Hallo Frosty - hui das ging ja schnell mit der Antwort.
Das stelle ich mir bei
Graufiltern interessant vor. Nachzubilden, wie die Leute am Tage nur noch Schatten auf einem Bild hinterlassen oder ganz aus dem Bild verschwinden. Oder wie ausschließlich die Wasseroberfläche eines Flußes spiegelglatt wird.
Die Frage war hier ja nicht, was es für Software-Filter gibt. Die Aufnahmezeit lässt sich natürlich nachträglich nicht ändern, also gibt es das nicht als Softwarefilter, fertig. Einfaches Aufhellen/Abdunkeln dagegen ist ja auch jetzt schon im Rahmen der RAW-Entwicklung erlaubt.
Um den Filter ernsthaft nachzubilden kommt man deshalb um erhebliche Handarbeit nicht herum. Man ist gezwungen, Bildteile zu erfinden. Durch klonen, abwedeln, selektiv weichzeichnen, malen usw.
Das ist als "normale" EBV nicht erlaubt. Selbst wenn es einen so bezeichneten EBV-Filter gäbe, könnte er die reale Wirkung nicht genau nachbilden, wäre also ebenfalls nicht erlaubt.
Und dann gibts noch die diversen Effektfilter: Diffusor-Spot, Gitter, Weichzeichner, Farbverlauf
Alle in Software ohne weiteres verfügbar, einige z.B. bei
B+W. Wenn ich die vor das Objektiv schrauben kann, warum soll ich die nicht per Software nachbilden dürfen? Der Effekt im Bild ist hier der gleiche und für den Betrachter auch nicht zu sagen, ob es Software- oder Glasfilter war.
Nicht real per Software nachbildbar, nicht erlaubt.
Trick-3-fach Stern, Gelantinefilter, Sterneffekt-Filter,....
Per Software problemlos nachbildbar, erlaubt. Auch hier gilt: Du könntest Glas- von Softwarefilter nicht unterscheiden.
Allesamt Filter, die eine Abbildung unübersehbar manipulieren und das in einer Art, die bei den Betrachtern regelmäßig Fragen nach dem Sinn der Maßnahme auslösen dürfte. Obendrein könnte man auch diverse Filter übereinandersetzen und die Fotografien in abstrakte "Kunst" verwandeln (erinnert mich an Fotoprofi Kurt), selbst wenn es vorher nur eine normal belichtete Sommerwiese mit einem Hund im Vordergrund war.
Die Sinnhaftigkeit steht ja aber hier nicht zur Debatte.

Wenn ich das statt per Software in Glas mache, ist es erlaubt - und genauso sinnlos. Umgekehrt gehe ich nicht davon aus, dass jemand, der Softwarefilter als Ersatz für deren Glaspendants nutzt, hier den Kurt spielt. Als Beispiel möchte ich den bereits von jemand angesprochenen einfachen Grauverlauf nennen: das ist nur ein Filter und die Sinnhaftigkeit erschließt sich hier sofort.
Und wie siehts mit den Kosten für ein gutes Bildbearbeitungsprogramm aus, mit dem die betreffende Person gut klar kommt, und wie mit den Kosten für die Schulung zur Anwendung der Software?
Schülerversionen und autodidaktisches Selbststudium z.B. mit YouTube-Lernvideos machen da für wenig Geld viel möglich. Unabhängig davon kann es auch eine reine Effizienzentscheidung sein, keine schwere Sammlung an Filtern herumzuschleppen, wenn ich deren Effekt wirklich real in Software nachbilden kann. Kaum ein Digitalfotograf kauft heute z.B. noch einen Farbfilter in Glas. Wenn ich bei der RAW-Entwicklung die Tonwertkurve (oder auch nur den Weißabgleich) entsprechend anpasse, habe ich aber bereits in Software die Wirkung eines solchen Filters nachgeahmt - also tatsächlich einen Softwarefilter eingesetzt und zwar nach bisherigen Regeln erlaubt. Warum sollten dann z.B. Grauverlaufsfilter verboten sein?
Wer arbeitet denn überhaupt mit Objektivfiltern und wie oft bei wievielen Motivarten? Da gibts zwar einige wenige, die ihre Landschaftsaufnahmen mit Infrarot, Grauverlaufs- und Graufiltern effektvoll aufhübschen, aber wie sinnvoll sind solche Filter bei der Masse der hiesigen Fotowettbewerbe einsetzbar?
Wie gesagt, die Sinnhaftigkeit sollte bei einer Erlaubnisfrage keine Rolle spielen. Denn wenn nur erlaubt ist, was derzeit sinnhaft scheint, werden kreative Ideen bereits im Keim erstickt. Dazu kommt die äußert hohe Subjektivität der "Sinnhaftigkeit". Den bereits genannten Grauverlauf sehe ich z.B. durchaus als sinnvoll an. Und letzten Endes trifft die Entscheidung über die Sinnhaftigkeit eines Bildes die Userschaft beim Voting: Wird ein Bild auch mit vielen [Glas-] Filtern zum Sieger gekürt, war deren Einsatz wohl doch sinnvoll. Entsprechend sollte so eine Entscheidung nicht durch Regeln im Vorhinein getroffen werden. Denn dass der Einsatz vieler Filter gleichzeitig (wovon bisher ohnehin niemand gesprochen hat) meistens keinen Sinn machen dürfte, wird ebenso im Voting abgestraft (eben wenn das Bild dadurch nicht gewinnt).
Und die sonstigen (Effekt-)Filter nutzt doch so gut wie niemand, selbst wenn sie griffbereit wären.
Im Prinzip argumentierst Du also für das Verbot einer Sache, weil sie nach Deiner subjektiven Einschätzung keinen Sinn mache, sie "so gut wie niemand" (was immer noch mehr als keiner ist) nutze oder indem Du einen übertriebenen Einsatz unterstellst, von dem niemand gesprochen hat. Das ist argumentativ für mich alles nicht ganz schlüssig. Sinnvolle Verbote werden ja nicht durch "so restriktiv wie möglich", sondern durch "so restriktiv wie nötig" - also minimalen Einsatz - generiert. Und wenn, wie von Dir geschrieben, Filter ohnehin (meist) nicht sinnvoll zu verwenden sind, braucht man sie auch nicht zu verbieten.
Vor allem aber geht es ja hier nicht um die Fragestellung "wieviele Filter", sondern um "Echt oder Software". Und eine wirkliche Begründung, warum (nur!) Filter, die physikalische Effekte exakt (!) nachbilden, nicht erlaubt sein sollen, hast Du IMHO bisher nicht geliefert. Essenz der von mir gemeinten Filter ist, dass sie nichts anderes machen als das, was ein Glasfilter auch tun würde: also unterschiedliche Farben unterschiedlich betonen (Farb-, Grauverlaufsfilter), Pixel einheitlich (nicht selektiv!) "verschmieren" (Weichzeichnerfilter), Pixel entlang zweier Achsen duplizieren (Gitterfilter). Du könntest entsprechend bei derartigen Veränderungen nicht mit Sicherheit sagen, ob es Software- oder Glasfilter waren und - was vermutlich noch schwerer wiegt - einen Teil dieser Effekte wendest Du auch mit den bereits erlaubten RAW-Techniken an: Farbfilter mit Weißabgleich und Tonwertkurve, Weichzeichner in begrenztem Rahmen mit Schärfeeinstellung beim Demosaicing.
Wenn aber physikalische Effekte (Filterglas) in Software "wirklichkeitsgetreu" nachgebildet werden können, weil sie nicht pixelselektiv oder gar mit künstlicher Intelligenz arbeiten sondern stoisch mit den Pixeln das machen, was der Filter mit dem einfallenden Licht macht und man sie dadurch nicht von echten Filtern unterscheiden kann, sehe ich weder einen Sinn noch eine handhabbare Nachprüfbarkeit darin, derartige Filter zu verbieten.
Es wäre schön, wenn da mal - insbesondere in Bezug auf Verlaufsfilter - drüber nachgedacht werden könnte.