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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Sven, im Standard ist es aber so, dass selbst wenn man dazu fragt ob die Nachweise so ausreichen, man entweder nichts dazu gesagt bekommt oder man könne nicht alle Nachweise einzeln prüfen.
Einzig auf telefonische Nachfrage zu einem Einzelgegenstand wurde mir einmal gesagt, dass es so ausreichend sei.

Schlussendlich ist es aber ja auch relativ.. es steht alles klar beschrieben, welche Gegenstände wie, wo und mit welchen Details zu fotografieren sind. Von daher ist eine Nachfrage dazu nahezu sinnlos - aber man möchte als Kunde nunmal doch hin und wieder die Gewissheit haben.. :)

Ist nicht böse gemeint.. Grundsätzlich bin ich ja bisher zufrieden. ;)
 
Sven, im Standard ist es aber so, dass selbst wenn man dazu fragt ob die Nachweise so ausreichen, man entweder nichts dazu gesagt bekommt oder man könne nicht alle Nachweise einzeln prüfen.
Einzig auf telefonische Nachfrage zu einem Einzelgegenstand wurde mir einmal gesagt, dass es so ausreichend sei.

Schlussendlich ist es aber ja auch relativ.. es steht alles klar beschrieben, welche Gegenstände wie, wo und mit welchen Details zu fotografieren sind. Von daher ist eine Nachfrage dazu nahezu sinnlos - aber man möchte als Kunde nunmal doch hin und wieder die Gewissheit haben.. :)

Ist nicht böse gemeint.. Grundsätzlich bin ich ja bisher zufrieden. ;)

Hallo Marc,

leider besteht tatsächlich nicht die Möglichkeit das wir jeden einzelnen Nachweiss prüfen und mit jedem Antrag abgleichen. Wir beschreiben, wie Du schon sagst, die notwendigen Nachweise äusserst genau und heben uns damit deutlich von den Mitbewerbern ab, die meist erst im Schadenfall unter verweis auf die Bedingungen darauf hinweisen welche Nachweise notwendig sind, dann ist es für den Kunden meist zu spät.

Ich denke mit unserer genauen Beschreibung ist es für jeden Menschen ohne weiteres möglich selbst zu prüfen ob er die notwendigen Nachweise vorliegen hat,
bei Unklarheiten helfen wir natürlich gerne weiter. Hierfür ist ein Anruf meist die beste Wahl.

Gruß
Sven
 
Es ging ja nur darum, ob die 3 Fotos mit den verschiedenen Objektiven auch die kompletten EXIF Daten enthalten. Das hatte ich nämlich nicht gesehen. War ja nur, um hier sicher zu gehen, dass wirklich alles da ist.

Und danke Sven, Deine Antwort kam bereits per Email :)

Gruß Boris
 
Hallo Sven,

nach Jahren der Versicherung ist jetzt eingetreten was niemand will. Ein Schadensfall und ich bin mir nicht sicher ob der Vorfall versichert ist.

Ich war auf einem Oktoberfest als Fotograf unterwegs. Beim fotografieren passierte es, dass mir ein Gast den Inhalt seiner Maß über mich und die Kamera kippte. Als ich mich umdrehte wollte es natürlich keiner gewesen sein und in der Menge sind die Herren auch schnell verschwunden. Die Security vor Ort konnte mir nicht weiterhelfen.
Seit dem Vorfall reagiert der Multi-Controler meiner 6D nicht auf Eingaben nach oben.
und jetzt die Frage: Ist dieser Vorfall versichert?

Würde mich über eine Antwort freuen.

Gruß,
Gordon
 
Hallo Sven,

nach Jahren der Versicherung ist jetzt eingetreten was niemand will. Ein Schadensfall und ich bin mir nicht sicher ob der Vorfall versichert ist.

Ich war auf einem Oktoberfest als Fotograf unterwegs. Beim fotografieren passierte es, dass mir ein Gast den Inhalt seiner Maß über mich und die Kamera kippte. Als ich mich umdrehte wollte es natürlich keiner gewesen sein und in der Menge sind die Herren auch schnell verschwunden. Die Security vor Ort konnte mir nicht weiterhelfen.
Seit dem Vorfall reagiert der Multi-Controler meiner 6D nicht auf Eingaben nach oben.
und jetzt die Frage: Ist dieser Vorfall versichert?

Würde mich über eine Antwort freuen.

Gruß,
Gordon

Hallo Gordon,

ja solche Schäden sind versichert, bitte gib auf unserer Internetseite eine Schadenkurzmeldung ab, dann bekommst Du alle weiteren Informationen
zur Schadenabwicklung per Mail übersandt.

Hier der Link zur Schadenkurzmeldung:
http://www.fotoversicherung.com/fotoversicherung/schadenkurzmeldung/

Gruß
Sven
 
Versicherung von Teilausrüstung möglich?

Hallo! Ich will nach Anschaffung einer 5D Mark IV meine Ausrüstung erstmals versichern lassen. Ich hatte eigentlich vor, nicht alles zu versichern sondern nur einzelne Teile, halt die, deren Neuanschaffung mir weh täten, sprich die Kamera und ein, zwei Objektive. Kamerataschen, Stative etc. wollte ich außen vor lassen. Geht das? Es liest sich hier immer so, als müsste man die ganze Ausrüstung versichern?

Vielen Dank für die Mühe mit den ganzen Antworten!
 
Ich hätte da noch eine frage ich hab mir kürzlich ein gebrauchtes walimex 14mm gekauft , das würde ich gerne mit in die Versicherung aufnehmen allerdings ist es ein älteres Modell ohne seriennummer wie kann ich das in die Versicherung aufnehmen , oder ist dies nicht möglich .
MFG Jakob

PS: wie mach ich das mit nem analogen body da kann ich ja schlecht en Testbild mit mit einer Tageszeitung anhängen (also eines was mit dem body gemacht wurde , auser es macht nix das das bild dann schon en paar Wochen alt ist)
 
Zuletzt bearbeitet:
Da schiebe ich gerade nochmal eine Frage nach, wo ich schon dabei bin:

Ich bin in der Regel einmal im Jahr in Spanien auf einem Campingplatz, aber nicht in einem Zelt sondern in einem befestigen Bungalow richtig mit Fenstern und Türen und so (gibts auch andere Bundalows ohne das?? :lol:)

Wenn mir die Sachen da rausgeklaut werden, ist das dann wie ein verschlossenes Zelt, wie ein Hotelzimmer oder wie ein Auto, bei dem die Sachen nicht außen sichtbar waren? :confused:
 
Ich bin mal so frei und antworte :)

Versicherung von Teilausrüstung möglich?
Wenn du die "ganz normale" Form der Versicherung wählst, bei der du die Geräteliste führen musst, dann sollte das kein Problem sein. Was auf der Liste steht, ist versichert, was nicht drauf steht, nicht.

Ich hätte da noch eine frage ich hab mir kürzlich ein gebrauchtes walimex 14mm gekauft , das würde ich gerne mit in die Versicherung aufnehmen allerdings ist es ein älteres Modell ohne seriennummer wie kann ich das in die Versicherung aufnehmen , oder ist dies nicht möglich.
Wenn es keine Seriennummer gibt, wird halt auch keine angegeben. Falls das Objektiv schon sehr alt ist, ist nur interessant, ob es noch reparierbar ist. Sehr alte Technik, die sich gar nicht mehr reparieren lässt, lässt sich wohl auch nicht versichern.

PS: wie mach ich das mit nem analogen body da kann ich ja schlecht en Testbild mit mit einer Tageszeitung anhängen (also eines was mit dem body gemacht wurde , auser es macht nix das das bild dann schon en paar Wochen alt ist)
So wie ich das verstanden habe, sollst du nicht (nur) ein Bild mit der Kamera machen, sondern es geht darum, Bilder von der Kamera zu machen, auf denen erkennbar ist, dass sie noch einwandfrei funktioniert.

Ich bin in der Regel einmal im Jahr in Spanien auf einem Campingplatz, aber nicht in einem Zelt sondern in einem befestigen Bungalow richtig mit Fenstern und Türen und so (gibts auch andere Bundalows ohne das?? :lol:)

Wenn mir die Sachen da rausgeklaut werden, ist das dann wie ein verschlossenes Zelt, wie ein Hotelzimmer oder wie ein Auto, bei dem die Sachen nicht außen sichtbar waren? :confused:

Ich schätze, sowas gilt als Haus/Wohnung oder ähnlich den Hotelzimmern.

Der Papagei möge mir widersprechen, wenn hier was nicht stimmt :)
 
Hallo Cuco,

erstmal Danke für deine Antworten die ich nachstehend noch ein wenig ergänze :)

Versicherung von Teilausrüstung möglich?

Hallo! Ich will nach Anschaffung einer 5D Mark IV meine Ausrüstung erstmals versichern lassen. Ich hatte eigentlich vor, nicht alles zu versichern sondern nur einzelne Teile, halt die, deren Neuanschaffung mir weh täten, sprich die Kamera und ein, zwei Objektive. Kamerataschen, Stative etc. wollte ich außen vor lassen. Geht das? Es liest sich hier immer so, als müsste man die ganze Ausrüstung versichern?

Vielen Dank für die Mühe mit den ganzen Antworten!


Da schiebe ich gerade nochmal eine Frage nach, wo ich schon dabei bin:

Ich bin in der Regel einmal im Jahr in Spanien auf einem Campingplatz, aber nicht in einem Zelt sondern in einem befestigen Bungalow richtig mit Fenstern und Türen und so (gibts auch andere Bundalows ohne das?? :lol:)

Wenn mir die Sachen da rausgeklaut werden, ist das dann wie ein verschlossenes Zelt, wie ein Hotelzimmer oder wie ein Auto, bei dem die Sachen nicht außen sichtbar waren? :confused:

Wenn Du es nicht möchtest, musst Du natürlich nicht deine gesamte Ausrüstung versichern, sondern kannst auch nur das versichern was Dir besonders wertvoll ist. Dazu hast Du die Möglichkeit, wie Cuco schon schrieb, eine Liste mit den zu versichernden Geräten zu führen oder wählst unsere TOP-Klausel mit einer Pauschalsumme bis zu der deine gesamte Ausrüstung versichert ist. Der tatsächliche Wert deiner Ausrüstung ist hier nicht von belang. In ein einem Ferienhaus gilt der gleiche Versicherungsschutz wie in deiner Wohnung.


Ich hätte da noch eine frage ich hab mir kürzlich ein gebrauchtes walimex 14mm gekauft , das würde ich gerne mit in die Versicherung aufnehmen allerdings ist es ein älteres Modell ohne seriennummer wie kann ich das in die Versicherung aufnehmen , oder ist dies nicht möglich .
MFG Jakob

PS: wie mach ich das mit nem analogen body da kann ich ja schlecht en Testbild mit mit einer Tageszeitung anhängen (also eines was mit dem body gemacht wurde , auser es macht nix das das bild dann schon en paar Wochen alt ist)

Hallo Jakob,

wie Cuco schon schrieb musst die Serien Nr. natürlich nur von Gegenständen angeben, die auch eine solche besitzen. Ansonsten lässt Du das Feld einfach frei. Voraussetzung für einen Versicherungsschutz bei älteren Gegenständen ist allerdings das der Hersteller die Ersatzteilversorgung noch garantieren kann.

Gruß
Sven
 
Hallo!

Da ich auch eine Fotoversicherung abzuschließen möchte, hätte ich hierzu ein paar Fragen.

Wenn ich das alles richtig verstanden habe, ist die Fotoausrüstung im Camper, wenn es nicht sichtbar versteckt/verstaut ist, versichert.
Gilt dies immer und überall, egal wo der Camper abgestellt wird? (Öffentlicher Parkplatz in der Stadt oder beim "Wild campen")

Da ich grad ein wenig auf der Leitung stehe, bräuchte ich für folgenden Absatz mal eine Erklärung (was sagt dieser Absatz aus bzw. in welchem Zusammenhang steht er zu den anderen beiden Absätzen?):
Beim §5 Absatz 3:
"Als Beaufsichtigung gilt nur die ständige Anwesenheit des Versicherungsnehmer / Berechtigten oder einer von ihm beauftragten Vertrauensperson beim zu sichernden Objekt, nicht jedoch z.B. die Bewachung eines zur allgemeinen Benutzung offen stehenden Platzes."

Gruß
Werner
 
Hallo!

Da ich auch eine Fotoversicherung abzuschließen möchte, hätte ich hierzu ein paar Fragen.

Wenn ich das alles richtig verstanden habe, ist die Fotoausrüstung im Camper, wenn es nicht sichtbar versteckt/verstaut ist, versichert.
Gilt dies immer und überall, egal wo der Camper abgestellt wird? (Öffentlicher Parkplatz in der Stadt oder beim "Wild campen")

Da ich grad ein wenig auf der Leitung stehe, bräuchte ich für folgenden Absatz mal eine Erklärung (was sagt dieser Absatz aus bzw. in welchem Zusammenhang steht er zu den anderen beiden Absätzen?):
Beim §5 Absatz 3:
"Als Beaufsichtigung gilt nur die ständige Anwesenheit des Versicherungsnehmer / Berechtigten oder einer von ihm beauftragten Vertrauensperson beim zu sichernden Objekt, nicht jedoch z.B. die Bewachung eines zur allgemeinen Benutzung offen stehenden Platzes."

Gruß
Werner

Hallo Werner,

dass ist die genaue Definition wann ein Auto unbeaufsichtigt ist, wann also die erhöhte SB in der Nachtzeit anfällt.

Gruß
Sven
 
Hi!

Wie ist das eigentlich im Reisebus?
Man gibt ja im allgemeinen dem Fahrer - oder Beifahrer - das Gepäck und dieser verstaut es im 'Kofferraum'.

Nun lässt sich ein anderer Fahrgast meinen Koffer geben, ohne dass ich es rechtzeitig merke; als ich meinen Koffer wiederhaben will, ist er schlichtweg verschwunden.

Den Fehler hat ja eigentlich der Fahrer/Beifahrer gemacht, nur wird das schwer zu beweisen sein, da ja keine Kofferzahl auf der Fahrkarte vermerkt ist und auch kein Gepäckschein ausgegeben wird.

Wäre das versichert?

Grüße

Jochen
 
Hi!

Wie ist das eigentlich im Reisebus?
Man gibt ja im allgemeinen dem Fahrer - oder Beifahrer - das Gepäck und dieser verstaut es im 'Kofferraum'.

Nun lässt sich ein anderer Fahrgast meinen Koffer geben, ohne dass ich es rechtzeitig merke; als ich meinen Koffer wiederhaben will, ist er schlichtweg verschwunden.

Den Fehler hat ja eigentlich der Fahrer/Beifahrer gemacht, nur wird das schwer zu beweisen sein, da ja keine Kofferzahl auf der Fahrkarte vermerkt ist und auch kein Gepäckschein ausgegeben wird.

Wäre das versichert?

Grüße

Jochen

Bei einem Bus mit frei zugänglichem Kofferraum ohne Ausgabekontrolle musst Du dein Equipment bei Dir behalten ansonsten besteht leider kein Versicherungsschutz.

Gruß
Sven
 
Hey Sven,

habe mein Equipment im Wert von knapp 4,5k€ bei euch versichert. Bin noch im ersten Jahr der Versicherung und führe eine Liste mit Objektiven/Kameras. In 10 Tagen wird der 2. Jahresteil abgebucht. Habe nun ein Objektiv (100-400) verkauft und mir ein anderes zugelegt (Tokina 11-16 + Canon 1,4x II Konverter für mein 70-200). Das Tokina soll natürlich auch versichert werden, der Konverter am liebsten auch. Ist es möglich, ein Objektiv noch im ersten Jahr rauszunehmen und durch ein anderes zu ersetzen?

Viele Grüße
Thomas
 
Hey Sven,

habe mein Equipment im Wert von knapp 4,5k€ bei euch versichert. Bin noch im ersten Jahr der Versicherung und führe eine Liste mit Objektiven/Kameras. In 10 Tagen wird der 2. Jahresteil abgebucht. Habe nun ein Objektiv (100-400) verkauft und mir ein anderes zugelegt (Tokina 11-16 + Canon 1,4x II Konverter für mein 70-200). Das Tokina soll natürlich auch versichert werden, der Konverter am liebsten auch. Ist es möglich, ein Objektiv noch im ersten Jahr rauszunehmen und durch ein anderes zu ersetzen?

Viele Grüße
Thomas

Hallo Thomas,

klar geht das, sende uns dazu einfach einen entsprechenden Änderungsantrag, diesen findest Du unter:

http://www.fotoversicherung.com/downloads/

Gruß
Sven
 
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