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Kamera Fujifilm X10 und X-S1 - weißes Scheibchen Problem - WDS (white dot syndrome)

Ich möchte an dieser Stelle dazu aufrufen, die Gemüter zu beruhigen. Persönliche Anfeindungen sowie das Zurechtrücken des eigenen Egos, indem man seinen eigenen Standpunkt um Faktor X gefestigt sehen möchte, bieten für interessierte User nur ein leidiges Leseerereignis.
 
Schon, aber wenn sie eben nicht drauf sind wo sie sein könnten, was dann ?


Wie darkRaven schon geschrieben hat, sind die Scheiben bei den ersten drei deiner Fotos nicht zu erwarten, weil nicht die notwendigen Motivbedingungen und entsprechenden Kameraparameter gegeben sind. Das wäre ungefähr so als wenn jemand ein ISO200-Bild bei Sonnenschein zeigt und damit gegen eine sonst bei hohen ISOs zu agressiv auftretende Rauschunterdrückung argumentieren möchte.

Dort, wo Scheiben zu erwarten sind - nämlich bei den Autoscheinwerfern in deinen letzten beiden Fotos - treten sie auch auf. Aber nicht störend.
 
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Wie darkRaven schon geschrieben hat, sind die Scheiben bei den ersten drei deiner Fotos nicht zu erwarten, weil nicht die notwendigen Motivbedingungen und entsprechenden Kameraparameter gegeben sind. Das wäre ungefähr so als wenn jemand ein ISO200-Bild bei Sonnenschein zeigt und damit gegen eine sonst bei hohen ISOs zu agressiv auftretende Rauschunterdrückung argumentieren möchte.
rt, wo Scheiben zu erwarten sind - nämlich bei den Autoscheinwerfern in deinen letzten beiden Fotos - treten sie auch auf. Aber nicht störend.
Beim ersten Bild ist es schon naheliegend und auch nahe dran. beim dritten könnten sie auch auftauchen, sind sie aber nicht! Bei 3/4 ok, aber nur wenn mans weiß und vergrössert.
Das ist ja auch der springende Punkt, WIR sehen das, normale Betrachter eher nicht...was sollen die auch sehen? Ohne bösem Blick!!
LG
 
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Beim ersten Bild ist es schon naheliegend und auch nahe dran. beim dritten könnten sie auch auftauchen, sind sie aber nicht!

https://www.dslr-forum.de/attachment.php?attachmentid=2076936&d=1325813792

Ja, hier hätte man viel deutlichere Scheiben gesehen, wenn die Empfindlichkeit geringer wäre. Hohe ISO-Werte verringern den Effekt ja.

https://www.dslr-forum.de/attachment.php?attachmentid=2076938&d=1325813792

Bei diesem hast du wieder die hohe Lichtempfindlichkeit. Die Entstehung der Scheiben wird zudem durch sehr "harte" Lichtquellen begünstigt, welche direkt auf die Kamera gerichtet sind. Ähnlich verhält sich das auch bei dem Flare der F550. Bist du noch ab und zu im Theater? Die Scheinwerfer dort wären für dieses Blooming bestimmt ein ideales Motiv.


Bei 3/4 ok, aber nur wenn mans weiß und vergrössert.
Das ist ja auch der springende Punkt, WIR sehen das, normale Betrachter eher nicht...was sollen die auch sehen? Ohne bösem Blick!!
LG

Genau, bei diesem Foto und einigen anderen, die ich bisher so im Netz gesehen habe, stört mich das auch nicht. Wenn du die Fotos nicht in diesem Thread eingestell hättest, hätte ich das wahrscheinlich auch nicht bemerkt. Leider gibt es aber auch eine Menge Beispiele, wo die Scheiben viel deutlicher ausgeprägt sind und einem direkt ins Auge springen.
 
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bevor Du oder jemand anderes aber solche völlig unvergleichbaren "Testbilder" bewusst oder aus Unkenntnis fotografischen Grundwissens hier einstellt, kommentiert und unfähig seid, diese eklatanten Fehler überhaupt zu erkennen, solltet Ihr erst einmal ein Buch lesen, welches in die Grundlagen einführt...


MF

Zu Füßen des Meisters - fast fühle ich mich unwürdig :D
 
So ein Unfug wurde ja schon mal von jemandem vorgeschlagen... der keine Ahnung hat..
der Verkäufer ist dein Vertragspartner. Steht so im BGB.

Hallo, Motivsuchender. Dein Intellekt erschreckt mich zusehends und auch ich werfe mich vor Deiner Erhabenheit in den Staub.:D. Wenn Fuji eine Reparatur im Rahmen ihrer Garantieleistungen ablehnt oder für nicht nötig erachtet und sie Spezifikationsgequatsche vorschieben, dann ist Fuji mein Vertragspartner. Was DU meinst ist die Sachmängelhaftung aus dem BGB. Die interessiert in diesem Fall aber einen Sch..ß. Seit geraumer Zeit sehe ich hier übrigens nur einen, der mit Ahnung nicht gerade angeben kann. Das prädestiniert aber zum Anheuern bei Fuji. Vielleicht Pressesprecher?:evil:
 
Wenn Fuji eine Reparatur im Rahmen ihrer Garantieleistungen ablehnt oder für nicht nötig erachtet und sie Spezifikationsgequatsche vorschieben, dann ist Fuji mein Vertragspartner.
Eigentlich möchte ich mich zu diesem Thema hier nur ungern äußern, aber:

Gehe ich recht im der Annahme, dass Du im oben zitieren Satz zunächst vom Händler ausgegangen bist? Denn den Kaufvertrag schließt Du mir dem Händler. Gegen diesen kannst Du dann die sogenannten Sachmängelansprüche geltend machen. Gegenüber Fuji besteht ggf. darüber hinaus ein Anspruch aus der sogenannten Herstellergarantie.

Allerdings kann ich mir kaum vorstellen, dass hier jemand ernsthaft einen solchen Rechtsstreit anstrengen will. In Anbetracht der hohen Kosten eines solchen Streits und des eher geringfügigen Streitwerts, dürfte sich das kaum lohnen. Wenn dann in zwei Jahren ein obsiegendes Urteil erstritten wurde, bekommst Du dann 529 Euro für die Kamera sowie vielleicht Deine Prozesskosten zurück. :top:

Zu diesem Zeitpunkt gibt es dann schon eine X13, im Optimalfall ohne WDS. :)

Schönes Wochenende!
 
Allerdings kann ich mir kaum vorstellen, dass hier jemand ernsthaft einen solchen Rechtsstreit anstrengen will. In Anbetracht der hohen Kosten eines solchen Streits und des eher geringfügigen Streitwerts, dürfte sich das kaum lohnen. Wenn dann in zwei Jahren ein obsiegendes Urteil erstritten wurde, bekommst Du dann 529 Euro für die Kamera sowie vielleicht Deine Prozesskosten zurück. :top:

Das muss den Kunden nicht unbedingt was kosten. Dafür gibt es die Verbraucherzentrale, die sind da sehr aktiv.

Wenn sich genug geprellte Käufer eines fehlerhaften Produkts bei der Verbraucherzentrale melden, dann fechten die das schon mal juristisch durch.

http://www.verbraucherzentrale.de/

"Die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene. Für Information und Beratung wenden Sie sich bitte an die Verbraucherzentrale in Ihrem Bundesland."
 
Hört bitte auf, den Rüdiger mit OT zu nerven *einschleim*:D Der Musterprozess war als Metapher genannt. Dann müssten die Honorarschreiber hier Farbe bekennen. So, bin jetzt raus hier.:angel:
 
Genau, bei diesem Foto und einigen anderen, die ich bisher so im Netz gesehen habe, stört mich das auch nicht. Wenn du die Fotos nicht in diesem Thread eingestell hättest, hätte ich das wahrscheinlich auch nicht bemerkt. Leider gibt es aber auch eine Menge Beispiele, wo die Scheiben viel deutlicher ausgeprägt sind und einem direkt ins Auge springen.

Ohne Beiträge wie diesen die die Sache mal wieder ganz ohne Emotionen auf den Punkt bringen wäre dieser Thread schon längst keinen Klick mehr Wert.
Danke! Auch an rud!
Mir ist es unverstaendlich warum einige hier versuchen ein unstrittiges Problem zu verharmlosen, ... aber eine Erklärung wurde ja genannt, nur hat die x10 das als ansonsten sehr gute Kompakte ansich nicht nötig...:confused:
 
Da hast Du natürlich recht. Das Risiko lässt sich minimieren, die Prozessdauer jedoch nicht. Allerdings fürchte ich, wir sind hier OT! ;)

Nicht unbedingt. Es geht dabei konkret um den WDS-Bug. Und was man als Käufer dagegen tun kann. Das ist hier perfekt aufgehoben, oder möchtest Du das lieber im Kamerathread diskutieren? ;)
 
Hallo, Motivsuchender. Dein Intellekt erschreckt mich zusehends und auch ich werfe mich vor Deiner Erhabenheit in den Staub.:D. Wenn Fuji eine Reparatur im Rahmen ihrer Garantieleistungen ablehnt oder für nicht nötig erachtet und sie Spezifikationsgequatsche vorschieben, dann ist Fuji mein Vertragspartner. Was DU meinst ist die Sachmängelhaftung aus dem BGB. Die interessiert in diesem Fall aber einen Sch..ß. Seit geraumer Zeit sehe ich hier übrigens nur einen, der mit Ahnung nicht gerade angeben kann. Das prädestiniert aber zum Anheuern bei Fuji. Vielleicht Pressesprecher?:evil:

NA, Du super-Juraexperte, dann erkläre doch mal, wie Fuji in ein klagefähigs Rechtsverhältnis mit dem Käufer kommen soll, wenn Du die Kamera bei einem händler gekauft hast....

Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht einzig gegenüber dem verkaufenden Händler, Du Experte... und ob DER in seinem Innenverhältnis zu Fuji (weil ER wiederum bei denen gekauft hat) SEINERSEITS die Kamera umgetauscht bekommt oder andere Lösungen angeboten bekommt oder eben nicht, interessiert in dem Zusammenhang zunächst mal weder Endkunden noch die Gerichte...Rechtsgrundlage für diese Fragestellung ist in Deutschland das BGB, um das uns die Welt beneidet... zu recht.

HAbe ich alles schon mal in diesem Thread erwähnt, Du "Experte"

Und zwar, als ein anderer "EXperte" ebenfalls quasi den internationalen Gerichtshof für Menschenrechte in denHaag (Vorsicht: Ironie) anrufen wollte und zu "Musterprozess" aufrief. Und sich dabei auch noch auf ein Urteil berief, welches GENAU DAS GEGENTEIL dessen belegte, was er mit tiefster Überzeugung in seiner kindlichen Überzeugung verbreitete...
Angeblich hatte "ein Musterprozess" eines Käufers gegen Canon Erfolg - in Wirklichkeit (gelegentlich ist es eben doch hilfreich, mehr als nur die Überschriften von Artikeln zu lesen, obwohl das zunehmend ausser Mode kommt) hatte nämlich EIN EINZIGER KUNDE in einem FAll gegen den die Kamera an den Kunden verkaufenden Händler geklagt (!) , der offenbar genausoviel vom BGB verstand wie Du....

Gruß
MF
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ich für interessanter halte:

Die eine Seite ist das offizielle Statement von Fuji, daß es sich NICHT um einen Sachmangel handelt. (Die Behauptung kann man ja mit Sicht auf die möglichen Konsequenzen verstehen).

Wie sieht es aber in der Praxis aus? Verweigern sich die Händler gegenüber einem "Geld zurück", weil sie von Fuji dann im Regen stehen gelassen werden oder wird das stillschweigend doch gemacht?
Fuji selbst kann sein Garantieversprechen der Nachbesserung nicht einlösen, was bieten sie dem Kunden statt dessen an?.

Gruß messi
 
Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht einzig gegenüber dem verkaufenden Händler, Du Experte.

Dazu muß man kein Rechtsexperte sein, für sowas braucht man nicht mal einen Schulabschluß.
Sachmängel sind über die Herstellergarantie gedeckt. Mehr muß ich nicht erklären, denn sonst wird es wieder zu kompliziert.:lol:

An die anderen "Nichtexperten" und WDS-Erkenner: Kann es sein, dass die HS20 in diesem Testbild ebenfalls Ansätze zeigt? Oder sehe ich jetzt schon Gespenster? Nicht, dass das zu einer Art Massenhysterie wird.

https://www.dslr-forum.de/attachment_picture.php?attachmentid=2070679
 
@ MOd nur Abschliessend bitte noch Folgendes:

Jeder sollte zu seinem Händler gehen und das in Ruhe mit ihm klären. Wenn der keine befriedigende Lösung anbietet, kann man immer noch zur Verbraucherberatung gehen oder einen RA einschalten.

Typisch für diesen Thread ist, daß hier die ganz große Welle gemacht wird von Leuten, die diesen auch für juristische Laien total logischen Schritte ganz offensichtlich nie gemacht haben - dabei sind Mängelrügen und ihre NICHT-Erfüllung gegenüber dem unmittelbaren Kaufvertragspartner überhaupt erst Grundlage für weitere Schritte (sic!) .

Aber wer einen - vom Hersteller indirekt zugegebenen - Mangel schon als einziges Bewertungskriterium für die Kamera ansieht, und trotzdem den einfachsten Schritt nicht macht, sondern nur möglichst viele absurde Situationen knipst, um sich an dem Fehler und seiner eigenen Fehlbedienung beratungsresistent (siehe Herstellerempfehlungen und Erfahrungsberichte hier im Thread) zu ergötzen und dann hier die absurdesten und hysterischsten Konsequenzen einfordert, anstelle mal zum Händler zu gehen, der sollte sich mal kurz rational erden.

Schluss-Satz in der Fragestellung:
vermutlich KÖNNEN viele der hier groß lärmenden User das aber gar nicht, weil sie hier einer absurden und unnötigen Empörungskultur frönen, obwohl sie die Kamera gar nicht kennen und besitzen...

So, von mir kommt jetzt nichts mehr zu dem uristischen Teil des Themas. Geht zu Euren Händlern. So, wie Ihr das bei einer defekten Waschmaschine, einem Rasierer oder einem Problem mit dem Auto schliesslich auch macht, oder?

Und noch eine Bitte: Diejenigen, die nicht mal einen winzigen Schimmer von der Sache haben, sollten sich verkneifen, hier die große Welle mit "mustzerprozessen" und ähnlichem totalen Unfug zu machen, das würde sehr helfen, beim Thread-inhalt zu bleiben...
Vertragspartner- und ggf Klagegegner ist einzig und alleine der Händler, NICHT Fuji. Das ändert auch die Fantasie einiger user hier nicht.

Gruß
MF

@ Mod Danke für dein verständnis. :)
 
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