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Ingenieure von Fujifilm haben nach einigen Testreihen und Versuchen festgestellt, dass sich die X10 innerhalb der Toleranz befindet.
Man muss genau erkennen, was dieses Statement in Fuji-Sprache aussagt. Es bedeutet:
Fuji erkennt das Problem nicht als Bug an. Es ist also ein Konstruktionsfehler. "Innerhalb der Toleranz" schreiben sie, damit kein Käufer die Ware als defekt zurückschickt. It's not ab bug. It's a feature.
Damit zeigen sie, dass das Problem konstruktionsbedingt ist und nicht durch eine Reparatur oder Austausch der Hardware lösbar ist. Die Kamera ist eben so. Sie können es einfach nicht besser.
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Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass es diese Nachbesserung doch geben könnte: es könnte stillschweigend ein umkonstruierter Sensor (d.h. neues Innenleben) in die zurückgeschickten Kameras eingebaut werden, natürlich ohne viel Wind darum zu machen ("kein Fehler gefunden"), also japanisch-typisch. Das wäre für die Firma jedenfalls billiger als eine Rückrufaktion. Man würde mit besserem Sensor weiterproduzieren und denen, die sich melden, die Eingeweide der Kamera tauschen.
Um erstaunlicher ist dann aber, das offensichtlich die Auslieferung der X-s1 nicht gestoppt wurde.
Ich würde mich nicht darauf verlassen, die Kamera zu einem späteren Zeitpunkt zurückgeben zu können. Denn selbst wenn man der Meinung ist, das sie außerhalb der Spezifikationen liegt, wer legt diese fest, wo sind diese geregelt? Das könnte sehr schwer werden, seine Ansprüche entsprechend gelten machen zu können. Ebenso könnte man ja meinen eine Kamera wandeln zu können, nur weil diese exponentiell stärker rauscht als eine andere. Es sind keinerlei Eigenschaften in der BDA bezüglich WDS usw. schriftlich fixiert
Ich würde mich nicht darauf verlassen, die Kamera zu einem späteren Zeitpunkt zurückgeben zu können. Denn selbst wenn man der Meinung ist, das sie außerhalb der Spezifikationen liegt, wer legt diese fest, wo sind diese geregelt? Das könnte sehr schwer werden, seine Ansprüche entsprechend gelten machen zu können. Ebenso könnte man ja meinen eine Kamera wandeln zu können, nur weil diese exponentiell stärker rauscht als eine andere. Es sind keinerlei Eigenschaften in der BDA bezüglich WDS usw. schriftlich fixiert
Was neue Käufe betrifft, würde ich raten mir beim Kauf einer X10 oder X-S1 das Nichtvorhandensein von WDS schriftlich bestätigen zu lassen.![]()
Sinnlos, weil der Fehler ja konstruktionsbedingt und "innerhalb der Spezifikation" ist. Die einzige sinnvolle Lösung: Nicht kaufen.
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Und wo liegt dann die Grenze? Wäre ein hypothetisches Kameramodell, bei dem jede kleine (nicht nur sehr helle) Lichtquelle zu einem weißen Loch in Größe des halben Bildes führt, dann auch noch ok, nur weil der Hersteller behauptet, es läge innerhalb seiner Spezifikation?
So leicht kann sich der Hersteller nicht aus der Affäre ziehen, in einem möglichen Gerichtsprozess müßte ein Gutachter entscheiden, ob ein solches Verhalten einen Mangel darstellt oder nicht.
Die einzige sinnvolle Lösung: Nicht kaufen.
Ich würde mich nicht darauf verlassen, die Kamera zu einem späteren Zeitpunkt zurückgeben zu können. Denn selbst wenn man der Meinung ist, das sie außerhalb der Spezifikationen liegt, wer legt diese fest, wo sind diese geregelt? Das könnte sehr schwer werden, seine Ansprüche entsprechend gelten machen zu können. Ebenso könnte man ja meinen eine Kamera wandeln zu können, nur weil diese exponentiell stärker rauscht als eine andere. Es sind keinerlei Eigenschaften in der BDA bezüglich WDS usw. schriftlich fixiert
Keine andere Kompaktkamera zeigt ein so gutes ISO-Rauschverhalten wie die X10...b) zeigt kein anderes Kameramodell ein derartiges Verhalten.
Das ist Dein gefühltes (Rechts-)Verständnis. Na dann viel Spaß beim Führen eines Musterprozesses...So leicht kann sich der Hersteller nicht aus der Affäre ziehen, in einem möglichen Gerichtsprozess müßte ein Gutachter entscheiden, ob ein solches Verhalten einen Mangel darstellt oder nicht.
Keine andere Kompaktkamera zeigt ein so gutes ISO-Rauschverhalten wie die X10...
Keine andere Kompaktkamera zeigt eine so gute Dynamikerweiterung wie die X10...
Keine andere Kompaktkamera zeigt ...
=> Und, ließe sich deswegen die andere Kompaktkamera wandeln ...?!!!
Und klickt´s?...
Das ist Dein gefühltes (Rechts-)Verständnis. Na dann viel Spaß beim Führen eines Musterprozesses...
Gruß
denzilo
... Nochmal: Nicht der Hersteller legt fest, was ein Mangel ist...
Faktisch läuft´s aber so: Du reklamierst die Cam wg. dem WDS-Problem. Der Händler erkundigt sich beim Hersteller, der sagt, das sei alles im Rahmen der Spezifikationen. Du bekommst vom Händler diese Aussage 1:1 weitergereicht (was Du ja eh schon weißt). Nun bist Du wieder am Zug - und wenn sich der Händler nicht überzeugen lässt bzw. kulant zeigt, läuft´s auf ´ne Klage hinaus. Und dann kannste erst mal ´nen Gutachter finden und vorfinanzieren ... (wird ein Vielfaches des Kaufpreises der X10 sein).
Und das alles wegen ´ner Cam, die nicht rechtzeitig zurückgegeben wurde ...
denzilo
P.S. Es bleibt ja noch das Verkaufsboard hier oder halt die Bucht ... Oder die X10 ganz einfach im Rahmen ihrer Spezifikationen weiter nutzen und die paar Orbs gelassen betrachten ...