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Fotografieren in der Bahn - Erlaubnis und so

Für das ohne Weitere war die Prozessgeschichte aber ziemlich lang; und bei einer komplexen Güterabwägung würde ichdiese Aussage erst recht vorsichtiger formulieren.

Richtig, Vorsicht ist immer angebracht. Allerdings ist Übervorsicht fehl am Platz, greift aber immer mehr um sich und wird in stark vereinfachte Ratschläge an die Allgemeinheit umgemünzt. Aus einer unentspannten oder klagewütigen Haltung eines Unternehmens, einer Person oder eines Eigentümers zur Nutzung von Bildnissen, wird ein Fotografier- oder Veröffentlichungsverbot. Es ist vielleicht dem aktuellen Zeitgeist geschuldet, dass die Dinge immer mehr vereinfacht werden (siehe allgemeine Tendenz zu stark vereinfachender, oberflächlicher Berichterstattung durch die Medien). Aber man sollte aufgrund solcher Ungenauigkeiten doch nicht seine persönlichen Freiheitsrechte einschränken, sondern selbst entscheiden können welche Risiken sich Unannehmlichkeiten einzuhandeln man in Kauf zu nehmen bereit ist.
 
Zitat von TomRohwer
"Werbliche Verwendung" ist ein ebenfalls viel zu unpräziser Begriff.

Das Foto eines ICE (oder von was auch immer) kann in der einen Verwendung für Werbezwecke erlaubt und in der anderen unzulässig sein.

Es ist ja sogar ohne weiteres möglich, Bilder von Personen der Zeitgeschichte ohne deren Einwilligung in eine Werbeanzeige einzubauen... (siehe BGH zu "Lafontaine vs. Sixt").
Für das ohne Weitere war die Prozessgeschichte aber ziemlich lang; und bei einer komplexen Güterabwägung würde ichdiese Aussage erst recht vorsichtiger formulieren.
Das "ohne weiteres" bezieht sich auf die rechtlichen Anforderungen für die Verwendung des Fotos. Nicht auf den Prozess, den Lafontaine angezettelt hat.

Der Fall zeigt aber ganz klar, daß die gern gemachte Aussage "für die Verwendung eines Personenfotos zum Zwecke der Werbung ist immer die Einwilligung des Abgebildeten erforderlich" in dieser Pauschalität schlicht falsch ist. Sogar dann, wenn es sich um die klar herausgehobene Abbildung einer einzelnen Person handelt.
 
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