An die anderen "Nichtexperten" und WDS-Erkenner: Kann es sein, dass die HS20 in diesem Testbild ebenfalls Ansätze zeigt? Oder sehe ich jetzt schon Gespenster? Nicht, dass das zu einer Art Massenhysterie wird.
https://www.dslr-forum.de/attachment_picture.php?attachmentid=2070679
Das sind einfach nur runde Lampen. Wären es Scheiben, würden nicht die großen Lichter ebendiese produzieren, sondern die kleinen Lichter. Hättest Du Dich mit dem Phänomen beschäftigt, wüsstest Du das. Andererseits, warum hättest Du das tun sollen. Ich verstehe sowieso nicht, wie man sich so viel mit einer Kamera beschäftigen kann, die man gar nicht besitzt, und aufgrund des Fehler wohl auch nicht kaufen wird....
Aber Du bist nicht der erste, der jetzt plötzlich auch anderen Fuji-Kameras die Scheiben andichten will. Alleine Beispielbilder gibt es keine.
Das sieht IMO ziemlich ähnlich aus. Aber wer weiß? Vielleicht sehen in 5 Jahren allen "Blendensterne" so aus? Eventuell sehen wir hier die Entwicklung in eine bestimmte Richtung gehen. Wenn diese Art von Sensor besonder günstig herzustellen ist, werden andere Hersteller bestimmt folgen. Der Mensch gewöhnt sich an alles und in ein paar Jahren wundert sich niemand mehr über weiße Flecken. Nur so ein Gedanke...
Hast Du auch nur ein paar Beiträge über die Entstehung der Scheiben gelesen? Weder ist diese Art von Sensor besonders günstig herzustellen, noch liegt darin der Grund für die Scheiben. Auslöser ist die EXR-Technologie und die damit verbundene Verschaltung der einzelnen Pixel, in Verbindung mit dem Interpolationsalgorithmus.
Dass jetzt plötzlich alle Hersteller EXR-Sensoren bauen werden, scheint mir recht unwahrscheinlich.
Dazu muß man kein Rechtsexperte sein, für sowas braucht man nicht mal einen Schulabschluß.
Sachmängel sind über die Herstellergarantie gedeckt. Mehr muß ich nicht erklären, denn sonst wird es wieder zu kompliziert.
Eine kurze Anmerkung bzgl Garantie und Gewährleistung: (das ist keine Rechtsberatung, nur eine allgemeine Definition von Garantie und Gewährleistung)
Garantie ist das, was Fuji als Hersteller leistet. Diese wird von Fuji freiwillig angeboten. Darin ist alles abgedeckt, was in den Garantiebedingungen steht. Meistens insbesondere Defekte, die beim normalen Gebrauch entstehen. Wenn Fuji in die Garantiebedingungen schreibt, dass z.B. nur Defekte des Objektivs abgedeckt sind, können sie das problemlos machen. Wenn Canon die Herstellergarantie z.B. auf den Akkudeckel beschränkt, dürfen sie auch selbiges. Ist ja eine freiwillige Leistung. Eine nachträgliche Änderung der Bedingungen ist natürlich nicht möglich, es gilt immer die Fassung bei Kauf.
Mit der Aussage, WDS ist innerhalb der Spezifikation, hat Fuji den Weg über die Garantie verbaut. Zumal das Problem ja mittlerweile allgemein bekannt ist.
Gewährleistung ist das, was man laut BGB gegenüber dem Händler hat. Da treten dann Begriffe wie Beweislast-Umkehr nach 6 Monaten, Nachbesserung, Wandlung und Minderung (wäre ja durchaus interessant für diejenigen, die die Kamera behalten wollen, aber wegen der geminderten Leistung auch eine Preisminderung wollen) auf.
Das WDS spielt sich rein im Bereich der Gewährleistung ab. Die genauen Rechte und Pflichten findet man
hier.
Um Fuji über die Garantie belangen zu können, müsste man die von Fuji festgelegten Spezifikationen anfechten. Das scheint mir quasi unmöglich zu sein.
Vielleicht sollte sich gerade bei diesem Thema der ein oder andere überlegen, ob er Unwissende mit seinem Halbwissen auf eine falsche Fährte führen und wild mit Begriffen umherwerfen möchte, die er selber nicht versteht, oder sich solche Äußerungen doch mal verkneifen sollte.
Vor dem Moderationseingriff von rud (vielen Dank dafür) hatte Blendwerk mich für diese Äußerungen nicht gerade freundlich angegangen. Ich bin von der Richtigkeit meiner Aussagen nach wie vor überzeugt, Belege unter anderem hier und hier.
Daraus auch folgendes Zitat: "Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht übernommene freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden." (wikipedia)
Entscheidend ist das "frei gestaltbar". Einzig Art und Umfang, wie der Kunde darüber informiert werden muss, sind reglementiert.
Wollte das hier nur noch ergänzen, um weiteren Angriffen vorzubeugen. Einen neuen Post ist das Thema nicht wert, wichtig ist für Betroffene, dass der Händler der zuständige Ansprechpartner ist, wenn man die Kamera zurückgeben oder eine Minderung geltend machen will.
Fuji wäre für eine Reparatur zuständig, welche aufgrund der Einhaltung der Spezifikationen aber nicht erfolgen würde.