Hallo Frank,
... solange Du keine Leiter auspackst, Ihr Grundstück betritts, sie am Fenster als zentrales Bildmotiv heraushebst oder vom Nachbarhaus aus oberen Stockwerken fotografierst, darfst Du; sie kann dann zwar ihre Meinung und evt. ihren Unwillen äußern, auch die Polizei rufen (allerdings nutzlos), aber eben kein Verbot aussprechen, Dich und Deine Kamera auch nicht beschlagnamen oder irgendwie anders gegen Dich tätlich werden, Dir auch nicht den Blick verstellen (Nötigung etc.).
Also von daher ist alles klar, auch die Gerichte sehen das nicht anderes (von einigen Rechtsanwälten mal abgesehen, die gerne damit Geld verdienen möchten).
Also immer Optimist bleiben und auch mal standhaft bleiben und seinen abgesicherten Standpunkt verteten (ich habe für diesen Zweck immer einen Ausdruck der Wikipedia-Seite zur Panoramafreiheit in meinem Rucksack, dann werden die "Anderen" meist schnell wieder ruhig).
In der Ruhe liegt die Kraft
viele Grüße
Michael Lindner
-ja, sie kam sofort raus und sprach das verbot aus, noch während ich die kamera auspackte.
... solange Du keine Leiter auspackst, Ihr Grundstück betritts, sie am Fenster als zentrales Bildmotiv heraushebst oder vom Nachbarhaus aus oberen Stockwerken fotografierst, darfst Du; sie kann dann zwar ihre Meinung und evt. ihren Unwillen äußern, auch die Polizei rufen (allerdings nutzlos), aber eben kein Verbot aussprechen, Dich und Deine Kamera auch nicht beschlagnamen oder irgendwie anders gegen Dich tätlich werden, Dir auch nicht den Blick verstellen (Nötigung etc.).
Also von daher ist alles klar, auch die Gerichte sehen das nicht anderes (von einigen Rechtsanwälten mal abgesehen, die gerne damit Geld verdienen möchten).
Also immer Optimist bleiben und auch mal standhaft bleiben und seinen abgesicherten Standpunkt verteten (ich habe für diesen Zweck immer einen Ausdruck der Wikipedia-Seite zur Panoramafreiheit in meinem Rucksack, dann werden die "Anderen" meist schnell wieder ruhig).
In der Ruhe liegt die Kraft

viele Grüße
Michael Lindner