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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Hallo!

Ich bin nun kurz davor, die Versicherung abzuschließen, habe aber dazu noch eine Frage...

In den Versicherungsbedingungen sind ja bsp. PKW eingeschlossen.
Frage: Muss es ein eigener PKW sein, oder geht auch der eines Freundes, Forumskollegen usw.?
Beispiel: ich bin mit zwei Bekannten in einem von deren PKW unterwegs, und wir kehren mal in einem Restaurant ein; in dieser Zeit wird der PKW gestohlen oder aufgebrochen.

Ist das mit versichert; die Versicherung des PKW wird in dem Falle ja nicht eintreten?

Grüße

Jochen
 
Weiß jemand, was als Neukaufdatum einzutragen ist, wenn man ein gebrauchtes Objektiv erworben hat?

Und wie ermittle ich den Wert einer Kamera, die ausschließlich im Kit verkauft wird? Das Kit-Objektiv werde ich voraussichtlich verkaufen, daher soll es aller Wahrscheinlichkeit nach auch nicht versichert werden.
 
Hallo Leute und frohe Osterfeiertage!

Ich bin Anfang 30 und habe seit knapp 14 Monaten eine Nikon D5100 mit einem Nikkor 35mm 1.8G und einem Sigma 18-250mm F3.5-6.3 OS HSM. Außerdem plane ich, mir das passende Unterwassergehäuse von Ikelite inkl. 6er-Port zu kaufen.

Ich werde ab Mitte April für zwei Wochen Urlaub in Panama machen - hauptsächlich zum Tauchen. Da ich sowohl von abenteuerlichen Diebstahl-Fällen als auch von üblen Raub-Methoden gehört habe, würde ich gerne meine DSLR und das o.g. Zubehör versichern (Gesamtwert circa 2.400€).

Die hier angebotene Fotografen-Versicherung soll ja auch "Raub" und "Diebstahl" versichern. Sehr gerne hätte ich eine Auskunft darüber, ob ich mit der Versicherung auch in folgenden fünf Fällen den Neuwert erstattet bekommen würde:

1) Raub
Beispiel 1: Mir wird (z.B. abends auf offener Straße) die Kamera geraubt.
Beispiel 2: Ich werde unter Gewaltandrohung zur Herausgabe der Kamera gezwungen.

2) Diebstahl
Beispiel 3: Mir wird (z.B. auf einem vollen Markt) unbemerkt (z.B. von einem Taschendieb) die Kamera geklaut.
Beispiel 4: Ich fahre mit einem Nachtbus und mir werden unbemerkt (z.B. während ich schlafe) die Kamera+Zubehör aus meinem Handgepäck oder meinem Reisegepäck (im Kofferraum des Buses) gestohlen.
Beispiel 5: Ich übernachte in einem Hostel, welches keinen Safe anbietet und es werden Kamera und/oder Zubehör aus dem Hostelzimmer entwendet.

Ich will den Teufel nicht an die Wand malen, aber mir ist schon ein wenig mulmig dabei, meine DSLR mit Zubehör (ins Besondere das geplante Unterwassergehäuse) mit nach Panama zu nehmen. Aber eine wirkliche Alternative gibt's für mich nicht, daher möchte ich mich entsprechend versichern.

Welche der o.g. Beispiele sind durch die hier angebotene Pöpping's Fotografenversicherung abgedeckt?

Freue mich über euer Feedback!

Viele Grüße, Jan
 
Weiß jemand, was als Neukaufdatum einzutragen ist, wenn man ein gebrauchtes Objektiv erworben hat?

Und wie ermittle ich den Wert einer Kamera, die ausschließlich im Kit verkauft wird? Das Kit-Objektiv werde ich voraussichtlich verkaufen, daher soll es aller Wahrscheinlichkeit nach auch nicht versichert werden.

Wenn es nur ungefähr stimmt, ist es wohl für Sven ok. Wenn du es gar nicht weißt, ruf ihn mal an. So weit ich weiß, kann man das ungefähre Datum anhand der Seriennummer bestimmen.

Zu der anderen Frage weiß ich leider nichts... Evtl. Kitpreis abzüglich Verkaufspreis des Objektivs?

1) Raub
Beispiel 1: Mir wird (z.B. abends auf offener Straße) die Kamera geraubt.
Beispiel 2: Ich werde unter Gewaltandrohung zur Herausgabe der Kamera gezwungen.

2) Diebstahl
Beispiel 3: Mir wird (z.B. auf einem vollen Markt) unbemerkt (z.B. von einem Taschendieb) die Kamera geklaut.
Beispiel 4: Ich fahre mit einem Nachtbus und mir werden unbemerkt (z.B. während ich schlafe) die Kamera+Zubehör aus meinem Handgepäck oder meinem Reisegepäck (im Kofferraum des Buses) gestohlen.
Beispiel 5: Ich übernachte in einem Hostel, welches keinen Safe anbietet und es werden Kamera und/oder Zubehör aus dem Hostelzimmer entwendet.

Ich will den Teufel nicht an die Wand malen, aber mir ist schon ein wenig mulmig dabei, meine DSLR mit Zubehör (ins Besondere das geplante Unterwassergehäuse) mit nach Panama zu nehmen. Aber eine wirkliche Alternative gibt's für mich nicht, daher möchte ich mich entsprechend versichern.

Welche der o.g. Beispiele sind durch die hier angebotene Pöpping's Fotografenversicherung abgedeckt?

Freue mich über euer Feedback!

Viele Grüße, Jan

Beispiele:
1) Ja
2) Ja
3) Wenn du es dem Dieb nicht gerade zu einfach machst und ihm die quasi "auf dem Präsentierteller anbietest", sondern die Kamera z.B. in einer geschlossenen Tasche hast: Ja.
4) Ich würde sie nicht im Kofferraum vom Bus lagern, da hast du dann ja keinen Einfluss mehr darauf. Nimm sie mit an Board. Dort pack sie in eine Tasche und wenn du schläfst hast du einen Arm oder einen Fuß durch die Schlaufe der Tasche. Dann sollte sie auch dann versichert sein.
5) Da haben fremde ohne deinen Einfluss Zugriff. Erstmal nicht versichert. Du musst sie schon im Safe/Schließfach lagern (falls vorhanden) oder dir ein Zimmer nehmen, auf das kein fremder Zugriff hat (Einzelzimmer oder Mehrbettzimmer zusammen mit Freunden). Ansonsten musst du sie wohl mit dir rumtragen. Wie es dann nachts in einem Mehrbettzimmer ist, weiß ich auch nicht. Ob unter das Bett schieben reicht?

Grundsätzlich kann man sagen: Die Versicherung entbindet nicht von der eigenen Sorgfalt. Du musst schon versuchen, dass man sie dir erst gar nicht klaut/klauen kann. Wenn du da alles sinnvolle getan hast und man klaut sie dir trotzdem, ist das ganze auch versichert.
Sven ist schließlich auch dein Versicherungsmakler, nicht deine Versicherung. Soll heißen: Sven ist auf deiner Seite und versucht im Falle eines Falles alles für dich rauszuholen und nicht alles für die Versicherung ;)

Wenn du mit der Kamera auch tauchen gehen willst, solltest du noch beachten, dass du keinen Vertrag mit 0€ oder 100€ Selbstbeteiligung wählen kannst. Das war mir vorher auch nicht so klar, aber man hat mir dann auf Nachfrage mitgeteilt, dass der Versicherer eine Selbstbeteiligung von 250€ möchte, wenn bei Antragsstellung fest steht, dass ein Unterwassereinsatz auch mit geplant ist. Das dient wohl als Anreiz, vor dem Tauchen wirklich nochmal die Dichtungen zu checken und nicht zu denken: Ach wird schon passen und sonst habe ich ja eine Versicherung ;) Die zu zahlende Prämie ist bei 250€ Selbstbeteiligung aber ja auch entsprechend niedriger und in schadensfreien Jahren sinkt die SB.

Ich habe auch etwas überlegt, meine 5D mit in australische Hostels zu nehmen und damit tauchen zu gehen. Aber mit Versicherung habe ich mich dann schon mal deutlich sicherer gefühlt und am Ende ist ja auch alles gut gegangen :)
 
Hi cuco! Vielen herzlichen Dank für die schnelle Rückmeldung!

Beispiele:
3) Wenn du es dem Dieb nicht gerade zu einfach machst und ihm die quasi "auf dem Präsentierteller anbietest", sondern die Kamera z.B. in einer geschlossenen Tasche hast: Ja.

4) Ich würde sie nicht im Kofferraum vom Bus lagern, da hast du dann ja keinen Einfluss mehr darauf. Nimm sie mit an Board. Dort pack sie in eine Tasche und wenn du schläfst hast du einen Arm oder einen Fuß durch die Schlaufe der Tasche. Dann sollte sie auch dann versichert sein.

5) Da haben fremde ohne deinen Einfluss Zugriff. Erstmal nicht versichert. Du musst sie schon im Safe/Schließfach lagern (falls vorhanden) oder dir ein Zimmer nehmen, auf das kein fremder Zugriff hat (Einzelzimmer oder Mehrbettzimmer zusammen mit Freunden).

Grundsätzlich kann man sagen: Die Versicherung entbindet nicht von der eigenen Sorgfalt. Du musst schon versuchen, dass man sie dir erst gar nicht klaut/klauen kann. Wenn du da alles sinnvolle getan hast und man klaut sie dir trotzdem, ist das ganze auch versichert.
Sven ist schließlich auch dein Versicherungsmakler, nicht deine Versicherung. Soll heißen: Sven ist auf deiner Seite und versucht im Falle eines Falles alles für dich rauszuholen und nicht alles für die Versicherung ;)

Wenn du mit der Kamera auch tauchen gehen willst, solltest du noch beachten, dass du keinen Vertrag mit 0€ oder 100€ Selbstbeteiligung wählen kannst. Das war mir vorher auch nicht so klar, aber man hat mir dann auf Nachfrage mitgeteilt, dass der Versicherer eine Selbstbeteiligung von 250€ möchte, wenn bei Antragsstellung fest steht, dass ein Unterwassereinsatz auch mit geplant ist. Das dient wohl als Anreiz, vor dem Tauchen wirklich nochmal die Dichtungen zu checken und nicht zu denken: Ach wird schon passen und sonst habe ich ja eine Versicherung ;) Die zu zahlende Prämie ist bei 250€ Selbstbeteiligung aber ja auch entsprechend niedriger und in schadensfreien Jahren sinkt die SB.

Klar werde ich alles tun, um einem Diebstahl zu vermeiden. Da ich bisher jedoch schlechte Erfahrungen mit Versicherungen gemacht habe (einzelne Formulierungen in den AVBs werden von Versicherungen im Schadensfall gerne mal anders interpretiert als vom Versicherungsnehmer), würde ich mich freuen, wenn ich zu den betreffenden Formulierungen mal sachkundige Auskunft bekommen kann :-)

Hier die AVBs:
http://www.poepping.de/fotoversicherung/AVB-PF-06-2012.pdf

Zu 3) Klar werde ich meine DSLR in einer geschlossenen Tasche "persönlich mitführen" (s. AVB §4.1.a). Aber auch Trickdiebe schaffen es ja bekanntlich, Dinge aus eng am Körper getragenen Taschen zu entwenden. Ich möchte verstehen, wie im Schadensfall bewertet wird, ob ich wirklich "alles sinnvolle getan habe" - oder ob die Versicherung einfach auf "Fahrlässigkeit" plädiert und nicht zahlt? Kann die Versicherung das beliebig auslegen?

Zu 4) In den AVBs im §4.1.c steht, dass der Versicherungsschutz besteht, "solange die versicherte Sache als Reisegepäck in ordnungsgemäß verschlossenen, nicht einsehbaren Behältnissen einem Beförderungsunternehmen oder einer Gepäckaufbewahrung übergeben sind." Da das Unterwassergehäuse sehr groß ist, würde ich es im Reisegepäck (= Trekking-Rucksack) verstauen. Mal angenommen ich habe Unterwassergehäuse + Kamera im Trekking-Rucksack im Reisegepäckfach vom Reisebus und es wird trotzdem geklaut, dann könnte die Versicherung unterstellen, dass das Reisegepäck nicht "ordnungsgemäß verschlossen" wäre und den Schaden nicht regulieren. Heißt "ordnungsgemäß verschlossen" dass alle Öffnungen/Reißverschlüsse des Rucksacks mit Vorhängeschlössern versehen sind (ist nicht möglich) oder dass der Rucksack wie vom Hersteller vorgesehen ordentlich GEschlossen (nicht VERschlossen) wurden?

Zu 5) Ich werde falls möglich immer mit meinem Reisekumpel in Zweibettzimmern wohnen und Ho(s)tels nehmen, die einen Safe haben. Wir werden aber auch 2 Nächte in Costa Rica im Dschungel in einfachen Hütten (ohne Safe) übernachten und es wird u.U. auch mal einfachere Ho(s)tels geben, die keinen Safe haben. In §4.1.b steht, dass sich die versicherte Sache "in einem Raum eines festen Gebäudes (auch Hotelzimmer) befinden und entweder das Gebäude oder der Raum verschlossen" sein muss. Tagsüber (wenn wir nicht tauchen) wird das UW-Gehäuse im Ho(s)telzimmer bleiben. Wäre dann ein Diebstahl (z.B. durch die Putzfrau oder einen Einbrecher) des im verschlossenen Ho(s)telzimmer verbliebenen Kamera-Zubehörs versichert?

Bzgl. der Selbstbeteiligung: in den AVBs lese ich nichts davon, dass bei Nutzung der Kamera zum Tauchen die Selbstbeteiligung mindestens 250 Euro beträgt. In welcher AVB-Formulierung habe ich das überlesen?

@Sven: Kannst du als Versicherungsmakler Auskunft zu den o.g. AVB-Formulierungen geben?

Verschneite Oster-Grüße... Jan
 
Hi,

bin bei Euch seit fast einem Jahr und bisher zum Glück keine Probleme mit der Kamera gehabt.

Frage 1:
Ich bin heute wegen der Perspektive auf "Holzpfählen" (bloß zwei Reihen nebeneinander und etwas besserer Zustand) am Wasser rumgehampelt.
Angenommen ich wäre von dort reingefallen. Wäre das versichert gewesen oder wegen Leichtsinn eigene Schuld?
Ich bin zum Glück nicht reingefallen, aber aus Interesse die Frage :)

Frage 2:
Die Reise nach New York City steht an und die Kontrollen sollen ja verschärft sein. Ich muss mal meine Tasche mit dem Kamera-Equipment wiegen, aber ggf. komme ich über 7kg und müsste die Tasche daher als Gepäck aufgeben.
Wäre das versichert oder gilt dies nur für Handgepäck?

Frage 3:
Ich bin im Juni wieder mit der Jahreszahlung dran. Die Werte dürften sich ein wenig geändert haben. Macht ihr die Anpassung automatisch oder muss ich den Änderungsantrag einreichen?

Frage 4:
Ein drittes Objektiv aufnehmen ist erst bei jährlicher Zahlung möglich oder auch sofort?
 
Hallo, ich habe zwei Fragen zur Versicherung:
Ich habe zwei gebraucht gekaufte Artikel die mitversichert werden sollen, kann ich das Feld "Neukaufdatum" bei diesen Artikeln frei lassen?
Einer von den gebrauchten Artikeln ist ein R1C1 Blitzset, wie setzt sich der Wert zusammen? Aus dem aktuellen Preis der jeweils einzelnen Komponenten (1xSU800+2R200) oder aus dem aktuellen Preis des gesamten Blitzsets?
Wenn das ganze Set ausschlaggebend ist müssen die Seriennummern der drei einzelnen Komponenten angegeben werden?

LG David

Edit: Und direkt noch zwei Fragen: Kann ich das Stativ mit montierten Kopf+Panoramaplatte Fotografieren oder müssen die Komponenten alle einzeln Fotografiert werden?
Mein Blitz SB-600 ist technisch wohlauf aber er sieht nicht mehr gut aus (Farbspritzer), kann ich diesen trotzdem mitversichern?
 
Zuletzt bearbeitet:
@Jan
Zu deinen vielen, vielen theoretischen Fragen und den sicherlich entstehenden Rückfragen, ruf uns am besten einmal unter 0251-789000 an. Ich denke das kann man besser in einem Gespräch klären.

Hi,

bin bei Euch seit fast einem Jahr und bisher zum Glück keine Probleme mit der Kamera gehabt.

Frage 1:
Ich bin heute wegen der Perspektive auf "Holzpfählen" (bloß zwei Reihen nebeneinander und etwas besserer Zustand) am Wasser rumgehampelt.
Angenommen ich wäre von dort reingefallen. Wäre das versichert gewesen oder wegen Leichtsinn eigene Schuld?
Ich bin zum Glück nicht reingefallen, aber aus Interesse die Frage :)

Frage 2:
Die Reise nach New York City steht an und die Kontrollen sollen ja verschärft sein. Ich muss mal meine Tasche mit dem Kamera-Equipment wiegen, aber ggf. komme ich über 7kg und müsste die Tasche daher als Gepäck aufgeben.
Wäre das versichert oder gilt dies nur für Handgepäck?

Frage 3:
Ich bin im Juni wieder mit der Jahreszahlung dran. Die Werte dürften sich ein wenig geändert haben. Macht ihr die Anpassung automatisch oder muss ich den Änderungsantrag einreichen?

Frage 4:
Ein drittes Objektiv aufnehmen ist erst bei jährlicher Zahlung möglich oder auch sofort?

zu 1)
Das sieht mir schon sehr gewagt aus und ich denke das Der Versicherer da schon grobe Fahrlässigkeit sehen würde und entsprechende Abzüge macht.

zu 2)
Das kommt auf die Tasche an, aufgegebenes Equipment muß ordentlci und sicher verpackt sein, heisst also Hartschalenkoffer, mit entsprechender Polsterung. Eine Stofftasche reicht da nicht aus !

zu 3)
Wertänderungen kannst Du einmal im Jahr zur Hauptfälligkeit vornehmen,
sende uns dazu einfach das auf der ersten Seite dieses Treads und auf unserer Homepage downloadbare Änderungsformular zu.

zu 4)
Du kannst jederzeit neues Equipment in die Versicherung einschließen, sende uns dazu bitte ebenfalls einen Änderungsantrag zu.

Gruß
Sven
 
Hallo , bin gerade dabei einen Antrag auszufüllen.
Möchte ein etwa 20 Jahre altes , EF 400mm f/5,6 L USM , eintragen es ist sehr gut erhalten (keine Gebrauchsspuren sichtbar). Auf Amazon kostet es 1400 Euro als Import aus Frankreich. In Deutschland ist das Objektiv nicht mehr neu erhältlich. Kann ich es mit versichern ? und wenn ja zu welchem Wert?

MfG Detlef
 
Hallo,

bin gerade dabei den Antrag auszufüllen:

Liste der versicherten Gegenstände:
Als Kleinteile gelten kleine Ausrüstungsgegenstände wie Speicherkarten, Akkus & Filter mit einem Einzelwert von unter 100€

Bedeutet das alles was über 100€ (z.B. Speicherkarte von 250€) liegt kein Kleinteil mehr ist oder?


Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Möchte mich diese Woche versichern lassen und habe noch ein paar Fragen.

1. Punkto Mehrfachversicherun.(§77): Ich besitze derzeit keine Kreditkarte aber spät. im Herbst. Diese wird eine Gepäcks/Diebstahls etc... Versichung beeinhalten.

Weil der Verscherungsrahmen der Karte zu gering und die Konditionen für mich zu minderwertig sind möchte ich eine Versicherung für mein Fotoequitment seperat machen.
Die Kreditkarte muss ich dann wohl, wenn ich sie Besitze Ihnen bekanntgeben. Kann ich mir im Schadensfall dann die Versicherung mit den für mich bessen Konditionen (Pöppinger) für den Schadenfall auswählen? Oder wie läuft das ab?

2. Der Großteil meines Equitment ist gebraucht. Zu den meisten Gegenständen habe ich eine Originalrechnung (nicht auf meinen Namen)

2a. z.B. Nikion D700 NEU gekauft (12/2011) um €1999,-. Ich habe sie GEBRAUCHT 10/2012 um €1300,- erworben. Habe eine Kaufbestätigung sowie die Originalrechung. Mit derzeit 30.000 Auslösungen ist sie noch "relativ" jung!
Bei Euch wird sie in der Gebrauchtliste um €1180,- geführt. Das heißt ich kann Sie höchstens bei Euch um €1180,- versichern???

2b. Tokina ATX 2,8/100 Pro D Macro AF neu gekauft (03/2011) Ich habe es GEBRAUCHT 03/2013 um €300,- erworben. Dieses Objektiv scheint bei Euch nicht in der Gebrauchtliste auf. Ich gedenke es mit €300,- zu verischern, ok?

3. Wenn ich die Geräteliste ausfülle trage ich Gebrauchtfall das Datum des Gebrauchtkaufes in das Feld Neukaufdatum ein. Soll dies noch zusätzlich angeben das es das Gebrauchtkaufdatum ist?

4. Ich werde mir in den nächsten Monaten noch ein Kompakte zulegen. Vermutlich eine Fuji X20, soll ich diese beim Ausfüllen schon Berücksichtigen? Und sobald ich sie Besitze mit Rechnung und Seriennummer hinzufügen?

Danke für Ihre Bemühungen
mfg Wolfgang
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich unterstütz mal eben wieder den Sven ein wenig :)

( ---- Teilantwort entfernt, da nicht ganz richtig ----- Gruß Sven )

Liste der versicherten Gegenstände:
Als Kleinteile gelten kleine Ausrüstungsgegenstände wie Speicherkarten, Akkus & Filter mit einem Einzelwert von unter 100€

Bedeutet das alles was über 100€ (z.B. Speicherkarte von 250€) liegt kein Kleinteil mehr ist oder?
Steht ja quasi da ;) Kleinteile müssen klein sein und unter 100€ liegen. Wenn Teile unter 100€ liegen aber groß sind oder wenn sie klein sind aber über 100€ liegen, gehören sie nicht zu dieser Klausel und müssen einzeln mit im Antrag angegeben werden.

2a. z.B. Nikion D700 NEU gekauft (12/2011) um €1999,-. Ich habe sie GEBRAUCHT 10/2012 um €1300,- erworben. Habe eine Kaufbestätigung sowie die Originalrechung. Mit derzeit 30.000 Auslösungen ist sie noch "relativ" jung!
Bei Euch wird sie in der Gebrauchtliste um €1180,- geführt. Das heißt ich kann Sie höchstens bei Euch um €1180,- versichern???

2b. Tokina ATX 2,8/100 Pro D Macro AF neu gekauft (03/2011) Ich habe es GEBRAUCHT 03/2013 um €300,- erworben. Dieses Objektiv scheint bei Euch nicht in der Gebrauchtliste auf. Ich gedenke es mit €300,- zu verischern, ok?

3. Wenn ich die Geräteliste ausfülle trage ich Gebrauchtfall das Datum des Gebrauchtkaufes in das Feld Neukaufdatum ein. Soll dies noch zusätzlich angeben das es das Gebrauchtkaufdatum ist?

4. Ich werde mir in den nächsten Monaten noch ein Kompakte zulegen. Vermutlich eine Fuji X20, soll ich diese beim Ausfüllen schon Berücksichtigen? Und sobald ich sie Besitze mit Rechnung und Seriennummer hinzufügen?
2a) Die Gebrauchtpreisliste gibt nur an, was gebrauchte Teile dieses Typs derzeit ungefähr wert sind. Versichern kannst du die Teile maximal bis zum Neuwert, nicht nur bis zum Wert in der Liste. Ist der Artikel gebraucht und der Gebrauchtpreis in der Liste geringer als 50% des Neuwerts, dann gibst du den Preis aus der Liste an. Wenn es noch neu ist oder der Preis in der Liste über 50% vom Neupreis liegt, dann gibst du den Neupreis an. Auch wenn du das Objektiv selbst nur gebraucht gekauft hast.

2b) Im Netz kostet das Objektiv 400€ bei Foto Koch. Bei Amazon ähnlich so viel (410€). Da der Gebrauchtwert (ca. 300€) also noch höher als 50% des Neupreises liegt, gibst du den Neuwert an. Trage also 400€ im Antrag ein, nicht 300€

3) Du musst das Datum des Neukaufs eintragen, nicht des Gebrauchtkaufs. Wenn du den nicht weißt, gib ihn ungefähr an. Wenn du ihn gar nicht weißt, ruf Sven an. Anhand der Seriennummer kann er wohl grob das Herstellungsdatum rausbekommen und nimmt dann das als Neukaufdatum.

4) Du kannst nichts versichern, was du nicht besitzt. Lasse es also erst einmal weg und fülle einen Änderungsantrag aus, sobald du sie wirklich hast.

Zu 1 kann ich leider nichts sagen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich unterstütz mal eben wieder den Sven ein wenig :)


Steht ja quasi da ;) Kleinteile müssen klein sein und unter 100€ liegen. Wenn Teile unter 100€ liegen aber groß sind oder wenn sie klein sind aber über 100€ liegen, gehören sie nicht zu dieser Klausel und müssen einzeln mit im Antrag angegeben werden.


2a) Die Gebrauchtpreisliste gibt nur an, was gebrauchte Teile dieses Typs derzeit ungefähr wert sind. Versichern kannst du die Teile maximal bis zum Neuwert, nicht nur bis zum Wert in der Liste. Ist der Artikel gebraucht und der Gebrauchtpreis in der Liste geringer als 50% des Neuwerts, dann gibst du den Preis aus der Liste an. Wenn es noch neu ist oder der Preis in der Liste über 50% vom Neupreis liegt, dann gibst du den Neupreis an. Auch wenn du das Objektiv selbst nur gebraucht gekauft hast.

2b) Im Netz kostet das Objektiv 400€ bei Foto Koch. Bei Amazon ähnlich so viel (410€). Da der Gebrauchtwert (ca. 300€) also noch höher als 50% des Neupreises liegt, gibst du den Neuwert an. Trage also 400€ im Antrag ein, nicht 300€

3) Du musst das Datum des Neukaufs eintragen, nicht des Gebrauchtkaufs. Wenn du den nicht weißt, gib ihn ungefähr an. Wenn du ihn gar nicht weißt, ruf Sven an. Anhand der Seriennummer kann er wohl grob das Herstellungsdatum rausbekommen und nimmt dann das als Neukaufdatum.

4) Du kannst nichts versichern, was du nicht besitzt. Lasse es also erst einmal weg und fülle einen Änderungsantrag aus, sobald du sie wirklich hast.

Zu 1 kann ich leider nichts sagen.

Erstmal Danke Cuco für deine Antworten, die soweit richtig sind :)

Und zu Frage eins:

Wenn Du eine weitere Versicherung hast deren Versicherungsschutz sich zumindest in Teilen mit der, der Fotoversicherung deckt, musst Du diese im Schadenfall angeben, der Schaden kann dann soweit versichert, über die FV abgerechnet werden und der Versicherer nimmt dann die andere Versicherung in Regress.

Hallo , bin gerade dabei einen Antrag auszufüllen.
Möchte ein etwa 20 Jahre altes , EF 400mm f/5,6 L USM , eintragen es ist sehr gut erhalten (keine Gebrauchsspuren sichtbar). Auf Amazon kostet es 1400 Euro als Import aus Frankreich. In Deutschland ist das Objektiv nicht mehr neu erhältlich. Kann ich es mit versichern ? und wenn ja zu welchem Wert?

MfG Detlef

Bei Objektiven die älter als 10 Jahre sind, ist eine Versicherung nur möglich wenn die Ersatzteilversorgung noch durch den Hersteller garantiert werden kann. Ist dies der Fall benötigen wir einen aktuellen Inspektionsbericht einer
Fachwerkstatt der den einwandfreien Zustand dokumentiert. Wenn all das gegeben ist, kannst Du das Objektiv zum aktuellen Zeitwert versichern.

Gruß
Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Antwort, dann kann ich jetzt meinen Antrag fertigstellen.
Das zwanzig Jahre alte 400er werde ich rauslassen. Bleibt ja eh meistens Zuhause und ein Gutachten in der Fachwerkstatt lohnt eher nicht für den Oldtimer.

Grüße Detlef
 
Was ist den die momentane Bearbeitungsdauer von Neuveträgen?
Bin der Meinung mal iwo gelesen zu haben das Anfragen binnen 24 std. beantwortet werden:o..diese sind bei mir gleich um:angel:
 
Was ist den die momentane Bearbeitungsdauer von Neuveträgen?
Bin der Meinung mal iwo gelesen zu haben das Anfragen binnen 24 std. beantwortet werden:o..diese sind bei mir gleich um:angel:

Dazu zitiere ich mal Frank Thieß ;) :
"Die Ungeduld ist die einzige Eigenschaft der Jugend, deren Verlust man im Alter nicht beklagt."

Für gewöhnlich können wir eingehende Anträge innerhalb von 1-2 Arbeitstagen bearbeiten, wir sind bei Dir also noch voll im Soll :D

Gruß
sven
 
So, ich hab auch noch eine Frage ...
eigentlich total bekloppt, aber für mich aktuell zum Planen wichtig ...

wenn ich meine Versicherung jetzt abschließe und angebe, dass der Versicherungsbeginn am 20.04.2013 sein soll ... wann muss ich dann mit der Abbuchung rechnen?

Danke, LG Ralf aka synth
 
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