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  • Themenersteller Themenersteller Gast_18305
  • Erstellt am Erstellt am
und Raub muss nachgewiesen werden, üblicherweise mögen Räuber aber keine Zeugen :lol: findet also in dunkler Ecke ohne Zeugen statt.
Naja, das ist wohl etwas übertrieben :rolleyes:, du brauchst keine Zeugen für den Raub. Aber du musst es bei der Polizei anzeigen und das ist bei frei erfundenem Hergang schon eine 'kleine' Hürde. Aber nachweisen musst du erst mal nichts.
 
Naja, das ist wohl etwas übertrieben :rolleyes:, du brauchst keine Zeugen für den Raub. Aber du musst es bei der Polizei anzeigen und das ist bei frei erfundenem Hergang schon eine 'kleine' Hürde. Aber nachweisen musst du erst mal nichts.

naja, hatte ich mal angefragt bei einer Reiseversicherung, ich frag mich immer noch wie das in SriLanka auf der Polizeistation gehen soll , den Raub anzeign :evil: , blieb aber eher theoretischer Natur, mich raubte niemand aus

Aber das Versicherungen findig sind in Unterstellungen und Behauptungen, kann gar nicht so gewesen sein , das hab ich zur Genüge erlebt
 
Aber das Versicherungen findig sind in Unterstellungen und Behauptungen, kann gar nicht so gewesen sein , das hab ich zur Genüge erlebt

Wie schon an anderer Stelle erwähnt, trifft das auf die Versicherungsnehmer leider auch zu :evil:. V-Betrug entwickelt sich mehr und mehr zum Kavaliersdelikt, so ähnlich wie Falschparken, leider!
 
Was ich noch in den Raum werfen will, wenn die Nette Frau die dir die Auskunft gab sagte, Totalschaden alles was ca. den Halben Kamerapreis ausmacht..
Da fällt dir deine 20d runter und:
Der Sensor geht kaputt
Das Gehäuse Bricht
Das Display ist hin.
Die Reperatur wird sicher mehr als die Hälfte des Kaufpreises kosten.
(und bei z.B. einem Fallschaden wird wohl nicht nur das Gehäuse anknacksen)
Sichert die Versicherung auch das Objektiv an der Kamera?
Währ Blöd wenn deine 1200? Kamera mit dem 7000? Objektiv von der Brücke fällt und die Versicherung dir dann 150? gibt, davon bekommst du nicht mal den Geli für das Objektiv :ugly:
 
Die 'nette Frau' wollte dir vermutlich einen Anhaltspunkt geben. Letztlich liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden dann vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Der Wiederbeschaffungswert hängt natürlich von der Art der Versicherung ab, ob du Neu- oder nur Zeitwert bekommst. Das mit dem halben Kamerapreis halte ich eigentlich trotzdem für Geschwätz, so pauschal ist das nicht zu sagen.

Ob dein 7000 ? Objektiv mitversichert ist, hängt davon ab, ob du es versicherst :). Ein Fotoversicherung ist keine Pauschalversicherung. D.h. du bestimmst was du alles versichern willst und zahlst für diesen Versicherungswert eine gewisse, prozentuale Prämie. Deshalb ist ja bei der Fotoversicherung der absolute Wert auch nicht so relevant. Wenn du dir zutraust dein 7000? Glas für 5000? wiederzubeschaffen, versicherst du es auch nur für 5000?. Wenns weg ist, bekommst du auch nur 5000?. Hast du hingegen dauernd die Prämie für 7000? gezahlt, hat die Versicherung auch kein Problem damit, dir für 7000? ein neues Objektiv zu kaufen :). Der Listenpreis ist die Obergrenze (mit Ausnahmen für seltene Stücke), du kannst die Linse nicht für 100.000? versichern ... :D
 
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