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Gewerbe kein Gewerbe, oder wie gehts?

Khisanee

Themenersteller
Ich weiss, dass hier schon oft Frage gestellt wurde bezüglich Fotografie und Gewerbe, aber ich konnte nichts finden was mir konkret hilft.

Folgende Situation:
Ich bin Angestellte und mein Mann ist Angestellter.
Nun bin ich von einem Unternehmen gefragt worden ob ich von den Waren Fotos für den Internetauftritt machen könnte.
Idee des Unternehmens war es als 400€ Job laufen zu lassen.
Da ich hauptberuflich mit >30 Stunden eingestellt bin dürfte von den 400€ ja nicht allzuviel übrig bleiben.
Zum anderen müsste mein Arbeitgeber einverstanden sein.

Nun war ich am überlegen ein Gewerbe anzumelden.
Nur leider ist das für mich absolutes Neuland und es schein zig Ausnahmen und Varianten zu geben.

Also ich möchte im Auftrag des Unternehmens, neben meinem Hauptberuf, ab und an Fotos der Ware machen. Dafür soll ich Geld bekommen. Natürlich nicht schwarz.

Was ist die einfachste und unkomplizierteste legale Möglichkeit, aus der kein finanzielles Eigentor wird?

Danke schon mal im Voraus.
 
Moin,

der Link meines Vorposters beschreibt mit den Details zu Freiberuflern und Gewerbetreibenden die Option der Selbstständigkeit sehr detailliert, sagt aber nichts zu den sogenannten EUR400-Jobs aus (nichtselbstständige Tätigkeit).



Idee des Unternehmens war es als 400€ Job laufen zu lassen.
Da ich hauptberuflich mit >30 Stunden eingestellt bin dürfte von den 400€ ja nicht allzuviel übrig bleiben.

Die Anmerkung versteh ich nicht. Es ist ja gerade der Sinn des sogenannten EUR400-Jobs, daß der Arbeitgeber (und nicht der Arbeitnehmer) eine Pauschale abführt.


Zum anderen müsste mein Arbeitgeber einverstanden sein.

Nun war ich am überlegen ein Gewerbe anzumelden.

Auch dafür benötigst Du dessen Einverständnis.



Was ist die einfachste und unkomplizierteste legale Möglichkeit, aus der kein finanzielles Eigentor wird?


Nach dem, was Du hier schilderst meines Erachtens ganz klar der EUR400-Job.


Gleich melden sich hier noch Experten, die sagen, man könne EUR xxx auch so dazuverdienen. Leider fügen sie nie einen Gesetzestext als belastbare Grundlage bei . . . Die Meisten kennen Jemanden, der Jemanden kennt.
 
Huhu,

der Thread:

https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=218664

hilft schonmal ein wenig und zeigt dir auf, wann du ein Gewerbe anmelden kannst/solltest.

Genau das ist es was mich leider auch nicht schlauer macht. :(

Erstmal danke für die Hilfe. ;)


Werde Montag einfach mal bei unserem Gewerbeamt anrufen und die Situation schildern. Die müssten da ja eine konkrete Aussage treffen können. Hoffe ich zumindest....

Habe nämlich keine Lust am Ende draufzahlen zu müssen, weil ich in irgendeiner Kammer 200€ abdrücken muss, oder steuerlich belangt werde, nur weil Kaufmann XXY gerne wollte das ich Bilder von seiner Ware mache und die auf seiner Internetseite eingestellt habe und dafür ein paar Euros bekomm.
 
äh... Wird da grad was durcheinander geworfen?

Wenn dich das beauftragte Unternehmen auf 400 Euro-Basis "einstellt", dann arbeitest Du dort als Angestellte. Da brauchst Du kein Gewerbe. Am Ende des Monats erhälst Du von denen einen Gehaltsnachweis. Es wird eine Pauschale abgeführt. Weder Handwerkskammer noch Berufsgenossenschaft bekommen von Dir Abgaben, weil du nicht selbständig sondern Angestellte bist. Du kannst nicht für andere Auftraggeber tätig werden.

Hast Du ein Gewerbe angemeldet, beauftragt dich das Unternehmen, eine Dienstleistung durchzuführen. Du stellst dafür dann eine Rechnung und führst evtl. MWST ab. Hinterher (Jahresende) versteuerst Du das als zusätzliches Einkommen. Damit kannst Du deine Ausgaben aber auch steuerlich geltend machen (Absetzen, reduzierung deines zusätzlichen Einkommens). Evtl. halten Handwerkskammer und Berufsgenossenschaft die Hände auf.
Du kannst aber auch für andere Firmen/Auftraggeber tätig werden.

Die erste Lösung ist die einfachste. Lass dich auf 400 Eurobasis von der Firma anstellen. Kläre aber vorher die Modalitäten des Einsatzes von Kamera, Objektiven, Beleuchtung, Einsatz/Kauf diverser EBV-Programme, Versicherung der Kamera etc. Kaufen sie Dir die Geräte und "schenken" sie dir, kann das ein geldwerter Vorteil sein, der im nachhinein wieder zu versteuern wäre...
Ein voll eingerichteter Arbeitsplatz bei der Firma, der der Firma gehört, wäre natürlich auch eine Option...
 
Erstmal vielen Dank für die super schnelle Hilfe hier.:top:


Es ist nur ein Unternehmen welches meine Fotografie in Anspruch nehmen möchte.
Ich freu mich natürlich, denn ich bin noch fern ab von Amateur. Es ist wirklich nur mein Hobbie bisher.

Ich war mir mit dem Minijob nicht sicher wie das steuerlich abläuft. Hab jetzt aber eine sehr gute Seite gefunden auf der es gut erklärt wird.
Ich kann zu meinem Hauptverdienst einen Minijob (400€) annehmen, und bekomme Brutto=Netto, da der Arbeitgeber belangt wird.
Da ich im öffentlichen Dienst arbeite, muss ich nur noch meinen Arbeitgeber fragen ob er einverstanden ist. Sollte eigendlich kein Problem sein, da es ein 99% von zu Hause aus Job ist, bzw. ich nur zum fotografieren in das Unternehmen müsste, und es wirklich nur gelegentlich und nicht regelmäßig ist.

Habe echt gedacht, das man von den 400€ am Ende nix hätte weil die halt voll besteuert werden würden, wenn es eine Nebentätigkeit ist.

Hier mal der Link zu einer wirklich guten Seite: http://www.nebentaetigkeitsrecht.de/recht/steuern/158


Euch auf alle Fälle noch einmal herzlichen Dank.
 
Die BG hält immer die Hand auf - jeder, der selbständig für Geld fotografiert (auch nebenberuflich), ist in der BG Druck + Papier pflichtversichert.
Auch die HK hält die Hand auf wenn man ein Gewerbe anmeldet (was sie nicht braucht - wenn sie eh eingestellt werden soll). Es sei denn man ist bereits bei der IHK Mitglied.

Man könnte eine Zusatzfrage anknüpfen: was ist denn wenn die Frau eine Auszubildende wäre und einen 400EUR-Job machen soll - ist der dem Ausbilder zu melden oder nicht? *ok, man kann das auch lassen und einfach mal einen Experten fragen*
 
Auch die IHK hält die Hand auf wenn man ein Gewerbe anmeldet (was sie nicht braucht - wenn sie eh eingestellt werden soll). Es sei denn man ist bereits bei der IHK Mitglied.
Die IHK hält die Hand auf, wenn man ein Gewerbe anmeldet.

Die BG hält die Hand auf, sobald man Geld mit der Fotografie verdient.

Egal ob als Gewerbe, Handwerk, oder Freiberufler (Bildjournalist oder Fotodesigner).

Im Gegensatz zur IHK leistet die BG aber auch was für ihr Geld.
 
Die IHK hält die Hand auf, wenn man ein Gewerbe anmeldet.
Die BG hält die Hand auf, sobald man Geld mit der Fotografie verdient.
Egal ob als Gewerbe, Handwerk, oder Freiberufler (Bildjournalist oder Fotodesigner).
Im Gegensatz zur IHK leistet die BG aber auch was für ihr Geld.
Zumindest in NRW ist es so, dass die HWK die Hand für Fotografen aufhält - die IHK nicht. Wenn man aber bereits IHK-Mitglied sein sollte - dann braucht man nicht noch zusätzlich in die HWK. Und ja - das gilt ab Gewerbeanmeldung.
Ich kenne einen Fall der genau dieses Spiel mitgemacht hat. Er war IHK-Mitglied und die HWK hat versucht ihn ebenfalls zu bekommen. Ein (halbwegs freundliches!) Schreiben später hat die HWK Ruhe gegeben.

Die BG leistet etwas - und zwar für die Angestellten. Nicht aber für den Inhaber. Entsprechende Klauseln wurden vor wenigen Jahren gestrichen (Stichwort: Unfallversicherung zum Arbeitsplatz usw.).

Die HKW leistet in diesem Sinne auch etwas. Und zwar sorgt sie dafür, dass Leute ausgebildet werden dürfen. Und veranstaltet Networking-Treffen (das heißt hier anders - läuft aber darauf hinaus). Das Problem ist: für das Fotografenhandwerk ist das im Grunde egal/nicht erforderlich.
 
Lassen es jetzt als 400€ Job laufen.
Da Brutto=Netto..... brauch ich mir da dann auch keine Sorgen machen :D
 
Lassen es jetzt als 400€ Job laufen.
Da Brutto=Netto..... brauch ich mir da dann auch keine Sorgen machen :D
Naja, vergiss nicht, dass Du Deine 400€ am Jahresende im Lohnsteuerjahresausgleich natürlich angeben und damit versteuern musst. Du erhöhst somit Dein steuerpflichtiges Einkommen und wenn Du Pech hast, rutschst Du in eine höhere Progression.
 
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