Für das ohne Weitere war die Prozessgeschichte aber ziemlich lang; und bei einer komplexen Güterabwägung würde ichdiese Aussage erst recht vorsichtiger formulieren.
Richtig, Vorsicht ist immer angebracht. Allerdings ist Übervorsicht fehl am Platz, greift aber immer mehr um sich und wird in stark vereinfachte Ratschläge an die Allgemeinheit umgemünzt. Aus einer unentspannten oder klagewütigen Haltung eines Unternehmens, einer Person oder eines Eigentümers zur Nutzung von Bildnissen, wird ein Fotografier- oder Veröffentlichungsverbot. Es ist vielleicht dem aktuellen Zeitgeist geschuldet, dass die Dinge immer mehr vereinfacht werden (siehe allgemeine Tendenz zu stark vereinfachender, oberflächlicher Berichterstattung durch die Medien). Aber man sollte aufgrund solcher Ungenauigkeiten doch nicht seine persönlichen Freiheitsrechte einschränken, sondern selbst entscheiden können welche Risiken sich Unannehmlichkeiten einzuhandeln man in Kauf zu nehmen bereit ist.