Die Details des Arbeitsauftrages und was die Werkstatt dir dann zugesichert hat und was nicht, kennen wir nicht, die kennst nur du.
Aber grundsätzlich gibt es für das Beauftragte und Reparierte eine neue Garantie.
Diesem Thema ist zu entnehmen; erst runtergeschmissen, dann "eingerenkt", dann selber rumgeschraubt und in der letzten Verzweiflung doch noch zum "heilemachen" eingeschickt.
Da hilft für genaueres nur ein Anwalt.
Beim Verbraucherschutz wirst du unter Umständen kostenlos beraten.
Aber grundsätzlich gibt es für das Beauftragte und Reparierte eine neue Garantie.
Diesem Thema ist zu entnehmen; erst runtergeschmissen, dann "eingerenkt", dann selber rumgeschraubt und in der letzten Verzweiflung doch noch zum "heilemachen" eingeschickt.
Da hilft für genaueres nur ein Anwalt.
Beim Verbraucherschutz wirst du unter Umständen kostenlos beraten.