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Fotorecht - Pferdeturnierfotos?

Nur darf er diese Bilder nicht ohne Erlaubnis des Abgebildeten veröffentlichen.

Und genau DAS ist erstmal, wie wir auf den ganzen Seiten schon gelernt haben so pauschal nicht richtig!
Und warum sollte ich jemanden um eine Erlaubnis fragen wenn ich das gar nicht brauche und die erlaubnis von Rechtswegen schon habe?

Nenn uns doch einfach mal die Aktenzeichen von den neun juristischen Vorgehen.
 
Nenn uns doch einfach mal die Aktenzeichen von den neun juristischen Vorgehen.

Diesem Wunsch schliesse ich mich an! :top:
Ferner frage ich mich ob hier behauptet werden soll §23 KunstUrhG gelte nicht für Privatpersonen. Dort heisst es, Bilder von "Versammlungen und Aufzügen" dürften in der Regel ohne ausdrückliche Erlaubnis der Abgebildeten gezeigt werden. Das muss dann eben nicht nur für "die Presse", sondern ebenso für Normalbürger und deren Webseiten gelten. Darunter fällt mMn ebenso eine öffentliche Veranstaltung, oder irre ich mich da? Bitte komme mir jetzt niemand mit einem vermeintlichen Hausrecht, dann wäre es ja eine geschlossene Gesellschaft und eben nicht öffentlich!
 
Zum Vierten: Wenn die Erlaubnis nicht vorliegt und ein rufschädigendes Bild (und das kann leider so dramatisch sein, wie oben geschildert, ob ihr es glaubt oder nicht!) wird veröffentlicht, so wird er mit Konsequenzen zumindest rechnen müssen. Die Gesetzgebung dient nämlich nicht einseitig den Interessen des Fotografen, sondern auch dem Schutz der Interessen des Abgebildeten. Das sollte auch allen klar sein, da geht es nämlich um einen fairen Interessenausgleich.

Negative und Rufschädigende Berichterstattung ist perse nicht verboten, solange hier die Grenze der Schmähkritik nicht überschritten wird. Siehe Spiegel. Barschel, Cicero, oder in der neuerlichen Geschichte auch Öttingers und Westerwelles Kentnisse der englischen Sprache.


Das muss dann eben nicht nur für "die Presse", sondern ebenso für Normalbürger und deren Webseiten gelten.

Es gibt keinen Unterschied zwischen Presse und Bürger. Es darf keinen Unterschied geben! Es steht jedem frei zu berichten. Egal in welcher Form und in welchem Medium.
 
Zum Ersten: Ein offiziell akreditierter Pressevertreter hat das Recht, jedes Foto aus jeder Pferde- (und sonstiger) öffentlich zugänglichen Veranstaltung anzufertigen und zu publizieren. Er braucht nach der Akkreditierung niemanden um weitere Erlaubnis zu fragen. Alles klar?
Das gilt genauso für jeden anderen Bürger auch...

um Zweiten: Ein guter Fachjournalist weiss um die Problematik der Pferdefotografie bzw. deren Folgem und wird selber sehr vorsichtig mit der Auswahl sein und sich auch in eigenem Interesse hüten, ein Bild zu veröffentlichen, was Ross und Reiter ungerechtfertigter Weise schlecht/falsch/unkorrekt im reiterlichen Sinne abbildet.
Ein guter Fachjournalist ist genau sorgfältig und korrekt in seiner Arbeit wie ein guter "Nicht-Fach-Journalist".

Der Unterschied ist ein anderer:

Der dpa-Fotograf, der vom CIS-Turnier berichtet, braucht ein gutes, möglichst packendes, "dramatisches" Bild vom Sieger. Und daneben auch noch entsprechende Bilder von den Favoriten des Turniers.

Ein solches Foto illustriert für den Zeitungsleser am nächsten Tag im Sportteil der Zeitung den Bericht zum Turnier. Ob dieses Bild für einen Reitsport-Experten besonders aussagekräftig ist oder nicht, ist völlig unerheblich. Der ist nicht die Zielgruppe. Für diesen Zweck reicht ein Foto völlig aus, das fotografisch gut ist und das Gesicht des Reiters erkennen lässt - aber vielleicht andere bildliche Informationen, die für den Experten interessant und wichtig sind, nicht enthält.

Wenn ich z.B. ein Foto vom Dressurreiten mache, dann brauche ich "was ästhetisches" vom Sieger. Ob Reitsportexperten oder - liebhaber darauf die spezielle Schrittechnik erkennen können oder nicht, ist völlig wurscht. Ich achte nur darauf, daß die Beinhaltung nicht "komisch" aussieht.

Der "Fachjournalist" in der Fachpresse braucht andere Dinge. "Unkorrekt" kann er dabei genausowenig gebrauchen wie der Nicht-Fachjournalist. Ich hätte aber auch gern mal ein Beispiel für ein "unkorrektes Pferdefoto"... :lol:

Beiden, dem Fachjournalisten wie dem Nicht-Fachjournalisten ist es aber egal, daß Reiter Schimmelpfeng es nicht so pralle findet, wenn er an der letzten Hürde vom Pferd fällt. Wenn das wichtig ist, wird das Foto gedruckt. Wenn nicht, dann nicht. Ich hab 2007 mal Meredith Michaels-Beerbaum erwischt, wie sie ihre Hoffnung auf den Titel beim CIS-Turnier in Neumünster zunichte gemacht hat, als sie an der Hürde vom Pferd gefallen ist - perfekte Landung auf dem A....llerwertesten. Natürlich wurde das gedruckt. Sie war die haushohe Favoritin, und diverse Redaktionen haben das gern genommen.

Eines aber gilt - hoffentlich - für jeden "Fach-Journalisten": er berichtet im journalistischen Sinne, und nicht im "reiterlichen".

Anderenfalls würde ich ihm absprechen, überhaupt ein Journalist zu sein...

Ist er im Zweifel, so wird er den Rat des Besitzers/Reiters einholen, und der wird dann negativ ausfallen, wenn das Bild eben schlecht/falsch/unkorrekt im reiterlichen Sinne ist. In diesem Fall wird er höchstwahrscheinlich nicht veröffentlichen. Auch weil es seinem fachlichen Ruf schaden wird. Alles klar?
Du redest immer noch Blech, sorry.

Zum Dritten: Ein privater Fotograf darf an allen öffentlich zugänglichen Veranstaltungen so viel fotografieren wie er will. Nur darf er diese Bilder nicht ohne Erlaubnis des Abgebildeten veröffentlichen.
Aber selbstverständlich darf er das.

Im übrigen sollte auch er sich um Qualität bemühen, denn ein reiterlich schlechtes Bild ist eigentlich/meistens auch ein per se schlechtes Foto, wenn man wirklich inhaltlich an dem Thema interessiert ist.
Das ist die typische "Betriebsblindheit" der Insider.

Die kann man in allen Sportarten beobachten, bei allen Hobbys... überall.

Als "Marine-Freak" kenne ich dieses Problem übrigens auch selbst... :lol::o

Das schönste, best-gestaltete, fotografisch hervorragende, preiswürdige Foto einer Lenkwaffen-Fregatte bringt mir - als Marine-Freak! - gar nichts, wenn ich nicht die kleinsten Details des Raketenstarters und der Abweichungen im Decksprung zu den anderen Schiffen der Klasse erkennen kann.

Fotografisch ist das Bild, das mich als Marine-Freak befriedigt, meistens banal.

Das eine ist aber so legitim wie das andere.

Wenn er was lernen will, dann sollte er durchaus den Reiter/Besitzer um Erlaubnis zur Veröffentlichung fragen. Dabei kann man dann Schlechtes von Gutem trennen und beiden Seiten ist geholfen. Alles klar?
Und wer was über Finanzpolitik lernen will, fragt den Finanzminister, wie es richtig ist... Ja, alles klar... :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Zum Vierten: Wenn die Erlaubnis nicht vorliegt und ein rufschädigendes Bild (und das kann leider so dramatisch sein, wie oben geschildert, ob ihr es glaubt oder nicht!) wird veröffentlicht, so wird er mit Konsequenzen zumindest rechnen müssen.
Ich frage mich immer noch, wie man ein "rufschädigendes Bild" einer Reitsportveranstaltung macht...

Sollte das Bild aber zeigen, wie der Reiter sein Pferd mißhandelt - dann wird er mit dieser Rufschädigung durch die Veröffentlichung leben müssen, und das ist auch gut so, und da steht auch jedes Gericht auf Seiten des Journalisten.

Ungefähr 1991 oder 1992 hat mal der Bürgermeister einer Kleinstadt in einem der neuen Bundesländer versucht, vor Gericht durchzusetzen, daß die Lokalzeitung alle Berichte über die Stadtverwaltung ihm zur Genehmigung vorlegen müsse...

:eek:

Das ist jetzt kein Witz. Das ist wirklich passiert - da war einer irgendwie im Jahr 1988 stehengeblieben.

Das Gericht hat das natürlich abgelehnt. Und der größte Teil vom Rest Deutschlands hat drüber gelacht.

Irgendwie wurde ich gerade an diese absurde Geschichte erinnert.

Reitsportler möchten also die Deutungshohheit über ihren Sport reserviert haben. Sollen wir das glauben?

Zum Glück sind nur sehr, sehr, sehr wenige Reitsportler so borniert.
 
Negative und Rufschädigende Berichterstattung ist perse nicht verboten
"Negative" Berichterstattung ist ohne jede Einschränkung erlaubt.

"Rufschädigende" dann, wenn das Interesse der Öffentlichkeit deutlich überwiegt.

"Negativ" und "rufschädigend" sind aber auch - nicht nur rechtlich - zwei völlig verschiedene Paar Schuh.
 
Lieber Tom,
wir schweifen ab zum Thema ethische Grundsätze der journalistischen Fotografie.
Eine zentrale Frage. Auch und gerade dann, wenn es darum geht: was darf, was soll ein Journalist.

Und ausnahmsweise bin ich nicht ganz deiner Meinung. Ein hohes Gut ist meine Glaubwürdigkeit. Und ich würde nie jemanden anschwindeln, wie du das nennst, einer Veröffentlichung wegen. Bei solchen Ansinnen sage ich klipp und klar, nein, dann gibts halt kein Foto.
Das kommt immer auf den Einzelfall an.

Im Regelfall spielt man am besten mit offenen Karten. Völlig richtig.

Aber wenn ich bei einer Demo fotografiere, wie ein Polizist einen Demonstranten mißhandelt, oder ein Demonstrant einen Polizisten, und anschließend will da einer an meinen Film oder meine Speicherkarte...

... dann lüge ich, daß sich die Balken biegen. Mit bestem Gewissen. Dann trickse ich wie Meister Copperfield.

Wenn ich (zumal zusammen mit meiner Redaktion) der Ansicht bin: über Thema XY muß berichtet werden - und ich komme nur an das Thema heran, indem ich den Betreffenden täusche wie Günter Wallraf...

Dann mache ich das. Es gibt Enthüllungsjournalismus, und zwar auf - fast - allen Ebenen. Und da muß man sich dann schon mal einschleichen. Da muß man manchmal verschweigen, daß man Journalist ist, und manchmal sagt man eben auch: "Ja, ja, Herr Pressesprecher!" und ignoriert's hinterher.

Wenn ich über in Hotel, eine Busreise, eine "Einkaufsfahrt" berichten will, dann laufe ich nicht mit dem Schild "Presse" um den Hals auf. Dann "tarne" ich mich als ganz normaler Gast oder Teilnehmer, und mache mir heimlich meine Notizen, oder heimlich meine Fotos. Nur so bekomme ich es nämlich unverfälscht.

Ein Journalist ist zuerst der Berichterstattung verpflichtet und den Leuten, für die er berichtet. Und dann denen, über die er berichtet. Zensoren auszutricksen gehört zu guter journalistischer Arbeit dazu. Egal ob es sich dabei um die großen Zensoren in Moskau, Peking oder Teheran handelt, oder um die kleinen "Möchtegern-Zensoren" beim Sport oder den Hausbesetzern in der Provinz.

Zugegeben: bei Reitsportveranstaltungen stellt sich dieses Problem eigentlich nie. Die wirklichen Sauereien laufen außerhalb der Veranstaltungen ab, in den Ställen der Züchter und Reiter. Und ich wüsste sowieso nicht, wie um alles in der Welt man ein "negatives Reitsportbild" machen sollte...
 
Zuletzt bearbeitet:
"Negative" Berichterstattung ist ohne jede Einschränkung erlaubt.

"Rufschädigende" dann, wenn das Interesse der Öffentlichkeit deutlich überwiegt.

"Negativ" und "rufschädigend" sind aber auch - nicht nur rechtlich - zwei völlig verschiedene Paar Schuh.

Ich sagte ja, per se... Und ich denke wir sind uns darüber einig dass die Berichterstattung über Westerwelles Englisch sicherlich nicht gerade gut für seinen Ruf war. Ebenso die Berichterstattung über seine ständigen Äußerungen zu den Hartzgesetzen oder der Skiunfall vom bis dato sauberen Minister Althaus.

Ein Journalist ist zuerst der Berichterstattung verpflichtet und den Leuten, für die er berichtet.

Punkt. Das unterschreibe ich sofort.
 
Daran sieht man, dass es doch nicht schlecht wäre, genau zu lesen oder zu versuchen zu verstehen. Und wie wenig konkret Du das kannst oder willst.

Jetzt werde ich auch langsam stinkig! Vielleicht liegt das Problem ja weniger darin, dass ich nicht lesen kann, als vielmehr darin, dass Du nicht anständig schreiben kannst, was Du eigentlich meinst. Aus Deiner Antwort kann ich wiederum nur ablesen, dass es irgendwas mit der Haltung von Ross und Reiter zu tun hat, wenn ein Foto angeblich "geschäftsschädigend" ist. Also sei so freundlich, und maße Dir keine Urteile darüber an, was ich nicht kann oder nicht will.

Und ich sehe immer noch keinen Grund, als Fotograf auf solche irrationalen Empfindlichkeiten von Reitern oder Pferdezüchtern Rücksicht zu nehmen. Ob Dir meine Bilder gefallen oder nicht... (ich zitiere mal einen Fachmann):

Das ist mir völlig egal. Soll doch jeder sich selber ein Bild machen. Und aus manchen Äußerungen hier spricht eben die sehr geringe Fachkenntnis, die sind mir dann sowieso schnurz.

So, und nun beruhige ich mich wieder, denn ich mag nicht zanken. Aber, bei allem Respekt: Ich glaube Dir nicht.

Selbst wenn es stimmen sollte, dass irgendein Amateurfoto ausgewiesene Fachleute wie Dich dazu motiviert, einen Hengst oder dessen Nachkommen nicht mehr zu kaufen, dann liegt das Problem nicht in dem besagten Foto, sondern in der Blödheit der selbsternannten Fachleute, die darauf ihr Urteil stützen. Und für die Blödheit selbsternannter Fachleute wird kein Richter in Deutschland den Fotografen haftbar machen. In Deutschland läuft das nämlich so, dass für eine Bestrafung oder auch für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen eine "Schuld" nachgewiesen werden muss. Und wie Du nachweisen willst, dass ein misslungenes Amateurfoto zwingend dazu geführt hat, dass ein ausgewiesener Fachmann seine Kaufabsicht zurücknimmt - das will ich sehen!

Dass Du seit vielen Jahren in der Szene aktiv bist, ist mir übrigens völlig wurscht. Das bindet nur Dich. Nicht mich. Ich mache trotzdem, was ich will und was ich darf. Und was ich darf, entscheidest nicht Du. Das steht in einem Gesetz, mit dem ich bestens vertraut bin.

Die Pferdemagazine - und die Handvoll wirklich professioneller Pferdefotografen - wissen um diese Problematik und sind daher in der Regel sehr gewissenhaft in ihrer Auswahl. Nicht nur das: Es ist dort absolut üblich, vor der Veröffentlichung eines Bildes den Eigentümer/Reiter um Erlaubnis zu fragen.

Soso. Sowas ist dort "absolut üblich". Interessant. Wenn das, was Du da geschrieben hast, der Wahrheit entspricht, dann spreche ich jenen "professionellen Pferdefotografen" das Recht ab, sich Journalisten zu nennen. Denn die "absolute" Grundlage dieses Berufs lautet: ICH LASSE MICH NICHT ZENSIEREN! PUNKT!

Verweigert man die, so wäre derjenige so schnell unten durch, dass der Fall einer Veröffentlichung ohne Erlaubnis in professionellen Kreisen praktisch nicht vorkommt.
Ich glaube, da fehlt Dir jetzt das Fachwissen. "Unten durch" zu sein, ist Teil des Berufsbildes. Viel Feind, viel Ehr. Wichtig ist nur, dass Diejenigen, bei denen ein professioneller Journalist "unten durch" ist, trotzdem nicht drumrum kommen, mit genau jenem Journalisten weiterhin zu reden. Wer immer nur schreibt (oder fotografiert), was die Gesprächspartner sehen wollen, ist kein Journalist sondern ein Hanswurst. Den respektiert niemand.

Der Hobby-Fotograf wird das Problem gar nicht beherrschen können, weil er zwar fotografisches, aber kein Fachwissen besitzt. Wenn jetzt auf dessen Homepage ein solches Foto auftaucht, kann dies die geschilderten Konsequenzen haben.
Erstens unterscheidet das Gesetz nicht zwischen Hobbyfotografen und "Profis" und zweitens müsstest Du dann immer noch nachweisen, dass das Foto zwingend zu den von Dir beschriebenen Konsequenzen geführt hat. Sollten diese Konsequenzen eingetreten sein, weil ein potenzieller Käufer aus Blödheit willkürlich sein Urteil auf ein misslungenes Amateurfoto gestützt hat, dann hast Du gegen den Fotografen wohl keine Handhabe. In dem Fall wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als den plötzlich unwilligen Käufer zu verklagen. Dann stehst Du natürlich vor dem Problem, dem nachweisen zu müssen, dass er eigentlich kaufen wollte, es aus Blödheit dann aber gelassen hat.

Nochmal: Nimm es nicht persönlich, aber was Du schreibst ist einfach Unsinn!

Daher werden wir uns immer dagegen juristisch wehren. Das haben wir bisher 9 mal getan, immer mit Erfolg. Gott sei Dank nimmt die Justiz den Datenschutz und das Recht am eigenen Bild sehr ernst, zumindest ernster, als die meisten Amateur-Fotografen. Die müssen dann aber mit den Folgen leben.
Was hat Datenschutz damit zu tun? Und seit wann hat ein Pferd ein Recht am eigenen Bild?


Natürlich ist das eine Art Zensur, wenn Du so willst. Aber aus sehr wohl erwogenen Gründen, die auch vom Gesetzgeber geschützt werden.
Nenn mir das Gesetz, von dem Du redest. Wenn Du das neunmal durchgesetzt hast, wirst Du doch problemlos den Paragrafen zitieren können. Und wenn Du es nicht öffentlich machen magst, schick mir eine PM.

MfG
 
Zum Ersten: Ein offiziell akreditierter Pressevertreter hat das Recht, jedes Foto aus jeder Pferde- (und sonstiger) öffentlich zugänglichen Veranstaltung anzufertigen und zu publizieren. Er braucht nach der Akkreditierung niemanden um weitere Erlaubnis zu fragen. Alles klar?

Zum Dritten: Ein privater Fotograf darf an allen öffentlich zugänglichen Veranstaltungen so viel fotografieren wie er will. Nur darf er diese Bilder nicht ohne Erlaubnis des Abgebildeten veröffentlichen. Im übrigen sollte auch er sich um Qualität bemühen, denn ein reiterlich schlechtes Bild ist eigentlich/meistens auch ein per se schlechtes Foto, wenn man wirklich inhaltlich an dem Thema interessiert ist. Wenn er was lernen will, dann sollte er durchaus den Reiter/Besitzer um Erlaubnis zur Veröffentlichung fragen. Dabei kann man dann Schlechtes von Gutem trennen und beiden Seiten ist geholfen. Alles klar?

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Danke für die Frage ob alles klar ist? Aber ehrlich gesagt, nein, mir ist nicht alles klar. Akkreditierte Pressevertreter und private Fotografen agieren aufgrund der gleichen Gesetzeslage was die Persönlichkeitsrechte angeht, wieso sollte dann für den einen etwas erlaubt sein, was für den anderen verboten ist? Okay, private Fotografen lassen sich eher einschüchtern, das ist mir schon klar, aber sonst ?
Und beim Begriff privater Fotograf, gehst du wie selbstverständlich von einem ambitionierten Hobbyfotografen, mit einer Liebe zum Pferdesport aus, der auf seiner privaten HP seine Bilder zeigen will. Dieser Typus neigt dazu sich von allem und jedem am besten eine schriftliche Genehmigung zu besorgen. Er wird wie selbstverständlich beim Züchter nachfragen und sich gerne "beraten" lassen, wie du das so schön ausdrückst. Alles klar.
Was ist aber mit einem ganz anderen Typus von Fotografen? Bleiben wir beim Besipiel meiner facebookenden Tochter. Die geht auf ein Turnier, findet ein Tierchen schön und die Stimmung beim Turnier und ehe das Pferd im Stall trockengerieben ist, landet ein Handyfoto auf irgendeiner Facbook-Seite oder sonstwo. Hey schaut mal was ich gerade gesehen habe. Dieser Typus ist aber so gar nicht an den Ratschlägen oder Vorstellungen von Züchtern interessiert. Dieser im übrigen sehr weit verbreitete Typus von via Fotos kommunizierenden Menschen ist an sich auch gar nicht an einem perfekten oder auch nur annährend perfekten Pferdefoto interessiert. Und du willst mir jetzt wirklich erklären, ihr würdet dagegen juristisch vorgehen, weil ihr Angst habt euch würde durch so einen Schnappschuss ein super deal durch die Lappen gehen? Und es gibt Richter, die dieser Argumentation in dem von mir jetzt konstruierten Fall folgen?
 
§ 23 KunstUrhG
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.


Definition zu Punkt 3.

Versammlungen, Aufzüge u.Ä.

Wer an öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, der muss damit rechnen, dass diese fotografiert werden und die Teilnehmer anbei gleich mit. Dabei wird der im Gesetz verwendete Begriff der „Versammlungen und Aufzüge“ recht weit verstanden. Es unterfallen ihm Menschenansammlungen, deren Teilnehmer den kollektiven Willen haben, etwas gemeinsam zu tun.
Bsp: Darunter fallen Demonstrationen, Sportveranstaltungen, Rockkonzerte, öffentliche Kongresse und ähnliches. Bei Trauerzügen, Hochzeitsgesellschaften u.ä. ist zu differenzieren: diese unterfallen der Abbildungsfreiheit nur insoweit, als sie in der Öffentlichkeit stattfinden.

Am „kollektiven Willen, etwas gemeinsam zu tun“ fehlt es dagegen etwa bei Menschen, die morgens gemeinsam in der U-Bahn sitzen. Darum merke: im öffentlichen Personen- und Nahverkehr ist jeder allein.

Abgebildet werden muss aber die Veranstaltung als solche. Dabei ist aber nicht immer die Totale zu wählen. Auch die Abbildung von Teilen der Veranstaltung (bei denen dann natürlich Personen größer und besser erfasst werden) ist möglich, wenn insgesamt der Charakter der Veranstaltung eingefangen wird.

Streiten darf man inwieweit es zulässig ist, einzelne Teilnehmer einer Veranstaltung herauszuheben.
Bsp: Die Kamera einer TV-Show blendet die gutaussehende Blondine groß ins Bild, die über den lauen Witz des Moderators lächelt. Beim Karnevalsumzug fotografiert die Presse das Funkenmariechen. Bei einer Demonstration werden zwei Polizisten, die den Zug begleiten, mit dem Tele aus der Menge geschnitten.

Hier wird vielfach vertreten, solche Abbildungen seien zulässig, wenn sie einen repräsentativen Eindruck von der Veranstaltung vermitteln, jedenfalls – so manche Stimmen einschränkend – wenn die abgebildeten Personen sich besonders exponieren. Ob es dafür genügt, jung, blond und weiblich zu sein (siehe unser Beispiel), sei dahingestellt. Im Fall unseres Funkenmariechens wird man sogar schon diskutieren dürfen, ob hier nicht eine Person der Zeitgeschichte vorliegt, Mariechen sein ist schließlich ein in bestimmten Gegenden Deutschlands sehr wichtiges Amt

Quellenangabe: Law-Blog - Fotorecht Teil 12
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit Quellenangaben hast du es scheinbar nicht so, oder? Und auch das Zitatrecht wird von dir Arg überdehnt (Sofern Text nicht unter CC o.ä., was sich aber ohne Quellenangabe nur schwer nachvollziehen lässt).
 
Mit Quellenangaben hast du es scheinbar nicht so, oder? Und auch das Zitatrecht wird von dir Arg überdehnt (Sofern Text nicht unter CC o.ä., was sich aber ohne Quellenangabe nur schwer nachvollziehen lässt).

Ich denke man kann es auch etwas höflicher rüberbringen, oder ???

Ich habe die Quelle jetzt angegeben und ich denke nicht das ich das Zitatrecht arg überdehnt habe, denn ich habe nur einen Teil eines umfangreichen Werkes benutzt.....genaueres dazu kannst Du aber gerne hier nachlesen....=> iRights Info.

Gruß
Daniel
 
Als Urheber reagiere ich da etwas allergisch...

Mag ja sein, aber ich habe "Dir" ja nix getan und wir haben nun ja auch das erste mal miteinander kommuniziert.....also hättest Du mich doch ganz einfach darauf hinweisen können.

Ja, aber du hast nur kopiert, und kein neues Werk geschaffen. Näheres dazu hier -> http://dejure.org/gesetze/UrhG

Gut, wie hätte ich es denn nun richtig machen sollen.... ???....ich bin ja Lernwillig :-).

Gruß
Daniel
 
Hallo!

Hab noch ne kniffligere Frage ;)
Wie sieht es rechtlich eigentlich aus, wenn ein Pferd aus einer Zuchtgemeinschaft bei einem Turnier mitgegangen ist, auf der auch der eine Mitbesitzer als Reiter mit auf den Fotos ist und diese mit Erlaubnis beider ins Internet gestellt worden ist. Die Zuchtgemeinschaft wurde jetzt aufgelöst und der eine Besitzer (jetzt auch alleinige Eigentümer der Pferde) möchte, dass alle Bilder von der Internetseite genommen werden. Aber der Reiter möchte, das alle Bilder wo er mit drauf ist, im Internet bleiben. Soll/muss ich die Pferde auspixeln? ;)

Pheng
 
AW: Fotorecht - Pferdeturnierfotos ?

ähm, kommt drauf an, was du unter benutzen verstehst - wenn du damit im Internet veröffentlichen meinst, dann musst du die Abgebildeten schon vorher fragen, obs recht ist.

Meistens kommt einen "Akkreditierung" nur mit einem redaktionellen Nutzungsrecht daher,...

Gruss
Boris
 
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