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Gewerbeanmeldung ausfüllen - Bürokratie, ich liebe es

Nun stellt sich noch die Frage nach der Art desangemeldeten Betriebes.
@binauchhier: was hast du angegeben?
Ich habe Sonstiges angekreuzt (bzw. die Frau auf dem Gewerbeamt - die war bei mir sehr kompetent).
Ich muss allerdings in keine BG - falls du das ganze im Nebenerwerb betreibst (Punkt 16): Frag doch mal nach, ob in diesem Fall die Versicherungspflicht nicht entfallen kann. Entweder bei der BG (http://www.bgdp.de/pages/mitgliedschaft/fotografen.htm) oder bei der IHK - letztere haben oft "Existenzgründerberatungen" mit Rechtsberatung. Kostet nichts und hilft oft weiter.

Edit: https://www.dslr-forum.de/showpost.php?p=599039&postcount=28 hier gibts noch was (auch im zugehörigen Thread)
 
Aus deinem Nick schließe ich, dass du noch ein Junger bist. Gut so.

Solange Du einem weiteren Broterwerb mit Steuerkarte nachgehst oder bei Deinen Eltern kranken- und sozialversichert bist. Gut so.

Kurz: Ich würde erstmal fotografieren, ein Konto nur dafür einrichten (davon Ausgaben [Kameraanschaffungen / Telefon / Auto liegen sicher schon an] bestreiten und alle Einnahmen dort laufen lassen) und wenn Du eine EÜ für ein Jahr erstellst und mehr als 17.000 Euro GEWINN gemacht hast - dann mal zum Steuerberater gehen.
Kleiner Hinweis: Fotografie dient häufig zur Herstellung von Druckvorlagen!

Naja Renter bin ich noch nicht :D

Das Gewerbe wird auch langfristig eine Nebentätigkeit sein.

Das mit dem eigenen Konto ist eine gute Idee, dann hat man die Sachen gleich getrennt.

Danke Dir!

Gruß Nille
 
Grundsätzlich: im Vergleich zur Steuererklärung sind die notwendigen Formulare nicht schwer zu verstehen, sofern man die zur Verfügung stehenden Infomaterialien, sei es IHK, Handwerkskammer oder im Internet (z. B. http://www.mediafon.de) auch liest. Dazu gibt es bei fast allen Stellen hilfreiche Infobroschüren zum Download.


Ich denke es handelt sich um Auftragsfotografie handeln (Hochzeit, Portrait, Paarshooting, Kinder, Events)?

Meine Gewerbeanmeldung habe ich vor zwanzig Jahren beim Ordnungsamt abgegeben, aber im Großen und Ganzen hat sich nicht viel geändert.

Auf keinen Fall Dein Gewerbe der Handwerkskammer zuordnen, es sei den Du bist gelernter Fotograf!

Doch, hat sich - und zwar massiv. So massiv, dass diese Hinweise mittlerweile völlig überholt und dadurch falsch sind. Hochzeiten, Portraits, Paarshooting etc. sind handwerkliche Fotografie. Da gibt es rechtlich kein Wahlrecht. Der alte Trick mit dem Fotodesigner oder Fotojournalist ist auch gar nicht mehr nötig, denn mittlerweile ist Fotografie ein zulassungsfreies Handwerk. Es müssen zwar nach einiger Zeit HWK-Beiträge gezahlt werden, aber die sind relativ gering. Auf der anderen Seite gibt es dann auch keine Beitragspflicht zur Künstlersozialkasse.
 
Also irgendwie scheint es nichts allgemein gültiges zu geben. Der eine Beamte macht es so, der andere so... das soll mal einer verstehen. Deutschland, Deutschland...

Vielleicht könnten wir auch einige Angaben bzw. Bezeichnungen von Euch sammeln, die ihr bei Punkt 15 "Angemeldete Tätigkeit" angegeben habt und ob ihr Pflichtversichert seit, wenn ja bei wem:

Angemeldete Tätigkeit:
Pflichtversichert: [ja/nein]
Wenn ja bei (Beitragshöhe):

Wäre doch ein super Sache.

Gruß Nille
 
Zuletzt bearbeitet:
Also irgendiwe scheint es nichts allgemein gültiges zu geben. Der eine Beamte macht es so, der andere so... das soll mal einer verstehen. Deutschland, Deutschland...

Meine Güte, das stimmt doch gar nicht. Was können die Angestellten dort denn dafür, dass hier veraltete Rechtslagen gepostet werden???


Vielleicht könnten wir auch einige Angaben bzw. Bezeichnungen von Euch sammeln, die ihr bei Punkt 15 "Angemeldete Tätigkeit" angegeben habt

Was nützt Dir das?
Schreib doch einfach hin, was Du machen willst. Das kann doch kein anderer für Dich beantworten. Portrait- und Auftragsfotografie etc. Oder Fotojournalismus. Oder Fotokünstler. Was weiß ich - DU hast doch eine Vorstellung, wie Dein Gewerbe aussehen soll. Davon abhängig ist Punkt 18. Wenn Du "im Auftrag" von Kunden Dinge ablichtest, z. B. Portraits, Hochzeiten etc ist es ein Handwerk. Punkt.

Menno, lies doch bitte die zur Verfügung stehenden Informationen. Wenn diese Frage für Dich schon eine so hohe Hürde ist, solltest Du wirklich den gut gemeinten Rat annehmen und zu einem Steuerberater gehen.
Und die jeweiligen Vertreter der Verbände und Behörden sind entgegen anderslautenden Gerüchten in der Regel auch sehr hilfsbereit. Wenn Du aber selbst nicht weißt, was Du machen willst, kann Dir auch keiner helfen.
 
Was nützt Dir das?

Mir nichts (mehr), weil ich gestern mit einem Steuerberater gesprochen habe. Mir ging es bei dieser Anfrage an die Community darum, für andere noch Ideen zu sammeln, welche Formulierungen welche Auswirkungen haben.

Bei mir weiß ich die Auswirkungen noch nicht, aber wir haben uns zu folgender Formulierung durchgerungen:
"Fotografische Dienstleistungen und Fotodesign"

Viele Grüße
Nille

P.s. In diesem Thread scheinen mich einige ständig misszuverstehen...:eek: ich werde versuchen mich verständlicher auszudrücken.:top:
 
Warum willst Du ein Gewerbe anmelden ? Das verursacht nur Stress, Papierkram und weitere Kosten.
Ich arbeite seit Jahren ohne Gewerbeanmeldung - da Freiberuflerstatus als Fotodesigner. Damit kommst Du wesentlich besser. Auch die KSK wird Dich dann nicht mehr aufnehmen können.
Ein guter Steuerberater kann Dich dahingehend auch ordentlich beraten.

Gut Licht !
 
Warum willst Du ein Gewerbe anmelden ? Das verursacht nur Stress, Papierkram und weitere Kosten.
Ich arbeite seit Jahren ohne Gewerbeanmeldung - da Freiberuflerstatus als Fotodesigner. Damit kommst Du wesentlich besser. Auch die KSK wird Dich dann nicht mehr aufnehmen können.
Ein guter Steuerberater kann Dich dahingehend auch ordentlich beraten.

Genau an dieser Stelle sind sich Steuerberater, Beamte, Mitglieder des Forums nicht einig...

Ich melde jetzt ein Gewerbe an und schau wer sich wegen einer Versicherung meldet und bin gespannt wie das Gewerbe anläuft!
 
Genau an dieser Stelle sind sich Steuerberater, Beamte, Mitglieder des Forums nicht einig...

Wenn jemand weiß, was er will, sind alle einig - sofern sie die gültige Rechtslage wenigstens in Ansätzen verstanden haben.

Siehe hier: http://www.mediafon.de/ratgeber_einfuehrungstext.php3?si=48a42c7959d07&id=401017f4c01c0
Wenige Seiten reichen und es ist alles abschließend soweit erklärt, dass man eigentlich wissen müsste, was erforderlich ist.

Da steht zum Beispiel auch, dass Du es Dir nicht aussuchen kannst, ob Du ein Gewerbe hast oder nicht. Es kommt - nochmal - darauf an, was Du machst. Die Folgen sind klar und eindeutig, da gibt es nichts zu deuten. Portraits und Hochzeiten gegen Auftrag = Gewerbe und Handwerk. Künstler = kein Gewerbe.
 
Ja, ich sehe das ähnlich..
ich bin auch Freiberufler (nebenberuflich), d.h. beim Finanzamt gemeldet und gebe meine Einnahmen bei der normalen Lohnsteuererklärung mit an. MWst. darf ich dann natürlich nicht ausweisen..
Das Problem als Freiberufler ist eben, dass man eigentlich keine Aufträge annhemen dürfte. Sobald du etwas im Auftrag machstkann das als Handwerkliche Arbeit angesehen werden.. Dafür wäre dann ein Gewerbe nötig. Das ganze ist ne ziemliche Grauzone. Ich für meinen Teil hatle mich davon fern.
 
@JBSART: Ich arbeite seit Jahren ohne Gewerbeanmeldung ... In deinem Forumprofil steht jedoch: FOTOGRAF mit über 20 Jahren fotografischer Praxis? Wie geht denn das im Einklang mit deinem post, in dem du behauptest, du bist nur Fotodesigner? Du kannst nur hoffen, dass dich keiner bei einer Hochzeit oder dergleichen beim Fotografieren sieht, denn dann hast du - hoffentlich- ´ne Anzeige am Hals. Solange du "nur" Fotodesign machst: okay. Aber wenn du Auftragsfotografie machst, sollte man dir - im Interesse des Allgemeinwohls wirklich wünschen, dass dich jemand "anschwärzt" und dies zu Recht. Ich jedenfalls wäre der erste, der dich zu einer ordentlichen Anmeldung zwingen würde. weil ich dein Verhalten - mit Verlaub gesagt - einfach nur zum Kotzen finde. Schmarotzer!!!
@ TO: dein Entschluss istgoldrichtig, so hast du - im Gegebsatz zu JBSART keine schlaflosen Nächte.
 
übrigens MWST oder Umsatzsteuer befreiung gibt es nicht nach Gewinn sondern nach Umsatz!
Gesetzestext des § 19 Abs. 1 Satz 1 USTG:
Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Hatte ich auch mal und es sagt einem keiner bescheid. Übersteigt dein Umsatz im Vorjahr diese Marke bist du ab 01.01. des nächsten Jahres Umsatzsteuerpflichtig! Steuererklärung gibt man ja in der regel nicht im Januar ab. Also immer schön selbst rechnen!
 
@JBSART: Ich arbeite seit Jahren ohne Gewerbeanmeldung ... In deinem Forumprofil steht jedoch: FOTOGRAF mit über 20 Jahren fotografischer Praxis? Wie geht denn das im Einklang mit deinem post, in dem du behauptest, du bist nur Fotodesigner? Du kannst nur hoffen, dass dich keiner bei einer Hochzeit oder dergleichen beim Fotografieren sieht, denn dann hast du - hoffentlich- ´ne Anzeige am Hals. Solange du "nur" Fotodesign machst: okay. Aber wenn du Auftragsfotografie machst, sollte man dir - im Interesse des Allgemeinwohls wirklich wünschen, dass dich jemand "anschwärzt" und dies zu Recht. Ich jedenfalls wäre der erste, der dich zu einer ordentlichen Anmeldung zwingen würde. weil ich dein Verhalten - mit Verlaub gesagt - einfach nur zum Kotzen finde. Schmarotzer!!!
@ TO: dein Entschluss istgoldrichtig, so hast du - im Gegebsatz zu JBSART keine schlaflosen Nächte.


Wenn in Foren nicht immer soviel Leute wären, die angeblich im Bilde sind und alles zu wissen scheinen...

Auch ich bin nicht gewerblich angemeldet. Warum auch? Wieso soll ich in der Nebentätigkeit "Fotograf" (Genau so habe ich meine Bezeichnung beim Finanzamt angegeben; nicht "Fotodesigner". Ich habe andere Berufsabschlüsse, doch der "Fotograf" ist nicht mehr geschützt - jeder, der knipst, kann sich Fotograf nennen - oder irre ich?) ein Gewerbe betreiben??

Ich arbeite an Aufträgen, an solchen anderer "Leute" sowie an eigenen - heisst, ich verkaufe AUCH selbst hergestellte Fotoprodukte. Nicht gewerblich sondern eher von Fall zu Fall. Ich lebe nicht davon, aber ich bekomme Geld dafür, nicht wenig mithin, aber nicht viel genug, um mich nach LA absetzen zu können.

Ich verstehe hier die Diskussion nicht: Wieso will der Threaderöffner überhaupt ein Gewerbe betreiben??

Ich bin übrigens "Kleinunternehmer" und bezahle Umsatzsteuer. Das ist alles. Nix Gewerbe...
 
Wenn in Foren nicht immer soviel Leute wären, die angeblich im Bilde sind und alles zu wissen scheinen
Aha...

Auch ich bin nicht gewerblich angemeldet. Warum auch? Wieso soll ich in der Nebentätigkeit "Fotograf" (Genau so habe ich meine Bezeichnung beim Finanzamt angegeben; nicht "Fotodesigner". Ich habe andere Berufsabschlüsse, doch der "Fotograf" ist nicht mehr geschützt - jeder, der knipst, kann sich Fotograf nennen - oder irre ich?) ein Gewerbe betreiben??

Leider völlig am Problem vorbei. Was hat die Tatsache, ob der Begriff Fotograf noch geschützt ist, mit dem Gewerbe zu tun? Es ist völlig egal, ob Du Dich Rumpelstielzchen oder Fotomacher oder Fotograf nennst - entscheidend ist der Inhalt des Geschäfts.

Es ist wirklich leicht. Also nochmal:
Auftragsarbeiten wie z. B. Portraits oder Hochzeitsbilder = Gewerbe+Handwerk. Das ist nun einmal so, ob Du Dich an das Gesetz halten magst oder nicht.

Ich verstehe hier die Diskussion nicht: Wieso will der Threaderöffner überhaupt ein Gewerbe betreiben??

Vielleicht, weil er Fotografie betreiben will, für die er ein Gewerbe eröffnen MUSS??? Vielleicht aber auch nicht. Nur er weiß, welche Art der Fotografie er machen will. Du weißt mehr?


Ich bin übrigens "Kleinunternehmer" und bezahle Umsatzsteuer. Das ist alles. Nix Gewerbe...

Was hat das damit zu tun, ob er ein Gewerbe anmelden muss oder nicht???

Mensch...
 
Aha...



Leider völlig am Problem vorbei. Was hat die Tatsache, ob der Begriff Fotograf noch geschützt ist, mit dem Gewerbe zu tun? Es ist völlig egal, ob Du Dich Rumpelstielzchen oder Fotomacher oder Fotograf nennst - entscheidend ist der Inhalt des Geschäfts.

Es ist wirklich leicht. Also nochmal:
Auftragsarbeiten wie z. B. Portraits oder Hochzeitsbilder = Gewerbe+Handwerk. Das ist nun einmal so, ob Du Dich an das Gesetz halten magst oder nicht.



Vielleicht, weil er Fotografie betreiben will, für die er ein Gewerbe eröffnen MUSS??? Vielleicht aber auch nicht. Nur er weiß, welche Art der Fotografie er machen will. Du weißt mehr?




Was hat das damit zu tun, ob er ein Gewerbe anmelden muss oder nicht???

Mensch...






"Es ist wirklich leicht. Also nochmal:
Auftragsarbeiten wie z. B. Portraits oder Hochzeitsbilder = Gewerbe+Handwerk. Das ist nun einmal so, ob Du Dich an das Gesetz halten magst oder nicht."

Ist mir neu. Der "Fotograf" gehört zu den Handwerken, die nicht zulassungspflichtig sind.

Mein Posting zeigt meine Frage im Detail dahingegend, wieso man für einen Pups, den man lässt, gleich ein Gewerbe anmelden will/muss?

Ich habe auch schon Hochzeitsfotos gemacht - Portraits sind das tägliche Brot von vielseitigen Fotografen... Deswegen habe ich aber kein "Gewerbe"...
Abgesehen davon verschwende ich meine Zeit nicht für sowas - ich arbeite für andere Leute...
 
Sorry - aber irgendwie kann ich dem ganzen nicht folgen.
Ich glaube irgendwie wird es doch nun lächerlich....

Angenommen ich fotografiere eine Hochzeit und diese Fotos sind in den Augen des Betrachters Kunstwerke kann ich angezeigt werden?
Aber Christo, der im Auftrag einer Gemeinde einen Tannenbaum verhüllt ist ein Künstler - obwohl er dies bestimmt nicht umsonst macht..

Wenn man künstlerische Portraits erstellt und dafür Geld bekommt ist man der Buhmann, wenn aber ein Mensch, der Fotografenmeister ist nur Bull-Shit abliefert ist das Handwerk.

Also mir soll mal ein Fotograf erklären weshalb soviele Hochzeiten von einem Amateur fotografieren lassen. Ich kenne Leute, die die Wahl zwischen einem ausgebildeten Fotografen und einem engagiertem Amateur hatten und dann den engagierten Amateur genommen haben....

War Helmut Newton eigentlich ausgebildeter Fotograf? Soviel ich weiss hatte er keinen Abschluss an der HWK oder IHK abgelegt und hat trotzdem Fotos gemacht - soviel ich weiss auch Auftragsfotografie - auch in Deutschland...

Wenn man mal einige Viten der großen Fotografen durchgeht, die auch durch eindrucksvolle Portraits berühmt wurden und, man kann es glauben oder nicht, auch Geld dafür verlangt haben, merkt man schnell, dass die Herrschaften diesen Beruf: Fotograf niemals gelernt haben. :top:
 
Sorry - aber irgendwie kann ich dem ganzen nicht folgen.
Ich glaube irgendwie wird es doch nun lächerlich....

Angenommen ich fotografiere eine Hochzeit und diese Fotos sind in den Augen des Betrachters Kunstwerke kann ich angezeigt werden?
Aber Christo, der im Auftrag einer Gemeinde einen Tannenbaum verhüllt ist ein Künstler - obwohl er dies bestimmt nicht umsonst macht..

Wenn man künstlerische Portraits erstellt und dafür Geld bekommt ist man der Buhmann, wenn aber ein Mensch, der Fotografenmeister ist nur Bull-Shit abliefert ist das Handwerk.

Also mir soll mal ein Fotograf erklären weshalb soviele Hochzeiten von einem Amateur fotografieren lassen. Ich kenne Leute, die die Wahl zwischen einem ausgebildeten Fotografen und einem engagiertem Amateur hatten und dann den engagierten Amateur genommen haben....

War Helmut Newton eigentlich ausgebildeter Fotograf? Soviel ich weiss hatte er keinen Abschluss an der HWK oder IHK abgelegt und hat trotzdem Fotos gemacht - soviel ich weiss auch Auftragsfotografie - auch in Deutschland...

Wenn man mal einige Viten der großen Fotografen durchgeht, die auch durch eindrucksvolle Portraits berühmt wurden und, man kann es glauben oder nicht, auch Geld dafür verlangt haben, merkt man schnell, dass die Herrschaften diesen Beruf: Fotograf niemals gelernt haben. :top:

Och menno, darum geht es doch gar nicht. Wenn ein Amateur für Freunde Hochzeiten fotografiert, kann er das doch machen, soviel er will. Wen stört das denn?
Es geht doch nur darum, dass jemand, der Hochzeiten BERUFLICH (oder nebenberuflich) fotografieren will, ein zulassungsfreies Handwerk betreibt. Das hat doch nichts damit zu tun, ob der Amateur besser ist. Das ist doch nur die Antwort auf die Frage des Threaderstellers. Ob mir das nun gefällt oder nicht. Ich hab das Gesetzt nicht gemacht? Seit wann ist es verboten, Fragen rechtlich richtig zu beantworten??? *seufz*

I
 
Och menno, darum geht es doch gar nicht. Wenn ein Amateur für Freunde Hochzeiten fotografiert, kann er das doch machen, soviel er will. Wen stört das denn?
Es geht doch nur darum, dass jemand, der Hochzeiten BERUFLICH (oder nebenberuflich) fotografieren will, ein zulassungsfreies Handwerk betreibt. Das hat doch nichts damit zu tun, ob der Amateur besser ist. Das ist doch nur die Antwort auf die Frage des Threaderstellers. Ob mir das nun gefällt oder nicht. Ich hab das Gesetzt nicht gemacht? Seit wann ist es verboten, Fragen rechtlich richtig zu beantworten??? *seufz*

I


Ist die Hochzeit (als der "klassische Aspekt des Fotografen-Grunderwerbs") "geschützt" im Sinne einer gewerblichen Tätigkeit?? Wie kommst Du darauf? Wo steht das?
Wenn ein Freund von mir heiratet und ich sein H.-shooting mache und er mir ein paar Hundert Euro Geld dafür gibt, schreibe ich ihm eine Rechnung als Kleinunternehmer.
 
Ja. Tut mir leid, dass ich meine Zeit damit verschwende, legal zu arbeiten. :confused:

Was ist legal und was ist illegal? Illegal ist doch erstmal grundsätzlich Schwarzarbeit. Darum hat ja auch ein nebenberuflicher Fotograf die Möglichkeit, brav seine Einnahmen beim Finanzamt in der Steuererklärung anzugeben, wobei man diesbezüglich die Wahl hat, keine Mehrwertsteuer zu bezahlen oder doch. Das hängt davon ab, was man machen möchte und wie hoch der wahrscheinliche Umsatz liegt.

Ich bin bspw. "Kleinunternehmer" und gebe meine Einnahmen an. - Ich schreibe Rechnungen und sortiere alles artig in Ordnern, damit mir das Finanzamt nicht auf die Füße treten kann... Man sollte wirklich vermeiden, unsaubere (man muss die Form beachten) Rechnungen, die nicht nummeriert sind, auszustellen. Dafür gibt es aber Hinweise, wie man hier vorzugehen hat.

Ich gehe mal davon aus, dass ein Gewerbeschein nur für Leute nötig ist, die ihren Job mit Gewinnabsicht über längere Zeit betreiben, die also gezielt mit Nebenarbeit Gewinn erwirtschaften. Exaktere Formulierungen dazu liegen in den üblichen Gesetzestexten vor.

Aufpassen muss auch, wer eine Nebentätigkeit ausübt, dass man nicht über eine gewisse finanzielle Schwelle geht... Es gibt da noch andere Regelungen zum Thema Nebenerwerb, die die Steuersachen betreffen...
Bei Fragen hilft das Finanzamt gern weiter. Man muss sich nur mal trauen, auf die zutreffende Webseite zu gehen oder mal anzurufen.
 
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