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Gewerbe: Frage an die Profis

macrifice

Themenersteller
Hallo,

ich werde in den nächsten Tagen ein Gewerbe als Fotograf anmelden, da ich bereits erste Aufträge habe. Das Ganze werde ich nebenberuflich machen. Gibt es hier Dinge, die ich besonders beachten muss?

Beispielsweise will ich meine Ausrüstungskosten natürlich auf das Gewerbe umlegen (ich will ca. 10000 Euro Ausgeben). Wie lange ist da die Nutzungs/Abschreibungsdauer? Gibt es da auch GWG? Wenn ich aus dem Gewerbe Verluste mache, kann ich die dann von meinem Gesamteinkommen (Haupteinkommen - Gewerbeverluste) abziehen, gibt es da irgendwelche Limits?

Danke schonmal!

Grüße,
Christian
 
Bin kein Profi, habe aber in den letzten Tagen selbst versucht mich ein wenig in das Thema einzulesen. Grundsätzlich ist der beste Rat, den man da bekommt und beherzigen sollte, der Gang zum Steuerberater. Dort wird man Dir diese Fragen qualifiziert beantworten können.

Zum Einlesen in die Materie, was Du aber vermutlich schon gemacht hast, hier der direkte Link zu E-Lancer (steht auch im angepinnten Thread oben) -> Klick!

Etwas gröber aber auch kürzer -> www.kleingewerbe.com

Ein paar ältere Threads zum Thema:
->Klick!
->Klick!
->Klick!
->Klick!
...
 
Zuletzt bearbeitet:
Christian,

So weit ich weiss, kannst Du die Kosten auch für einen Nebenerwerb voll absetzen, musst aber innerhalb einer bestimmten Frist auch tatsächlich Gewinn machen. Aber ich bin nicht vom Fach, daher solltest Du das unbedingt mit einem Steuerberater absprechen.
Der kann Dir sagen, was Du alles beachten musst, wie was zu formulieren ist und wo Du ggf. aufpassen musst.

LG - Sabine
 
Zunächst einmal wünsche ich dir Glück und Erfolg bei deinem mutigen Vorhaben.
Einen ersten Hinweis möchte ich dir mit diesem Link geben:
http://www.beamte4u.de/wolf.html

Langfristig (über Jahre) müssen die Gewinne schon höher sein als die Investitionskosten. Ansonnsten könnte das Finanzamt die Nebentätigkeit als "Liebhaberei" einstufen.

Die Abschreibungsdauer von Anlagegütern kannst du nachfolgender Tabelle entnehmen:
http://www.vnr.de/vnr/steuernrechnungswesen/steuern/arbeitshilfe_15618.html
 
Wenn ich aus dem Gewerbe Verluste mache, kann ich die dann von meinem Gesamteinkommen (Haupteinkommen - Gewerbeverluste) abziehen, gibt es da irgendwelche Limits?

Kannst Du. Aber das lässt sich das FA nur eine Weile gefallen. Irgendwann wirst Du ein Schrieben bekommen, in dem Du in allen Einzelheiten Deine Gewinnerzielungsabsicht klarmachen mußt. Wenn Du das nicht kannst oder es von dem Bearbeiter beim FA (es ist seine Entscheidung) nicht akzeptiert wird, zahlst Du ALLES wieder zurück!

Gruß
Bernd
 
ich werde in den nächsten Tagen ein Gewerbe als Fotograf anmelden, da ich bereits erste Aufträge habe.
Weißt Du, daß Du damit Zwangsmitglied der Handwerkskammer sowie Zwangsmitglied der Berufsgenossenschaft "Druck und Papier" wirst? Speziell Letzteres bringt laufende Kosten (im Mindestfall knapp 200 € pro Jahr) mit sich, auch wenn Du noch keinen Cent Gewinn gemacht hast.

So eine Gewerbeanmeldung will gut überlegt sein. Das Formular ist schnell ausgefüllt, aber die rechtlichen und finanziellen Folgen sollten vorher geklärt werden. Je nachdem, wie man das Gewerbe genau definiert/formuliert, kann man evtl. statt in die HWK in die IHK kommen, und statt der BG Druck und Papier in eine andere Berufsgenossenschaft (eine, die erst ab einem gewissen Umsatz Beiträge ehebt). Das hängt davon ab, welche Art von Fotografie man schwerpunktmäßig betreiben möchte (und die Unterscheidungen sind schwammig). Am besten fragst Du vorher einen Fachmann.
 
Welcome to the show! Wenn Du Post bekommst, Ruhe bewahren.

Das Gewerbeamt meldet Dich weiter an die HWK und die IHK (u. a.). Die Handwerkskammer wird Dich fragen, ob es sich überwiegend um handwerkliche Tätigkeit handelt. Wenn Du dann glaubhaft machen kannst, dass Du weniger als die Hälfte Deines Umsatzes mit Fotografieren erzielst, betreibst Du kein Handwerk und wirst Mitglied der IHK. Dann musst Du die Industrie- und Handelskammer fragen, ab welchem Umsatz Du Beitrag bezahlen musst - bei niedrigen Umsätzen bist Du meistens beitragsfrei.

Die Abschreibungsdauer für Fotoartikel wurde bereits angesprochen (Tabelle). Im Großen und Ganzen sind das für Foto-Arktikel sieben Jahre und für EDV drei Jahre. Die GWG-Regel gilt nur für Verbrauchsartikel, also sicher nicht für Objektive beispielsweise.

Wenn Du Dich mit Buchhaltung und Steuern auskennst, brauchst Du nicht zwingend einen Steuerberater. Für vieles gibt es Internet-Seiten (z. B. die AfA-Tabelle oder die GWG). Wenn Du etwas nicht weißt, kannst Du Dich direkt an das Finanzamt wenden. Wichtig ist, dass Du Deine Papiere peinlich in Ordnung hältst (wenigstens ein Ordner für Geschäftsvorfälle und einer für Korrespondenz). Für Kaufleute, denen Buchhaltung grundsätzlich nicht fremd ist, gibt es preiswerte Buchhaltungsprogramme. Man kann sich so etwas jedoch auch leicht mit einer Tabellenkalkulation selbst einrichten.

Du wirst schon bald Kontakt mit 'Deinem' Finanzbeamten/'Deiner' Finanzbeamtin haben. Sei freundlich zu ihnen, denn sie haben keine leichte Aufgabe. Das ist auch deshalb wichtig, weil sie in vielerlei Hinsicht Ermessensspielraum haben.

So kannst Du versuchen, das Finanzamt davon zu überzeugen, dass Du beispielsweise einen Belichter eher als Teil der EDV ansiehst und deshalb anders abschreibst.

Bei der Anmeldung beim Finanzamt kannst Du optieren, ob Du MWSt bezahlen willst, slange die Umsätze niedrig sind. Das erspart Dir in der Buchhaltung viel Arbeit. Andererseits kannst Du auch keine Vorsteuer geltend machen - das ist also nur interessant, wenn Du zunächst in erster Linie in Gebrauchtware bei Privatleuten investierst.

Den Verlustvortrag gibt Dir das Finanzamt ohne Diskussion nur drei Jahre. Dann musst Du Deine Gewinnerzielungsabsicht darlegen. Dies gelingt natürlich am besten, wenn Du tatsächlich Gewinn erzielst. Sonst brauchst Du gute Argumente (indem Du beispielsweise zeigst, dass Du zwar schon Einnahmen hast, aber noch viel investiert werden muss). Am einfachsten machst Du Deine Steuererklärung übrigens mit dem kostenfreien Elster-Formular vom Finanzamt. Dort findest Du auch die Anlage für die Einnahmen aus dem Gewerbe.

Eventuell musst Du auch Deinem Arbeitsgeber Bescheid sagen.

Viel Erfolg

PhotoPhoibos.
 
Zuletzt bearbeitet:
Noch ein Nachtrag:

Wenn Du mitarbeiter beschäftigen willst, musst du hellwach sein: Zunächst brauchst Du eine Betriebsnummer - die bekommst du von der Bundesagentur. Du musst die Beiträge für die Sozialversicherung und das Finanzamt abführen. Geringfüg Beschäftigte meldest Du bei der Bundesknappschaft. Ob Du das noch ohne Hilfe hinkriegst, musst Du selbst wissen.

Genau so wichtig ist nämlich, dass Du Deinen Kunden erstklassige Arbeit vorlegst.

In diesem Sinne immer gutes Licht

PhotoPhoibos.
 
Hallo,

DANKE schonmal für die ganzen Antworten! :) Wg. des schönen Wetters war ich den Tag über unterwegs, Fotos machen natürlich. Ich hatte schon ein Gewerbe, allerdings in ganz anderer Richtung (SW Entwicklung), daher kenn ich mich schon mit den wichtigsten Dingen wie Steuer, FA usw. aus.

Einen Steuerberater werde ich auf jeden Fall noch konsultieren, aber es meiner Erfahrung nach gibt es auch Steuerberater, die viele Dinge einfach nicht wissen und somit Geld verloren geht. Da ich das nebenberuflich mache, sollte das Risiko recht gering sein. Eine gute Ausrüstung kann man auch ohne allzu viel Verlust wieder verkaufen. Interessant ist für mich, ob man auch bei geringen Gewinnen die Ausrüstung trotzdem voll absetzen kann (Bsp. ich verdiene 3 Jahre lang 2000 Euro pro Jahr, gebe aber 10000 Euro aus.). Ich werde mich also mal durch die ganzen Seiten im Web durchwühlen, mal sehen, was ich so finden kann.

Viele Grüße,
Christian
 
ich bin nebenher freiberufler (künstler) :)
das spart die kammern, und viel verwaltungsstress etc etc

aber das kann man nicht machen wenn man sozusagen "buchbar" ist.
 
Interessant ist für mich, ob man auch bei geringen Gewinnen die Ausrüstung trotzdem voll absetzen kann (Bsp. ich verdiene 3 Jahre lang 2000 Euro pro Jahr, gebe aber 10000 Euro aus.).

Wieso ist das obige Beispiel ein geringer Gewinn?? Das wären pro Jahr 8000 EUR Verlust. Gewinn hast Du dann, wenn Deine Einnahmen die Ausgaben übersteigen. Du kannst immer alle Ausgaben absetzen, aber wenn Du nach obigem Beispiel verfährst, ist nach drei Jahren Schluß und Du mußt alles wieder zurückbezahlen.

Problematisch können auch die langen Abnschreibungszeiten für Fotoequipment sein. Wenn das 7 Jahre läuft und Du Dein Gewerbe z.B. nach zwei Jahren wieder zumachst, dann mußt Du das Zeug in Deinen Privatbesitz überführen, was zu Folge hat, dass Du die abgesetzte MwSt. nachbezahlen mußt.

Zu bedenken ist auch, wenn Du wirkliche Gewinne machst, dass diese zu Deinem regulären Einkommen dazugezählt und gemeinsam versteuert werden. Bei entsprechendem regulärem Verdienst heißt das, dass u.U. vom Gewinn nach Steuern weniger als die Hälte übrig bleiben kann.

Gruß,
Jens
 
Kannst Du. Aber das lässt sich das FA nur eine Weile gefallen. Irgendwann wirst Du ein Schrieben bekommen, in dem Du in allen Einzelheiten Deine Gewinnerzielungsabsicht klarmachen mußt. Wenn Du das nicht kannst oder es von dem Bearbeiter beim FA (es ist seine Entscheidung) nicht akzeptiert wird, zahlst Du ALLES wieder zurück!

Gruß
Bernd

Schwachsinn! Wenn er wirklich Aufträge hat, dann brauch er nichts zurückzahlen. Es kann dann höchstens sein, dass wenn er z.B. nach 3 Jahren immer noch keine Gewinne hat, dass man ihm dann sein Gewerbe aberkennt. Solange er keine Scheinselbständigkeit hat und wirklich Gewinnabsichten hat, muss er auch nichts zurückzahlen.
 
Hallo,

ich werde in den nächsten Tagen ein Gewerbe als Fotograf anmelden, da ich bereits erste Aufträge habe. Das Ganze werde ich nebenberuflich machen. Gibt es hier Dinge, die ich besonders beachten muss?

Beispielsweise will ich meine Ausrüstungskosten natürlich auf das Gewerbe umlegen (ich will ca. 10000 Euro Ausgeben). Wie lange ist da die Nutzungs/Abschreibungsdauer? Gibt es da auch GWG? Wenn ich aus dem Gewerbe Verluste mache, kann ich die dann von meinem Gesamteinkommen (Haupteinkommen - Gewerbeverluste) abziehen, gibt es da irgendwelche Limits?

Danke schonmal!

Grüße,
Christian

Die Ausrüstung musst Du natürlich abschreiben!
Alles was über 410,- EUR liegt ist über die Jahre abzuschreiben. Leider habe ich keine AfA-Tabellen, aber da steht das drin über wieviele Jahre Du die Ausrüstung abschreiben musst! Frag doch einfach mal direkt beim FA nach, die können Dir das 100% sagen nach. Oder google.

z.B.: http://www.steuernetz-forum.de/AfA_Digitale_Kamera/AfA_Digitale_Kamera.html

Das ist allerdings schon etwas älter...

Hier findest Du die AfA-Tabellen.... z.B. Fotogeräte 5 Jahre:
http://www.steuernetz.de/afa/tabellen/f/f24.html

oder Kameras 5 Jahre:
http://www.steuernetz.de/afa/tabellen/k/k4.html

Keine Ahnung, ob das jetzt unter darunter fällt... kannst ja mal noch nach anderen Begriffen suchen. Im Grunde musst Du ja alles nur begründen können, falls man nachfragt. Wenns falsch ist, werden die Dich sowieso direkt darauf hinweisen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Auweia, da hast Du ja einen Thread angefangen...

Also Du wirst jetzt jede Menge Tipps bekommen, von denen die meisten von anderen wiederum als falsch bezeichnet werden dürften.

Geschätzte zwanzig oder fünfzig mal wird man Dir sagen "geh zum Steuerberater".

Dann werden vermutlich jede Menge Experten eine noch grössere Menge betriebswirtschaftlicher und steuerrechtlicher Grausigkeiten verkünden.

Mein Tipp: das Einzige, was dieser Thread hervorbringen wird, ist die Erkenntnis, dass Dir eigentlich niemand etwas wirklich Fruchtbares wird antworten können.

Ich lehn mich dann schon mal zurück.

Viel Glück.
 
Wieso ist das obige Beispiel ein geringer Gewinn?? Das wären pro Jahr 8000 EUR Verlust. Gewinn hast Du dann, wenn Deine Einnahmen die Ausgaben übersteigen. Du kannst immer alle Ausgaben absetzen, aber wenn Du nach obigem Beispiel verfährst, ist nach drei Jahren Schluß und Du mußt alles wieder zurückbezahlen.

Wie im ersten Beitrag geschrieben: Gemeint sind 2000 Euro Umsatz pro Jahr, 10000 Euro Gesamtausgaben über die Abschreibungsdauer (wenn dies 7 Jahre sind), und somit 4000 Euro Gewinn in 7 Jahren.

Ich hab bereits jetzt Aufträge für 2500 Euro und gehe davon aus, dass die im Laufe des Jahres noch ein bisschen mehr wird. Das sollte bereits von einer Gewinnabsicht überzeugen. Soweit ich das aus meinem früheren Gewerbe kenne, zählt für das FA maßgeblich die Glaubhaftmachung Gewinn zu erzielen und nicht notwendigerweise ein realer Gewinn. Sobald das FA keine Liebhaberei vermutet, muss man m.E. daher nichts mehr zurückzahlen, sondern kann allerhöchstens den Restwert selbst tragen, da einfach die restliche Abschreibungsdauer wegfällt. Zudem kann ich die Ausrüstung auch wieder verkaufen und habe ein sehr geringes Risiko, überhaupt Verlust zu machen.

Weißt Du, daß Du damit Zwangsmitglied der Handwerkskammer sowie Zwangsmitglied der Berufsgenossenschaft "Druck und Papier" wirst? Speziell Letzteres bringt laufende Kosten (im Mindestfall knapp 200 € pro Jahr) mit sich, auch wenn Du noch keinen Cent Gewinn gemacht hast.

Zwangsmitglied ja, Beiträge nein. Beiträge sind nur zu zahlen, wenn das Jahreseinkommen aus dem Gewerbe (ich meine) über 5000 Euro betragen, ansonsten ist man befreit (bekommt aber trotzdem die IHK Zeitschrift :) ).

Die Steuer mache ich selbst. UST und Einkommensteuer sind keine große Kunst, solange man nicht Mitarbeiter beschäftigt und eigene Immobilien hat. Das hab ich in meinem letzten Gewerbe über 5 Jahre ohne SB gemacht.

Dann werd ich nächste Woche mal beim Steuerberater vorbei schauen und mich da nochmal schlau machen, bevor ich zum FA gehe.

Danke und viele Grüße,
Christian
 
Wie im ersten Beitrag geschrieben: Gemeint sind 2000 Euro Umsatz pro Jahr, 10000 Euro Gesamtausgaben über die Abschreibungsdauer (wenn dies 7 Jahre sind), und somit 4000 Euro Gewinn in 7 Jahren.

Ich hab bereits jetzt Aufträge für 2500 Euro und gehe davon aus, dass die im Laufe des Jahres noch ein bisschen mehr wird. Das sollte bereits von einer Gewinnabsicht überzeugen. Soweit ich das aus meinem früheren Gewerbe kenne, zählt für das FA maßgeblich die Glaubhaftmachung Gewinn zu erzielen und nicht notwendigerweise ein realer Gewinn.

In diesem Fall würdest Du ja realen Gewinn machen. D.h. über die sieben Jahre hinweg müsstest Du auf 4000 EUR Gewinn Steuern zahlen. Der Staat hat also Steuereinnahmen durch Dein Gewerbe, also kannst Du das Equipment auch absetzen (andernfalls müsstest Du ja auf 14000 EUR Steuern zahlen).

Dass Du Ausgaben abschreiben kannst, heißt ja nicht, dass Dir das Finanzamt das Equipment bezahlt, sondern nur, dass Du die Kosten dafür von Deinem Umsatz abziehen darfst und so den Gewinn - auf welchen Du Steuern bezahlen mußt - minimieren kannst.

Wenn Du allerdings das Gewerbe als Nebentätigkeit ausübst, dann reduzieren die Ausgaben Deines (Einzel-)Gewerbes auch deinen Hauptverdienst. D.h. Du könntest mit entsprechendem Verlust auch die Steuerabgabe auf Deinen hauptverdienst reduzieren.

Deswegen könnte das Problem bei Deinem Beispiel sein, dass wenn Du z.B. 4 Jahre lang keinen realen Gewinn machst und dieser erst in den letzten 3 Jahren kommen würde, das FA Dein Gewerbe wohl als Liebhaberei bzw. Steuerminderungsmittel abtun würde, unabhängig von Deinen Absichten.

Schließlich gibt es ja viele Leute, die glaubhaft Gewinn machen wollen, dies aber nicht schaffen. Das allein ist also keine Rechtsgrundlage.

crattat schrieb:
Sobald das FA keine Liebhaberei vermutet, muss man m.E. daher nichts mehr zurückzahlen, sondern kann allerhöchstens den Restwert selbst tragen, da einfach die restliche Abschreibungsdauer wegfällt. Zudem kann ich die Ausrüstung auch wieder verkaufen und habe ein sehr geringes Risiko, überhaupt Verlust zu machen.

Wenn das FA das Gewerbe dicht macht, ist AFAIK immer alles fällig. In alleen Fällen wo etwas anteilig zurückzubezahlen ist, hätte das FA nicht das Recht das Gewerbe zu schließen.

Sei Dir also bewußt, dass Du auf kurz oder lang Gewinn machen und dafür Steuern bezahlen mußt - und zwar genau die Steuern, die Du zahlen müsstest, wenn sich Dein Hauptverdienst um den Gewinn erhöhen würde. In der Regel ist das also bei einer Nebentätigkeit ein relativ hoher Steueranteil. Hinzu kommt noch die Umsatzsteuer, die Du abführen mußt. Bei gewissen Konstellationen lohnt sich das manchmal nicht.

Gruß,
Jens
 
In diesem Fall würdest Du ja realen Gewinn machen. D.h. über die sieben Jahre hinweg müsstest Du auf 4000 EUR Gewinn Steuern zahlen. Der Staat hat also Steuereinnahmen durch Dein Gewerbe, also kannst Du das Equipment auch absetzen (andernfalls müsstest Du ja auf 14000 EUR Steuern zahlen).

Dass Du Ausgaben abschreiben kannst, heißt ja nicht, dass Dir das Finanzamt das Equipment bezahlt, sondern nur, dass Du die Kosten dafür von Deinem Umsatz abziehen darfst und so den Gewinn - auf welchen Du Steuern bezahlen mußt - minimieren kannst.

Du hast aber vergessen, dass selbst wenn ich keinen großen Gewinn mache (ein paar hundert Euro Gewinn sollten schon reichen), ich bereits die gesamte Ausrüstung durch die Einnahmen aus dem Gewerbe bezahlt habe. Zudem werde ich die gesamten Ausgaben nicht in diesem Jahr haben, da ich ja schon einiges habe. Zunächst mal kommt ein guter Body und 2 Linsen hinzu, das liegt zusammen so bei 5500 Euro im ersten Jahr.

Wenn Du allerdings das Gewerbe als Nebentätigkeit ausübst, dann reduzieren die Ausgaben Deines (Einzel-)Gewerbes auch deinen Hauptverdienst. D.h. Du könntest mit entsprechendem Verlust auch die Steuerabgabe auf Deinen hauptverdienst reduzieren.

Deswegen könnte das Problem bei Deinem Beispiel sein, dass wenn Du z.B. 4 Jahre lang keinen realen Gewinn machst und dieser erst in den letzten 3 Jahren kommen würde, das FA Dein Gewerbe wohl als Liebhaberei bzw. Steuerminderungsmittel abtun würde, unabhängig von Deinen Absichten.

Ja und nein. Deine Argumentation ist nur dann richtig, wenn man die 5500 Euro auch als Ausgaben im ersten Jahr betrachtet und den Einnahmen von 2500 Euro im gleichen Jahr gegenüberstellt. Das FA betrachtet als Ausgaben hier aber nur den Abschreibungswert im gleichen Jahr, was bei 5000 Euro auf 5 Jahre nur 1000 Euro wären. Damit würde ich in diesem Jahr einen Gewinn von 1500 Euro abzgl. UST machen, den ich dann versteuern muss, das ist definitiv keine Liebhaberei mehr.

Schließlich gibt es ja viele Leute, die glaubhaft Gewinn machen wollen, dies aber nicht schaffen. Das allein ist also keine Rechtsgrundlage.



Wenn das FA das Gewerbe dicht macht, ist AFAIK immer alles fällig. In alleen Fällen wo etwas anteilig zurückzubezahlen ist, hätte das FA nicht das Recht das Gewerbe zu schließen.

Sei Dir also bewußt, dass Du auf kurz oder lang Gewinn machen und dafür Steuern bezahlen mußt - und zwar genau die Steuern, die Du zahlen müsstest, wenn sich Dein Hauptverdienst um den Gewinn erhöhen würde. In der Regel ist das also bei einer Nebentätigkeit ein relativ hoher Steueranteil. Hinzu kommt noch die Umsatzsteuer, die Du abführen mußt. Bei gewissen Konstellationen lohnt sich das manchmal nicht.

Gruß,
Jens

Das hat keinen großen Einfluss auf mein Haupteinkommen. Da werden einfach die zusätzlichen Einnahmen abzüglich aller Ausgaben und der UST aufgeschlagen und das dann als Gesamteinkommen versteuert. Bei den geringen Beträgen gegenüber meinem Haupteinkommen ist der Steuersatz kaum betroffen. Wenn ich bspw. 50000 Euro pro Jahr verdiene, würde ich jetzt in meiner StKl nach der aktuellen Splittingtabelle 13096 Euro Steuern zahlen. Bei einem zusätzlichen Bruttoverdienst von sagen wir mal 1200 Euro betrüge der Steuersatz dann 13591 Euro, d.h. von den 1200 Euro blieben mir rund 700 Euro Netto übrig.

Viele Grüße,
Christian
 
Hallo Christian,

das ist genau die richtige Einstellung. Wenn Du so viel Umsatz machst, dass Du nebenberuflich trotz hoher Investitionen namhafte Gewinne erzielst, werden Dir die Steuern nicht schwerfallen.

Um im vierten jahr Deine Gewinnerzielungsabsicht zu unterstreichen, solltest du einen realen Gewinn ins Auge fassen. Nötigenfalls müsste eine Investition um ein Jahr verschoben werden um im laufenden den Gewinn zu erhöhen. Bei manchen Gütern ist auch die Abschreibungsdauer nicht eindeutig festgelegt. Andererseits könnte man argumentieren, dass man bestimmte Artikel nicht so oft benötigt, wie wenn man das Gewerbe hauptberuflich betriebe - und dadurch eine um 20 Prozent längere Abschreibungszeit wählt (was wiederum den jährlichen Überschuss erhöht). Eine weitere Variante ist die Möglichkeit der progressiven Abschreibung etc. Das alles sind legale Möglichkeiten nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung.

Ich wünsche viel Erfolg und immer gutes Licht

PhotoPhoibos.
 
Schwachsinn! Wenn er wirklich Aufträge hat, dann brauch er nichts zurückzahlen. Es kann dann höchstens sein, dass wenn er z.B. nach 3 Jahren immer noch keine Gewinne hat, dass man ihm dann sein Gewerbe aberkennt. Solange er keine Scheinselbständigkeit hat und wirklich Gewinnabsichten hat, muss er auch nichts zurückzahlen.

Hallo Fatalis,
leider ist das vorgesagte durchaus kein Schwachsinn gewesen ! ;)
Denn solange das Finanzamt seine Gewinnerzielungsabsicht nicht abschließend beurteilen kann, solange er also regelmäßig Verluste erzielt, wird das Finanzamt seine Einkommensteuerbescheide "vorläufig" ergehen lassen bezüglich der Gewinnerzielungsabsicht. Und wenn sich nach einer bestimmten Zeit (i.d.R. tatsächlich etwa drei Jahre) herausstellt, daß er langfristig keine Gewinne (bzw. "Totalüberschuß") erzielen wird, werden sie die vorläufig ergangenen Bescheide wieder ändern.
Er wird dann seine Steuerminderungen wieder zurückzahlen müssen.

P.S.: Das Gewerbe i.S. der Gewerbeordnung wird ihm das Finanzamt nicht aberkennen. Dazu fehlen ihm nämlich die Befugnisse.
P.P.S.: Die landläufig als "Scheinselbständigkeit" bezeichnete Problematik von eigentlich abhängig beschäftigten Personen ist vor allem ein sozialversicherungsrechtliches Problem. Aber im allgemeinen kein steuerrechtliches - zumindest nicht in diesem Zusammenhang (es ei denn, der Fredstarter hat nur einen Auftragegber - aber dann ist es das (lohnsteuerrechtliche) Problem des Auftragebers).

;) ;) ;)

...
Einen Steuerberater werde ich auf jeden Fall noch konsultieren, aber es meiner Erfahrung nach gibt es auch Steuerberater, die viele Dinge einfach nicht wissen und somit Geld verloren geht. ...

Tatsächlich können dich die Steuerberater auch nur in steuerrechtlichen Bereichen beraten. Ein guter Steuerberater wird dir sicherlich den einen oder anderen Hinweis zum Thema IHK, BG etc. geben. Wenn er aber schlau ist, wird er dich an einen Anwalt verweisen.
Denn was solche Themen angehen hat er ein Problem - er darf dich dazu gar nicht beraten !
 
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