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Fühlte mich echt veräppelt...

Was den Filtereinsatz angeht so gebe ich dir Recht. Es ist trivial ob ich es per Hardware vor der Linse mache oder per Software im RAW.

Und genau da liegt eben auch die Grenze. Ich gebe zu ich verlasse mich mehr auf das was ich mit der Engine zusammen bekomme, auch aus mangelnder Praxis an EBV, die ich in dem Umfang nicht nutze.
Wenn ich Zeit für Fotos habe, möchte ich schnelle Entscheidungen, stell die Kamera so ein und lebe mit dem Ergebnis. Die Zeit für Nacharbeit habe ich in dem Sinne nicht.

Ich kann allerdings verstehen, das man im Rhythmus eines gewohnten Arbeitsstils ungerne auf lieb gewonnenes verzichten muß. Und man sich recht unwohl dabei fühlen kann ein Foto einreichen zu müssen, das man entgegen seiner Gewohnheit "reduziert" verarbeitet hat, weil man gezwungen ist sich für den Wettbewerb zurücknehmen zu müssen.

mfG
 
jetzt mal ernsthaft. was gibt es hier zu gewinnen?

ging es um ein 1000 euro objektiv könnte ich dieses gerangel und diskutieren verstehen.

entweder nehme ich teil, weil mir die bedingungen passen - oder ich lasse es.

ich hätte ein bild auch schon gerne in einem anderen "bildstil" abgegeben. ging nicht - mei, da lässt man sich halt was einfallen.

aber entweder nehme ich an etwas zu den herrschenden regeln teil, oder ich lasse es. ich seh das problem irgendwie nicht.
 
Was soll man dazu sagen? Der ganze Wettbewerb ist für die Füße meiner Meinung nach. So ein Bild gewinnt, ein anderes das absolut regelkonform ist wird gelöscht. Die Überwachung sollte von Leuten gemacht werden die sich damit auskennen und ein Auge für sowas haben. Sprich ob EBV angewendet wurde oder nicht und ob es in das Thema passt oder nicht.

Ich nehme sowieso nicht mehr teil.
 
darum hatte ich irgendwo schon mal geschrieben, dass ich es nicht verkehrt fände, wenn die gelöschten fotos in einem seperaten thread mit einer kurzen begründung eingestellt werden würden. würde für transparenz sorgen.
 
darum hatte ich irgendwo schon mal geschrieben, dass ich es nicht verkehrt fände, wenn die gelöschten fotos in einem seperaten thread mit einer kurzen begründung eingestellt werden würden. würde für transparenz sorgen.
Mir stellt sich dabei die Frage, ob es die Betreffenden gut fänden, daß ihre Fehltritte so offen präsentiert würden. Unabhängig davon, ob sie vorsätzlich oder, was viel häufiger der Fall sein dürfte, vermieden worden wären, wenn sie sich die Zeit genommen hätten, die Wettbewerbsregeln und Themenvorgaben genau durchzulesen.
 
is wie son bischen bei rot über die Straße gehn. Entweder es ist verboten oder nicht. Da sollte es gerade in einem Wettbewerb nichts dazwischen geben. Oder wird man jetzt auch nur ein bischen schwanger wenn man nicht aufpasst?


gezzzzz



(Waldsee-Bild)
Durch extremes Aufhellen kann man die an sich unzulässige Bearbeitung sichtbar machen. Weil sie aber in der Normalansicht praktisch unsichtbar ist, empfinde ich eine Disqualifikation für übertrieben.
 
(Waldsee-Bild)
Durch extremes Aufhellen kann man die an sich unzulässige Bearbeitung sichtbar machen. Weil sie aber in der Normalansicht praktisch unsichtbar ist, empfinde ich eine Disqualifikation für übertrieben.
Das ist doch die gleiche Schummelei wie bei Kameratests! Also bitte die Wettbewerbsregeln konsequent und 100% durchsetzen oder den Wettbewerb sein lassen! Wie Ghostrider schon geschrieben hat, ein bischen schwanger geht nicht.
 
ich meinte den wettbewerb, nicht den thread.

ich halte es auch für richtig wenn manipulierte bilder ausgeschlossen werden.

die wettbewerbsbedingungen sind einfach und idiotensicher und klar formuliert. sich daran zu halten ist nicht wirklich schwer. dazu gibt frosty sehr schnell, freundlich und klar antwort wenn man eine unsicherheit hat.

darum: wenn ich an einem wettbewerb teilnehme und ein foto aus dem vormonat einreiche: ist das so peinlich deswegen aus dem wettbewerb genommen zu werden? wenn ich die exifs lösche - ist das so peinlich... die meißten sachen sind ja erkennbar nur schusseligkeit oder leseunvermögen.

wer aber absichtlich betrügt - der hat den pranger auch verdient...

viele bemühen sich monat für monat sich was kreatives einfallen zu lassen was den regeln entspricht. und andere treten dann mit betrugsversuchen dieses bemühen mit füßen...

so mal von meiner warte aus...
 
Vorschlag:

"EBV, welche nur existierende Filter nachbildet, ist erlaubt."

Begründungen:

Notwendigkeit:
* Nicht jeder hat alle Filter, die es gibt und die er gern hätte. Eine Begrenzung auf reale Filter würde finanziell schwächere User diskriminieren.
* Nicht jeder hat ein Cokin-System für eine wirklich sinnvolle Nutzung von Grauverläufen (mit Einschraubfiltern lässt sich der Horizont nicht verschieben).
* An manche Linsen (UWW) lassen sich Filter nicht oder nur begrenzt oder unter hohem Qualitätsverlust (Rücklinsenfilter) anbringen.

Konformität:
* Die besprochenen EBV-Filter wirken genauso wie Vorsatzfilter auf das gesamte Bild.
* Sie erzeugen keine Wirkung, die mit einem Filter (so man ihn besitzt) nicht auch möglich wäre.

Übererfüllung:
* Derzeit ist Dynamik-/Kontrastveränderung im Rahmen der RAW-Entwicklung erlaubt. Es gibt jedoch keinen realen Filter, der so etwas leisten kann.
* Software-Filter, die nur reale Filter nachbilden, bleiben in ihrer Auswirkung also unterhalb den derzeit erlaubten Möglichkeiten.

Grundgedanke:
* Grundgedanke der derzeitigen Regelung ist, dass der Fotograf sich bei der Aufnahme mit der Bildkomposition beschäftigen soll. Diese besteht aber im Wesentlichen nur aus Bildaufbau (Position, Bildwinkel), Belichtung und Schärfe (Blende). Weitergehende Manipulationen (Farbfilter usw.) gehören nicht mehr zur Bildkomposition, sondern eher zur Reproduktion, da sie nicht mehr entscheiden, was wie aufgenommen wird, sondern nur aus der vorhandenen Aufnahme / dem vorhandenen Licht selektieren.
* Farbfilter und ähnliche Manipulationen wurden auch früher schon teilweise erst in der Dunkelkammer vorgenommen. Siehe den Verweis auf Ansel Adams.
* Es ist zwar nicht auszuschließen, dass ein Fotograf erst nach dem Foto auf die Idee kommt, mit einem digitalen Grauverlauf die Tonwerte besser zu verteilen - umgekehrt kann aber auch nicht ausgeschlossen werden, dass er genau diese Nutzung digitaler Filternachbildungen bereits bei der Bildkomposition plant (u.a. weil sie z.B. bei einigen zum normalen Workflow zu gehören scheint).
* Genauso kann bei den derzeit erlaubten RAW-Entwicklungen wie Tonwertkurven und Weißabgleich aber ebenso wenig behauptet oder widerlegt werden, dass der Fotograf diese zwingend bereits bei der Komposition plant. Die Erfüllung des Gedankens "volle Komposition bereits bei der Aufnahme" lässt sich für RAW-Entwicklung und digitale Filternachbildungen gleichermaßen nicht eindeutig nachweisen oder widerlegen.

Rückwirkung der Konformität:
* Mit RAW-Entwicklung mögliche Bildveränderungen wie Kontraststeigerung oder gar die Anwendung einer Tonwertkurve sind nicht nur nicht mit Filtern, sondern auch in der Dunkelkammer nur sehr eingeschränkt oder teilweise gar nicht möglich - derzeit aber erlaubt.
* Die Software-Nachbildung normaler Filter erlaubt nur Manipulation, die auch in der Dunkelkammer möglich ist und diese oftmals sogar nicht erfordert.

Fazit und Sinnhaftigkeit:
* Die Software-Nachbildung analoger Filter nutzt die Möglichkeiten der digitalen Fotografie nur insoweit, als dass sie Kosten sowohl in der Anschaffung von Filtern spart als auch in der Entwicklung, weil nicht mehrere Versuche in der Dunkelkammer gemacht werden müssen.
* Es wäre schade, wenn begnadete Fotografen nur aufgrund finanziell geringerer Möglichkeiten (oder ökonomisch sinnvoller Entscheidungen) benachteiligt werden.

Tja.. das ist meine Meinung dazu. :)

*****
 
Wie Ghostrider schon geschrieben hat, ein bischen schwanger geht nicht.
Die Ausnahme die ich formuliert hatte, umschrieb nicht "ein bischen schwanger", sondern eine milde Form der Scheinschwangerschaft, um bei deinem Vergleich zu bleiben. Wenn von der unzulässigen EBB nichts sichtbar wurde, weil sie nur minimalst angewendet wurde, also praktisch wirkungslos blieb, hat sich die betreffende Person keinen Vorteil verschafft und so sehe ich dann auch keinen Handlungsbedarf.
Dieser Fall dürfte aber eine sehr seltene Ausnahme sein und traf wie ich festgestellt hatte, in diesem Fall auch nicht zu. Die vermeintliche verbotene EBB entpuppte sich als gewöhnliche JPEG-Komprimierungs-Detailzerstörung.
 
Vorschlag:

"EBV, welche nur existierende Filter nachbildet, ist erlaubt."
Das stelle ich mir bei Graufiltern interessant vor. Nachzubilden, wie die Leute am Tage nur noch Schatten auf einem Bild hinterlassen oder ganz aus dem Bild verschwinden. Oder wie ausschließlich die Wasseroberfläche eines Flußes spiegelglatt wird. ;) Um den Filter ernsthaft nachzubilden kommt man deshalb um erhebliche Handarbeit nicht herum. Man ist gezwungen, Bildteile zu erfinden. Durch klonen, abwedeln, selektiv weichzeichnen, malen usw.

Beim Grauverlaufsfilter stellt sich das Problem der schlechten Vergleichbarkeit, weil sich der echte Filter positiv auf den Kontrastumfang des Motivs auswirken kann. Der Digitale in dieser Hinsicht bestenfalls garnicht.

Und dann gibts noch die diversen Effektfilter: Diffusor-Spot, Gitter, Weichzeichner, Farbverlauf, Infrarot, Trick-3-fach Stern, Gelantinefilter, Sterneffekt-Filter,.... Allesamt Filter, die eine Abbildung unübersehbar manipulieren und das in einer Art, die bei den Betrachtern regelmäßg Fragen nach dem Sinn der Maßnahme auslösen dürfte. Obendrein könnte man auch diverse Filter übereinandersetzen und die Fotografien in abstrakte "Kunst" verwandeln (erinnert mich an Fotoprofi Kurt), selbst wenn es vorher nur eine normal belichtete Sommerwiese mit einem Hund im Vordergrund war.

Begründungen:

Notwendigkeit:
* Nicht jeder hat alle Filter, die es gibt und die er gern hätte. Eine Begrenzung auf reale Filter würde finanziell schwächere User diskriminieren.
Und wie siehts mit den Kosten für ein gutes Bildbearbeitungsprogramm aus, mit dem die betreffende Person gut klar kommt, und wie mit den Kosten für die Schulung zur Anwendung der Software? Diese Kosten können jene für echte Filter bei weitem übertreffen.

Entscheidender als die zweifelhafte Kostenfrage sehe ich die Frage nach der Häufigkeit des Filtereinsatzes in der Praxis. Wer arbeitet denn überhaupt mit Objektivfiltern und wie oft bei wievielen Motivarten? Da gibts zwar einige wenige, die ihre Landschaftsaufnahmen mit Infrarot, Grauverlaufs- und Graufiltern effektvoll aufhübschen, aber wie sinnvoll sind solche Filter bei der Masse der hiesigen Fotowettbewerbe einsetzbar? Das Thema "Sonnenuntergang" oder "euer schönstes Urlaubsfoto" wirds hier so schnell nicht geben. Und die sonstigen (Effekt-)Filter nutzt doch so gut wie niemand, selbst wenn sie griffbereit wären. Und das nicht nur, weil sie sich per EBB viel besser steuern lassen, sondern weil ihre Wirkung selten vorteilhaft ist und sie deshalb vermutlich auch überwiegend nur Fotoeinsteigern angedreht werden können.

Mir ist aufgrund der eigenen Fotopraxis natürlich bewußt, daß der nachträgliche EBB-Filtereinsatz bereits bei der Aufnahme geplant sein kann, aber wegen der Seltenheit des Filtereinsatzes vor Ort und der angestrebten Chancengleichheit und Fokussierung des Wettbewerbes auf die Fotografie und nicht die EBB-Künste, zumindest so lange ich für die Wettbewerbe zuständig bin, bleibt es bei der derzeitigen Regelung.
 
Hallo Frosty - hui das ging ja schnell mit der Antwort. :)

Das stelle ich mir bei Graufiltern interessant vor. Nachzubilden, wie die Leute am Tage nur noch Schatten auf einem Bild hinterlassen oder ganz aus dem Bild verschwinden. Oder wie ausschließlich die Wasseroberfläche eines Flußes spiegelglatt wird. ;)
Die Frage war hier ja nicht, was es für Software-Filter gibt. Die Aufnahmezeit lässt sich natürlich nachträglich nicht ändern, also gibt es das nicht als Softwarefilter, fertig. Einfaches Aufhellen/Abdunkeln dagegen ist ja auch jetzt schon im Rahmen der RAW-Entwicklung erlaubt.

Um den Filter ernsthaft nachzubilden kommt man deshalb um erhebliche Handarbeit nicht herum. Man ist gezwungen, Bildteile zu erfinden. Durch klonen, abwedeln, selektiv weichzeichnen, malen usw.
Das ist als "normale" EBV nicht erlaubt. Selbst wenn es einen so bezeichneten EBV-Filter gäbe, könnte er die reale Wirkung nicht genau nachbilden, wäre also ebenfalls nicht erlaubt.

Und dann gibts noch die diversen Effektfilter: Diffusor-Spot, Gitter, Weichzeichner, Farbverlauf
Alle in Software ohne weiteres verfügbar, einige z.B. bei B+W. Wenn ich die vor das Objektiv schrauben kann, warum soll ich die nicht per Software nachbilden dürfen? Der Effekt im Bild ist hier der gleiche und für den Betrachter auch nicht zu sagen, ob es Software- oder Glasfilter war.

Nicht real per Software nachbildbar, nicht erlaubt.

Trick-3-fach Stern, Gelantinefilter, Sterneffekt-Filter,....
Per Software problemlos nachbildbar, erlaubt. Auch hier gilt: Du könntest Glas- von Softwarefilter nicht unterscheiden.

Allesamt Filter, die eine Abbildung unübersehbar manipulieren und das in einer Art, die bei den Betrachtern regelmäßig Fragen nach dem Sinn der Maßnahme auslösen dürfte. Obendrein könnte man auch diverse Filter übereinandersetzen und die Fotografien in abstrakte "Kunst" verwandeln (erinnert mich an Fotoprofi Kurt), selbst wenn es vorher nur eine normal belichtete Sommerwiese mit einem Hund im Vordergrund war.
Die Sinnhaftigkeit steht ja aber hier nicht zur Debatte. :)
Wenn ich das statt per Software in Glas mache, ist es erlaubt - und genauso sinnlos. Umgekehrt gehe ich nicht davon aus, dass jemand, der Softwarefilter als Ersatz für deren Glaspendants nutzt, hier den Kurt spielt. Als Beispiel möchte ich den bereits von jemand angesprochenen einfachen Grauverlauf nennen: das ist nur ein Filter und die Sinnhaftigkeit erschließt sich hier sofort.

Und wie siehts mit den Kosten für ein gutes Bildbearbeitungsprogramm aus, mit dem die betreffende Person gut klar kommt, und wie mit den Kosten für die Schulung zur Anwendung der Software?
Schülerversionen und autodidaktisches Selbststudium z.B. mit YouTube-Lernvideos machen da für wenig Geld viel möglich. Unabhängig davon kann es auch eine reine Effizienzentscheidung sein, keine schwere Sammlung an Filtern herumzuschleppen, wenn ich deren Effekt wirklich real in Software nachbilden kann. Kaum ein Digitalfotograf kauft heute z.B. noch einen Farbfilter in Glas. Wenn ich bei der RAW-Entwicklung die Tonwertkurve (oder auch nur den Weißabgleich) entsprechend anpasse, habe ich aber bereits in Software die Wirkung eines solchen Filters nachgeahmt - also tatsächlich einen Softwarefilter eingesetzt und zwar nach bisherigen Regeln erlaubt. Warum sollten dann z.B. Grauverlaufsfilter verboten sein?

Wer arbeitet denn überhaupt mit Objektivfiltern und wie oft bei wievielen Motivarten? Da gibts zwar einige wenige, die ihre Landschaftsaufnahmen mit Infrarot, Grauverlaufs- und Graufiltern effektvoll aufhübschen, aber wie sinnvoll sind solche Filter bei der Masse der hiesigen Fotowettbewerbe einsetzbar?
Wie gesagt, die Sinnhaftigkeit sollte bei einer Erlaubnisfrage keine Rolle spielen. Denn wenn nur erlaubt ist, was derzeit sinnhaft scheint, werden kreative Ideen bereits im Keim erstickt. Dazu kommt die äußert hohe Subjektivität der "Sinnhaftigkeit". Den bereits genannten Grauverlauf sehe ich z.B. durchaus als sinnvoll an. Und letzten Endes trifft die Entscheidung über die Sinnhaftigkeit eines Bildes die Userschaft beim Voting: Wird ein Bild auch mit vielen [Glas-] Filtern zum Sieger gekürt, war deren Einsatz wohl doch sinnvoll. Entsprechend sollte so eine Entscheidung nicht durch Regeln im Vorhinein getroffen werden. Denn dass der Einsatz vieler Filter gleichzeitig (wovon bisher ohnehin niemand gesprochen hat) meistens keinen Sinn machen dürfte, wird ebenso im Voting abgestraft (eben wenn das Bild dadurch nicht gewinnt).

Und die sonstigen (Effekt-)Filter nutzt doch so gut wie niemand, selbst wenn sie griffbereit wären.
Im Prinzip argumentierst Du also für das Verbot einer Sache, weil sie nach Deiner subjektiven Einschätzung keinen Sinn mache, sie "so gut wie niemand" (was immer noch mehr als keiner ist) nutze oder indem Du einen übertriebenen Einsatz unterstellst, von dem niemand gesprochen hat. Das ist argumentativ für mich alles nicht ganz schlüssig. Sinnvolle Verbote werden ja nicht durch "so restriktiv wie möglich", sondern durch "so restriktiv wie nötig" - also minimalen Einsatz - generiert. Und wenn, wie von Dir geschrieben, Filter ohnehin (meist) nicht sinnvoll zu verwenden sind, braucht man sie auch nicht zu verbieten.

Vor allem aber geht es ja hier nicht um die Fragestellung "wieviele Filter", sondern um "Echt oder Software". Und eine wirkliche Begründung, warum (nur!) Filter, die physikalische Effekte exakt (!) nachbilden, nicht erlaubt sein sollen, hast Du IMHO bisher nicht geliefert. Essenz der von mir gemeinten Filter ist, dass sie nichts anderes machen als das, was ein Glasfilter auch tun würde: also unterschiedliche Farben unterschiedlich betonen (Farb-, Grauverlaufsfilter), Pixel einheitlich (nicht selektiv!) "verschmieren" (Weichzeichnerfilter), Pixel entlang zweier Achsen duplizieren (Gitterfilter). Du könntest entsprechend bei derartigen Veränderungen nicht mit Sicherheit sagen, ob es Software- oder Glasfilter waren und - was vermutlich noch schwerer wiegt - einen Teil dieser Effekte wendest Du auch mit den bereits erlaubten RAW-Techniken an: Farbfilter mit Weißabgleich und Tonwertkurve, Weichzeichner in begrenztem Rahmen mit Schärfeeinstellung beim Demosaicing.

Wenn aber physikalische Effekte (Filterglas) in Software "wirklichkeitsgetreu" nachgebildet werden können, weil sie nicht pixelselektiv oder gar mit künstlicher Intelligenz arbeiten sondern stoisch mit den Pixeln das machen, was der Filter mit dem einfallenden Licht macht und man sie dadurch nicht von echten Filtern unterscheiden kann, sehe ich weder einen Sinn noch eine handhabbare Nachprüfbarkeit darin, derartige Filter zu verbieten.

Es wäre schön, wenn da mal - insbesondere in Bezug auf Verlaufsfilter - drüber nachgedacht werden könnte.
 
Nicht real per Software nachbildbar, nicht erlaubt.
Das Trifft aber gerade auf den von Dir genannten Grauverlaufsfilter zu. Man nehme eine Gegenlichtsituation mit der Sonne im Bild, deutlich vor Sonnenuntergang. Beim Grauverlaufsfilter wird das völlig überstrahlte Zentrum eine Idee kleiner, der Rest im Sonnenkreis behält die RGB Werte 255,255,255. Legst Du nun statt dessen einen Grauverlaufsfilter drüber, werden die überstrahlten Bereiche nicht kleiner und das Zentrum der Sonne ist nicht mehr reinweiß, sondern hellgrau, wenn die Kontraste im Gegenzug nicht (selektiv) angezogen werden. Fazit: Man müßte den EBB-Grauverlaufsfilter in Abhängigkeit vom einzelnen Motiv erlauben oder verbieten. :ugly:
...oder indem Du einen übertriebenen Einsatz unterstellst, von dem niemand gesprochen hat. Das ist argumentativ für mich alles nicht ganz schlüssig.
Ich unterstelle ihn nicht, aber ich zeige die möglichen Folgen auf, die es nicht einfacher machen, leicht zu verstehende, unmißverständliche Regeln zu verfassen, und zu gravierenderen Widersprüchen im bislang überschaubaren Regelwerk führen können.
Und wenn, wie von Dir geschrieben, Filter ohnehin (meist) nicht sinnvoll zu verwenden sind, braucht man sie auch nicht zu verbieten.
Es geht mir nicht darum, "nicht sinnvolles" zu verbieten, sondern für klare Regeln zu sorgen. Denn lasse ich nun den Filter X zu, weil es dafür einen Gegenstück aus Glas gibt, stellt der Nächste die Frage, warum es für einen relativ ähnlichen Filter, dessen Wirkung vielleicht sogar weniger stark ausgeprägt ist, verboten bleiben soll, nur weil es keinen solchen Filter zu kaufen gibt, obwohl er ebenso leicht herzustellen wäre. Und so verschiebt sich die Grauzone mit jedem zusätzlich zugelassenen EBB-Filter/Werkzeug weiter und die Grenzen verschwimmen immer mehr. Kombiniert man diese Filter, wogegen man schwer was einwenden könnte, verschiebt sich die Grenze noch weiter, weil so quasi noch mehr Filter nachgebildet werden usw. Da wären wir schnell an einem Punkt angelangt, wo man EBB-Beschränkungen irgendwann fast vollständig aufheben müßte.
Vor allem aber geht es ja hier nicht um die Fragestellung "wieviele Filter", sondern um "Echt oder Software". Und eine wirkliche Begründung, warum (nur!) Filter, die physikalische Effekte exakt (!) nachbilden, nicht erlaubt sein sollen, hast Du IMHO bisher nicht geliefert.
Weil diese EBB-Filter entweder nicht so exakt 1:1 arbeiten wie ihre realen Kollegen oder ein annähernd unsichtbares Nischendasein führen, was dazu führt, daß ich mich frage, wozu hier eine Diskussion zu etwas geführt wird, das keinerlei Praxisrelevanz bei den Fotowettbewerben hat, da die betroffenen Filter 1:1 nur bei einem von 874 Fotos zur Anwendung kommen. 99,9 Prozent der Wettbewerbsteilnehmer brächte es daher wohl nichts. Das würde sich wohl erst durch die Kombination von Filtern und auch dann vermutlich nur auf niedrigem Niveau ändern.

Essenz der von mir gemeinten Filter ist, dass sie nichts anderes machen als das, was ein Glasfilter auch tun würde: also unterschiedliche Farben unterschiedlich betonen (Farb-, Grauverlaufsfilter)
Wie Du selber festgestellt hast, erlaube ich durch Änderung von Farbtemperatur und Tönung (sofern nicht übertrieben) sowie maßvolle Nachkorrekturen bereits eine ganze Menge an Farbkorrekturen. Ich sehe da nun keinen Bedarf für Farbfilter, die ein Bild vollständig rot oder sonstwie einfärben. Klar beim einem Fotowettbewerb bei dem das Thema "rot" lautet, wäre sowas praktisch, aber spätestens jetzt ist mir bewußt, daß ich bei diesem einen Thema, rote Farbfilter für nicht zulässig erklären würde.
Wenn aber physikalische Effekte (Filterglas) in Software "wirklichkeitsgetreu" nachgebildet werden können
Wie schon oben erwähnt, stellt sich dann die Frage, warum die Freigabe nur auf Filter anwenden, die in physikalischer Form existieren und schwupsdiwups stellt sich die Frage, warum überhaupt irgendeinen EBB-Filter/Werkzeug verbieten?

[Nachtrag]
So langsam komme ich auf den Geschmack, dein Problem mit dieser Regelung in der Art zu beheben, indem ich einfach die Verwendung von allen anfassbaren Filtern außer Pol-, Grau-, Grauverlaufs-, Infrarot und Klarglasfilter für beide Formen (physikalisch/EBB) untersage. Der von Dir angesprochene Widerspruch wäre gelöst ohne dich zufrieden zu stellen und für 99,9 Prozent der Teilnehmer wäre diese Änderung ohne Auswirkungen.
[/Nachtrag]

So wie es jetzt ist, ist es für mich relativ einfach, den Schwerpunkt auf die Fotografie zu lenken. Lasse ich mehr zu, ist schnell die Gefahr eines Dammbruchs gegeben und das Ganze verwandelt sich in einen Wettbewerb, bei dem fortgeschrittene EBB-Fähigkeiten sehr viel öfter als bisher über Sieg und Niederlage entscheiden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Trifft aber gerade auf den von Dir genannten Grauverlaufsfilter zu. Man nehme eine Gegenlichtsituation mit der Sonne im Bild, deutlich vor Sonnenuntergang. Beim Grauverlaufsfilter wird das völlig überstrahlte Zentrum eine Idee kleiner, der Rest im Sonnenkreis behält die RGB Werte 255,255,255. Legst Du nun statt dessen einen Grauverlaufsfilter drüber, werden die überstrahlten Bereiche nicht kleiner und das Zentrum der Sonne ist nicht mehr reinweiß, sondern hellgrau, wenn die Kontraste im Gegenzug nicht (selektiv) angezogen werden.

Genau das ist doch aber nicht der Fall wenn der Grauverlaufsfilter auf das RAW während der RAW Entwicklung (z.B. in LR) angewandt wird!
Lege ich in LR einen Grauverlauf über eine ausgebrannte Sonne, bedient sich der RAW Konverter des Headrooms des RAWs und ich erhalte sehr wohl einen deutlich kleineren ausgebrannten Bereich mit Zeichnung! Bei meiner A850 sind das geschätzte 1 bis 1,5 Blenden die ich auf diese Art verlustfrei rausholen kann!
Das von dir beschriebene Verhalten mit der reinen Abdunklung der ausgebrannten Bereiche auf einen Grauwert passiert nur bei der Verarbeitung von fertigen Bilder (z.B. jpg, Tiff) die keinen Headroom mehr besitzen!
Daher lässt sich der Grauverlaufsfilter in LR ja wirklich so realitätsnah verwenden:)

Vielleicht kanns du diese Erkenntnis ja noch mit in deine Entscheidungsfindung einfließen lassen:)

schöne Grüße
Lutz
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier nochmal ein Bsp. das beweist, dass ein digitaler Grauverlaufsfilter sehr wohl die Aufgabe eines realen Filters (in gewissen Grenzen) übernehmen kann.

Das erste Bild ist genau so, wie es aus der Kamera bzw. ohne Anpassung aus dem RAW-Konverter (LR3.2) kommen würde. Bild 2 ist exakt das gleiche Bild mit einem Grauverlauf (und bissl gedreht und andere leichte Anpassungen glaub ich). Man kann sehr gut sehen wie man die Zeichnung im Himmel "hinzaubern" kann.:top:

mfg Lutz
 
Genau das ist doch aber nicht der Fall wenn der Grauverlaufsfilter auf das RAW während der RAW Entwicklung (z.B. in LR) angewandt wird!
Die EBB-Lösung kann noch so gut sein, sie kaschiert nur etwas ein Symptom eines trotzdem weiterhin bestehenden Problems, während echte Filter sie zumindest teilweise tatsächlich beheben. Bei deinem Beispiel könnte man eventuell auch mit einem starken Tiefen/Lichter-Filter-Einsatz ein ähnliches Ergebnis erzielen. Davon abgesehen erzwingt deine Scheinlösung den Einsatz von Lightroom (kostspielig) und die RAW-Nutzung. Da wären wir wieder beim Problem der Chancengleichheit wegen unterschiedlicher EBB-Fähigkeiten sowie der zur Verfügung stehenden (ggf. kostspieligen) Software.

Vielleicht kanns du diese Erkenntnis ja noch mit in deine Entscheidungsfindung einfließen lassen:)
Ich diskutiere gerne weiter, aber die Entscheidung steht längst fest, weil nicht absehbar ist, daß ihr mich davon überzeugen könnt, daß die beiden Lösungen gleichwertig sind, weil sie es unbestreitbar nicht sind. Nicht einmal annähernd.
 
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