaut mal nach, wie es mit seiner Anmeldung aussieht ........... :D

Auch in der Arbeit verlangen wir natürlich beim Ankauf von Bildern von Fotografen die Angabe seiner Steuernummer für den Kaufvertrag, es sei denn, er gibt ausdrücklich an, dass er als Geringverdiener keine USt. dafür abführen muss.
Schließlich müssen wir bei den regelmäßigen Steurprüfungen alles korrekt nachweisen können. Zumindest stichprobenartig werden meines Wissens dabei dann auch die Angaben der Fotografen nachgeprüft.

Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
Es scheint tasächlich so. als ob einige von euch nicht lesen können. Die Diskussion ist völlig überflüssig. Wer Hochzeiten fotografiert oder Auftragsfotografie durchführt ist Handwerker. Ein Handwerker ist anmeldepflichtig. Da gibt´s doch nichts zu diskutieren. Es interessieren doch keine "Ansichten oder Meinungen".
Ein Blick in das Gesetz erleichtert oft die Rechtsfindung. Also, alle Ungläubigen: Handswerksordnung lesen!!!
Zitat Borges: Fotografen stehen in der Handwerksordnung als zulassungsfreies Handwerk, Zulassungsfrei aber (leider) trotzdem Handwerk. Und Handwerk ist immer Gewerbe (trotz Zulassungsfreiheit) - solange nicht der Fluchtweg als Künstler offen steht. Aber Hochzeiten fotografieren ist leider nicht als Kunstform anerkannt. Zitatende.
Dem ist doch nichts hinzuzufügen!
@ FrankBoy75: Du erwartest auf deinen post doch keine Antwort?!

Wer bei der großen Anzahl guter Fotografen für eine Hochzeit 1000 € zahlt, hat doch selbst Schuld. Unsere Bekannte, die als allein erziehende Mutter von 2 Kindern sich als (angemeldete) Fotografin selbständig gemacht hat, nimmt für eine Hochzeit (Reportage Standesamt oder Kirche und gestellte Aufnahmen als 6-er Serie) mit etwa 50 Rep-Bilder in 13x18 und ca 20 gestellte in 13x18 insgesamt 320,00 €. Wenn diese Dame in einer mittleren Kleinstadt im Jahr etwa 100 Hochzeiten macht, dann spricht dies doch für sich oder? Es heiratet heute doch kein Paar mehr überstürzt; da kann man in aller Ruhe sich seinen Fotografen aussuchen und muss nicht auf Amateure zurückgreifen, die dann ohne Abgaben arbeiten.

Auch wenn´s weh tut: Alle, die es jetzt noch nicht glauben oder eine andere Ansicht oder Meinung haben: Bevor ihr weiter postet, Handswerksordnung nehmen (gibt´s übrigens umsonst) ud lesen. Das ist doch nicht schwer.
Gruß an alle
 
Es scheint tasächlich so. als ob einige von euch nicht lesen können. Die Diskussion ist völlig überflüssig. Wer Hochzeiten fotografiert oder Auftragsfotografie durchführt ist Handwerker. Ein Handwerker ist anmeldepflichtig. Da gibt´s doch nichts zu diskutieren. Es interessieren doch keine "Ansichten oder Meinungen".
Ein Blick in das Gesetz erleichtert oft die Rechtsfindung. Also, alle Ungläubigen: Handswerksordnung lesen!!!
Zitat Borges: Fotografen stehen in der Handwerksordnung als zulassungsfreies Handwerk, Zulassungsfrei aber (leider) trotzdem Handwerk. Und Handwerk ist immer Gewerbe (trotz Zulassungsfreiheit) - solange nicht der Fluchtweg als Künstler offen steht. Aber Hochzeiten fotografieren ist leider nicht als Kunstform anerkannt. Zitatende.
Dem ist doch nichts hinzuzufügen!
@ FrankBoy75: Du erwartest auf deinen post doch keine Antwort?!

Wer bei der großen Anzahl guter Fotografen für eine Hochzeit 1000 € zahlt, hat doch selbst Schuld. Unsere Bekannte, die als allein erziehende Mutter von 2 Kindern sich als (angemeldete) Fotografin selbständig gemacht hat, nimmt für eine Hochzeit (Reportage Standesamt oder Kirche und gestellte Aufnahmen als 6-er Serie) mit etwa 50 Rep-Bilder in 13x18 und ca 20 gestellte in 13x18 insgesamt 320,00 €. Wenn diese Dame in einer mittleren Kleinstadt im Jahr etwa 100 Hochzeiten macht, dann spricht dies doch für sich oder? Es heiratet heute doch kein Paar mehr überstürzt; da kann man in aller Ruhe sich seinen Fotografen aussuchen und muss nicht auf Amateure zurückgreifen, die dann ohne Abgaben arbeiten.

Auch wenn´s weh tut: Alle, die es jetzt noch nicht glauben oder eine andere Ansicht oder Meinung haben: Bevor ihr weiter postet, Handswerksordnung nehmen (gibt´s übrigens umsonst) ud lesen. Das ist doch nicht schwer.
Gruß an alle


Lesen ist gut. Hauptsache man weiss, wo...

Was das Gewerbe betrifft: Da gibt es auch eine Definition. Den Rest macht der Anwalt...
 
Also doch Mullgeühr, so ein Mist...

Punkt 18
Weiß das jemand genauer? Muss das irgendwo eingetragen werden? Handwerk oder sonstiges?

Gruß Nille

Nillie mir wurde geraten, eine Werbeagentur anzumelden, die sind nicht beschränkt, können alles machen, also auch Eventservice, Fotografie was auch immer. Fotografie war lange Zeit Meistern vorbehalten, ist jetzt aber aufgehoben.

Du machst es Dir trotzdem leichter und bist flexibler im Absetzen von allem, wenn Du eine Werbeagentur eröffnest. Und was stört Dich denn an den Müllgebühren? Die sind in meiner Privatmiete mit enthalten.

Interessanter sind solche Sachen wie Berufsgenossenschaft und ähnliches.
 
Es scheint tasächlich so. als ob einige von euch nicht lesen können. Die Diskussion ist völlig überflüssig. Wer Hochzeiten fotografiert oder Auftragsfotografie durchführt ist Handwerker. Ein Handwerker ist anmeldepflichtig. Da gibt´s doch nichts zu diskutieren.

Offenbar doch. Diese Diskussionen werden schon seit Jahrzehnten von den entsprechenden Berufsverbänden geführt.
Und glaubst Du ernsthaft, dass z.B. studierte (und freiberuflich arbeitende) Fotodesigner nicht im Auftrag arbeiten???

Die Grenze zwischen künstlerischer und Auftrags-Fotografie und die zugehörigen Definitionen der Begriffe sind keineswegs so scharf, wie sie hier immer beschrieben werden.
 
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