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Servus,
wenn ich eine Session in einem Zugabteil machen möchte (wenig ausgelasteter Zug, nur Model auf dem Bilder, keine Fahrgäste). Brauch ich eine Erlaubnis der Bahn (bei Fernzügen) bzw des regionalen Verkehrsverbundes (bei S/U Bahnen und Nähverkehrszügen)?
Servus,
wenn ich eine Session in einem Zugabteil machen möchte (wenig ausgelasteter Zug, nur Model auf dem Bilder, keine Fahrgäste). Brauch ich eine Erlaubnis der Bahn (bei Fernzügen) bzw des regionalen Verkehrsverbundes (bei S/U Bahnen und Nahverkehrszügen)?
Ich würde mal davon ausgehen, dass so wie fast überall kommerzielle Aufnahmen nur mit schriftlicher Erlaubnis gemacht werden dürfen.
Private Aufnahmen wären dann so lange erlaubt, bis sich jemand der anderen Fahrgäste gestört fühlt. (Blitzlicht, dauernde Bewegung, etc.)
Nur meine Meinung ohne Anspruch auf Gültigkeit.
LennyB
P.S.: Wenn du bei der Bahn fragst, poste doch das Ergebnis![]()
Warum das denn? Du kannst doch mit deinem Eigentum machen was du willst, oder...![]()
Servus,
wenn ich eine Session in einem Zugabteil machen möchte (wenig ausgelasteter Zug, nur Model auf dem Bilder, keine Fahrgäste). Brauch ich eine Erlaubnis der Bahn (bei Fernzügen) bzw des regionalen Verkehrsverbundes (bei S/U Bahnen und Nahverkehrszügen)?
"Gewerbliche Aufnahmen" dürfen laut Hausordnung der Deutschen Bahn AG in Bahnhöfen, auf Bahnanlagen und entsprechend wohl auch in Zügen der DB nur mit Genehmigung durch die Bahn gemacht werden.Servus,
wenn ich eine Session in einem Zugabteil machen möchte (wenig ausgelasteter Zug, nur Model auf dem Bilder, keine Fahrgäste). Brauch ich eine Erlaubnis der Bahn (bei Fernzügen) bzw des regionalen Verkehrsverbundes (bei S/U Bahnen und Nahverkehrszügen)?
Aber selbstverständlich dürfen sie...Auch Bilder von ICEs auf freier Strecke dürfen nicht ohne Genehmigung der Bahn kommerziell veröffentlicht werden.
Aber selbstverständlich dürfen sie...
Nämlich in dem - sehr weiten Rahmen - den das Geschmacksmusterrecht offen lässt.
Zum Beispiel sind alle Veröffentlichungen zum Zweck der Berichterstattung (im weitesten Sinne) unbeschränkt zulässig. (Und Berichterstattung ist natürlich auch "kommerziell", Medienunternehmen arbeiten ja nicht gratis.)
Auch Bilder von ICEs auf freier Strecke dürfen nicht ohne Genehmigung der Bahn kommerziell veröffentlicht werden.
"Werbliche Verwendung" ist ein ebenfalls viel zu unpräziser Begriff.Wenn ich von "kommerziell" oder "gewerblich" schreibe, meine ich meistens werbliche Verwendung (mit redaktioneller Fotografie habe ich wenig zu tun).![]()
Servus,
wenn ich eine Session in einem Zugabteil machen möchte (wenig ausgelasteter Zug, nur Model auf dem Bilder, keine Fahrgäste). Brauch ich eine Erlaubnis der Bahn (bei Fernzügen) bzw des regionalen Verkehrsverbundes (bei S/U Bahnen und Nahverkehrszügen)?
"Werbliche Verwendung" ist ein ebenfalls viel zu unpräziser Begriff.
Das Foto eines ICE (oder von was auch immer) kann in der einen Verwendung für Werbezwecke erlaubt und in der anderen unzulässig sein.
Es ist ja sogar ohne weiteres möglich, Bilder von Personen der Zeitgeschichte ohne deren Einwilligung in eine Werbeanzeige einzubauen... (siehe BGH zu "Lafontaine vs. Sixt").