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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

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Zuletzt bearbeitet:
Da bin ich mir auch nicht ganz sicher, aber ja, so verstehe ich es auch.

Also der Zeitwert deiner Kamera ist nicht gleich der Wert in der Gebrauchtpreisliste, sondern hängt individuell vom Zustand deiner Kamera ab und kann dementsprechend auch über dem Wert in der Liste liegen und weiter über den 50% liegen, so dass es den Neuwert im Totalschaden ersetzt gibt. Oder deine Kamera ist so "runter", dass ihr Wert deutlich unter 50% des Neuwerts liegt. Dann gibt es eben nur noch den Zeitwert zurück, du kannst sie dann aber eben auch nur noch zum Zeitwert versichern und zahlst entsprechend auch nur <50% an Beitrag für die Versicherung.

Klar ist natürlich, dass du auch nur den Zeitwert ersetzt bekommen kannst, wenn die Kamera nur noch zum Zeitwert versichert ist.

Wenn sie noch zum Neuwert versichert ist, wird sich Sven vermutlich sehr für dich einsetzen, dass du im Falle eines Totalschadens auch noch den Neuwert erstattet bekommst und nicht nur den Zeitwert, wenn es irgendwie knapp sein sollte. Denn wie gesagt, der Zeitwert deiner Kamera ist individuell von ihrem Zustand abhängig.
 
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Zuletzt bearbeitet:
Besten Dank cuco für Deine Ausführungen. Das klingt logisch.
Eine Sache ist mir aber noch nicht klar. Angenommen ich versichere eine Kamera die derzeit 1600 Euro kostet, und der Gebrauchtlistenpreis (Zeitwert) bei 1300 Euro liegt.
Nun vergeht eine gewisse Zeit (z.B. 2 Jahre) und die folgende Situation tritt ein:

- Totalschaden
- Der aktuelle Neupreis beim Händler beträgt 1300 Euro
- Der Gebrauchtlistenpreis beträgt 700 Euro

Was wird nun ersetzt?

1300 Euro, da die Cam derzeit noch 1300 kostet und der Listenpreis derzeit nicht unter 50% des Neupreises beträgt.

ODER

700 Euro, da der Listenpreis unter 50% des einstig angemeldeten Neupreises (1600 Euro) liegt.



Laut Zitat:
"Liegt der sich aus Alter und Abnutzung ergebende Zeitwert unter 50% des Wiederbeschaffungspreises (Neuwert), so ist nur dieser Zeitwert versichert."
...müsste der aktuelle Zeitwert individuell ermittelt werden (Alter + Abnutzung) und dann dem aktuellen Neuwert gegenübergestellt werden.

Beste Grüße,
Chris

Hallo Chris,

der Neuwert ist der mittlere Preis bei Markteinführung, also nicht der Ausverkaufspreis wenn ein neueres Modell auf den Markt kommt. Als Faustregel kannst Du von etwa 10 -20% unter UVP ausgehen. Wenn Du es genau wissen möchtest schaust Du z.B. unter Geizhals.de nach und lässt Dir den Preischart ab Beginn anzeigen. Liegt der Zeitwert unter 50% des Neuwertes dann wird nur der Zeitwert erstattet, ansonsten der aktuelle Neuwert.

Übrigens solltet Ihr Du nicht vom Totalschaden als Standardschadenfall ausgehen, die weitaus größte Zahl (ca. 90%) der Schäden sind Reparaturschäden.

Gruß
Sven
 
Hallo, ich habe auch eine Frage

Wenn ich Ausruestung im Neuwert von etwa 5000 euro habe (die natuerlcih jtzt weniger wert ist) und ich fuer min. 6 monate im ausland bin, was muesste ich denn als praemie im jahr zahlen.

Wichtig waere mir eine versicherung gegen sturz, elektronik und wasserschaeden und vor allem gegen diebstahl.

Sehe ich das richtig, dass ich dann bei der 100 euro SB variante einmalig im jahr 125 euro zahle?


Und im Falle des diebstahles, wie lange wuerde es dauern, bis ich das geld auf meinem konto haette?
 
So lange keines deiner Teile inzwischen weniger als 50% des Neuwerts wert ist, versicherst du das ganze mit einer Summe von 5000€, ja.

Ausland auch bei der Länge ist kein Problem, so lange du dich nicht in Kriegs-/Krisengebieten aufhältst und dein Wohnsitz noch weiterhin in der EU liegt.

Sturz, Wasserschäden und Diebstahl ist versichert. Elektronikschäden nur, wenn durch ein Ereignis wie Sturz, Wasserschaden, ... hervorgerufen. Wenn das ganze "einfach so" auftritt, deckt das die Garantie, die du per Garantieversicherung/Garantieverlängerung verlängern kannst, nicht aber mit dieser Versicherung.

Bei 100€ SB sind 2,5% der versicherten Summe zu bezahlen, ja, was 125€ entspricht. Aber nicht vergessen, das ist noch ohne Steuer. In Deutschland wären es dann also 125€+19%=148,75€.

Wie lange es dauert, bis dein Geld kommt, hängt natürlich ein bisschen davon ab, wie schnell der Fall aufgenommen wird, wie schnell das ganze alles eingereicht wird, wie klar der Fall ist (wobei bei Diebstahl ja eigentlich alles klar ist), wie viel Sven gerade zu tun hat, usw. Sven sagt, dass es sehr schnell geht und auch andere User berichten nur von ein paar Tagen. Genauer kann es wohl nur Sven sagen und ganz exakt ist es vorher nie zu bestimmen...
 
Hallo,

bitte nutzt das Forum hier nicht um Dinge zu besprechen die euren speziellen Vertrag betreffen, hier kann jeder mitlesen und keinem Dritten geht es etwas an wie hoch der Wert eurer Ausrüstung ist oder welche Sachen Ihr euch neu gekauft habt.

Darum sendet solche Fragen bitte immer direkt an unser Büro:

Mailadresse: info@fotoversicherung.com

oder ruft uns unter 0251-789000 an !

Gruß
Sven
 
Guten Tag allerseits!

Ich bin auf der Suche nach einer Versicherung für meine DSLR auf diesen Thread aufmerksam geworden. Es gefällt mir sehr, dass sich der Makler hier direkt beteiligt und so habe ich mich dazu entschlossen mich zu registrieren um auch eine Frage zu stellen.

Ich habe bereits schon die Versicherungsbedingungen gelesen und interessiere mich insbesondere für die "Mietgeräte-Klausel". Fallen hierunter auch Leihgeräte, die man sich kostenlos von anderen leiht?
Hintergrund ist, dass ich ab und zu das 24-70er II von meinem Vater (er wohnt im Nachbardorf) ausleihe und ich nun in Erfahrung bringen wollte ob dies im Fall der Fälle geschützt wäre durch die Versicherung.

Kai
 
Guten Tag allerseits!

Ich bin auf der Suche nach einer Versicherung für meine DSLR auf diesen Thread aufmerksam geworden. Es gefällt mir sehr, dass sich der Makler hier direkt beteiligt und so habe ich mich dazu entschlossen mich zu registrieren um auch eine Frage zu stellen.

Ich habe bereits schon die Versicherungsbedingungen gelesen und interessiere mich insbesondere für die "Mietgeräte-Klausel". Fallen hierunter auch Leihgeräte, die man sich kostenlos von anderen leiht?
Hintergrund ist, dass ich ab und zu das 24-70er II von meinem Vater (er wohnt im Nachbardorf) ausleihe und ich nun in Erfahrung bringen wollte ob dies im Fall der Fälle geschützt wäre durch die Versicherung.

Kai


Hallo Kai,

hier mal der Text der Mietgeräteklausel:

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Klausel PF2010-003 – Mietgeräte
Für gemietete Fotoausrüstung gilt eine pauschale Versicherungssumme in Höhe von 5.000 €
 maximal aber 20% der Vertragsversicherungssumme, es gilt die Selbstbeteiligung des Hauptvertrages. Die Anmietung der Geräte muss durch Mietvertrag eines gewerblichen Vermieters/Händlers, der auf den Namen des Versicherungsnehmers ausgestellt ist, nachgewiesen werden.
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Wie Du daraus erkennen kannst gilt diese nur für von gewerblichen Vermietern geliehene Gegenstände. Hintergrund ist das ansonsten jedes defekte Gerät eines Freundes oder Verwandten geliehen sein und über die Fotoversicherung abrechnet werden könnte.

Gruß
Sven
 
Mietgeräteklausel:

Die Anmietung der Geräte muss durch Mietvertrag eines gewerblichen Vermieters/Händlers, der auf den Namen des Versicherungsnehmers ausgestellt ist, nachgewiesen werden.
Wie verhält sich das in so einen Fall? Ich fotografiere verschiedene Events, wo wir mehrere Kamera benötigen. Dafür leihe ich mir einen Kumpel eine Kamera aus. Ist diese dann versichert, da er ja nicht gewerblich ist.

Gruss Klaus
 
Naja, das hat Sven doch einen Beitrag über deinem beantwortet.

- max 5.000€
- max 20% der eigenen Versicherungssumme
- nur gewerbliche Händler/Verleiher
- nur wenn Rechnung auf den Namen des Versicherungsnehmers vorhanden ist

Kein gewerblicher Händler? Keine Rechnung auf deinen Namen? -> Kein Versicherungsschutz. Denn wie Sven schon schrieb: Sonst war ja immer dann, wenn ein Freund ohne Versicherung einen Schadensfall hat, das Gerät gerade "zufällig" an jemanden mit Versicherung verliehen...
 
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