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Fotoversicherung p&p zahlt nicht - Hilfe

das bezweifle ich allerdings mal sehr starl .. IMHO sind optische Geräte bei Hausratversicherungen ausgeschlossen ...
Öhhmmm...doch...es kommt nur auf den Versicherer an...und da is halt auch die Höhe begrenzt, aber besser n wenig als garnichts...
 
Die Frage wird wohl sein wie hier "fest umschlossen" ausgelegt wird. An sich ist die Klausel ja nicht unvernünftig und von daher bestimmt auch nicht rechtswidrig. Sonst würde so mancher Hirni seine Kamera und Objektive wahrscheinlich auch so auf die Rücksitzbank legen.
Klar ist die Kamera im Rucksack / in der Tasche fest umschlossen. Kann man allerdings erahnen was drin ist oder ob was wertvolles drin ist, ist das in meinem Augen schon fahrlässig. Manche Taschen erkennt man gleich als Fototasche, andere nicht. Wer sich auskennt erkennt einen Lowepro als Kamerarucksack. Also wie soll sich die Versicherung verhalten? Taschenlisten machen welche zulässig sind und welche nicht?
Ein Kofferraum, eine verschlossene Gepäckraumabdeckung oder verschließbare Staufächer lassen hingegen erst gar nichts erahnen. Ich stopfe bei verlassen meines Roadsters immer meine Ausrüstung in den beengten Kofferraum, weil ich sonst immer ein schlechtes Gefühl habe.
Ich hätte im Fall des TO den Rucksack mitgenommen oder mich nachträglich geohrfeigt. Zweiteres hätte mir auch passieren können, ich denke mir auch manchmal, dass schon nichts passieren wird.
Ich hasse Versicherungen wirklich, aber in dem Fall kann ich die schon irgendwie verstehen.
 
"§ 4.1.2 Die Sachen müssen sich in einem fest umschlossenen und von außem nicht einsehbaren Kofferraum/Innenraum des Fahrzeuges befinden."

--> fest umschlossenen (...) Innenraum des Fahrzeuges -> eben als Teil des Fahrzeuges, wohl nicht ein verschlossener Rucksack oder Metallkoffer...
 
ich habe diesbezüglich mal bei P%P angefragt und bekam die Antwort, das es zum Beispiel bei einem Audi Avant im Kofferaum reicht, die Abdeckung zu schleißen!
 
ist doch klar, da liegt eine Tasche, das ist wie eine Wundertüte...
nem Bekannten wurde ein Rucksack mit Klamotten geklaut, nem andren einer mit Schulbüchern, vor der eigenen Haustür...
damit fordest du den Dieb quasi heraus das Auto aufzubrechen...
das macht man doch schon aus Menschenverstand nicht
oder ich bin paranoid
ich lasse nichtmals mein Radiobedienteil drin
 
Also kann man die Regelung so formulieren, dass die Kamera mit einem Teil der Inneneinrichtung verdeckt sein muss (mit Ausschluss der Räume unter den Sitzen).
 
Diese Erfahrung bestärkt mich mal wieder darin, dass ich keine Fotoversicherung brauche ...
Vom gesparten Geld für die Prämien könnte ich mittlerweile schon einige Teile ersetzen.
Und ich müsste denen nicht laufend neue Seriennummern melden und andere für ungültig erklären.

Versicherungsbedingungen sind wie die Hindernisse beim Hürdenlauf: Kennt man sich nicht damit aus, fliegt man permanent auf die Fr*sse :D .
 
formulieren kannst du was immer du willst, ich glaube hier geht's eher um interpretieren. und interpretieren kann man den zitierten absatz aus der versicherung auch so, dass es um einen fest umschlossenen und nicht einsehbaren _raum_ im auto geht. und da fällt nunmal ein kofferraum drunter, der fussbereich der rücksitzbank aber eben nicht, egal wie man den abdeckt.

ich lass mein zeug jedenfalls auch nie im auto, egal, wie lang ich weg bin.
 
Diese Erfahrung bestärkt mich mal wieder darin, dass ich keine Fotoversicherung brauche ...
Vom gesparten Geld für die Prämien könnte ich mittlerweile schon einige Teile ersetzen.
Und ich müsste denen nicht laufend neue Seriennummern melden und andere für ungültig erklären.

Versicherungsbedingungen sind wie die Hindernisse beim Hürdenlauf: Kennt man sich nicht damit aus, fliegt man permanent auf die Fr*sse :D .
Naja. Auch für eine Versicherung, die nur einen Teil der Risiken abdeckt, lohnt sich, wenn die Ausrüstung so viel Wert ist wie nen schönen Gebrauchtwagen.
 
Hallo,

Heute kam der abschlaegige Bescheid, das die Versicherung nicht zahlt, da hier grobe Fahrlaessigkeit vorliegt (die Fototasche haette ihrer Auffassung nach in einem Festumschlossenen Behaelter nicht einsehbar im Auto liegen muessen)
Schau in deine Vertragsbedingungen.

Ich erster Linie muss ich der Versicherung Recht geben, die Tasche hat nichts im Fahrgastraum zu suchen, da würde kaum eine Versicherung zahlen, auch die meisten KFZ-Versicherungen lehnen eine Zahlung wg. grober Fahrlässigkeit ab. Diese begehst du ja schon damit, indem du mit den sichtbaren Rucksack, im dem ja was zu holen sein könnte ( Geld oder was auch immer ) einen Diebstahlanreiz gibst.


In den Bedingungen meiner Versicherung steht es genau so auch drin:
---
1. Versicherungsschutz gegen Diebstahl oder Einbruchdiebstahl aus unbeaufsichtigt abgestellten Kraftfahrzeugen besteht nur, solange sich die
versicherten Sachen in einem fest umschlossenen, durch Verschluss gesicherten und von außen nicht einsehbaren Kofferraum des allseits verschlossenen Kraftfahrzeuges befinden
---

Ich denke, da wird dir auch ein Anwalt nicht weiterhelfen.
 
Und ich dachte schon, ich sei der einzige hier, der nicht nachvollziehen kann, wie man irgendetwas wertvolles im Auto liegen lassen kann. :confused:

jau... das einzige wo ich das machen würde, aber ein übles Gefühl dabei habe ist auf einem Festival, wo man halt campt und keine andre Möglichkeit hat...
mh aufm Wacken gibts Schließfächer aber die sind 1. ******e teuer und 2. übersteigt das bestimmt die Versicherungssumme...


aber ganz ehrlich sag mal hattest du keine Angst dabei, das so liegen zu lassen?

mein Freund erklärt mich ja schon immer für paranoid, wenn ich ihm sage, seine Tasche kommt, wenn wir einkaufen gehen nicht auf den Sitz, weil mir dann jemand aus Interesse was drin ist, das Auto aufbrechen könnte...
aber Kamera??
wieso hast du die denn nicht mit reingenommen?
 
Diese Erfahrung bestärkt mich mal wieder darin, dass ich keine Fotoversicherung brauche ...
Vom gesparten Geld für die Prämien könnte ich mittlerweile schon einige Teile ersetzen.
Versicherungsbedingungen sind wie die Hindernisse beim Hürdenlauf: Kennt man sich nicht damit aus, fliegt man permanent auf die Fr*sse :D .
Ich hatte bislang auch keine und bin prinzipiell gleicher Meinung, solange das Risiko und die Prämien nicht in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Konkret hatte ich vor ca. 10 Jahren keine vernünftige Versicherung in CH gefunden und bei bis 15% Versicherungsprämie im Jahr war das wirklich nicht verhältnismässig. Aber bei den jetzt hier gefundenen Versicherungen bei einigen wenigen % Prämien stimmt das Verhältnis und ich werde wohl auch eine Versicherung abschliessen. Versicherungsbedingungen sind teilweise verhandelbar und es ist wie mit jedem Vertrag, jeder der seine Sachen nicht liest und blind unterschreibt ist selber schuld. Denn sonst solltest du noch gleich alle Sozialversicherungen etc. auch aufkünden, sonst bist du da nicht konsequent :evil:
ich lass mein zeug jedenfalls auch nie im auto, egal, wie lang ich weg bin.
Sag niemals nie. Es geht zumindest bei mir schlicht nicht immer, das Equipment nicht zurücklassen zu müssen.
 
Mein Mitgefühl hast Du. Denn genau für solche Fälle will man sich ja absichern. Und nun ist Kamera weg und den ganzen Ärger mit der Versicherung gibt es kostenlos dazu.

Es wird dir nicht viel bringen, aber endlich schreibt mal einer wie es wirklich ist. Ich will auch nicht das eine Diskussion entsteht die zu sehr abdriftet. Aber es brennt mir in den Fingern, was dazu zu sagen.

Als ich vor 2 Jahren meine erste DSLR gekauft habe, hatte ich keinen Gedanken an eine Versicherung verschwendet. Als die Investitionen die 3.000er Marke überschritten hatte, macht man sich dann doch so seine Gedanken.
Was ist wenn sie mir aus der Hand fällt ?
Wenn alles geklaut wird ?

Also sich im www und den entsprechenden Foren mal schlau gemacht. Aber was hier für Abenteuerliche Geschichten geschrieben wurden, einfach nur unglaublich !!!
Meine Kamera ist mir in den Bach gefallen, ohne Probleme wurde alles ersetzt.
Mein kompletter Fotorucksack hatte ich beim Strassenfest neben mir auf der Bank abgestellt. als wir gehen wollten, hab ich erst gesehen das er geklaut war. Versicherung hat alles bezahlt, usw. usw.

Meine Erfahrungen in den 6 Jahren als selbständiger Versicherungsfachmann waren wahrlich andere. Auch wenn ich nichts mit Kameraversicherungen zu tun hatte. Das Prinzip ist dasselbe.

Dummheit, tja Dummheit war und ist nicht versicherbar.

Eine Versicherung die Schäden sofort begleicht, auch wenn sie 100% versichert sind, wird es nicht geben. Ein Versicherer wird sich immer erst einmal abwenden. Und was hier schon erwähnt wurde, das die Schadensabteilungen sogar Anweisung haben, Schäden abzulehnen ist nicht gelogen. Ich habe einige Kunden weinen sehen, die waren richtig versichert, haben ihre Beiträge immer bezahlt und als die Berufsunfähigkeit sie getroffen hat, haben oft 2 Gutachten nicht gereicht.
Prozesse über Jahre sind hier garantiert. Und dabei ging es nicht um solche Peanuts wie eine Fotoausrüstung.

Bevor es jetzt zu wild wird, ja es gibt es auch haufenweise Beispiele wo die Versicherungsnehmer zufrieden sind.

Ich habe bis heute keine „Kameraversicherung“ und das wird wohl auch noch lange so bleiben.

Jedenfalls wünsche ich dir viel Glück und einen langen Atem, das Du alles bezahlt bekommst.
 
...und es ist wie mit jedem Vertrag, jeder der seine Sachen nicht liest und blind unterschreibt ist selber schuld.

Ganz so einfach ist es zumindest in D-Land nicht: Klauseln in Verträgen, die vor dem Gesetz nichtig sind (z.B. oft in Mietverträgen, Arbeitsverträgen und Kaufverträgen zu finden) kann man getrost unterschreiben, da diese eben nichtig sind und somit keine Gültigkeit haben. Deswegen sind ja auch die Gerichte beschäftigt, weil immer wieder Klauseln in Verträgen auftauchen, die keine Gültigkeit haben. Wie es jetzt in diesem Fall mit der Photoversicherung aussieht, wäre klärungsbedürftig.

domeru
 
Was ich immer nicht verstehe .. bzw. was soll das.

Wenn ich die Fotoausrüstung herumtrage, kann jeder (auch der dümmste Dussel) sehen, daß ich da was habe, was lohndes, was wertvolles ... werde ich deshalb z.B. von Zweien, einem Schrank oder wegen mir auch von einem messerausgerüstetem Handtuch ausgeraubt, dann zahlt die Versicherung.
Ist das Fotozeugs nicht erkennbar im Auto, das dazu noch aufgebrochen werden muß dann zahlt sie nichts. Man muß es wirklich nicht verstehen. Ich haße Versicherungen. :grumble:

Und dieses Beispiel zeigt wieder: Ehrlichkeit wird bestraft.
 
Wenn ich die Fotoausrüstung herumtrage, kann jeder (auch der dümmste Dussel) sehen, daß ich da was habe, was lohndes, was wertvolles ... werde ich deshalb z.B. von Zweien, einem Schrank oder wegen mir auch von einem messerausgerüstetem Handtuch ausgeraubt, dann zahlt die Versicherung.
Ist das Fotozeugs nicht erkennbar im Auto, das dazu noch aufgebrochen werden muß dann zahlt sie nichts.

Vermutlich weil die Hemmschwelle Gewalt gegen Menschen auszuüben wesentlich größer ist als ein (im Idealfall auf einem einsamen Parkplatz, nachts) abgestelltes Auto aufzubrechen.

Zumal sich das Auto weder wehren noch schreien kann.
 
In den Bedingungen meiner Versicherung steht es genau so auch drin:
---
1. Versicherungsschutz gegen Diebstahl oder Einbruchdiebstahl aus unbeaufsichtigt abgestellten Kraftfahrzeugen besteht nur, solange sich die
versicherten Sachen in einem fest umschlossenen, durch Verschluss gesicherten und von außen nicht einsehbaren Kofferraum des allseits verschlossenen Kraftfahrzeuges befinden
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Da geht's doch schon gleich weiter: Bei Deiner Versicherung muss der allseits fest umschlossene Raum durch Verschluss gesichert sein. Wird dies von einer Rollo-Kofferraumabdeckung erfüllt?

Für mich ist diese Bedingung jedenfalls ein echtes k.o.-Kriterium: Wegen unserer Hunde gibt es in keinem unserer Autos eine Kofferraumabdeckung.

Und zur Hausratversicherung: Selbst wenn eine Fotoausrüstung in den Versicherungsbedingungen nicht explizit ausgeschlossen ist, so ist höchstens eine "normale Fotokamera" mitversichert, definitiv nicht eine Ausrüstung für mehrere kEuros (hat mir meine Versicherungsvertreterin gestern erklärt). Wobei man bei meiner Versicherung die teure Ausrüstung jedoch explizit mit einschließen kann. Kosten: 3,- pro Jahr bei 5000,- Ausrüstung.


Andreas
 
Mariane, es geht zunächst nicht darum, ob etwas vernünftig oder einsichtig ist, oder nicht. Es geht um Versicherungsbedingungen, die hier im erwähnten Fall sicherlich einer inhaltlich, rechtlichen Überprüfung standhalten dürften. An diese Vertragsbestandteile hat sich nun jeder Vertragspartner zu halten, ob es ihm paßt, oder nicht. So läuft das.

Erwägungen, aus dem Kofferraum hätte auch geklaut werden können oder ein Räuber hätte Dir den Fotorucksack vom Rücken reissen können, sind insofern müssig. Aber nebenbei: Es ist doch auch einem Laien einsichtig, dass es einen Unterschied macht. ob mir etwas vom Körper geraubt wird, oder ob der Rucksack im abgestellten Auto liegt, die Risiken sind eben nicht gleich groß.

Würden solche Fälle auch mitversichert, dann würden die Prämien entsprechen steigen. Glaubt denn jemand ernsthaft, so eine Versicherung sei die Supersache? Die kalkulieren ihr Schadenaufkommen und addieren Kosten (nicht unerheblich) und Gewinn hinzu und bilden dann die Prämie. Wer lieber Jahr für Jahr 10% des Werts zahlt um die Versicherung zu haben, o.k., rechnerisch billiger ist es allemal, die Prämie privat für den Fall der Fälle an die Seite zu legen.

Ausnahmen gibt es natürlich für große, lebenseinschneidende Risiken, die aber idR nicht mit Kameras zu tun haben.

M-A
 
@gaywsx: Die hier vorliegende Vertragsbestimmung lautet wohl etwas anders:

"§ 4.1.2
Die Sachen müssen sich in einem fest umschlossenen und von außem nicht einsehbaren Kofferraum/Innenraum des Fahrzeuges befinden."

Da muß der nicht einsehbare Raum nicht noch zusätzlich umschlossen sein; der Kofferraum mit Plane beim ansonsten abgeschlossenen Fahrzeug wäre hier also gedeckt. Ist aber letztlich egal, der sichtbare Rucksack weckt halt Begehrlichkeiten des Diebes und der freut sich, wenn mehr als Schmutzwäsche drin ist.

M-A
 
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