Hallo Frosty,
natürlich ist es richtig, dass ein digitaler Filter den Spielraum zwischen 14-Bit-RAW und 8-Bit-JPEG auffrisst, während ein Echtfilter ihn aufrechterhält bzw. bei Anpassung an die Lichtsituation überhaupt erst schafft. Es ist also auch richtig, dass digitale Filter nicht die gleichen Ergebnisse bringen können wie echte - wenn ihre Wirkung über den verfügbaren RAW-Spielraum hinausgeht. Da der durchaus einige Blenden betragen kann, tritt das aber bei sinnvoller / moderater Anwendung der digitalen Filter in der Regel nicht ein.
Das ist aber auch gar nicht die Frage.
Ich habe das Verbot von EBV so verstanden, dass damit die Präsentation von Bildern vermieden werden soll, die ohne EBV nicht möglich wären. Unter diesem Verständnis wären digitale Filter, die nur reale Filter nachbilden, eben kein Problem, sondern nur ein anderer Weg zum gleichen Ziel. Ein Weg, der von vielen - und mit den bestehenden Regeln auch von Dir - übrigens bereits stillschweigend akzeptiert ist. Denn der erlaubte Weißabgleich im RAW-Konverter ist nichts weiter als ein digitaler Farbfilter als Ersatz für jene, die man bei der analogen Fotografie je nach Lichtsituation und Film vor die Linse schraubte.
Andere - von Dir derzeit erlaubte - Regeln dagegen ermöglichen Bilder, die mit Filtern "real" so nicht erreichbar wären: z.B. eine stärkere Sättigung oder eine Nachschärfung.
Offensichtlich begründest Du die "keine EBV"-Regel aber (nur?) damit, dass digitale Filter
bei unsachgemäßer/übertriebener Anwendung zu schlechteren Ergebnissen führen
können. Diese Begründung finde ich fragwürdig:
- auch reale Filter kann man unsachgemäß/übertrieben einsetzen (Kurt)
- die Einschätzung, ab wann ein Bild durch das weitere Processing wieder verliert, ist höchst subjektiv und nicht pauschal fassbar
- auch mit unsachgemäßer, aber erlaubter RAW-Entwicklung kann man ein Bild zerstören (falscher Weißabgleich, übertriebene Sättigung, verhunzte Tonwertkurven)
- die Bewertung der Bilder durch die Teilnehmer straft schlechte Ergebnisse ohnehin (und durch die statistische Masse auch deutlich objektiver) ab
Ich muss aber zugeben, dass ich mich offensichtlich nicht nur zum Sinn der "keine EBV"-Regel, sondern auch zu deren Zustandekommen geirrt habe. Ich dachte, dass das aus einer Mehrheitsentscheidung herausgekommen wäre.
Ich diskutiere gerne weiter, aber die Entscheidung steht längst fest, weil nicht absehbar ist, daß ihr mich davon überzeugen könnt, daß die beiden Lösungen gleichwertig sind, weil sie es unbestreitbar nicht sind. Nicht einmal annähernd.
Wenn die Regeln aber ausschließlich von Dir festgelegt werden und Du - egal mit welcher Begründung - bereits eine Entscheidung getroffen hast, ist jegliche Argumentation natürlich müßig.
Schade eigentlich, aber wohl nicht zu ändern.
[Nachtrag]
So langsam komme ich auf den Geschmack, dein Problem mit dieser Regelung in der Art zu beheben, indem ich einfach die Verwendung von allen anfassbaren Filtern außer Pol-, Grau-, Grauverlaufs-, Infrarot und Klarglasfilter für beide Formen (physikalisch/EBB) untersage. Der von Dir angesprochene Widerspruch wäre gelöst ohne dich zufrieden zu stellen und für 99,9 Prozent der Teilnehmer wäre diese Änderung ohne Auswirkungen.
[/Nachtrag]
Vielleicht haben wir uns auch nur gründlich missverstanden. Dürfte ich dieser Regelung entnehmen, dass digitale Grauverlaufsfilter nun erlaubt wären? Die anderen aufgeführten Filter gibt es ja in digital ohnehin nicht.
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