Wie im ersten Beitrag geschrieben: Gemeint sind 2000 Euro Umsatz pro Jahr, 10000 Euro Gesamtausgaben über die Abschreibungsdauer (wenn dies 7 Jahre sind), und somit 4000 Euro Gewinn in 7 Jahren.
Ich hab bereits jetzt Aufträge für 2500 Euro und gehe davon aus, dass die im Laufe des Jahres noch ein bisschen mehr wird. Das sollte bereits von einer Gewinnabsicht überzeugen. Soweit ich das aus meinem früheren Gewerbe kenne, zählt für das FA maßgeblich die Glaubhaftmachung Gewinn zu erzielen und nicht notwendigerweise ein realer Gewinn.
In diesem Fall würdest Du ja realen Gewinn machen. D.h. über die sieben Jahre hinweg müsstest Du auf 4000 EUR Gewinn Steuern zahlen. Der Staat hat also Steuereinnahmen durch Dein Gewerbe, also kannst Du das Equipment auch absetzen (andernfalls müsstest Du ja auf 14000 EUR Steuern zahlen).
Dass Du Ausgaben abschreiben kannst, heißt ja nicht, dass Dir das Finanzamt das Equipment bezahlt, sondern nur, dass Du die Kosten dafür von Deinem Umsatz abziehen darfst und so den Gewinn - auf welchen Du Steuern bezahlen mußt - minimieren kannst.
Wenn Du allerdings das Gewerbe als Nebentätigkeit ausübst, dann reduzieren die Ausgaben Deines (Einzel-)Gewerbes auch deinen Hauptverdienst. D.h. Du könntest mit entsprechendem Verlust auch die Steuerabgabe auf Deinen hauptverdienst reduzieren.
Deswegen könnte das Problem bei Deinem Beispiel sein, dass wenn Du z.B. 4 Jahre lang keinen realen Gewinn machst und dieser erst in den letzten 3 Jahren kommen würde, das FA Dein Gewerbe wohl als Liebhaberei bzw. Steuerminderungsmittel abtun würde, unabhängig von Deinen Absichten.
Schließlich gibt es ja viele Leute, die glaubhaft Gewinn machen wollen, dies aber nicht schaffen. Das allein ist also keine Rechtsgrundlage.
crattat schrieb:
Sobald das FA keine Liebhaberei vermutet, muss man m.E. daher nichts mehr zurückzahlen, sondern kann allerhöchstens den Restwert selbst tragen, da einfach die restliche Abschreibungsdauer wegfällt. Zudem kann ich die Ausrüstung auch wieder verkaufen und habe ein sehr geringes Risiko, überhaupt Verlust zu machen.
Wenn das FA das Gewerbe dicht macht, ist AFAIK immer alles fällig. In alleen Fällen wo etwas anteilig zurückzubezahlen ist, hätte das FA nicht das Recht das Gewerbe zu schließen.
Sei Dir also bewußt, dass Du auf kurz oder lang Gewinn machen und dafür Steuern bezahlen mußt - und zwar genau die Steuern, die Du zahlen müsstest, wenn sich Dein Hauptverdienst um den Gewinn erhöhen würde. In der Regel ist das also bei einer Nebentätigkeit ein relativ hoher Steueranteil. Hinzu kommt noch die Umsatzsteuer, die Du abführen mußt. Bei gewissen Konstellationen lohnt sich das manchmal nicht.
Gruß,
Jens