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Kamera Fujifilm X10 und X-S1 - weißes Scheibchen Problem - WDS (white dot syndrome)

Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass es diese Nachbesserung doch geben könnte: es könnte stillschweigend ein umkonstruierter Sensor (d.h. neues Innenleben) in die zurückgeschickten Kameras eingebaut werden, natürlich ohne viel Wind darum zu machen ("kein Fehler gefunden"), also japanisch-typisch. Das wäre für die Firma jedenfalls billiger als eine Rückrufaktion. Man würde mit besserem Sensor weiterproduzieren und denen, die sich melden, die Eingeweide der Kamera tauschen.


Genau damit rechne ich auch. Fuji wird den Sensor so schnell wie möglich entsprechend anpassen, und vielleicht im Frühjahr kommt dann ein neues Firmwareupdate, mit dem "die Probleme sehr gut behoben sind". In Wirklichkeit haben die dann neuen X10 einen anderen Sensor, und den "Altkäufern" wird das schon nicht auffallen. Zur Not lassen sich die Unterschiede ja auch noch durch eine "Optimierung der Produktionsprozesse" erklären.

Zumindest in einer zukünftigen X20 darf der Fehler ja nicht mehr auftauchen, deshalb rentiert es sich für Fuji schon, jetzt auf Hardwarefehler-Suche zu gehen, und den Fehler schon in der X10-Produktion abzustellen.

Vor allem auch deswegen, weil der 2/3 Sensor durchaus das Potential besitzt, auch noch in den Nachfolgern von X10 und X-S1 elektronisch optimiert weiterzuleben.


Es gibt mittlerweile so viele gute Onlinehändler, bei welchen ich regelmäßig X10en und X-S1en im Wechsel bestellen werde. Bis das Problem verschwunden ist oder ein Nachfolger ohne WDS erscheint.

Zwar nicht die feine Englische, aber das ist der Umgang von Fuji auch nicht.
 
Mangel oder nicht? (absichtlich überspitzt und natürlich ist dies auch sicherheitsrelevant, aber man kann sich ja auch andere Dinge ausdenken...)

Nochmal: Nicht der Hersteller legt fest, was ein Mangel ist...

Ich mußte das auch erst mal teuer lernen- die Sache ist eigentlich ganz einfach.
Ein Mangel ist es wenn eine zugesicherte Eigenschaft nicht vorhanden ist, oder aber wenn ein "Problem" nicht alle sondern nur einige oder einzelne- in dem Fall Kameras beträfe.
Andernfalls ist es "Stand der Technik" oder wie Fuji es sagt: innerhalb der Toleranzen.
Da ists leider egal ob jeder "vernünftige" Mensch etwas als Mangel wahrnimmt.
Wichtig ist was zugesichert wurde.
 
Ich mußte das auch erst mal teuer lernen- die Sache ist eigentlich ganz einfach.
Ein Mangel ist es wenn eine zugesicherte Eigenschaft nicht vorhanden ist, oder aber wenn ein "Problem" nicht alle sondern nur einige oder einzelne- in dem Fall Kameras beträfe.
Andernfalls ist es "Stand der Technik" oder wie Fuji es sagt: innerhalb der Toleranzen.
Da ists leider egal ob jeder "vernünftige" Mensch etwas als Mangel wahrnimmt.
Wichtig ist was zugesichert wurde.

Wo kann ich denn sehen/nachlesen, welche Eigenschaften für die X10 seitens Fuji zugesichert wurden?
 
Das war FUJI´s Antwort auf meine Bilder...:


Sehr geehrte FUJIFILM Kunden,

vielen Dank für Ihre Hinweise und Ihr großes Interesse an der FUJIFILM X10. Ihre Hinweise nehmen wir als Hersteller sehr ernst.
...Ingenieure von Fujifilm haben nach einigen Testreihen und Versuchen festgestellt, dass sich die X10 innerhalb der Toleranz befindet.

Es handelt sich hierbei um oben angesprochene Ausnahmesituationen...

Danke fürs Einstellen der Antwort von Fuji. Damit ist nach sehr positiven Erfahrungen in der Vergangenheit der Hersteller Fuji für mich nicht mehr relevant.
 
So ist's wenn die Firmen (Mehrzahl) Kameras wie Legehennen produzieren.
Da wird doch das Wort 'Produktpflege' zum Hohn.

Sagt der Ober:
"Essen sie erst mal die Suppe leer, dann kann ich das Haar besser rausholen"
 
Ein Mangel ist es wenn eine zugesicherte Eigenschaft nicht vorhanden ist, oder aber wenn ein "Problem" nicht alle sondern nur einige oder einzelne- in dem Fall Kameras beträfe.
Andernfalls ist es "Stand der Technik" oder wie Fuji es sagt: innerhalb der Toleranzen.
Da ists leider egal ob jeder "vernünftige" Mensch etwas als Mangel wahrnimmt.
Wichtig ist was zugesichert wurde.

Das ist unpräzise.

Zunächst muss darauf hingewiesen werden, dass die Sachmängelhaftung, um die es hier geht, den Verkäufer, nicht aber den Hersteller betrifft.

Sachmängelrechte (insb. Rücktritt und Minderung) sind (u.a.) dann gegeben, wenn die Voraussetzungen des § 434 BGB erfüllt sind. Danach kommt es vorrangig auf die "vereinbarte Beschaffenheit" an. Vereinbart der Käufer mit dem Verkäufer also konkret irgend etwas bez. "weißer Scheiben", gilt das Vereinbarte.

Regelmäßig werden solche Verinbarungen aber nicht geschlossen. Subsidiär kommt es dann auf die Eigenung der Sache zur vertraglich vorausgesetzten bzw. sog. "gewöhnlichen" Verwendung an. Insbesondere ist entscheidend, ob die Sache eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen gleicher Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten darf. Vergleichsmaßstab ist also die übliche Beschaffenheit bei Sachen gleicher Art mit demselben Qualitätsstandrad, und zwar durchauch anderer Hersteller (OLG Düsseldorf, NJW 2005, 2235 und 2006, 2858, OLG Karlsruhe, NJW-RR 2008, 137). Zu fragen ist also danach, ob "Premiumkompakte" (auch anderer Hersteller)ebenfalls diese Beschaffenheit aufweisen.

Ohne dass ich hier einem Gutachter, der vom Gericht insoweit bei einem entsprechenden Beweisangebot beauftragt werden würde, vorgreifen möchte, würde ich meinen, dass Blooming zwar üblich und normal ist, in der hier gesehenen Form aber von den üblichen Qaulitätsstandards abweicht und daher einen Sachmangel darstellen könnte.

Zu beachten ist aber auch, dass z.B. ein Rücktrittsrecht (im Gegensatz zur Minderung) nur dann gegeben ist, wenn der Mangel "erheblich" ist (§ 323 Abs. 5 S. 2 BGB). Das ist eine Wertungsfrage, wobei schlecht prognostiziert werden kann, wie ein Gericht entscheiden würde.
 
So, hier noch was weihnachtliches, aber voll den Spezifikationen entsprechendes:lol::D:lol:

Und wie die Spezifikationen bei anderen Herstellern aussehen können:top:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hach, ausgetrickst! Ich habe erst geschaut und dann gelesen. Beim zweiten Bild dachte ich, hey, da hat jemand die richtige Einstellung gefunden. Beim Blick auf die Exifs war dann alles klar.

Vielleicht hätte Fuji die Kamera erst nach Weihnachten rausbringen sollen. Jetzt werden ja doch viele Lichter und Weihnachtsmotive fotografiert, da fällt es noch mehr Leuten auf, als sonst.
 
So, ich habe heute ebenfalls diese Standardmail erhalten.

Ich habe sofort geantwortet:

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider bewirkt diese besondere Ausprägung des Effekts bei vielen Aufnahmen der Fujifilm X10 eine
erhebliche Verfälschung der eigentlich gewünschten Motivabbildung bzw. der Gesamtaufnahme.
Denn von dieser Kamera aufgenommene reflektierende Lichtquellen werden häufig in ihrer ursprünglichen
Form so stark verändert, das diese auf den Aufnahmen wie Fremdkörper wirken und sogar andere
Motivbereiche überdecken und somit wiederum verfälschen, was in meinen Beispielbildern auch sehr
deutlich wird.
Hier liegt eindeutig eine Fehlfunktion beim Überlaufen der Pixel vor, die auch bei keinem anderen
Konkurrenzprodukt in dieser Ausprägung wiederzufinden ist
Somit ist eine fehlerfreie Funktion bei meinem Model Fujifilm X10 nicht gewährleistet.
Aufgrund der Behauptung, dass sich diese Ausprägung des Effekts immer noch im Toleranzbereich liegt,
bitte ich Sie um einen schriftlichen Nachweis über die Regelung/Festlegung dieses Toleranzbereichs.

Weiterhin warte ich das angekündigte Firmware-Update ab, werde aber bei kaum sichtbarer Beseitigung
dieser Fehlfunktion die Kamera aufgrund dessen zurücksenden.


Ich bitte um schnellstmögliche Antwort,

Mit freundlichen Grüßen

Gruß Thomas
 
Ich mußte das auch erst mal teuer lernen- die Sache ist eigentlich ganz einfach.
Ein Mangel ist es wenn eine zugesicherte Eigenschaft nicht vorhanden ist, oder aber wenn ein "Problem" nicht alle sondern nur einige oder einzelne- in dem Fall Kameras beträfe.
Andernfalls ist es "Stand der Technik" oder wie Fuji es sagt: innerhalb der Toleranzen.
Da ists leider egal ob jeder "vernünftige" Mensch etwas als Mangel wahrnimmt.
Wichtig ist was zugesichert wurde.

Nicht ganz - es gibt auch noch den Grundsatz aus dem Vertragsrecht, nämlich (sinngemäß) dass sich gekaufte Sachen für Zwecke eignen müssen für die gleichartige sich gewöhnlich eignen, sowie eine Qualität aufweisen müssen die bei gleichartigen Sachen üblich ist und der Verbraucher erwarten kann.

(Siehe mein Posting # 1508 von heute, und genauer hat es User Tiefenunschärfe ein Stück weiter oben in Posting # 1521 beschrieben.)
 
Ohne dass ich hier einem Gutachter, der vom Gericht insoweit bei einem entsprechenden Beweisangebot beauftragt werden würde, vorgreifen möchte, würde ich meinen, dass Blooming zwar üblich und normal ist, in der hier gesehenen Form aber von den üblichen Qaulitätsstandards abweicht und daher einen Sachmangel darstellen könnte.

Wohl eher nicht ;)

Die X-10 ist ja nun nach allgemeinem Wissenstand und diversen Testberichten die beste Kompaktkamera, die es zur Zeit auf dem Markt gibt und die es je gegeben hat. :top:
Dieses "Alleinstellungsmerkmal" hat sie dem besonderen Sensor mit seinen besonderen Eigenschaften zu verdanken, der sie aber auch von allen anderen Kompaktkameras unterscheidet. :cool:
Übliche Qualitätsstandards treffen daher nicht zu für diese unvergleichliche Kamera. :rolleyes:
Leider haben viele besonders gute Eigenschaften auch manchmal "ihren Preis" in Form von leichten Beeinträchtigungen in seltenen Situationen. :eek:
Ein Vergleich mit den üblichen Qualitätsstandards anderer Kompaktkameras, insbesondere und auch die der preiswerteren Art bis hinunter zur "ALDI-Klasse" für 69,--, ist daher absolut unzulässig.

Kannst ja auch keinen Ferrari reklamieren, weil er unkomfortabler als eine C-Klasse ist.


:D:D:D
Manfred
 
So, ich habe heute ebenfalls diese Standardmail erhalten.

Ich habe sofort geantwortet:

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider bewirkt diese besondere Ausprägung
bitte ich Sie um einen schriftlichen Nachweis über die Regelung/Festlegung dieses Toleranzbereichs..............
Weiterhin warte ich das angekündigte Firmware-Update ab, werde aber bei kaum sichtbarer Beseitigung
dieser Fehlfunktion die Kamera aufgrund dessen zurücksenden.

Ich bitte um schnellstmögliche Antwort,

Was glaubst Du was mit dieser Mail geschieht.
Was glaubst Du wieviel Prozent der X10 Besitzer noch mehr Toleranz (Wenn, Dann, Bitte, Freundlichst) als Du besitzen?
Was glaubst Du wieviele Besitzer der X10 die unzufrieden sind, die Kamera aber behalten,
am Ende vor lauter Warterei sich daran gewöhnt haben und schon auf das nächste Modell warten?
Was glaubst Du was Fuji teurer kommt (auch vom Ruf)?
Abwarten, vertrösten und drüberproduzieren oder mit dem Hubschrauber die betroffenen Modelle abholen?

Ich wünsch Dir trotzdem Erfolg.
Gruss, nighthopper
 
Nicht ganz - es gibt auch noch den Grundsatz aus dem Vertragsrecht, nämlich (sinngemäß) dass sich gekaufte Sachen für Zwecke eignen müssen für die gleichartige sich gewöhnlich eignen, sowie eine Qualität aufweisen müssen die bei gleichartigen Sachen üblich ist und der Verbraucher erwarten kann.

(Siehe mein Posting # 1508 von heute, und genauer hat es User Tiefenunschärfe ein Stück weiter oben in Posting # 1521 beschrieben.)

mag ja sein....aber das tut sie doch...
sie macht Bilder- sehr gute sogar, hat halt lediglich eine sehr eigene Art Blooming darzustellen.
Genausogut könnt ich mich auf den Standpunkt stellen das jede Art der Überstrahlung eine Einschränkung der Eignung bedeuten würde. Damit kommt man doch niemals durch!!!
 
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