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Hallo,
bei Wahl der Deklarationverzichtsklausel gelten die gleichen Nachweispflichten wie ohne. Diese sind zum einen im Antrag genau erklärt und zum andern nochmals im roten Text der Deckungsbestätigung beschrieben. Solltest Du Fragen dazu haben, ruf uns am besten einmal unter 0251-789000 an, ich denke das kann man am besten in einem Gespräch klären.
Gruß
Sven


Gern würde ich mal pi x Daum erfahren was der Jahresbeitrag mir kostet wenn die Ausrüstung ca. 2000 € im Wert hat ?
mfg Mario

Ich finde das sollen die anderen auch ruhig mitbekommen... MEINEN ÄRGER...
Also es heisst ja eine Versicherung mit DEKLARATIONSVERZICHTSKLAUSEL..
Hier das was sie meinen was rot im Antrag steht"BITTE BEACHTEN SIE FOLGENDE ALLGEMEINE HINWEISE:
Bitte beachten Sie, dass wir spätestens bei Schadeneintritt von allen versicherten Gegenständen eine Kopie der Kaufquittung (die auf Ihren Namen lauten muß)
mit vom Händler eingetragener Serien Nr. benötigen. Falls Ihnen ein solcher Beleg nicht vorliegen sollte benötigen wir VOR Schadeneintritt
Fotos der Gegenstände auf aktueller Tageszeitung,
auf denen man sowohl den Gesamtzustand sowie die Serien Nr. erkennen kann.
Von Gegenständen die bei Einschluss in die Versicherung älter als 3 Monate sind, benötigen wir zur Dokumentierung des Zustandes
Fotos im eingeschalteten Zustand, von allen Seiten, sowie der Serien Nr. auf einer aktuellen Tageszeitung !
Bei Kameras/Objektiven zusätzlich ein Foto der
Tageszeitung
das mit der Kamera/dem Objektiv gemacht wurde ! Bitte achten Sie darauf das die Fotos die EXIF-Daten enthalten, damit diese den
versicherten Gegenständen zugeordnet werden können !
"
ERGO: Es gibt keine Befreiung aus der Deklaration!
1. NIcht wenn auf der Rechnung nicht die Seriennummer drauf ist<-- Ist auf keiner meiner Rechnung
2. Wenn die Teile älter als 3 Monate.
ERgo: Ich muss ihnen alles melden (DEKLARIEREN)
Bitte erklären Sie uns das jetzt mal...
P.S: Und jetzt bitte nicht auf den Hypothetischen Fall verweisen wenn eine REchnung mit Seriennummer ausgestellt wird dann....


Hallo,
inwieweit besteht auch Versicherungsschutz für Schäden
die durch Dritte verursacht wurden?
Z.B. Gepäckaufbewahrung am Bahnhof ? Die schliessen ja
in der Regel jegliche Haftung für Schäden an aufgegebenen
Gegenständen aus.
Wie und wann ist in einem solchen Fall ein Schaden zu melden
und nachzuweisen ? Eine Anzeige bei der Polizei ist ja nicht möglich.
Gruss
digimixx
Ich frage mich, wie ein Schaden in einer Gepäckaufbewahrung auftreten soll...Was wäre z.B. bei einer Gepäckaufbewahrung bei einem Bahnhof
im chinesischen Hinterland zu tun, wenn ein Schaden erst nach
der Weiterfahrt bemerkt wird ?

Hallo Gemeinde,
bin durch Zufall, beim durchstöbern der Seite, auf diese Aktion aufmerksam geworden. So eine Versicherung ist durchaus eine feine Sache und ggf. könnte ich mir vorstellen eine solche abzuschließen.
Ich habe seid gestern eine Nikon 5100 im Wert von 479€
Mal angenommen diese fällt mir auf den Boden wie sehe in diesem Fall der Versicherungsschutz wenn die Kamera nach diesem Vorfall defekt ist? Wieviel bekomme ich ersetzt und wie lange würde die Abwicklung dauern?
Grüße
Egon
 :
 :ich habe auch eine Frage: ich möchte meine gesamte Ausrüstung versichern (Wert ~10000 Euro) und bin ab 1. Mai auf einem Segeltörn - wenn mir am Schiff beim Fotografieren eine Welle über die Kamera schwappt und was kaputt geht, ist der Schaden dann gedeckt? danke für die Auskunft! lg Gerald
Ganz andere Frage: Was ist mit eurem Fax los? Da ist irgendwie dauerbesetzt.
Hallo Sven.
Ich bin mir auch am überlegen eine Versicherung abzuschließen.
Nun habe ich eine Frage: Ich fahre im Sommer in die Flitterwochen und werde meine Ausrüstung mit einem geliehenen Objektiv ergänzen, welches meinem Schwager gehört.
Gibt es hier eine Möglichkeit dieses Objektiv für die Reisedauer in die Versicherung aufzunehmen? Mit einem Mietvertrag zwischen meinem Schwager und mir zum Beispiel und diesen "Mietvertrag" vor Reiseantritt an dich zu mailen?
Lg, Michael
Interessant wäre allerdings, ob man das Notebook mit in die Versicherung integrieren könnte ...