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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Gern würde ich mal pi x Daum erfahren was der Jahresbeitrag mir kostet wenn die Ausrüstung ca. 2000 € im Wert hat ?

mfg Mario
 
Dann nimmst du dir einen Taschenrechner, suchst dir deine Selbstbeteiligung aus und tippst ein:
2000 * 0,02 * 1,19 =
0,02 (also 2%) gilt für 250€ Selbstbeteiligung, setze was anderes ein bei anderer Selbstbeteiligung. Die Werte findest du z.B. im Antragsformular und in den Versicherungsbestimmungen und auf der Homepage vom Sven und und und...
19% entspricht der Versicherungssteuer/Mehrwertsteuer.

Als Ergebnis kommt raus:
77,35€ bei 0€ SB
59,50€ bei allen anderen SBs.

Warum immer 59,50€? Der Mindestbetrag liegt bei 50€ + 19% Steuern, also 59,50€ pro Jahr. Bei 100€ Selbstbeteiligung landest du genau bei dem Betrag, bei anderen landest du darunter, daher würde dann auf 50€ + Steuern aufgerundet werden.
War doch nicht so schwer, oder? :)
 
Hallo,

bei Wahl der Deklarationverzichtsklausel gelten die gleichen Nachweispflichten wie ohne. Diese sind zum einen im Antrag genau erklärt und zum andern nochmals im roten Text der Deckungsbestätigung beschrieben. Solltest Du Fragen dazu haben, ruf uns am besten einmal unter 0251-789000 an, ich denke das kann man am besten in einem Gespräch klären.

Gruß
Sven

Ich finde das sollen die anderen auch ruhig mitbekommen... MEINEN ÄRGER...

Also es heisst ja eine Versicherung mit DEKLARATIONSVERZICHTSKLAUSEL..

Hier das was sie meinen was rot im Antrag steht"BITTE BEACHTEN SIE FOLGENDE ALLGEMEINE HINWEISE:

Bitte beachten Sie, dass wir spätestens bei Schadeneintritt von allen versicherten Gegenständen eine Kopie der Kaufquittung (die auf Ihren Namen lauten muß)
mit vom Händler eingetragener Serien Nr. benötigen. Falls Ihnen ein solcher Beleg nicht vorliegen sollte benötigen wir VOR Schadeneintritt
Fotos der Gegenstände auf aktueller Tageszeitung,
auf denen man sowohl den Gesamtzustand sowie die Serien Nr. erkennen kann.

Von Gegenständen die bei Einschluss in die Versicherung älter als 3 Monate sind, benötigen wir zur Dokumentierung des Zustandes
Fotos im eingeschalteten Zustand, von allen Seiten, sowie der Serien Nr. auf einer aktuellen Tageszeitung !
Bei Kameras/Objektiven zusätzlich ein Foto der
Tageszeitung
das mit der Kamera/dem Objektiv gemacht wurde ! Bitte achten Sie darauf das die Fotos die EXIF-Daten enthalten, damit diese den
versicherten Gegenständen zugeordnet werden können !
"


ERGO: Es gibt keine Befreiung aus der Deklaration!
1. NIcht wenn auf der Rechnung nicht die Seriennummer drauf ist<-- Ist auf keiner meiner Rechnung
2. Wenn die Teile älter als 3 Monate.

ERgo: Ich muss ihnen alles melden (DEKLARIEREN):evil::evil:

Bitte erklären Sie uns das jetzt mal...

P.S: Und jetzt bitte nicht auf den Hypothetischen Fall verweisen wenn eine REchnung mit Seriennummer ausgestellt wird dann....
 
Gern würde ich mal pi x Daum erfahren was der Jahresbeitrag mir kostet wenn die Ausrüstung ca. 2000 € im Wert hat ?

mfg Mario

Ich hätte es jetzt etwas netter ausgedrückt aber ansonsten ist die Antwort von cuco richtig :)


Ich finde das sollen die anderen auch ruhig mitbekommen... MEINEN ÄRGER...

Also es heisst ja eine Versicherung mit DEKLARATIONSVERZICHTSKLAUSEL..

Hier das was sie meinen was rot im Antrag steht"BITTE BEACHTEN SIE FOLGENDE ALLGEMEINE HINWEISE:

Bitte beachten Sie, dass wir spätestens bei Schadeneintritt von allen versicherten Gegenständen eine Kopie der Kaufquittung (die auf Ihren Namen lauten muß)
mit vom Händler eingetragener Serien Nr. benötigen. Falls Ihnen ein solcher Beleg nicht vorliegen sollte benötigen wir VOR Schadeneintritt
Fotos der Gegenstände auf aktueller Tageszeitung,
auf denen man sowohl den Gesamtzustand sowie die Serien Nr. erkennen kann.

Von Gegenständen die bei Einschluss in die Versicherung älter als 3 Monate sind, benötigen wir zur Dokumentierung des Zustandes
Fotos im eingeschalteten Zustand, von allen Seiten, sowie der Serien Nr. auf einer aktuellen Tageszeitung !
Bei Kameras/Objektiven zusätzlich ein Foto der
Tageszeitung
das mit der Kamera/dem Objektiv gemacht wurde ! Bitte achten Sie darauf das die Fotos die EXIF-Daten enthalten, damit diese den
versicherten Gegenständen zugeordnet werden können !
"


ERGO: Es gibt keine Befreiung aus der Deklaration!
1. NIcht wenn auf der Rechnung nicht die Seriennummer drauf ist<-- Ist auf keiner meiner Rechnung
2. Wenn die Teile älter als 3 Monate.

ERgo: Ich muss ihnen alles melden (DEKLARIEREN):evil::evil:

Bitte erklären Sie uns das jetzt mal...

P.S: Und jetzt bitte nicht auf den Hypothetischen Fall verweisen wenn eine REchnung mit Seriennummer ausgestellt wird dann....

Die Anforderungen stehen allerdings genauso im Antrag und in der Klausel selbst, lesen ist da manchmal von Vorteil, dann muß man sich nicht so aufregen ;)

Wenn nicht immer wieder versucht werden würde irgendwelche beschädigten Dinge zu versichern, wären solche Anforderungen nicht notwendig, ich würde mich drüber freuen, würde uns die Arbeit sehr erleichtern :)

Gruß
Sven
 
Hallo,

inwieweit besteht auch Versicherungsschutz für Schäden
die durch Dritte verursacht wurden?

Z.B. Gepäckaufbewahrung am Bahnhof ? Die schliessen ja
in der Regel jegliche Haftung für Schäden an aufgegebenen
Gegenständen aus.

Wie und wann ist in einem solchen Fall ein Schaden zu melden
und nachzuweisen ? Eine Anzeige bei der Polizei ist ja nicht möglich.

Gruss
digimixx

Hallo digimix,

Entschuldigung deine Frage habe ich übersehen, eine Haftung für von der Gepäckaufbewahrung verursachte Schäden können diese nicht ausschließen,
wer einen Dritten schädigt muss dafür haften, die Haftung kann höchstens Vertraglich eingeschränkt werden ! Das Problem ist meistens denen zu beweisen das die Beschädigung dort entstanden ist. Aber auch in diesem Fall greift die Fotoversicherung, Du musst den Verursacher nur schriftlich haftbar machen. Sollte dieser eine Entschädigung verweigern und handelt es sich um ein von der Fotoversicherung abgedecktes Schadenereignis, so tritt diese zunächst ein und macht den Verursacher ggfls. Regresspflichtig.

Gruß
Sven
 
Hallo,

ich stelle jetzt einmal ohne die 91 Seiten komplett gelesen zu haben meine Fragen:
1. Ich würde gerne meine Ausrüstung versichern, will mir als quasi "Dauerleihgabe" von einem Freund ein Objektiv leihen, dass ich auch gerne mitversichern würde. Ist das möglich?
2. Wenn die Antwort auf die erste Frage "Ja" ist, kann ich dann im Antrag erst einmal nur das Objektiv ohne Seriennummer benennen, und diese dann (natürlich mit Fotos) nächste Woche nachliefern? Ich bekomme das Objektiv erst am Wochenende, der Versicherungsschutz sollte aber schon nächsten Mittwoch beginnen. Die Fotos etc. könnte ich aber wahrscheinlich erst am Wochenende machen, ich würde halt nur schon den Antrag heute abschicken.

Viele Grüße,
Jens
 
@papagei2000:

Hallo Sven,
Danke für Deine Antwort.

Ich kenne allerdings keine Gepäckaufbewahrung die die Haftung
nicht ausschliesst - in der Regel wohl durch die Nutzungs-
bedingungen o.ä.

Was wäre z.B. bei einer Gepäckaufbewahrung bei einem Bahnhof
im chinesischen Hinterland zu tun, wenn ein Schaden erst nach
der Weiterfahrt bemerkt wird ?

Wie, wann und in welcher Form muss man einen solchen Schaden
dann melden um eine Chance auf eine Versicherungsleistung zu
haben ?

Gruss
digi...
 
Hallo Gemeinde,

bin durch Zufall, beim durchstöbern der Seite, auf diese Aktion aufmerksam geworden. So eine Versicherung ist durchaus eine feine Sache und ggf. könnte ich mir vorstellen eine solche abzuschließen.

Ich habe seid gestern eine Nikon 5100 im Wert von 479€

Mal angenommen diese fällt mir auf den Boden wie sehe in diesem Fall der Versicherungsschutz wenn die Kamera nach diesem Vorfall defekt ist? Wieviel bekomme ich ersetzt und wie lange würde die Abwicklung dauern?

Grüße
Egon
 
Was wäre z.B. bei einer Gepäckaufbewahrung bei einem Bahnhof
im chinesischen Hinterland zu tun, wenn ein Schaden erst nach
der Weiterfahrt bemerkt wird ?
Ich frage mich, wie ein Schaden in einer Gepäckaufbewahrung auftreten soll...
Diebstahl? -> Bei der Polizei melden, versichert
Erdbeben? -> Sollte auch ein versichertes Ereignis sein
Und sonst? Vom Rumliegen kaputt gegangen? ;)

Hallo Gemeinde,

bin durch Zufall, beim durchstöbern der Seite, auf diese Aktion aufmerksam geworden. So eine Versicherung ist durchaus eine feine Sache und ggf. könnte ich mir vorstellen eine solche abzuschließen.

Ich habe seid gestern eine Nikon 5100 im Wert von 479€

Mal angenommen diese fällt mir auf den Boden wie sehe in diesem Fall der Versicherungsschutz wenn die Kamera nach diesem Vorfall defekt ist? Wieviel bekomme ich ersetzt und wie lange würde die Abwicklung dauern?

Grüße
Egon

Du könntest sie mit 0€ Selbstbeteiligung versichern. Das kostet eigentlich gut 18,50€ im Jahr nach Versicherungssatz, allerdings liegt der Mindestbetrag bei 50€+9,50€ Steuern. Ob es dir dann wert ist, musst du selbst entscheiden. Vielleicht kommt aber ja auch noch eine ganze Menge zu deiner Ausrüstung dazu?
Wenn die Kamera z.B. nach dem Herunterfallen defekt ist, nimmst du Kontakt mit Sven auf. Der schickt dir dann die nötigen Unterlagen. Du bringst die Kamera in die Reparatur und teilst die Kosten dem Sven mit. Der sagt dir dann, ob man dich gerade über den Tisch ziehen will mit Mondpreisen, dann musst du die Kamera wo anders hinbringen, oder ob der Preis passt, dann gibt es die Freigabe von ihm. Anschließend wird wohl das Geld dafür auf dein Konto überwiesen.
Laut Berichten hier im Thread geht das alles ziemlich unkompliziert und schnell. Ersetzt bekommst du entweder den Reparaturbetrag oder im Falle eines Totalschadens eben den Preis der Kamera. Maximalbetrag ist dabei der versicherte Wert +10% (du trägst also als Wert eben 479€ bei der Versicherung ein, versichert ist es dann bis 479€ [+10% im Falle von z.B. Preisschwankungen]). Erst wenn der Zeitwert der Kamera aufgrund z.B. ihres Alters stark gefallen ist und unter 50% des Neuwertes liegt, wird nicht mehr maximal der Neuwert ersetzt, sondern nur noch maximal eben der Zeitwert.
 
ich habe auch eine Frage: ich möchte meine gesamte Ausrüstung versichern (Wert ~10000 Euro) und bin ab 1. Mai auf einem Segeltörn - wenn mir am Schiff beim Fotografieren eine Welle über die Kamera schwappt und was kaputt geht, ist der Schaden dann gedeckt? danke für die Auskunft! lg Gerald
 
Moin,

schön das, dass Forum wieder läuft, dann kann ich nun eure Fragen wieder beantworten :) :

ich habe auch eine Frage: ich möchte meine gesamte Ausrüstung versichern (Wert ~10000 Euro) und bin ab 1. Mai auf einem Segeltörn - wenn mir am Schiff beim Fotografieren eine Welle über die Kamera schwappt und was kaputt geht, ist der Schaden dann gedeckt? danke für die Auskunft! lg Gerald

Da müsste ich genauer wissen um was für ein Boot es sich handelt, auf einem Wettkampfschiff auf dem dauernd Wasser schwappt besteht natürlich kein Versicherungsschutz auf einer Segeljacht wenn sie nicht grade durch eine Sturmfront schippert schon. Am besten rufst Du mich mal unter 0251-789000 an.


Ganz andere Frage: Was ist mit eurem Fax los? Da ist irgendwie dauerbesetzt.

Unser Fax läuft, vor und in den Osterferien ist bei uns natürlich besonders viel los und es kann sein das Du es leider mehrmals versuchen musst.

Gruß
Sven
 
Hallo Sven.

Ich bin mir auch am überlegen eine Versicherung abzuschließen.

Nun habe ich eine Frage: Ich fahre im Sommer in die Flitterwochen und werde meine Ausrüstung mit einem geliehenen Objektiv ergänzen, welches meinem Schwager gehört.

Gibt es hier eine Möglichkeit dieses Objektiv für die Reisedauer in die Versicherung aufzunehmen? Mit einem Mietvertrag zwischen meinem Schwager und mir zum Beispiel und diesen "Mietvertrag" vor Reiseantritt an dich zu mailen?

Lg, Michael
 
Hallo Sven.

Ich bin mir auch am überlegen eine Versicherung abzuschließen.

Nun habe ich eine Frage: Ich fahre im Sommer in die Flitterwochen und werde meine Ausrüstung mit einem geliehenen Objektiv ergänzen, welches meinem Schwager gehört.

Gibt es hier eine Möglichkeit dieses Objektiv für die Reisedauer in die Versicherung aufzunehmen? Mit einem Mietvertrag zwischen meinem Schwager und mir zum Beispiel und diesen "Mietvertrag" vor Reiseantritt an dich zu mailen?

Lg, Michael

Hallo Michael,

es können leider nur von gewerblichen Vermieter geliehene Gegenstände versichert werden.

Gruß
Sven
 
So, da es bei mir auch akut wird ...
ich habe jetzt mal nur die Gebrauchtpreise von Eurer Liste genommen, hier und da könnten noch Neupreise genutzt werden, aber das muss ich in Ruhe nochmal machen ... wären ca. 4500€ ohne Neupreise ...

Interessant wäre allerdings, ob man das Notebook mit in die Versicherung integrieren könnte ...

Wie sieht es mit dem Fotorucksack ansich aus, Neupreis war 149€ ...

Ansonsten hab ich viel Zubehör zum Stativ und den Haltegurten ... zusätzliche Halteplatten und Montageplatten (Gesamtneuwert ca. 150€), weil ein eher ausgeklügeltes System ...

Was wäre machbar, was nicht?

Hintergrund: Werde mind. ein halbes Jahr im Ausland unterwegs sein.

Danke, LG Ralf aka synth
 
Danke ... sorry, bin gerade nicht so lesefreudig .. Augenuntersuchung gehabt und versuche noch ein paar Dinge heute auf die Reihe zu bekommen.
 
So, ich hab mich jetzt mal durch gewühlt ...
Verständnisfrage ...
Beispiel:
Kameraneuwert 2500€, Zeitwert 500€
Objektivneuwert 1300€, Zeitwert 920€ ...

Hier würde der Zeitwert der Kamera und der Neuwert des Objektives zur Grundlage genommen werden, oder?

THNX, LG Ralf aka synth
 
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