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Fotos an Dritte

Irgendwie erzeugt das in mir ein ungutes gefühl, wenn man nicht mal ein Bild von seinem Pferd weitergeben darf, wenn es ein anderer privat (wenn du kein angemeldetes Gewerbe hast..) Bilder gemacht hat. Muss man für alles Verträge abschließen, nur um nicht potenziell ein Vergehen zu begehen?
 
Irgendwie erzeugt das in mir ein ungutes gefühl, wenn man nicht mal ein Bild von seinem Pferd weitergeben darf, wenn es ein anderer privat (wenn du kein angemeldetes Gewerbe hast..) Bilder gemacht hat. Muss man für alles Verträge abschließen, nur um nicht potenziell ein Vergehen zu begehen?

Mein Fotogeschäft ist als Gewerbe angemeldet.

Derjenige der die Fotos geschenkt bekommen hat wäre aber ansonsten vielleicht ein Kunde von mir geworden. Ich nehme für meine Fotos extra wenig Geld damit auch die Reiter mit wenig Geld schöne Fotos von ihrem Pferd leisten können. Wenn ich so entgegenkommend bin kann ich auch Fairneß von ihnen erwarten oder nicht?
 
Ich fotografiere auch regelmäßig Pferde im Auftrag von Privatpersonen, Gestüten etc. (allerdings nur gegen Unkostenbeteiligung, verlange dafür ganz bewußt kein Geld) und mir ist's ehrlich gesagt sowas von egal, wenn die jeweiligen Pferdebesitzer die Fotos an Oma & Opa, Schwester oder die RB weitergeben, sofern einige "Spielregeln" eingehalten werden (zB., das mein copyright bei jeder Veröffentlichung im Internet, in Broschüren/Zeitschriften o.ä. angegeben wird und das Publikationen kurz mit mir abgesprochen werden...).

Man kann sich das Leben auch unnötig schwer machen mit der ewigen Paragraphenreiterei, echt ;)

Gruß,
gaedingar ;)

Du hast sicherlich einen Job und ein geregltes Einkommen dann kannst du dir es auch leisten so großzügig zu sein. Ich nicht, weil ich sonst bald unter der Brücke schlafe. :mad:
 
Schuengal, dann bleibt dir wohl nichts anderes übrig, als einen detaillierten Vertrag aufzusetzen, indem zu penibel alle Forderungen festhältst, die du an die Pferdebesitzer stellst.
Den gehst du dann am besten vor jedem shooting in aller Ruhe mit Deinen Kunden durch und lässt dir die ganze Geschichte brav mit Unterschrift absegnen.

Allerdings lebt das "Geschäft" mit den Fotos in erster Linie von der Verbreitung der Aufnahmen sowie von Mundpropaganda - und ich kann mir vorstellen, dass viele Pferdebesitzer auf alternative Angebote ausweichen - wenn sie derart strenge "Auflagen" bekommen, was die Verwendung der von Dir erstellten Fotos anbelangt.
Ich finde, man muss auch immer ein bisschen berücksichtigen, in welcher "Liga" man spielt... eine Frau Boiselle oder ein Herr Schupp können sich vielleicht leisten, Ihren Kunden Bedingungen dieser Art zu stellen, aber ob das bei Hobbyfotografen so gut ankommt, wage ich eher zu bezweifeln...

Freu' dich doch einfach, dass deine Fotos im Umfeld des Pferdehalters so gut ankommen und gut ist. DANN kannst du dir sicher sein, dass auch weitere Kunden auf dich zukommen - und deine Leistungen in Anspruch nehmen werden. Wenn die Rechte am Bild des eigenen Zossens jedoch sprichwörtlich gegen null gehen, wird dir bald kaum mehr jemand sein Pferd zur verfügung stellen.

Meine Meinung ;)
 
Sorry, aber wenn Du das Geld brauchst und davon leben musst und ein angemeldetes Gewerbe hast solltest Du Dich vielleicht doch mal ein bischen mit Vertragsrecht und dem Geschäftsgebahren beschäftigen, sonst hast Du unter Umständen schneller eine teure Abmahnung eines Konkurrenten am Hals als Dir lieb ist. Und dann geht es nicht mehr um entgangene 10 Euro oder so, sondern dann darfst Du richtig Geld bezahlen ohne eine Gegenleistung dafür zu bekommen.

Und mit beschäftigen meine ich jetzt nicht jedes mal bei einem Problemchen in einem Internetforum zu fragen, sondern entsprechend mal zu einem Steuerberater oder IHK oder sonstwohin (keine Ahnung wer sich um Selbständige kümmert und da Wissen hat, aber das kannst Du sicher rausfinden) gehen und Dich beraten lassen.

Es ist eine Sache zu Fotografieren und ab und an Bilder an mehr oder weniger gut Bekannte weiterzugeben und ggf. dafür ein paar Euro zu nehmen (die man aber dann auch sauber in der Steuererklärung angeben muss) oder zu sagen ich brauche das Geld und ein Gewerbe zu betreiben, denn da steckt ja Gewinnerzielungsabsicht dahinter. Und da lauern mehr Fallstricke als Du Dir vielleicht vorstellen magst. (Muss man nicht auf der Homepage die Ust-Nr angeben?) Man lernt sicher aus seinen Fehlern, was ich sagen will ist, dass man auch aus den Fehlern anderer lernen sollte um sie nicht selbst zu machen. Und da hilft Dir eine profesionelle Beratung sicher mehr als irgendwelche vagen Aussagen in einem Forum. Soll jetzt aber nicht heissen, dass hier nur quatsch geschrieben wird, im Gegenteil, es kommen viele gute Tipps, die man sicher auch mitnehmen kann und sollte.

Das hat aber alles nichts damit zu tun, dass man auch als Gewerbetreibender Fotos verschenken kann, man kann das dann vermutlich sogar als Werbung absetzen. ;)

Gruß,
Günter
 
Mein Fotogeschäft ist als Gewerbe angemeldet.

Derjenige der die Fotos geschenkt bekommen hat wäre aber ansonsten vielleicht ein Kunde von mir geworden. Ich nehme für meine Fotos extra wenig Geld damit auch die Reiter mit wenig Geld schöne Fotos von ihrem Pferd leisten können. Wenn ich so entgegenkommend bin kann ich auch Fairneß von ihnen erwarten oder nicht?

Seh es als kostenlose Werbung an!
Im übrigen denke ich, dass eine nicht gewerbliche, also rein private Nutzung der Bilder ja wohl erlaubt sein wird. Oder ist es auch verboten, wenn ich ein Bild von z.b. fotocommunity als Desktophintergrund verwende?
 
Wenn ich so entgegenkommend bin kann ich auch Fairneß von ihnen erwarten oder nicht?

Da begehst Du einen häufig gemachten Fehler. Wer tendenziell unfair ist wird Dir gegenüber nicht auf einmal fair sein. Und wer Gedankenlos bzw. Naiv ist, der wird sich nicht auf einmal wenn es um Deine Interessen geht mehr Gedanken als üblich machen.

Man muss schon klar sagen was man will und was nicht. Etwas fast zu verschenken in der Hoffnung später ein Geschäft zu machen ist eine Strategie der Schwäche und funktioniert nur äußerst selten! Das ganze als Werbung zu betrachten würde auch nur zeigen, dass man von Werbung nichts versteht. Lieber angemessene Preise nehmen, klare Geschäfte abwickeln und einen Teil des verdienten Geldes in eine wirklich effektive Werbung investieren.

Gruß

Andreas
 
Also, rein rechtlich betrachtet, wenn man es mal wirklich "hardcore" betrachtet, ist das eine unerlaubte Vervielältigung.

Du hast ihr zwar die Bilder auf CD überlassen, aber im Grunde ohne irgend eine Nutzungsvereinbarung, also auch keine Berechtigung zur Vervielfältigung erteilt.

Es gibt auch keine "erlaubte, private Weitergabe". Für dein *eigenen* Gebrauch darf man unter Umständen (!) bestimmte Medien kopieren, aber nicht wenn sie (die Inhalte) einem nicht gehören, Beispielsweise wenn man das Medium nur geliehen hat.

Soweit "juristisch". Bei Audio-Kopien auf Kassette oder VHS ist die Sachlage aufgrund der Lizenzzahlungen beim Leermedium etwas anders.

Andererseits besteht halt die Grundlage, wo kein Kläger, da kein Richter, und wo kein Richter, da kein Prozess. Solche "privaten" Kopien verfolgt kaum jemand, es lohnt sich einfach nicht. Es wäre auch kein immenses Honorar zu erwarten.

Da es keinerlei vertragliches Dokument geben dürfte, kann man auch nur den mündlichen Vertrag heranziehen. Sie hat eine CD, also offenbar Bilder von dir freiwillig zur Nutzung überlassen bekommen. Ihre Aussage, dies sei zum privaten Gebrauch bestimmt gewesen, ist vollkommen glaubhaft und hätte Bestand.

Anders wäre es, wenn die Fotos jetzt für teures Geld in einem Werbeblatt der Reitbeteiligung (mit nennenswerter Auflage, also >50 Stück oder so) oder gar in einer Zeitschrift auftauchen würden. Oder auf einer Webseite.

Hier würde die Reiterin wohl keinesfalls damit durchkommen zu behaupten, dass du ihr sämtliche Veröffentlichungs- und Vervielfältigungsrechte übergeben hast.

Die Bilder auf einem PC als Bildschirmschoner entsprechen ja keiner nennenswerten Veröffentlichung. Es ist eine Veröffentlichung, genauso wie ein Dia-Abend mit Onkel und Tante schon eine Veröffentlichung ist - aber faktisch kaum verfolgbar.

Es bleibt die schon im Thread niedergeschrieben Erkenntnis: "drangsaliere" deine Kunden mit einem entsprechenden Vertrag, damit sie (und du) klar wissen, woran sie sind - und woran du bist.

In so einem Fall würde ich allerdings auch sagen, "Hey, schön das Ihnen die Bilder gefallen. Falls Sie mal weitere brauchen, hier ist meine Karte." Das Kind liegt im Brunnen... :)

Die Alternative wäre zu sagen, "bitte entfernen Sie die Bilder und sehen Sie sie nie wieder an, oder geben Sie mir XX€" - vermutlich mit dem Erfolg, weder von Reiterin noch PC-Besitzer jemals wieder etwas zu hören *g*
 
In so einem Fall würde ich allerdings auch sagen, "Hey, schön das Ihnen die Bilder gefallen. Falls Sie mal weitere brauchen, hier ist meine Karte." Das Kind liegt im Brunnen... :)

Das habe ich auch getan. :D

Die Alternative wäre zu sagen, "bitte entfernen Sie die Bilder und sehen Sie sie nie wieder an, oder geben Sie mir XX€" - vermutlich mit dem Erfolg, weder von Reiterin noch PC-Besitzer jemals wieder etwas zu hören *g*

Das würde ich nicht tun. Ich habe aus meinem Fehler gelernt, werde nur noch mit Verträgen arbeiten und die Foto CD`s teurer machen damit ein weitergeben meiner Fotos nicht so schmerzt.

@an alle
Ich danke euch für die vielen Beiträge.
 
Man kann Bilder per Creative Commons Liscence explizit zur Weitergabe freigeben - ich vermute, im Umkehrschluss heißt das, dass alle Bilder, die nicht explizit freigegeben sind, auch nicht weitergegeben werden dürfen. Also dass Du Dich zurecht dadrüber aufregst. (Damit dürfte auch schakofruchts Frage beantwortet sein, nämlich dass das Benutzten von fotocommunity-Bildern prinzipiell erst mal verboten ist, sofern es nicht explizit erlaubt ist.)

Ich kann voll verstehen, dass Du angepisst bist, dass mit Deinen Bildern etwas gemacht wirst, womit Du nicht gerechnet hast. Hatte mal per MSN auf meine deviantART Galerie hingewiesen, mit dem Ergebnis, dass ich mein Bild zwei Minuten später als Avatar meines Chatpartners sah - das hat mich echt fuchtig gemacht, dass er mein Bild ungefragt benutzt hat! (Wenn er gefragt hätte, hätte ich mit Freude die Benutzung erlaubt!)

Andererseits denke ich, dass bei der privaten Weitergaben an Freunde der Nutzen in Form von kostenloser Werbung höher liegt als etwaiger Schaden. Insofern musstest Du nicht mal Lehrgeld dafür zahlen, dass Du jetzt Dein Geschäftsgebahren zu geändert hast ;)
Könnte vielleicht auch sinnig sein, wenn Du auf so eine Foto-CD noch einen copyright.txt mit draufbrennst, in dem Du explizit dadrauf hinweist, was mit Deinen Fotos gemacht werden darf und was nicht.
 
Andererseits denke ich, dass bei der privaten Weitergaben an Freunde der Nutzen in Form von kostenloser Werbung höher liegt als etwaiger Schaden.

Ich sehe es nicht als kostenlose Werbung an, weil diejenige die die Bilder geschenkt bekommen hat sicherlich sonst die Bilder bei mir gekauft hätte. Ich hatte schon einmal den Fall, dass in einem Reiterladen auf einem Bildschirm meine Fotos wieder erkannte und sie daraufhin ansprach. Sie meinte "wieso kann man sich die Bilder bei dir nicht kostenlos runterladen?" Ich habe ihr erklärt das ich vom Verkauf lebe. Sie meinte sie würde jetzt fleißig Werbung für mich machen, aber nach einem Jahr hat es mir immer noch keinen Kunden gebracht. Das dazu kostenlose Werbung. Ich bekomme meine Kunden in dem ich Reiter direkt anspreche oder auf Turnieren fotografiere.

Könnte vielleicht auch sinnig sein, wenn Du auf so eine Foto-CD noch einen copyright.txt mit draufbrennst, in dem Du explizit dadrauf hinweist, was mit Deinen Fotos gemacht werden darf und was nicht.

Das möchte ich gerne machen, aber das muss auch wieder vom Anwalt geprüft werden sonst kann man mir daraus auch wieder einen Strick drehen. Aber einen Anwalt kann ich mir nicht leisten. :mad:
 
Könnte vielleicht auch sinnig sein, wenn Du auf so eine Foto-CD noch einen copyright.txt mit draufbrennst, in dem Du explizit dadrauf hinweist, was mit Deinen Fotos gemacht werden darf und was nicht.
Das möchte ich gerne machen, aber das muss auch wieder vom Anwalt geprüft werden sonst kann man mir daraus auch wieder einen Strick drehen. Aber einen Anwalt kann ich mir nicht leisten. :mad:

Ob man DIr gleich einen Strick drausdrehen kann glaube ich nicht. Wenn Du in halbwegs vernünftigem deutsch hinschreibst was Du meinst ist das schonmal eine Willensbekundung und der andere muss erstmal nachweisen, dass das falsch ist, weil anders abgesprochen oder was auch immer. Auch ein mündlicher Vertrag zählt als Vertrag, das problem ist halt immer die Beweisbarkeit. Wenn man mit dem Geschäftspartner ausmacht dass man das Besprochene mit auf die CD packt muss er erstmal wiedersprechen, wenn er es anders sieht, sonst wird das zum Bestandteil des Vertrages und gut. Wenn das was drinsteht halbwegs vernünftig klingt muss der andere erstmal einen Richter finden, der das anders sieht. Und zum Glück kann man sich in DL den Richter nicht aussuchen. ;)

Ist zwar nur meine unmassgebliche Meinung, aber ich denke es auf die CD mit draufzubrennen ist allemal besser als es nicht zu tun.

Nur, wie schon gesagt, Du musst halt aufpassen, dass Du durch zuviele EInschränkungen nicht die Kunden verschreckst.

Gruß,
Günter
 
Es gibt ja genug Standard-Verträge. Das muss auch kein übles Juristendeutsch sein und auch nicht notariell geprüft. Google mal ;)

Folgende Fakten sind wichtig:

1. ALLE Verwertungs- und Nutzungsrechte eines Bildes von dir liegen (wenn keine Models oder andere Menschen beteiligt waren, da hängt es dann wieder von den Verträgen mit denen ab) IMMER bei DIR, solange du sie nicht ABGIBST.

2. Wenn jemand Fotos bekommt, so musst ihr vereinbaren:
- wofür (also für welche Nutzung)
- darf er sie weiterhin auch anders nutzen (Vervielfältigung, Veröffentlichungsrecht, etc.)

Das kann ein ganz einfacher Satz werden:

"Die Bilder werden zur privaten Nutzung übergeben; eine Vervielfältigung oder Weitergabe an andere Personen ist untersagt".

Der letzte Satz ist schon rechtlich "unnütz", ich würde es aber dazu schreiben, damit auch der Laie versteht, worum es geht.

Na, und dann is' gut. Bei solchen Kleinigkeiten könnte ein fremder Anwalt natürlich massenhaft Lücken aus Musterprozessen ausgraben, aber jeder dt. Richter wird - sofern er üblich schlecht geschlafen hat - auf so etwas mit einer launischen Abweisung reagieren. Schliesslich hast du einen ganz normalen Vertrag mit einfach zu durchschauendem Inhalt aufgesetzt.

Viele Richter reagieren auf so etwas viel logischer, als uns Liebling Kreuzberg, Richter-Shows bei den Privaten, oder Matlock suggerieren wollen. Ich hab's schon (in einer Mietsache allerdings) selber erlebt.
 
...

Das möchte ich gerne machen, aber das muss auch wieder vom Anwalt geprüft werden sonst kann man mir daraus auch wieder einen Strick drehen. Aber einen Anwalt kann ich mir nicht leisten. :mad:

Hier liegt m.E. ein wenig der Hund begraben. Gerade dann wenn Du sagst Dir keinen Anwalt leisten zu können, ist es aus meiner Sicht notwendig einen heranzuziehen. Jemand der genug Geld mit einem Zweitjob verdient hat vielleicht eher die Möglichkeit 'auf Risiko' zu spielen. In Deinem Falle würde ich doch dringend davon abraten.

Du merkst ja selbst, dass Du in rechtlichen Belangen was Dein Geschäft betrifft teilweise recht unsicher unterwegs bist. Das führt zum einen dazu, dass Du nicht genau weißt was Du wie mit Deinen Bildern (und ihrer Verwendung) machen kannst, andererseits bist Du Dir scheinbar über Deine rechtlichen Möglichkeiten bei Zuwiderhandlungen unschlüssig.

Bedenken solltest Du auch, dass Du das ganz gewerblich betreibst. In solchen Fällen stellen die meisten Leute, und auch das Gesetz, erheblich höhere Anforderungen an Dich und Deine Rechtskenntnisse. Auf die leichte Schulter sollte man so etwas nicht nehmen, weil der Schuss dann schnell nach hinten losgehen kann. Dieser Thread zeigt ja recht schön, dass rechtliche Auskünfte in Foren doch in den allermeisten Fällen mit Vorsicht zu genießen sind.

Und generell noch eine Anmerkung von mir zu dem angesprochenen Problem (ungefragte Weitergabe von Fotos an Freunde usw.). Mitunter habe ich den Eindruck, dass die meisten Fotografen von heute das gleiche Problem wie die Musikindustrie haben. Denn die einen wie die anderen versuchen immer noch ihr klassisches Geschäftsmodell, auf eine neue Umgangsform seitens der Kunden mit den Medien zu übertragen. Aus meiner Sicht schon im Ansatz zum Scheitern verurteilt.

Die Digitalisierung der Produkte führt automatisch zu einer veränderten Nutzung seitens der Käufer. Wo es früher LP's gab gibt es heute Dateien und das Internet über das diese zügig bereitgestellt werden können. Ebenso ist es mit Fotos. Früher wurden fast nur Abzüge erstellt und der Aufwand war dann meist zu gross um einfach mals so eine Kopie weiterzugeben. Heute ist das bei digitalen Fotos kein Problem. eMail aufgemacht und schon hat ein Bekannter das Bild am Rechner. Nun darüber zu lamentieren ob das ein Rechtsverstoß ist oder nicht ist vollkommen irrelevant. Du wirst so etwas nicht verhindern können.

Und um ein wenig praktisch zu werden:

Wenn Du z.B. die Bilder nur zur 'Ansicht' weitergeben willst, dann gib nicht hochaufgelöste jpg's raus. Ich erstelle zum Beispiel in diesen Fällen immer eine pdf-Diashow mit max. Größe der Bilder von 800 Pixel und 72 dpi sowie kleinem Wasserzeichen im Bild. Und die lezte Seite trägt dann immer eine 'Anzeige' von mir, also Kontaktdaten, Bezugsmöglichkeiten, Copyright-Hinweis usw.

Und bei diesen Diashows ist es mir auch ganz recht wenn die Leute das weitergeben. Denn im Grunde genommen ist es nichts anderes als Werbung :)

Oder Du könntest Deinen Kunden z.B. auch einen eigenen Bildschirmschoner generieren. Auch hier natürlich wieder mit dezent angebrachten Hinweisen. Ich behaupte mal, dass der 'normale' User die Bilder aus den entsprechenden Dateien nicht extrahieren kann, und wenn, dann liegen Sie auch nur in beschänkt nutzbaren Formen vor. Ein paar gute pics und so ein Bildschirmschoner/Diashow hat sicherlich einen gewissen Werbeeffekt.

Generell gilt, fast alle Nachteile digitaler Medien lassen sich auch zu Deinem Vorteil nutzen. Man darf eben nur nicht den Fehler machen althergebrachte bekannte Arbeitsweisen in eine neue Zeit retten zu wollen ;)
 
Ich habe zu dem Thema nun folgendes im Urheberrechtsgesetz gefunden.

§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

(1) 1Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. 2Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

Demnach, wenn ich das richtig verstehe, ist es erlaubt Fotos zu privaten Zwecken zu kopieren und weiterzugeben.

Oder wie würdet ihr diesen Text verstehen?
 
Ich habe zu dem Thema nun folgendes im Urheberrechtsgesetz gefunden.

§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

(1) 1Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. 2Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

Demnach, wenn ich das richtig verstehe, ist es erlaubt Fotos zu privaten Zwecken zu kopieren und weiterzugeben.

Oder wie würdet ihr diesen Text verstehen?

Grundsätzlich sagt die obige Regelung das aus, dass Du private Kopien erstellen darfst.

Aber in Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, was auch bedeutet, dass Du den Inhalt von Verträgen frei aushandeln kannst so lange nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen. Wenn Du also in einer Nutzungsrechtsübertragung die private Vervielfältigung untersagst greift obige Regelung nicht mehr.

Aber wie schon gesagt wurde, ist das eher theoretischer Natur, weil Du die Erstellung privater Kopien kaum verhindern kannst.
 
Aber in Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, was auch bedeutet, dass Du den Inhalt von Verträgen frei aushandeln kannst so lange nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen. Wenn Du also in einer Nutzungsrechtsübertragung die private Vervielfältigung untersagst greift obige Regelung nicht mehr.
Das ist ein interessanter (und soweit ich weiß auch richtiger) Ansatz. Aber die Realität sieht etwas anders aus. Denn trotz der Vertragsfreiheit gibt es gerade in Deutschland eine ziemlich starke Judikative, die dafür sorgt, dass aus der Vertragsfreiheit gelegentlich Altpapier wird. Genau aus diesem Grund gibt es diese Salvatorische Klausel in Verträgen (sinngemäß: Wenn irgendwas von dem Vertrag hier ungültig wird, soll es durch was sinngemäßes ersetzt werden; der Rest bleibt davon unberührt). Man denke da beispielsweise an Testamente mit dem Versuch einzelne Erben auszuschließen oder Sperrklauseln in Verträge für Subunternehmer.

Hm. Hat jemand zufällig Zugriff auf ein Urteilsarchiv und kann zum Thema Privatkopie mal recherchieren? Wäre doch interessant, wie oft der genannte Paragraph schon - obwohl im Vertrag ausdrücklich anders geregelt - Priorität gewonnen hat.
 
Das ist ein interessanter (und soweit ich weiß auch richtiger) Ansatz. Aber die Realität sieht etwas anders aus. Denn trotz der Vertragsfreiheit gibt es gerade in Deutschland eine ziemlich starke Judikative, die dafür sorgt, dass aus der Vertragsfreiheit gelegentlich Altpapier wird. Genau aus diesem Grund gibt es diese Salvatorische Klausel in Verträgen (sinngemäß: Wenn irgendwas von dem Vertrag hier ungültig wird, soll es durch was sinngemäßes ersetzt werden; der Rest bleibt davon unberührt). Man denke da beispielsweise an Testamente mit dem Versuch einzelne Erben auszuschließen oder Sperrklauseln in Verträge für Subunternehmer.

Hm. Hat jemand zufällig Zugriff auf ein Urteilsarchiv und kann zum Thema Privatkopie mal recherchieren? Wäre doch interessant, wie oft der genannte Paragraph schon - obwohl im Vertrag ausdrücklich anders geregelt - Priorität gewonnen hat.

Wenn ich mal die restlichen Kenntnisse aus meinen Rechtsvorlesungen hervorkrame, dann kann ich mich daran erinnern, dass es grundsätzlich dispositives und zwingendes Recht gibt. Dispositives Recht kann aufgrund der Privatautonomie der Vertragsparteien durch vertragliche Vereinbarungen angepasst werden. M.W. sind im privaten Recht die allermeisten Regelungen dispositiver Natur. Die meisten Ausnahmen gibt es hier im Arbeitsrecht, Mietrecht und Verbraucherschutzrecht.

Öffentliches Recht ist z.B. weitgehend zwingend. Das kann man nicht einfach durch eine vertragliche Vereinbarung ausser Kraft setzen.

Und der letzte Rest meiner Erinnerung sagt noch, dass sich die Frage ob eine Rechtsvorschrift dispositiv oder zwingend ist meist aus der Gesetzesbegründung ergibt. Das kann man dann natürlich auch in entsprechenden Urteilen nachlesen. Aber grundsätzlich wird hierbei immer auf den beabsichtigten Zweck des Gesetzes abgestellt.

Allerdings kann ich mir grundsätzlich bei der obigen gesetzlichen Regelung nicht vorstellen, dass diese zwingender Natur ist. Der Kunde wäre ja nicht gezwungen einen Vertrag mit einer abweichenden Regelung zu unterschreiben. Auch ein besonderes Schutzbedürfnis kann ich da beim besten Willen nicht erkennen.

Aber vielleicht stolpert ja noch jemand über den Thread, der uns die Frage genau beantworten kann.
 
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