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Geld überwiesen-wahre nie bekommen

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-> gesetzlich vorgeschriebene, angemessene Nachfrist zur Nachbesserung des Mangels geben (i.d.R sind 7 WERK-Tage OK) § 439 Abs. 1, 2 HGB. Damit setzt du den Verkäufer in Verzug.

Ist dem Verkäufer das Objektiv verloren oder kaputt gegangen, kann er unberüht von § 275 Abs. 1, 3 die Nachbesserung verweigern, da die Nacherfüllung im Unverhältnis zu den entstehenden Kosten stehen würde. In diesem Falle kannst du den vollen Kaufpreis zurückverlangen

-> Erfolgt keine Reaktion, wende dich ans Amtsgericht, diese erlassen einen Mahnbescheid (dieser wird nicht auf rechtmäßigkeit, sondern nur auf Form und Vollständigkeit gepürft). Hinweis: Der Mahnung steht die Klage und der Erlass eines Mahnbescheides nach § 286 Abs. 1 gleich.

Nun musst du dem Verkäufer 4 Wochen Zeit geben.

Erfolgt auch keine Reaktion auf den Mahnbescheid, wende Dich an einen Rechtsanwalt und erstatte bei deiner zuständigen Polizeibehörde Strafanzeige gegen (evtl.) unbekannt wegen Betruges.

Zusätzlich würde ich deine Bank darüber informieren. Tun kann diese leider nichts mehr für Dich.

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Alle Angaben, Tips und Hinweise sind OHNE Gewähr!

Alle Angaben, Tips und Hinweise sind aus gutem Grund ohne Gewähr, die sind nicht nur samt sonders falsch die sind haarsträubend falsch.
Wie kann man so was nur schreiben?
 
Alle Angaben, Tips und Hinweise sind aus gutem Grund ohne Gewähr, die sind nicht nur samt sonders falsch die sind haarsträubend falsch.
Wie kann man so was nur schreiben?

Stimmt! Solche Beiträge sollten sofort gelöscht werden, sonst glaubt das noch jemand. :rolleyes:
 
"haarsträubend" ist der richtige Begriff.
"Ich habe die erste Seite des Inhaltsverzechnis des BGB gelesen, jetzt kann ich bestimmt Jura."
 
nun kommt mal bitte wieder auf den Teppich, ja..?

eure 'Kindergarten-ist-meine-Schaufel'-Grabenkämpfe helfen hier niemanden ... schon gar nicht dem TO ...
 
Wir befinden uns aber nicht mehr im Mittelalter, wo Angeklagte öffentlich an den Pranger gestellt werden. Jetzt stell dir vor, der Verkäufer liegt wirklich im Krankenhaus, will später nochmal was verkaufen und niemand meldet sich mehr, weil er nach dem Namen gesucht hat.

Oder derjenige tritt mit diesem Nickname noch woanders auf, jemand sucht ihn per Google und findet diesen Thread. Dann kann er vielleicht nichts dafür und sein Name wird mit einem Betrugsfall verbunden - der vielleicht keiner war. Bei solchen Sachen muss man sehr vorsichtig sein, auch wenn es noch so ärgerlich für den Käufer ist.

Hallo,
bei mir ist auch irgendwie interessante Geschichte.
Habe auch was hier im Forum gekauft und Ware geliefert bekommen aber nicht die Garantiekarte, weil sie angeblich verloren war.
Mit dem Verkäufer habe ganz nett telefoniert und mails ausgetauscht, viel smst alles wunderbar, aber in letzte 2 Monate habe ich kein Kontakt zu ihm, und das alles dauert ab Februar dieses Jahres.
Irgendwie er hat mir versprochen das er das verschicken wird (hat neue Garantiekarte von der Händler bekommen..), aber es dauert mir das alles zu lange( seit Februar 2009).

Ob er jetzt in Krankenhaus liegt ....keine Ahnung.
Wie gesagt ganz nette Eindruck, aber er ist weiter aktiv im Forum und tut weiter verkaufen und bei mir meldet er sich nicht.
Was tun?

freundliche Grüße
de_
 
Wenn Du eine Rechnung hast, brauchst Du eigentlich keine Garantiekarte. Also vergiss es.
 
Jedenfalls in Österreich geht das: Du machst einen Einziehungsauftrag zu Lasten seines Kontos mit Text "Nichtlieferung von xxx" und die Sache ist erledigt, jedenfalls wenn sein Konto gedeckt ist.

Das ist möglich, das kann er zwar rückgängig machen lassen, dann ist er aber - gesetzt den Fall, er hat wirklich nichts weggeschickt - noch ernsthafter wegen Betrug dran.

Seit etwa zwei Jahren sind alle Konten offen für Abbuchungen, es kann also jeder von jedem Konto einfach abbuchen. Das ist zwar ein abenteuerliches Gesetz, aber in diesem Fall kannst Du von dieser Möglichkeit gebrauch machen. Sofern das auch in Deutschland möglich ist.
 
Behalte mal die Nerven! Ich habe versucht zu helfen, mehr nicht! Ich habe nie behauptet das ich jurist bin! Also, Ball flachhalten
Wie mein Vater immer sagt: das Gegenteil von "gut gemacht" ist "gut gemeint" ;)

Juristerei ist nicht unbedingt für Laiendiskussionen geeignet, dafür sind die Probleme in der Regel zu ernst.
 
Juristerei ist nicht unbedingt für Laiendiskussionen geeignet, dafür sind die Probleme in der Regel zu ernst.

Magst du nicht unrecht haben...

Dann entschuldige ich mich offiziell dafür, dass ich offensichtlich irreführende und falsche angaben gepostet habe. Es war nur gut gemeint :D

So und jetzt haben wir uns wieder alle lieb...
 
Mal ganz fett "off topic" - mag der TO mal den Titel ändern?

Ich krieg Pickel, wenn ich "Wahre" lese...:ugly:

Dankesehr und sorry fürs OT...
 
Ich denke, dass die ganze Diskussion derzeit wenig erfolgsversprechend ist und sich weiterhin nur noch im Kreis dreht - wie z.B. das Thema der Geldrückerstattung bei einer Überweisung - hatten wir alles schon x-mal.

Ich verschiebe den Thread mal in den Support (denn nur dort gehört er eigentlich hin) und schliesse ihn zumindest vorläufig mal.

Danke für euer Verständnis.
*closed*
 
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