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In eigener Sache!
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ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
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Besten Dank cuco für Deine Ausführungen. Das klingt logisch.
Eine Sache ist mir aber noch nicht klar. Angenommen ich versichere eine Kamera die derzeit 1600 Euro kostet, und der Gebrauchtlistenpreis (Zeitwert) bei 1300 Euro liegt.
Nun vergeht eine gewisse Zeit (z.B. 2 Jahre) und die folgende Situation tritt ein:
- Totalschaden
- Der aktuelle Neupreis beim Händler beträgt 1300 Euro
- Der Gebrauchtlistenpreis beträgt 700 Euro
Was wird nun ersetzt?
1300 Euro, da die Cam derzeit noch 1300 kostet und der Listenpreis derzeit nicht unter 50% des Neupreises beträgt.
ODER
700 Euro, da der Listenpreis unter 50% des einstig angemeldeten Neupreises (1600 Euro) liegt.
Laut Zitat:
"Liegt der sich aus Alter und Abnutzung ergebende Zeitwert unter 50% des Wiederbeschaffungspreises (Neuwert), so ist nur dieser Zeitwert versichert."
...müsste der aktuelle Zeitwert individuell ermittelt werden (Alter + Abnutzung) und dann dem aktuellen Neuwert gegenübergestellt werden.
Beste Grüße,
Chris
Auch, wenn in der Jahresrechnung noch der Neuwert versichert bzw. die Prämie nach diesem berechnet wurde?
Oha. Ich dachte, ihr passt dann die Verträge automatisch auf den Zeitwert an.
Guten Tag allerseits!
Ich bin auf der Suche nach einer Versicherung für meine DSLR auf diesen Thread aufmerksam geworden. Es gefällt mir sehr, dass sich der Makler hier direkt beteiligt und so habe ich mich dazu entschlossen mich zu registrieren um auch eine Frage zu stellen.
Ich habe bereits schon die Versicherungsbedingungen gelesen und interessiere mich insbesondere für die "Mietgeräte-Klausel". Fallen hierunter auch Leihgeräte, die man sich kostenlos von anderen leiht?
Hintergrund ist, dass ich ab und zu das 24-70er II von meinem Vater (er wohnt im Nachbardorf) ausleihe und ich nun in Erfahrung bringen wollte ob dies im Fall der Fälle geschützt wäre durch die Versicherung.
Kai
Wie verhält sich das in so einen Fall? Ich fotografiere verschiedene Events, wo wir mehrere Kamera benötigen. Dafür leihe ich mir einen Kumpel eine Kamera aus. Ist diese dann versichert, da er ja nicht gewerblich ist.Mietgeräteklausel:
Die Anmietung der Geräte muss durch Mietvertrag eines gewerblichen Vermieters/Händlers, der auf den Namen des Versicherungsnehmers ausgestellt ist, nachgewiesen werden.