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Fotos bei Konzert erlaubt?? Dringend!

PhotoTom

Themenersteller
Hallo, ich gehe heute in ein Popkonzert (Faithless) u würde gerne dort foten. Weiss jmd obs da Probleme gibt dh die mir die Tasche am Eingang abnehmen? Über den Veranstalter war da keine Auskunft zu kriegen....

Danke für schnelle Antwort, Tom
 
Würd ich nicht riskieren meine teure Ausrüstung irgendeinem Sicherheitsdienst anzuvertrauen. Ich denke mal das du nicht reinkommen wirst damit. Und wenn du nicht weit genug vorne stehst wirds mit den Fotos eh ganz schlecht was.
 
Hi,

ohne Akreditierung von Seiten des Veranstalters kannst Du Dir das mal genüsslich knicken.

Und die Wahrscheinlichkeit, daß ein Privatmann bei einem solchen großen Konzert ne Akreditierung kriegt liegt bei unter 1%...;)

CHris
 
olih schrieb:
Würd ich nicht riskieren meine teure Ausrüstung irgendeinem Sicherheitsdienst anzuvertrauen. Ich denke mal das du nicht reinkommen wirst damit. Und wenn du nicht weit genug vorne stehst wirds mit den Fotos eh ganz schlecht was.

Sorry für die blöde Frage...bin nicht so oft in Popkonzerten, machen die da Leibesvisitation, hab nämlich alles in nem Rucksack drin...?
 
Hallo, bei größeren Konzerten hängt das im Allgemeinen vom Veranstalter ab. Manchmal auch vom Künstler selber oder seiner Agentur.

Bei fast allen großen Konzerten kommst Du als Otto-Normal-Hansel mit einer Spiegelreflex oder größeren anderen Kamera nicht rein. Kleinere Kameras werden öfters geduldet.
Den Rucksack werden sie am Eingang normalerweise sowieso durchsuchen also reinschmuggeln wird bei ner 10D eher schwierig.

Wenn Du damit rechnen kannst, relativ nahe am Eingang zu parken, kannst Du mal probieren, ob Du rein kommst. Wenn nicht -> Kamera in den Kofferraum und Konzert so geniessen.
 
Schreib mal den Veranstalter an, der auf der Karte angegeben ist. Hab ich auch für ein Konzert gemacht, das ich Anfang Dezember besuchen will. Bei mir wurde die Mail dann vom Veranstalter noch an die Agentur weitergegeben und die Rückantwort war, daß ich während der ersten drei Stücke fotografieren darf.

Die Mails drucke ich aus und nehme sie mit. Und wenns dann am Eingang mit den Türstehern Probleme gibt, reibe ich denen die unter die Nase :p :cool:

Also besser vorab alles klären. Das ist sicherer...

Gruß, Biggi
 
ich bin nicht so der Konzertgänger und gehe eigentlich nur wenn der Boss (=Bruce Springsteen) kommt. Letztes Jahr in München hab ich meine IXUS mit reingeschmuggelt und wurde selbst mit dem Teil von den Sicherheitskaspern angemacht. Die haben mir sogar gedroht, dass Ding zubeschlagnahmen bei der nächsten Aufnahme, was für Korrintenkacker :mad:
naja 75? für das Ticket ist wohl noch zu wenig :rolleyes:
 
stranger schrieb:
Hallo, bei größeren Konzerten hängt das im Allgemeinen vom Veranstalter ab. Manchmal auch vom Künstler selber oder seiner Agentur.

Bei fast allen großen Konzerten kommst Du als Otto-Normal-Hansel mit einer Spiegelreflex oder größeren anderen Kamera nicht rein. Kleinere Kameras werden öfters geduldet.
Den Rucksack werden sie am Eingang normalerweise sowieso durchsuchen also reinschmuggeln wird bei ner 10D eher schwierig.

Wenn Du damit rechnen kannst, relativ nahe am Eingang zu parken, kannst Du mal probieren, ob Du rein kommst. Wenn nicht -> Kamera in den Kofferraum und Konzert so geniessen.

Danke mal für Eure schnellen Antworten :)

Das Konzert ist vorbei, natürlich waren grosse Zettel am Eingang wg Fotoverbot, hab trotzdem meine S45 'reingeschleust'... :D

Letzte Frage für die Zukunft, man hätte klasse Bilder machen können, da man ganz nah rankam:

Was muss man tun um offiziell Fotos machen zu können? Auftrag von Zeitung o.ä. oder offiz. Pressefotograf?

Ich bin mir sicher dass hier im Forum viel Erfahrung dazu ist.

Danke, Tom
 
depp123 schrieb:
Danke mal für Eure schnellen Antworten :)

Das Konzert ist vorbei, natürlich waren grosse Zettel am Eingang wg Fotoverbot, hab trotzdem meine S45 'reingeschleust'... :D

Letzte Frage für die Zukunft, man hätte klasse Bilder machen können, da man ganz nah rankam:

Was muss man tun um offiziell Fotos machen zu können? Auftrag von Zeitung o.ä. oder offiz. Pressefotograf?

Ich bin mir sicher dass hier im Forum viel Erfahrung dazu ist.

Danke, Tom

Wie oben beschrieben, den Veranstalter ansprechen, ein Presseausweis kann da natürlich hilfreich sein...

CHris
 
Adler schrieb:
Die haben mir sogar gedroht, dass Ding zubeschlagnahmen bei der nächsten Aufnahme,


Das dürfen die AFAIK nicht und ist dann Diebstahl.
Wenn die Dich dabei noch anfassen geht das schon Richtung Raub u.U. mit Körperverletzung!

Beschlagnahmen dürfen Türsteher sicherlich nicht!
Die dürfen dich festhalten (wegen Fluchtgefahr), Polizei rufen und Dich dann Anzeigen, mehr nicht.
 
Das mit dem Veranstalter hilft aber auch nicht immer.
Ich hatte da mal ne telefonische zusage vom Veranstalter. Das war den Leuten am Eingang aber egal, die hatten andere Anweisungen.
Am besten ist es, wenn man im Auftrag einer Zeitung oder eines Musikmagazines rein kommt. Oder man freundet sich mit dem Hallenbesitzer oder dem Sicherheitsdienst an ;)

Alles leider nicht so einfach ...
 
devastators schrieb:
Das dürfen die AFAIK nicht und ist dann Diebstahl.
Wenn die Dich dabei noch anfassen geht das schon Richtung Raub u.U. mit Körperverletzung!

Naja... ;)

Diebstahl setzt eine "Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in rechtswidriger Zueignungsabsicht" voraus. Bedeutet, dass der Wille da sein muss, das "Diebesgut" auch behalten zu wollen.

Da darauf auch der Tatbestand des Raubes aufbaut (unter Androhung von oder mittels Gewaltausübung) kommt ein Raub auch nicht in Frage.

Schließlich würdest du das ja alles nach dem Konzert zurückbekommen.

Wenn die Schwarzen dich anpacken und zu grob werden, kann es natürlich auf Körperverletzung hinauslaufen, da hier das mildeste Mittel zur Durchsetzung des Hausrechts sicher nicht mehr ist, jemanden umzuhauen, es also dementsprechend unverhältnismäßig ist - und da hört der sogenannte Jedermannparagraph 127 des Trafgesetzbuches auf...

Worüber ich mir viel mehr sorgen machen würde, ist, dass man mit so einem Regelverstoß ein Hausverbot riskiert. Wenn die "Schergen" dich also mit der Kamera erwischen, können sie das Hausrecht durchsetzen, indem sie dich auffordern, den Saal zu verlassen. Weigerst du dich dann, begehst du einen "Hausfriedensbruch", und das ist eine Straftat. Und dann machst du eventuell Bekanntschaft mit Grün-Weiß... :cool:

Im übrigen ist abzuklären, ob Du nicht damit eine Rechtsverletzung nach dem Kunst- und Urheberrechtsgesetz begehst. Kann auch zivilrechtlich teuer werden...

Könnte also ein teurer Spaß werden, ob es das wert ist? :p
 
Es ist vor allem vom Veranstalter abhängig, ob fotografieren erlaubt ist. Selbst wenn, ist es immer noch eine andere Frage, ob man die Bilder veröffentlichen darf. Zwar handelt es sich beim Künstler um eine Person des öffentlichen Rechts, jedoch hat der Veranstalter bzw. der Eigentümer der Lokalität ein Hausrecht. Wenn geduldet wird, daß Fotografiert wird, heißt das noch lange nicht, daß er auch Veröffentlichungen erlaubt.
 
Jens69 schrieb:
Zwar handelt es sich beim Künstler um eine Person des öffentlichen Rechts,

Ooops :confused: :D :cool:

Meintest von "des öffentlichen Interesses", Personen des "öffentlichen Rechts" (Gebietskörperschaften) sind dann doch ein "anderes Kaliber", und haben - meistens - mit Künstlern nicht viel gemeinsam :)

LG

Bernhard
 
Zuletzt bearbeitet:
da der Veranstalter sich auf das Hausrecht berufen kann, wird er Dich einfach vor die Wahl stellen, entweder die Kamera abzugeben, oder Dir den Zutritt zu verweigern. Das darfst Du Dir dann aussuchen. ;)
"Beschlagnahmen" wird kein ordentlicher Sicherheitsdienst.
 
Bin mal gespannt, heut Abend steht wieder ein Konzert an, bei dem ich mit SLR rein will. Vom Geschäftsleiter des Clubs hab ich nur die schwammige Aussage 'ich solls halt mal probieren' per Mail bekommen :)
 
Bei uns in Dessau gabs da neulich eine (für Aussenstehende) recht lustig klingende Anekdote:
Ein jugendliches Raptalent :rolleyes: , welches sich in der Öffentlichkeit nur mit einer Gesichtsmaske zeigt(böse Zungen behaupten, er sei gnadenlos hässlich...) gab ein Ständchen anlässlich der Neueröffnung eines Rapperschuppens. Als er seine Nummer (irgendwas von einem "Block") abgesungen hatte, gelang es einem jugenlichen Fan irgendwie, ein Foto von ihm ohne seine Maske zu schiessen. Die Security nahm ihm seine Digicam sofort gnadenlos ab. Da hatten sie allerdings die Rechnung ohne den Vater des Fotografen gemacht, dieser verlangte vehement die Herausgabe des Apperates. Er bekam mitfühlende Unterstützung von vielen anderen Besuchern, und nach einigen Wortgefechten gelang es dann schliesslich, die Neueröffnung völlig klischeegerecht mit einer zünftigen Massenschlägerei mit allem drum und dran zu eröffnen :D :D :D
 
Ist das bei Open-Air Konzerten genauso mit dem Hausrecht?

:mad: Aber dieses Recht(Hausrecht), dass fotografieren verbietet, aber Anschauen erlaubt, empfinde ich als ungerecht.
Eine Tonbandaufnahme wäre da schon was Anderes.
Ein Foto ist doch fast dasselbe, wie sich alles selbst anzusehen.
:rolleyes:
 
Ist bei Open Air genau das gleiche. Auch für die akreditierten Fotografen gilt drei Songs no Flash. Danach raus aus dem Pressegraben und Kamera einpacken. Sonst fliegst Du aus der Halle.

@Skyfox: Du glaubst doch nicht wirklich das der Typ die Kamera mit Speicherkarte wieder bekommen hat...

Zähle mal die Security im Pressegraben, für jeden Fotografen einer...
 
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