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Fotos bei Konzert erlaubt?? Dringend!

Sicherlich zählt zum einen das Hausrecht.
Bsp. Waldbühne Berlin, Fotografieren grundlegend VERBOTEN. Egal in welcher Form. (Ja natürlich, irgendwer kriegt die Cam immer mit rein)

In erster Linie jedoch entscheidet das die Agentur der jeweiligen Künstler. NIcht mal die selber, sondern deren offizielle Vertretung, die zb auch die Verträge mit den Locations abschliesst.

Vom Hausrecht werden die meisten Locations selten Gebrauch machen, denn die Leute wollen Bilder um sich zu erinnern. Kriegen sie die nicht, in keinster Form, gehen sie dort nicht mehr zum Konzert, sondern fahren woanders hin, das wird man sich dreimal überlegen, das Geschäft ist derzeit knallhart.

In den letzten Udo Konzerten war es dann so, dass zb. bei Maffay, später in der Show, die Knipser nochmal durften, ebenso im Finale.
Bei Maffay direkt ist das in den letzten Jahren immer so gewesen: 3 Songs am Anfang, und dann noch mal bei 7 Brücken und Eiszeit. Das war einfach immer so.
Je mehr die Künstlervertreter den Fotografen erlauben, desto besser fallen die Kritiken aus.

Wer natürlich ehrlich akrediert ist und wirklich Presse ist, wird vertraglich nur diese Rechte bekommen.
Um mehr Rechte zu haben, zb. die ganze Show im Graben zu verbringen, braucht man dann schon Vitamin B oder einfach den richtigen "Job".
Ich zb. darf natürlich nur da Bilder machen, wo Bertram dabei ist. Aber das darf ich (und meine Begleiter, psb zb) dann die ganze Zeit aus jeder Ecke.

Es kommt nämlich erschwerend hinzu, jedenfalls bei Lindenberg und Maffay habe ich das festgestellt, dass die ersten 3 Songs auch ein sehr beschissenes Licht herrscht, so dass man eigentlich nur mit einem Blitz gegensteuern könnte. Extreme Farben zb, die ganze Zeit Rot und Orange Lichter, wo man nicht mehr sondieren kann, ab wann das Bild überstrahlt ist, wenig Kontrast dadurch vorhanden ist, oder gar Stroboskob-Lampen aktiv sind als einzige Beleuchtung. Da rettet einen dann nur noch ein Maschinengewehr wie die 20D, um ein, zwei brauchbare zu bekommen, da die Serienfunktion schneller ist, als die Frequenz der Blitzlampen da oben.

Zum Kamera-Wegnehmen:
Ein Security darf nicht dein Eigentum einkassieren, wenn er dazu kein Recht hat. Zb. wenn die Anweisung, in welcher Form Bilder etc. verboten sind, nirgendwo ausreichend vorher und während der Veranstaltung erkennbar sind. Früher stand sowas auf den Tickets, seit man sich die schönen aufwändigen spart und alle nur noch CTS haben, steht das nicht drauf.
Zettel klebt keiner mehr, es gibt nur paar Locations, wo so Schilder IMMER hängen. Trotzdem liegt die Entscheidung letztlich bei den Künstlervertretern und nicht beim Locationbetreiber.
Er darf kein Eigentum wegnehmen, zerstören (Film rausreissen, Karte löschen) oder die Löschung der Karte verlangen. Auch die Karte und ein Film sind EIgentum, wenn er einfache Security ist, hat er dazu kein Recht, da muss er schon die Polizei rufen.
Wenn, dann kann er VOR der Show verlangen, die Kamera abzugeben, gegen Nummer etc. dass du sie hinterher unbeschädigt wieder bekommst. Versäumt er dieses oder es gibt keine genauen Anweisungen (ich hatte es schon, dass zwei Schleusen nebeneinander waren, an der einen alles mit reinkam, an der daneben alles im großen Container landete) - hat er einfach erstmal Pech.
Die Künstlervertreter können rechtlich vorgehen. Gibt es wie gesagt sichtbare Hinweise des Verbotes, können die was ausrichten. Gab es diese nicht, müssen die damit leben, dass man die Fotos hat, auch dass man sie nachher verkauft. Das Bildrecht liegt beim Fotografen und da es sich um eine öffentliche Geschichte handelt mit Personen des öffentlichen Lebens, wird es schwer werden, die Bilder hinterher einzukassieren.
Wenn es denn erst ein erkennbares Verbot gibt, wenn du bereits in der ersten Reihe stehst, kann die Security nachdrücklich verlangen, dass du es unterlässt und dich am Fotografieren hindern. Wegnehmen darf er nichts, dazu hat er als Security keine Befugnis.

Kelly Family Anekdote:
Das Geschäft mit Fotos boomte dort ungemein. Auch hier gilt natürlich das Recht der FOtografen, da sie Personen des öffentlichen Lebens abgelichtet haben, meistens waren dies auch Bilder, wo es keine Security gibt, unterwegs auf der Strasse, an der Tanke etcpp.
Nur offenbar kannte diese Rechte damals kein KElly Fan, denn die liessen sich tatsächlich von den Securitys einschüchtern und die Fotos wegnehmen, weil die Anweisung hatten, das zu unterbinden, den Verkauf, weil ja die Kellys nix dran verdient haben. So kann man sich Fans auch vergraulen.
 
So, meine Kamera durfte gestern mit rein. Allerdings hab ich festgestellt, daß ich zu klein und meine Brennweite zu kurz (50mm/1.8 II) war um aus dem Publikum richtig gute Bilder zu machen :(
Na ja, muss die Bilder noch in Ruhe sichten aber wenns nur 90% Ausschuß werden (ca. 80 Bilder gemacht) darf ich glaub froh sein.
 
KingSparko schrieb:
...
Wenn, dann kann er VOR der Show verlangen, die Kamera abzugeben, gegen Nummer etc. dass du sie hinterher unbeschädigt wieder bekommst. Versäumt er dieses oder es gibt keine genauen Anweisungen (ich hatte es schon, dass zwei Schleusen nebeneinander waren, an der einen alles mit reinkam, an der daneben alles im großen Container landete) - hat er einfach erstmal Pech.

Die rechtliche Seite Deiner Ausführungen kann ich nur bestätigen. Ferner kommt noch die Möglichkeit hinzu, das einem das Betreten der Location im Falle von Mitführen von Bildaufnahmegeräten untersagt werden kann (schönes Deutsch, wa? ;)) Das ist ähnlich bei z.B. Airlines, wenn man in ein Land fliegen will ohne ein gültiges Visa zu haben - die verweigern einfach die Mitnahme und man selbst hat den Zonk.
 
Zuletzt bearbeitet:
"... Das Bildrecht liegt beim Fotografen. ..."

Der Begriff "Bildrecht" ist aber kein rechtlich relevanter Begriff.
Relevant sind Begriffe wie "Persönlichkeitsrecht", das "Recht am eigenen Bild", das "Urheberrecht" (des Fotografen), das "Nutzungsrecht".
Und das sollte man nicht durcheinanderwerfen.

Das Urheberrecht ist in diesem Zusammenhang hier uninteressant.
Nicht verletzt werden darf das Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild (mit seinen Einschränkungenbei Promis etc.) der fotografierten Personen und das Nutzungsrecht an den Bildern.

Sog. "Personen der Zeitgeschichte" und sog. "Personen des öffentlichen Interesses" müssen mit der Veröffentlichung ihrer Abbildungen rechnen (im Rahmen bestimmter Grenzen - siehe "Caroline"), aber keinesfalls erlaubt wäre ohne deren ausdrückliche Zustimmung (die man in der Regel natürlich nicht bekommt) eine Veröffentlichung im irgendeinem werblichen Zusammenhang.
Das kann richtig Ärger geben und seeehr teuer werden. ;)

Andreas
 
KingSparko schrieb:
Gibt es wie gesagt sichtbare Hinweise des Verbotes, können die was ausrichten. Gab es diese nicht, müssen die damit leben, dass man die Fotos hat, auch dass man sie nachher verkauft. Das Bildrecht liegt beim Fotografen und da es sich um eine öffentliche Geschichte handelt mit Personen des öffentlichen Lebens, wird es schwer werden, die Bilder hinterher einzukassieren.
Hast Du vieleicht auch einen passenden Link dazu? Vor allem würde mich mal eine genauere Aufstellung interessieren, zu welchen Zwecken man die Aufnahmen nachher verkaufen oder allgemein öffentlich verwenden darf. Es gibt ja nicht nur das Bildrecht, sondern auch ein Recht am eigenen Bild, das auch für Personen mit öffentlichen Interesse gilt.

Ich kannte es bisher nur so, daß man, so keine explizite Verwertungsregeln unterschrieben sind, die Aufnahmen nur im Rahmen von Berichterstattungen verwenden (und verwerten) darf. Dazu mögen nun auch noch eine vielzahl von Homepages oder auch spätere Presseveröffentichungen, die nur im Zusammenhang mit dem Abgelichteten stehen, gehören.

Aber was ist z.B. mit dem reinen Verkauf der Bilder als solches (an Privat)? Ist sowas noch durch irgendein Gesetz gedeckt oder bewegt man sich dort schon am Rand der Illegalität? Ich weiß, daß es beim Kunstturnen dort schon massive Probleme mit ausländischen Sportlern und Verbänden gab.

Oder was ist mit der Verwendung der Bilder für eine Artverwandte Veranstaltung? Bei Musik vieleicht auf einem Plakat für eine CD-Börse, oder beim Sport auf einem Plakat für eine andere Veranstaltung der selbe Sportart.

Sicherlich ich eine "artfremde" Verwendung in der Werbung für andere Produkte/Dienstleistungen untersagt. Wo aber die Grenze zu ziehen ist konnte ich bisher noch nirgendwo ermitteln. http://www.fotorecht.de/ bringt mich dort auch nicht wirklich weiter.

Gruß Bernhard
 
Einen Link kann ich dir nicht bieten, denn das resultiert lediglich aus der 10jährigen Erfahrung, mich auf Konzerten rumzutreiben.

Da ich meine Bilder nicht verkaufe, sondern lediglich im privaten Rahmen verwende (ergo meine eigene Website, ausser Bertram, da werden sie auch für anderes verwendet), sowie den Musikern selber die Bilder gebe (wer sie will) und sie damit unentgeltlich machen können was sie wollen, kenne ich mich nicht weiter aus.
Grundlegend ist meine persönliche Einschätzung: Sofern ich nicht ausdrücklich Verträge etc abschliesse oder Bedingungen im Raum stehen, die ich akzeptiere, die mir das Fotografieren verbieten und ich ungehindert Bilder öffentlicher Personen machen kann, kann ich im privaten Rahmen machen was ich will damit. Ergo kann ich sie auch an privat verkaufen, solange ich damit nicht Millionen verdiene. zb. im Rahmen "och, dat gefällt vielleicht einem, stell ich mal bei ebay rein" - damit gebe ich ein Bild ab, zum Anguggen, aber keinerlei Veröffentlichungsrechte etc.
Gehe ich gezielt raus, um damit Geld zu verdienen, also biete sie Presseagenturen, Zeitungen, Fans etc öffentlich mit direktem Hinweis und Preis zum Kauf an, mache ich mich strafbar, denn dafür liegt keine Erlaubnis vor. Ich müsste mir hierfür die Erlaubnis jeder einzelnen abgelichteten Person besorgen, also Modelvertrag mit jedem Musiker oder einem Vertreter einer Band etc. abschliessen. (Publikum fällt in dem Moment als Menschenmenge raus)

Ich habe das Recht am gemachten Bild. Ich entscheide, was damit passiert und was nicht. Also auch, wer es kriegt und es verwenden darf, wo es veröffentlicht wird. Ich persönlich will dafür kein Geld, aber ich will gefragt werden und selber entscheiden, wem ich was erlaube und auch mitunter einfach ein sichtbares Copyright hinzugefügt haben, denn es ist meine "Arbeit", mein "Werk" und das sollte dann schon auf mich zurückzuführen sein und nicht auf denjenigen, der es dann evtl verwendet.

Kassiere ich dafür Geld, steht als erstes der moralische Punkt im Licht, dann der rechtliche. Da es sich hierbei meistens um sehr fragliche Sachverhalte dreht, ist es schwer, da Verfahren zu führen. Gibt es keine Verträge, stehen nur Aussagen im Raum, die nicht niedergeschrieben sind und sich mit jedem Rechtsstreittag verändern würden/können/werden. Hier zählt dann nur noch, wer den längeren Atem und teureren Anwalt hat.

Für Privatpersonen ist dieser gesamte Bereich sehr schwammig und man dreht den privaten gern einen Strick *seufz*

Ich denke, solange du unentgeltlich die Bilder für Sachen gibst und verwendest, die der betreffenden Person nicht schaden, sondern vielleicht noch einen Nutzen bringen, ergeht meistens Gnade vor Recht und es wird sich kaum einer darüber beschweren und es grossartig verbieten. Immerhin wäre dies eine kostenlose zusätzliche Werbung und darüber freut sich eigentlich jeder. Allerdings ist es selbstverständlich, vorher um Erlaubnis zu fragen. Das gibt schon einen weit positiveren Ausgangspunkt. Auch wenn es vielleicht nicht rechtlich ist, kann es ja immernoch sein, dass derjenige es einfach nicht möchte. Das muss man respektieren. Da der Bereich so schwammig und meistens fraglich ist, kann man sicherlich vieles per persönlichem Wort regeln. Dieses aber dann auch nicht mißachten.

Was mir einmal passiert ist: ich habe meine privaten Bilder logischerweise bei Bertram auf der Seite. Irgendwann finde ich ein Interview von Berte mit Steinberg.de und muss feststellen, dass die davon ausgehen, offizielle Seite, kann man sich bedienen und zwei meiner Bilder dort reingesetzt haben.
Das finde ich extrem mies. Denn nur weil die ein Interview mit ihm führen und er die Domain angibt, heisst das noch lange nicht, dass sie von ihm sämtliche Rechte bekommen haben. Denn die hat er ja gar nicht. Es wäre höflich gewesen zu fragen, nein gesagt hätte ich sicher nicht. Aber das find ich doch sehr frech. Man muss es wohl wirklich dick und fett dazu schreiben, dass die Bilder nicht ungefragt andersweitig verwendet werden dürfen.
Klar, freu ich mich, meine Bilder bei Steinberg zu sehen, geht mir ja runter wie Öl, dass die die verwenden wollen. Aber ne Frage wär nett gewesen. Man fühlt sich so übergangen.
 
Antworte mal so

KingSparko schrieb:

Vom Hausrecht werden die meisten Locations selten Gebrauch machen, denn die Leute wollen Bilder um sich zu erinnern. Kriegen sie die nicht, in keinster Form, gehen sie dort nicht mehr zum Konzert, sondern fahren woanders hin, das wird man sich dreimal überlegen, das Geschäft ist derzeit knallhart.


Vom Hausrecht wird bei jedem Konzert Gebrauch gemacht. In Saarbrücken z.B. wurde beim diesjährigen Halberg Open Air das gesamte Gelände umzäumt um vom Hausrecht gebrauch und unliebsame Gäste vom Gelände verweisen zu können.

Wenn, dann kann er VOR der Show verlangen, die Kamera abzugeben, gegen Nummer etc. dass du sie hinterher unbeschädigt wieder bekommst. Versäumt er dieses oder es gibt keine genauen Anweisungen (ich hatte es schon, dass zwei Schleusen nebeneinander waren, an der einen alles mit reinkam, an der daneben alles im großen Container landete) - hat er einfach erstmal Pech.

z.B. Grönemeyer Konzert SB: Security kassierte während des Konzertes analoge wie digitale SLR ein. Wiederworte zwecklos da man sonst das Stadion verlassen mußte.

Kelly Family Anekdote:
Das Geschäft mit Fotos boomte dort ungemein. Auch hier gilt natürlich das Recht der FOtografen, da sie Personen des öffentlichen Lebens abgelichtet haben, meistens waren dies auch Bilder, wo es keine Security gibt, unterwegs auf der Strasse, an der Tanke etcpp.
Nur offenbar kannte diese Rechte damals kein KElly Fan, denn die liessen sich tatsächlich von den Securitys einschüchtern und die Fotos wegnehmen, weil die Anweisung hatten, das zu unterbinden, den Verkauf, weil ja die Kellys nix dran verdient haben. So kann man sich Fans auch vergraulen.


Personen des öffentlichen Lebens auf öffentlichem Gelände ist ja auch was anderes...
Davon ab Recht haben und Recht bekommen ist mittlerweile sogar in Deutschland schwer. Ist halt bei jedem Konzert anders, kommt auf den Veranstalter sowie das Management der Gruppe an.
 
fotos von berühmten leuten gehören selbst auf öffentlichem boden auch nicht mehr automatisch dem fotografen. hat erst unlängst irgendeine höhere instanz entschieden. weiß nicht obs schon der bgh war. betraf aber eine in usa wohnende deutschstämmige schauspielerin glaube ich. ging doch überall durch die medien...

und in einer abgesperrten umgebung wo jemand anderes das hausrecht hat wird auch das recht an bild- und tonaufnahmen mit verkauft, und zwar an medienanstalten usw. meist steht auf den konzert-karten das die agb`s von der agentur gelten und die kannst dir dann dort aushändigen lassen!

da gehört kein amateur dazu der das dann viell sogar noch auf ne web-seite stellt. da kannst ganz schnell ganz arm werden!

wo man ohne reue bilder machen kann ist auf jeden fall bei helge-schneider-auftritten! :D
kann ich nur empfehlen!
 
Solange du den Personen keinen Schaden zufügst, ist das mit dem Verbot wie gesagt sehr schwammig. ZB in peinlichen Outfits, privaten, Problem bringenden Szenen etcpp.

Was die AGBs betrifft: Die MÜSSEN ohne Mühe einsehbar sein. Muss ich sie mir erst besorgen, kriege es nicht eindeutig vorher, gut erkennbar mitgeteilt, kann sich der Veranstalter nicht ausschliesslich darauf berufen. Wie gesagt, auf CTS steht heute nichts mehr drauf.
Gibt es nicht eindeutige Absprachen, ist es ebenfalls sehr schwer, etwas nachzuweisen. zb. jemand darf fotografieren und am Ende gibt es etwas, was irgendwer nicht auf einem Bild sehen wollte, ohne dass es vorher geklärt wurde oder gar schriftlich festgehalten oder in keinster Weise zur Sprache kam, was nicht erlaubt ist, ist Pumpe mit Rechten.
Was nicht verboten ist, ist nicht automatisch erlaubt, klar. Aber wenn es keinerlei Hinweise auf ein Verbot jeglicher Art gibt, unübersehbar und deutlich angebracht, ohne Mühen einsehbar und erkennbar ist - liegt kein eindeutiger Handlungshinweis vor. Und damit wird es schwer, etwas zu erwirken.
 
eher nicht, natürlich gibts schwammige einzelfälle, aber die agb's hängen da schon irgendwo und der rest ist dann wie wenn ich zu dir komme und dich im nachthemd in deiner wohnung ablichte. die rechte liegen zu 100 % beim veranstalter...
 
klixmi schrieb:
eher nicht, natürlich gibts schwammige einzelfälle, aber die agb's hängen da schon irgendwo

irgendwo ist nicht eindeutig genug.

Ich war die letzten 2 Jahre auf 40 Konzerten und ich habe NIE welche gesehen.
13 Tabaluga Shows hatte ich zwei Kameras im Rucksack: ne analoge Kompakte mit 118 zoom und 400er filmen und ne digi-schrottknipse, die beschissene Bilder macht. bei der 14. musste die digi draussen bleiben. tat mir aber nich weh. die andere macht eh bessere fotos.
Oftmals betrete ich als normaler Konzertbesucher die Hallen auch durch Hintereingänge, komme damit direkt in den Innenraum - nichts. es ist NICHTS zu finden. Und das war das Berliner Velodrom, die Frankfurter Festhalle, Arena Leipzig, Arena Nürnberg etcpp. Grade bei derart großen Arenen hatte ich auch angenommen, es gibt Hinweisschilder - aber es gab keine.
Und schliesslich bezahlen die Leute dafür. und wenn es nicht ausdrücklich ausgewiesen ist, erkaufen sie sich genauso ein Recht, mehr als nur zu guggen.
Erstmal zweitens, mit welcher Kamera.
Von 1000 Fans, die Fotos machen, selbst wenn sie eine DSLR hätten, haben 999 keinerlei bestreben, damit die dicke Kohle zu machen - aber genau das ist die einzige Sorge dieser Typen. Es könnte ein Euro gezahlt werden, den sie NICHT verdienen.
 
das mit dem irgendwo habe ich so gemeint das die beweißlage im gerichtsverfahren dann eher zu deinen lasten geht, die sagen dann die hingen da, und die sind ja schließlich professionelle...

ist doch klar das nix passiert so lange du die fotos nicht sonstwo ausstellst oder riesen-kasse machst, aber wenn doch?!
 
Hallo Daniela,

Gehe ich gezielt raus, um damit Geld zu verdienen, also biete sie Presseagenturen, Zeitungen, Fans etc öffentlich mit direktem Hinweis und Preis zum Kauf an, mache ich mich strafbar, denn dafür liegt keine Erlaubnis vor. Ich müsste mir hierfür die Erlaubnis jeder einzelnen abgelichteten Person besorgen, also Modelvertrag mit jedem Musiker oder einem Vertreter einer Band etc. abschliessen. (Publikum fällt in dem Moment als Menschenmenge raus)
Wenn Du mit offizieller Akkreditierung unterwegs bist (wie es mit Bildern als normaler Zuschauer aussieht weiß ich nicht), dann fällst Du wohl genauso unter die Press wie die "echten" Pressefotografen. Und damit darfst Du auch das Presserecht anwenden, wonach es erlaubt ist, Bilder von Personen im öffentlichen Interesse im Sinne einer Berichterstattung (über sie oder das öffentliche Ereignis) auch ohne explizite Zustimmung der abgebildeten zu "verwerten". Wie weit dieses Presserecht genau geht konnte mir leider bisher auch noch kein Profi sagen.

Ich habe das Recht am gemachten Bild. Ich entscheide, was damit passiert und was nicht. Also auch, wer es kriegt und es verwenden darf, wo es veröffentlicht wird.
Nicht so ganz bzw. nicht ausschließlich. Es gibt (ohne gesoderten Vertrag) gewisse rechtliche Gundlagen, was Du mit den Bildern machen darfst und was nicht. Sobald Du oder der dritte außerhalb der Pressrechtes damit Geld verdienen wird es schon sehr undurchsichtig. Das einzige, was meines Wissens nach eindeutig erlaubt ist (hab' jetzt aber auch keinen Link parat), ist die Berichterstattung über das Ereignis, bei dem die Bilder (legal) entstanden sind.

Ich persönlich will dafür kein Geld, aber ich will gefragt werden und selber entscheiden,
Ich will im Allgemeinen auch kein Geld dafür. Wenn aber eine Zeitung (egal ob Printmedium oder Internetauftritt) auf mich zukommt und ein Bild von mir verwenden möchte, dann erwarte ich schon, daß sie mich annähernd so behandeln wie die Profis. Ich sehe das dann nämlich auch aus deren Sicht. Wenn es einmal einreißt, daß auch Zeitschriften von privat Bilder kostenlos bekommen (nach der Methode: der Hobbyknipser soll doch froh sein, wenn sein Bild veröffentlicht wird), dann macht man damit sehr schnell ein paar mehr Leute arbeitslos, weil die freien Profis ihre Bilder auch nicht mehr verkaufen können.

Kassiere ich dafür Geld, steht als erstes der moralische Punkt im Licht, dann der rechtliche.
Das verstehe ich jetzt nicht. Wo ist bei Deinen Konzertfotos der moralische Punkt, wenn Du für die Veröffentlichung Geld nimmst? Mal abgesehen von Seiten der Band selber, da Du diese ja persönich gut kennst. Du hast eine Arbeit getan, mit der der Veröffentlicher Geld verdienen will. Also steht Dir dafür auch die passende Entlohnung zu.

Anders sieht es schon aus, wenn ein Angehöriger auf mich zukommt und für einen Artikel, den er der Zeitung anbieten will, ein Bild möchte.

Immerhin wäre dies eine kostenlose zusätzliche Werbung und darüber freut sich eigentlich jeder. Allerdings ist es selbstverständlich, vorher um Erlaubnis zu fragen.
Das klappt aber nur, wenn Du die Leute persönlich kennst oder zumindest weißt, wo Du Dich hinwenden musst. In meinem Fall (das oben erwähnte Plakat z.B., für das ich auch kein Geld wollte) hätte ich mich (vermutlich) an der Rumänischen und Spanischen Turnverband wenden müssen. In Deutschland ist sowas ja meist noch möglich, aber dort? Und dann noch innerhalb von ein paar Wochen eine Rückantwort zu erhalten ist fast unmöglich.

Irgendwann finde ich ein Interview von Berte mit Steinberg.de und muss feststellen, dass die davon ausgehen, offizielle Seite, kann man sich bedienen und zwei meiner Bilder dort reingesetzt haben.
Ich habe meine Bilder schon auf der Seite von elmundo (wohl eine der größten Spänischen Tageszeitungen) gefunden. Natürlich ohne vorherige Anfrage oder zumindest Nennung des Autors. Die haben sie dezent aus dem Original herausgeschnitten. Auf eMails haben sie natürlich erwartungsgemäß nicht reagiert. In Deutschland (faz oder Süddeutsche) wäre ich da glatt noch weiter gegangen (Einschreiben oder gar Rechtsanwalt), nach Spanien war mir das dann aber zu aufwändig und auch zu unsicher. Wer kennt schon das spanische Recht so genau.

Das finde ich extrem mies. Denn nur weil die ein Interview mit ihm führen und er die Domain angibt, heisst das noch lange nicht, dass sie von ihm sämtliche Rechte bekommen haben. Denn die hat er ja gar nicht.
Falls Berte nicht beiläufig gesagt hat: "nehmen Sie halt das Bild von meiner Seite", dann ist es nicht nur mies sondern ein klarer Rechtsverstoß. Nur daß Du Dir sicherlich noch zehnmal länger überlegst als ich, ob Du etwas dagegen unternimmst. Das Problem habe ich nicht, da ich die meisten aktiven nicht persönlich kenne.

Gruß Bernhard
 
Da MEIN eigenes persönliches Vorgehen, Stattfinden etc in völlig anderem Licht zu betrachten ist, kannst du sicherlich manche meiner Gedankengänge nicht 100% nachvollziehen. Näheres kann ich dazu auch nicht weiter hier deklarieren, wenn du mehr wissen willst, melde dich auf anderem Weg bei mir (Email, Messi....)
Dazu noch: Ich arbeite nicht für Udo & das Orchester sondern unterstütze nur Berte und meine Arbeit ist nur ein Hobby. Die Rechtslage wird das niemals klären können, was hier wirklich in welcher Form korrekt ist.

Da ich ja das Recht an dem Foto habe, entscheide ich ja eben, wer das Bild bekommt. Wenn ich das Bild dem gebe, der darauf abgebildet ist, und der damit Geld verdient, soller das machen, das passt so.
Wenn ich weiss, ich gebe es jetzt wem anders und morgen hat er nen Grossposterdruck davon bei ebay drin stehen, kriegt er es nicht. Denn dann verdient weder der abgebildete noch ich als Fotograf Geld oder Anerkennung damit und somit find ich das Sch... und darum entscheide ich, wer was kriegt.

Würde jetzt ne Zeitung kommen und die Fotos der Konzerte haben wollen - könnse wieder abtreten. Dafür mache ich diese Fotos nicht, also kriegt die auch keiner in der Form von mir.

Nach Erlaubnis fragen: Versuchen muss man es immer, auch wenn wie bei dir beschrieben der Erfolg fast null sein würde. Aber du kannst den Versuch nachweisen. Reagieren sie darauf nicht und verbieten es dir nicht, haben sie selber auch einen Fehler gemacht. Und per email kann man heute schon einiges abklären, um nicht wochenlang Briefe zu schreiben. Auch unterschriebene Faxe sind rechtsgültig.

Über die Steinberg Geschichte habe ich mit Bertram nie gesprochen. Aber ich glaube kaum, dass er so etwas beiläufig mitteilen würde, denn er weiss, dass das nicht so rechtens bzw einfach ist. Steinberg wird gefragt haben "darf man Daten der Seite verwenden?" und da denkt man nicht sofort an Bilder und Berte wird gesagt haben, jo kann man. (Biographisches, Zitate etc) - aber natürlich wird das ausgelegt, wie man es braucht - Bilder sind doch auch Daten.
Ich habe mich auch nicht an Steinberg gewandt. Muss ich dazu sagen. Das waren damals Bilder aus einer Konica Zup 118 und sie waren wahrlich kein Brüller. Man hat auch "nur" die Thumb-Vorschau benutzt. Wenn sie die halt nehmen wollten, mehr Professionalität hatte ich bei denen schon erwartet... Für andere Bilder aber hätten sie zahlen müssen, bei mir zwar nicht, aber Fragen gehören nicht zuletzt auch zum Anstand! Das empfinde ich schon im privaten Rahmen als ungeschriebenes Gesetz unter Webmastern. Ich flippe genauso innerlich aus, wenn ein Fan von meiner Fanseite früher einfach n Bild geklaut und auf seine Fanseite gestellt hat. Denn auch hier habe ich das Recht an dem gemachten Foto, denn das Fotografieren wurde mir im Konzert erlaubt! Viele glauben, offizielle Websites eines Künstlern bedeutet, man kann ungefragt das Material umsonst verwenden, so wie es beim Scannen eines gekauften CD Covers wäre, das ja in dem Rahmen frei herausgegeben wurde. Das kann ich 200x auf ne eigene Seite stellen, ohne wen fragen zu müssen. Aber mit Bildern auf einer offiziellen Seite ist das anders. Da muss man davon ausgehen, dass auch da ein Fotograf dahintersteht, der lediglich gegen Bezahlung Bilder gemacht hat und für den Rahmen dieser einen Seite die uneingeschränkten Nutzungsrechte herausgegeben hat. Aber nicht über diese hinaus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz kurz so nebenbei:

Gestern am Silvester liefen im 3Sat ein Livekonzert, unter anderem mit Phil Collins. Und wie ich so guckte machte die Kamera ab und zu einen Schwenk zu den Fans, und was sah ich da ?

Ein dickes Weisses Objektiv aus der Menge rausgucken :D , ausserdem waren VIELE, wirklich sehr viele Digicams zu sehen. Die Fans hielten diese über die Köpfe um etwas zu erwischen.

Der Phil nimmts nicht so genau ??

ne halbe Stunde später beim Peter Gabriel live hab ich keine Cams mehr erblickt, war aber auch in einem anderen Stadion, anderer Tag.

Gruss
Tom
 
Möchte nun auch einen kurzen Erfahrungsbericht schreiben:
Bis jetzt habe ich einige Konzerte fotografiert, Bei Elton John bin ich mit der 300D und dem EF 100-400 ins Stadion marschiert, hatte keinerlei Probleme damit. In der Wr. Stadthalle würde ich es allerdings nicht versuchen, die sind sehr streng und nehmen die Kamera auch ab. Selbst bei einem Weihnachtskonzert im Theater hatte ich keine Probleme.
Überrascht war ich allerdings vor Weihnachten, als ich bei der "Austro-Pop-Show" bei der Live-Show dabei war. Kamera hatte ich mit und man durfte auch fotografieren. Zu Hause hab ich mir die Eintrittskarte durchgelesen und da stand folgendes:
"Mit dem Kauf dieser Karte ist die Verpflichtung verbunden, nicht mit eigener Lichtquelle zu fotografieren und die Arbeit des Fernsehteams nicht zu behindern"

Also darf man fotografieren allerdings ohne Blitz, viele haben die Kamera nicht mitgehabt und wenn dann nur eine kleine Kompakte.
Von den rund 300 Fotos sind rund 90% sehr gut geworden.

Wenn man vom Publikum aus fotografiert, sollte es ein lichtstarkes (in einer Halle) Tele sein, damit hab ich die besten Erfahrungen gemacht.

wünsche euch ein schönes neues Jahr
lg
atera
 
Hallo zusammen,
ich habe bei einem CITY-Konzert hier in Potsdam Aufnahmen gemacht. Es war ein kostenloses Open Air Konzert. Der Grund und Boden war öffentlich zugänglich (also kein Park etc.)
Wie sieht es denn da mit den Persönlichkeitsrechten aus?
Oder auch im Wahlkampf: Fotos von Platzek und Wowereit bei der Rede, öffentlicher Grund öffentliche Veranstaltung.

Ich vermute, ich brauche die Einwilligung der Band oder der Politiker . . . oder kann ich mich auf Berichterstattung einer öffentlichen Veranstaltung berufen?

Gruß Bernd

PS: Habe die Platzek/Wowereit-Bilder an die SPD per E-Mail geschickt. Nicht einmal eine Antwort erhalten. :-(
 
Bernd der Segler schrieb:
Oder auch im Wahlkampf: Fotos von Platzek und Wowereit bei der Rede, öffentlicher Grund öffentliche Veranstaltung.

Ich vermute, ich brauche die Einwilligung der Band oder der Politiker . . . oder kann ich mich auf Berichterstattung einer öffentlichen Veranstaltung berufen?
Das hängt sicherlich von der Art der Verwertung ab. Ich würde mich auf die Berichterstattung berufen, so lange die Verwertung auch im Rahmen einer solchen Stattfindet. Das kann man ja recht weit fassen.

Bei allem weitergehenden, wenn das Bild also nicht zur Illustration der Veranstaltung oder eines Artikels über den Abgelichteten sondern in irgendeiner Form als Werbung für ein anderes Produkt/Veranstaltung verwendet wird, hätte ich meine Bedenken.

Schwierig wird es m.M. nach auch schon, wenn man die Bilder einfach als Fanbilder verkaufen will. Zu dem Thema habe ich bisher noch keine gesicherte Aussage gefunden.

Das ganze ist aber nur meine persönliche Einschätzung aus Artikeln im Internet und gespräche mit Pressefotografen und kein rechtlich fundiertes Wissen.

Gruß Bernhard

P.S. ist es eigentlich hier im Forum normal, daß die Moderatoren ganz offensichtlich uristisch falsche Aussagen unkommentiert stehen lassen und damit dem Unwissenden suggerieren, sie wären korrekt? (hat nichs mit Deinem Posting zu tun, Bernd)
 
Bernd der Segler schrieb:
Hallo zusammen,
ich habe bei einem CITY-Konzert hier in Potsdam Aufnahmen gemacht. Es war ein kostenloses Open Air Konzert. Der Grund und Boden war öffentlich zugänglich (also kein Park etc.)
Wie sieht es denn da mit den Persönlichkeitsrechten aus?
öffentlich zugänglich ist bei Bands trotzdem eine andere Sache - aber bei einem solchen Konzert gibt es (außer bei echten Superstars (also nicht Alexander :D)) keine Probleme. Freu mich auch schon auf das Festival hier in Essen (Essen Original im September 05), da sind sicher wieder einige Kracher auf der Bühne (last year, H-Blockz!)
Oder auch im Wahlkampf: Fotos von Platzek und Wowereit bei der Rede, öffentlicher Grund öffentliche Veranstaltung.
da sie Personen der Zeitgeschichte sind müssen die sich eine ganze Menge gefallen lassen
PS: Habe die Platzek/Wowereit-Bilder an die SPD per E-Mail geschickt. Nicht einmal eine Antwort erhalten. :-(
was erwartest du bei nicht verlangtem Bildmaterial - vielleicht/wahrscheinlich landet es sogar im SPAM-Filter...
 
Hallo zusammen,
danke erst mal für Eure Antworten. Ich werde wohl alle Bilder in meinem Archiv lassen. Ich habe keinen Bock auf Ärger . . .
Von der SPD hätte ich ein einfaches "nein danke" oder so erwartet, aber war wohl wegen Wahlkampf keine Zeit dafür.

Gruß Bernd
 
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