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Danke für die tolle Hilfe...ich muss zugeben, dass ich mir nicht wirklich viel Mühge gegeben habe...
ohoh.... Banknoten abzufotografieren oder zu scannen und zu veröffentlichen ist aber eine sehr haarige Geschichte.
ja, das sollte frau/manvorsichtig sein ...
"Da die DM-Banknoten aller Serien nicht mehr gesetzliches Zahlungsmittel sind, gelten die Restriktionen des § 128 OWiG (ebenso wie die strafrechtlichen Vorschriften zum Schutz von Geldzeichen nach §§ 146 ff. StGB) und damit auch daraus abgeleitete Vorgaben hinsichtlich Größe, Auflösung, Kennzeichnungspflicht o. ä. für deren Abbildung mittlerweile nicht mehr; sie sind damit aus straf- bzw. ordnungswidrigkeitenrechtlicher Sicht grundsätzlich frei reproduzierbar." [http://www.bundesbank.de/Navigation...en_und_Muenzen/dm_banknoten_und_muenzen.html]
"Da die DM-Banknoten aller Serien nicht mehr gesetzliches Zahlungsmittel sind, gelten die Restriktionen des § 128 OWiG (ebenso wie die strafrechtlichen Vorschriften zum Schutz von Geldzeichen nach §§ 146 ff. StGB) und damit auch daraus abgeleitete Vorgaben hinsichtlich Größe, Auflösung, Kennzeichnungspflicht o. ä. für deren Abbildung mittlerweile nicht mehr; sie sind damit aus straf- bzw. ordnungswidrigkeitenrechtlicher Sicht grundsätzlich frei reproduzierbar." [http://www.bundesbank.de/Navigation...en_und_Muenzen/dm_banknoten_und_muenzen.html]
Was für eine Frage, er braucht sich nicht sicher sein, es steht ja auf der Seite der Deutschen Bundesbank.Bist du dir da sicher?
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