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-> gesetzlich vorgeschriebene, angemessene Nachfrist zur Nachbesserung des Mangels geben (i.d.R sind 7 WERK-Tage OK) § 439 Abs. 1, 2 HGB. Damit setzt du den Verkäufer in Verzug.
Ist dem Verkäufer das Objektiv verloren oder kaputt gegangen, kann er unberüht von § 275 Abs. 1, 3 die Nachbesserung verweigern, da die Nacherfüllung im Unverhältnis zu den entstehenden Kosten stehen würde. In diesem Falle kannst du den vollen Kaufpreis zurückverlangen
-> Erfolgt keine Reaktion, wende dich ans Amtsgericht, diese erlassen einen Mahnbescheid (dieser wird nicht auf rechtmäßigkeit, sondern nur auf Form und Vollständigkeit gepürft). Hinweis: Der Mahnung steht die Klage und der Erlass eines Mahnbescheides nach § 286 Abs. 1 gleich.
Nun musst du dem Verkäufer 4 Wochen Zeit geben.
Erfolgt auch keine Reaktion auf den Mahnbescheid, wende Dich an einen Rechtsanwalt und erstatte bei deiner zuständigen Polizeibehörde Strafanzeige gegen (evtl.) unbekannt wegen Betruges.
Zusätzlich würde ich deine Bank darüber informieren. Tun kann diese leider nichts mehr für Dich.
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Alle Angaben, Tips und Hinweise sind OHNE Gewähr!
Alle Angaben, Tips und Hinweise sind aus gutem Grund ohne Gewähr, die sind nicht nur samt sonders falsch die sind haarsträubend falsch.
Wie kann man so was nur schreiben?