Sicherlich zählt zum einen das Hausrecht.
Bsp. Waldbühne Berlin, Fotografieren grundlegend VERBOTEN. Egal in welcher Form. (Ja natürlich, irgendwer kriegt die Cam immer mit rein)
In erster Linie jedoch entscheidet das die Agentur der jeweiligen Künstler. NIcht mal die selber, sondern deren offizielle Vertretung, die zb auch die Verträge mit den Locations abschliesst.
Vom Hausrecht werden die meisten Locations selten Gebrauch machen, denn die Leute wollen Bilder um sich zu erinnern. Kriegen sie die nicht, in keinster Form, gehen sie dort nicht mehr zum Konzert, sondern fahren woanders hin, das wird man sich dreimal überlegen, das Geschäft ist derzeit knallhart.
In den letzten Udo Konzerten war es dann so, dass zb. bei Maffay, später in der Show, die Knipser nochmal durften, ebenso im Finale.
Bei Maffay direkt ist das in den letzten Jahren immer so gewesen: 3 Songs am Anfang, und dann noch mal bei 7 Brücken und Eiszeit. Das war einfach immer so.
Je mehr die Künstlervertreter den Fotografen erlauben, desto besser fallen die Kritiken aus.
Wer natürlich ehrlich akrediert ist und wirklich Presse ist, wird vertraglich nur diese Rechte bekommen.
Um mehr Rechte zu haben, zb. die ganze Show im Graben zu verbringen, braucht man dann schon Vitamin B oder einfach den richtigen "Job".
Ich zb. darf natürlich nur da Bilder machen, wo Bertram dabei ist. Aber das darf ich (und meine Begleiter, psb zb) dann die ganze Zeit aus jeder Ecke.
Es kommt nämlich erschwerend hinzu, jedenfalls bei Lindenberg und Maffay habe ich das festgestellt, dass die ersten 3 Songs auch ein sehr beschissenes Licht herrscht, so dass man eigentlich nur mit einem Blitz gegensteuern könnte. Extreme Farben zb, die ganze Zeit Rot und Orange Lichter, wo man nicht mehr sondieren kann, ab wann das Bild überstrahlt ist, wenig Kontrast dadurch vorhanden ist, oder gar Stroboskob-Lampen aktiv sind als einzige Beleuchtung. Da rettet einen dann nur noch ein Maschinengewehr wie die 20D, um ein, zwei brauchbare zu bekommen, da die Serienfunktion schneller ist, als die Frequenz der Blitzlampen da oben.
Zum Kamera-Wegnehmen:
Ein Security darf nicht dein Eigentum einkassieren, wenn er dazu kein Recht hat. Zb. wenn die Anweisung, in welcher Form Bilder etc. verboten sind, nirgendwo ausreichend vorher und während der Veranstaltung erkennbar sind. Früher stand sowas auf den Tickets, seit man sich die schönen aufwändigen spart und alle nur noch CTS haben, steht das nicht drauf.
Zettel klebt keiner mehr, es gibt nur paar Locations, wo so Schilder IMMER hängen. Trotzdem liegt die Entscheidung letztlich bei den Künstlervertretern und nicht beim Locationbetreiber.
Er darf kein Eigentum wegnehmen, zerstören (Film rausreissen, Karte löschen) oder die Löschung der Karte verlangen. Auch die Karte und ein Film sind EIgentum, wenn er einfache Security ist, hat er dazu kein Recht, da muss er schon die Polizei rufen.
Wenn, dann kann er VOR der Show verlangen, die Kamera abzugeben, gegen Nummer etc. dass du sie hinterher unbeschädigt wieder bekommst. Versäumt er dieses oder es gibt keine genauen Anweisungen (ich hatte es schon, dass zwei Schleusen nebeneinander waren, an der einen alles mit reinkam, an der daneben alles im großen Container landete) - hat er einfach erstmal Pech.
Die Künstlervertreter können rechtlich vorgehen. Gibt es wie gesagt sichtbare Hinweise des Verbotes, können die was ausrichten. Gab es diese nicht, müssen die damit leben, dass man die Fotos hat, auch dass man sie nachher verkauft. Das Bildrecht liegt beim Fotografen und da es sich um eine öffentliche Geschichte handelt mit Personen des öffentlichen Lebens, wird es schwer werden, die Bilder hinterher einzukassieren.
Wenn es denn erst ein erkennbares Verbot gibt, wenn du bereits in der ersten Reihe stehst, kann die Security nachdrücklich verlangen, dass du es unterlässt und dich am Fotografieren hindern. Wegnehmen darf er nichts, dazu hat er als Security keine Befugnis.
Kelly Family Anekdote:
Das Geschäft mit Fotos boomte dort ungemein. Auch hier gilt natürlich das Recht der FOtografen, da sie Personen des öffentlichen Lebens abgelichtet haben, meistens waren dies auch Bilder, wo es keine Security gibt, unterwegs auf der Strasse, an der Tanke etcpp.
Nur offenbar kannte diese Rechte damals kein KElly Fan, denn die liessen sich tatsächlich von den Securitys einschüchtern und die Fotos wegnehmen, weil die Anweisung hatten, das zu unterbinden, den Verkauf, weil ja die Kellys nix dran verdient haben. So kann man sich Fans auch vergraulen.
Bsp. Waldbühne Berlin, Fotografieren grundlegend VERBOTEN. Egal in welcher Form. (Ja natürlich, irgendwer kriegt die Cam immer mit rein)
In erster Linie jedoch entscheidet das die Agentur der jeweiligen Künstler. NIcht mal die selber, sondern deren offizielle Vertretung, die zb auch die Verträge mit den Locations abschliesst.
Vom Hausrecht werden die meisten Locations selten Gebrauch machen, denn die Leute wollen Bilder um sich zu erinnern. Kriegen sie die nicht, in keinster Form, gehen sie dort nicht mehr zum Konzert, sondern fahren woanders hin, das wird man sich dreimal überlegen, das Geschäft ist derzeit knallhart.
In den letzten Udo Konzerten war es dann so, dass zb. bei Maffay, später in der Show, die Knipser nochmal durften, ebenso im Finale.
Bei Maffay direkt ist das in den letzten Jahren immer so gewesen: 3 Songs am Anfang, und dann noch mal bei 7 Brücken und Eiszeit. Das war einfach immer so.
Je mehr die Künstlervertreter den Fotografen erlauben, desto besser fallen die Kritiken aus.
Wer natürlich ehrlich akrediert ist und wirklich Presse ist, wird vertraglich nur diese Rechte bekommen.
Um mehr Rechte zu haben, zb. die ganze Show im Graben zu verbringen, braucht man dann schon Vitamin B oder einfach den richtigen "Job".
Ich zb. darf natürlich nur da Bilder machen, wo Bertram dabei ist. Aber das darf ich (und meine Begleiter, psb zb) dann die ganze Zeit aus jeder Ecke.
Es kommt nämlich erschwerend hinzu, jedenfalls bei Lindenberg und Maffay habe ich das festgestellt, dass die ersten 3 Songs auch ein sehr beschissenes Licht herrscht, so dass man eigentlich nur mit einem Blitz gegensteuern könnte. Extreme Farben zb, die ganze Zeit Rot und Orange Lichter, wo man nicht mehr sondieren kann, ab wann das Bild überstrahlt ist, wenig Kontrast dadurch vorhanden ist, oder gar Stroboskob-Lampen aktiv sind als einzige Beleuchtung. Da rettet einen dann nur noch ein Maschinengewehr wie die 20D, um ein, zwei brauchbare zu bekommen, da die Serienfunktion schneller ist, als die Frequenz der Blitzlampen da oben.
Zum Kamera-Wegnehmen:
Ein Security darf nicht dein Eigentum einkassieren, wenn er dazu kein Recht hat. Zb. wenn die Anweisung, in welcher Form Bilder etc. verboten sind, nirgendwo ausreichend vorher und während der Veranstaltung erkennbar sind. Früher stand sowas auf den Tickets, seit man sich die schönen aufwändigen spart und alle nur noch CTS haben, steht das nicht drauf.
Zettel klebt keiner mehr, es gibt nur paar Locations, wo so Schilder IMMER hängen. Trotzdem liegt die Entscheidung letztlich bei den Künstlervertretern und nicht beim Locationbetreiber.
Er darf kein Eigentum wegnehmen, zerstören (Film rausreissen, Karte löschen) oder die Löschung der Karte verlangen. Auch die Karte und ein Film sind EIgentum, wenn er einfache Security ist, hat er dazu kein Recht, da muss er schon die Polizei rufen.
Wenn, dann kann er VOR der Show verlangen, die Kamera abzugeben, gegen Nummer etc. dass du sie hinterher unbeschädigt wieder bekommst. Versäumt er dieses oder es gibt keine genauen Anweisungen (ich hatte es schon, dass zwei Schleusen nebeneinander waren, an der einen alles mit reinkam, an der daneben alles im großen Container landete) - hat er einfach erstmal Pech.
Die Künstlervertreter können rechtlich vorgehen. Gibt es wie gesagt sichtbare Hinweise des Verbotes, können die was ausrichten. Gab es diese nicht, müssen die damit leben, dass man die Fotos hat, auch dass man sie nachher verkauft. Das Bildrecht liegt beim Fotografen und da es sich um eine öffentliche Geschichte handelt mit Personen des öffentlichen Lebens, wird es schwer werden, die Bilder hinterher einzukassieren.
Wenn es denn erst ein erkennbares Verbot gibt, wenn du bereits in der ersten Reihe stehst, kann die Security nachdrücklich verlangen, dass du es unterlässt und dich am Fotografieren hindern. Wegnehmen darf er nichts, dazu hat er als Security keine Befugnis.
Kelly Family Anekdote:
Das Geschäft mit Fotos boomte dort ungemein. Auch hier gilt natürlich das Recht der FOtografen, da sie Personen des öffentlichen Lebens abgelichtet haben, meistens waren dies auch Bilder, wo es keine Security gibt, unterwegs auf der Strasse, an der Tanke etcpp.
Nur offenbar kannte diese Rechte damals kein KElly Fan, denn die liessen sich tatsächlich von den Securitys einschüchtern und die Fotos wegnehmen, weil die Anweisung hatten, das zu unterbinden, den Verkauf, weil ja die Kellys nix dran verdient haben. So kann man sich Fans auch vergraulen.