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Fotografieren in der Bahn - Erlaubnis und so

paddyspub

Themenersteller
Servus,

wenn ich eine Session in einem Zugabteil machen möchte (wenig ausgelasteter Zug, nur Model auf dem Bilder, keine Fahrgäste). Brauch ich eine Erlaubnis der Bahn (bei Fernzügen) bzw des regionalen Verkehrsverbundes (bei S/U Bahnen und Nahverkehrszügen)?
 
Servus,

wenn ich eine Session in einem Zugabteil machen möchte (wenig ausgelasteter Zug, nur Model auf dem Bilder, keine Fahrgäste). Brauch ich eine Erlaubnis der Bahn (bei Fernzügen) bzw des regionalen Verkehrsverbundes (bei S/U Bahnen und Nähverkehrszügen)?

fragen ist immer besser ruf einfach mal bei der bahn an und erkundige dich , in der Hausordnung IM BAHNHOF steht das keine professionellen aufnahmen gestattet sind ;) professionell beschränkt sich hierbei je nach Meinung der Ordner (ist immer verscheiden;))entweder auf ein Stativ , auf ne große Kamera oder auf dem Alleineinkommen durch Photos (du verdienst deine Brötchen mit dem Beruf) kommt immer darauf an an wen du gerätst :angel:
 
Servus,

wenn ich eine Session in einem Zugabteil machen möchte (wenig ausgelasteter Zug, nur Model auf dem Bilder, keine Fahrgäste). Brauch ich eine Erlaubnis der Bahn (bei Fernzügen) bzw des regionalen Verkehrsverbundes (bei S/U Bahnen und Nahverkehrszügen)?

Warum das denn? Du kannst doch mit deinem Eigentum machen was du willst, oder...:rolleyes:
 
Ich würde mal davon ausgehen, dass so wie fast überall kommerzielle Aufnahmen nur mit schriftlicher Erlaubnis gemacht werden dürfen.
Private Aufnahmen wären dann so lange erlaubt, bis sich jemand der anderen Fahrgäste gestört fühlt. (Blitzlicht, dauernde Bewegung, etc.)

Nur meine Meinung ohne Anspruch auf Gültigkeit.

LennyB

P.S.: Wenn du bei der Bahn fragst, poste doch das Ergebnis :)
 
Ich würde mal davon ausgehen, dass so wie fast überall kommerzielle Aufnahmen nur mit schriftlicher Erlaubnis gemacht werden dürfen.
Private Aufnahmen wären dann so lange erlaubt, bis sich jemand der anderen Fahrgäste gestört fühlt. (Blitzlicht, dauernde Bewegung, etc.)

Nur meine Meinung ohne Anspruch auf Gültigkeit.

LennyB

P.S.: Wenn du bei der Bahn fragst, poste doch das Ergebnis :)

Würde ich auch so als richtig sehen.
Bekanntlich darf man ja auch auf Bahnhöfen keine Bilder zur kommerziellen Veröffentlichung ohne Genehmigung machen. Die Bahn hat da schlicht und ergreifend das Hausrecht, also braucht man ein property release..
Auch Bilder von ICEs auf freier Strecke dürfen nicht ohne Genehmigung der Bahn kommerziell veröffentlicht werden.
Wenn man es aber genau wissen will, dann einfach bei der Bahn nachfragen (müsste in Frankfurt sein, wo die Bahn auch ein eigenes Bildarchiv hat, wo man Bahnbilder zur Nutzung kaufen kann) und sich vor solchen Aufnahmen eine schriftliche Genehmigung geben lassen (wohl gegem Gebühr, je nach geplanter Verwendung).

Andreas
 
Das mit dem ICE auf freier Strecke wundert mich jetzt schon etwas. Ich will nicht sagen, dass es falsch ist, aber gibts nicht sowas wie Panoramafreiheit, wenn man ich auf öffentlichem Grund befindet?

LennyB
 
Du kannst dich direkt an die Pressestelle der Deutschen Bahn für das jeweilige Bundesgebiet wenden.

Mit einer ausreichenden Begründung bekommst du dort eine entsprechende Drehgenehmigung, diese gilt dann für einen bestimmten Bereich, also beispielsweise am Bahnhof für ein bestimmtes Gleis und dort an bestimmten Abschnitten und für bestimmte Uhrzeiten.

An stark genutzten Bahnsteigen ist es meist sogut wie unmöglich. In Zügen wird nochmals eine spezielle Genehmigung benötigt da hier zusätzlich noch Marken wie eben der ICE genutzt werden.

Also einfach eine Anfrage an die entsprechende Pressestelle herantragen.

Ansonsten einfach nochmal PN ;)
 
Auf www.lokomotive-online.de gibt es einen Link zu einer Fotografieerlaubnis der Bahn, die die Umstände für private und geschäftliche Nutzung regeln.


>>> http://www.lokomotive-online.de/Eingang/Download/Fotoerlaubnis.pdf

Ich zitier das mal hier rtein:

"Fotografiererlaubnis
Quelle: Geschäftliche Mitteilung der Deutschen Bahn AG Nr. 3 vom 19.01.2001
Fotografiererlaubnis für private Zwecke
Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke sind in allen "dem allgemeinen Verkehrsgebrauch
dienenden Anlagen" (der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen) ohne
Genehmigung/Legitimation gestattet. Die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer darf durch die
Aufnahmen nicht gefährdet werden. Der Einsatz von Scheinwerfern und Blitzanlagen ist nicht erlaubt.
Aufnahmen von Hobbyfotografen für private Zwecke sind auch dann ohne besondere
Genehmigung/Legitimation gestattet, wenn diese Fotos (nicht berufsmäßig) Eisenbahnfach- und
Hobbyzeitschriften gegen das von den Verlagen üblicherweise gezahlten Honorar zur Veröffentlichung
in diesen Magazinen (nicht zu Werbezwecken) zur Verfügung gestellt werden. Diese Regelung gilt
auch für Foto- und Filmaufnahmen von Hobbyfotografen und -filmern, die sie nicht kommerziell auf
eigener Homepage ins Internet einstellen.
Die DB AG kann Hobbyfotografen und -filmern auch Aufnahmen im Bereich von Bahnanlagen
gestatten, die nicht dem "allgemeinen Verkehrsgebrauch" dienen (Bereiche, die der allgemeinen
Öffentlichkeit nicht zugänglich sind). Die mündliche bzw. schriftliche Genehmigung dazu kann der
örtlich zuständige Leiter der betreffenden Bahnanlagen unter Beachtung der erforderlichen
Sicherheitsmaßnahmen erteilen, sofern durch die Aufnahmen die betrieblichen Abläufe nicht behindert
werden und sofern nicht andere Gründe dem entgegenstehen.
Die Erteilung der Genehmigung erfolgt zeitbegrenzt und für einen definierten Bereich. Ein zusätzlicher
Personal- und Sachaufwand darf der DB AG durch die Aufnahmen nicht entstehen. Sollte die
betriebliche Situation allerdings einen zusätzlichen Aufwand ohne Beeinträchtigung des
Betriebsablaufes erlauben, müssen die Kosten dafür in jedem Fall vom Fotografen/Filmer getragen
werden.
Fotografiererlaubnis für kommerzielle Zwecke
Für kommerzielle Zwecke (Bildagenturen, Werbung) wird in vielen Fällen eine Lizenzgebühr verlangt.
So ist der ICE nach dem Geschmacksmusterrecht geschützt. Die gewerbliche Benutzung wird dann
nur nach vorheriger Genehmigung durch die Bahn AG ermöglicht. Nähere Auskünfte gibt die DB AG,
Abt. GKW 2,Tel. 069/26540179.
Bei Fotos für journalistische Zwecke wird keine Gebühr erhoben."




Vielleicht hilfreich. Gruß, Michael.
 
Servus,

wenn ich eine Session in einem Zugabteil machen möchte (wenig ausgelasteter Zug, nur Model auf dem Bilder, keine Fahrgäste). Brauch ich eine Erlaubnis der Bahn (bei Fernzügen) bzw des regionalen Verkehrsverbundes (bei S/U Bahnen und Nahverkehrszügen)?

Klar brauchst Du eine Genehmigung - einfach mal bei der Presseabteilung der Deutschen Bahn anrufen.
 
Servus,

wenn ich eine Session in einem Zugabteil machen möchte (wenig ausgelasteter Zug, nur Model auf dem Bilder, keine Fahrgäste). Brauch ich eine Erlaubnis der Bahn (bei Fernzügen) bzw des regionalen Verkehrsverbundes (bei S/U Bahnen und Nahverkehrszügen)?
"Gewerbliche Aufnahmen" dürfen laut Hausordnung der Deutschen Bahn AG in Bahnhöfen, auf Bahnanlagen und entsprechend wohl auch in Zügen der DB nur mit Genehmigung durch die Bahn gemacht werden.

Das Fotografieren an sich gehört dagegen zum "bestimmungsgemäßen Gebrauch" von Bahnhöfen und Zügen, wobei natürlich die Rechte anderer Reisender zu beachten sind und diese oder der Betrieb nicht gestört werden dürfen.

"Mit Model im Zug Fotos machen" würde ich im Zweifel unter "gewerbliche Fotoaufnahmen" einsortieren.

(Andere Bahnunternehmen werden es vermutlich ähnlich halten, allerdings dürfte es wesentlich unbürokratischer sein, über die Pressestelle eines kleinen Privatbahnunternehmens Fotoaufnahmen in einem Zug zu klären als bei der Deutschen Bahn AG, wo es vermutlich erst mal 6 Monate braucht, festzustellen, wer eigentlich zuständig ist...)
 
Auch Bilder von ICEs auf freier Strecke dürfen nicht ohne Genehmigung der Bahn kommerziell veröffentlicht werden.
Aber selbstverständlich dürfen sie...

Nämlich in dem - sehr weiten Rahmen - den das Geschmacksmusterrecht offen lässt.

Zum Beispiel sind alle Veröffentlichungen zum Zweck der Berichterstattung (im weitesten Sinne) unbeschränkt zulässig. (Und Berichterstattung ist natürlich auch "kommerziell", Medienunternehmen arbeiten ja nicht gratis.)
 
Am Rande angemerkt: "kommerziell" ist ein juristisch vollkommen unbrauchbarer, weil undefinierbarer Begriff, und wird deshalb im rechtlichen Zusammenhang auch nicht verwendet.
 
Aber selbstverständlich dürfen sie...

Nämlich in dem - sehr weiten Rahmen - den das Geschmacksmusterrecht offen lässt.

Zum Beispiel sind alle Veröffentlichungen zum Zweck der Berichterstattung (im weitesten Sinne) unbeschränkt zulässig. (Und Berichterstattung ist natürlich auch "kommerziell", Medienunternehmen arbeiten ja nicht gratis.)

Wenn ich von "kommerziell" oder "gewerblich" schreibe, meine ich meistens werbliche Verwendung (mit redaktioneller Fotografie habe ich wenig zu tun). ;)
Ich rede auch nicht in juristischen Begriffen, da ich kein Jurist bin. :D

(drei Posts hintereinander - gratuliere :top:)

Andreas
 
Auch Bilder von ICEs auf freier Strecke dürfen nicht ohne Genehmigung der Bahn kommerziell veröffentlicht werden.

Warum nicht, weil ein schlauer Kopf bei der Bahn meint über dem Gesetz zu stehen und diesen "Erlass" auf Firmenpapier verbreitet hat? Unternehmen haben in diesem Lande noch keine Gesetzgebungsbefugnis und die Gesetze werden zum Nachteil der Bahn und aller Unternehmen ausgelegt, die glauben sch das rausnehmen zu können: "... daher ist § 59 UrhG auch auf Muster an öffentlichen Plätzen anwendbar, auch auf einen ICE" (http://www.fotorecht.de/publikationen/cadillac-pp.html)

Man kann also davon sprechen, dass die Bahn es nicht gerne hat und man sich lästige Probleme einhandeln KÖNNTE (allerdings noch lange nicht mit der Justiz). Das hat aber nichts damit zu tun, dass man etwas nicht dürfte. Sämtliche im Internet kursierenden Listen von Firmen und Marken die man angeblicht nicht kommerziell veröffentlichen dürfte, haben nur den Hintergrund, dass diese Firmen mal versucht haben Stress zu machen und es unangenehm werden könnte. Das hat nichts damit zu tun, dass diese Unternehmen tatsächlich eine Handhabe hätten die Panoramafreiheit einzuschränken, auch nicht zur kommerziellen Verwendung, sofern hier nicht stark in das Markenrecht eingegriffen wird und versucht wird aus einer bekannten Marke Kapital zu schlagen (das wäre z. B. der Fall, wenn ein Edel-Bordell Plakate mit "Mitarbeitern" an einem Ferrari verbreiten würde). Die reine Abbildung eines Zuges, erst Recht z. B. als Beiwerk in einem Prospekt, ist dazu allerdings wohl kaum geeignet, zumal das Image der Bahn wohl auch absolut nicht geeignet wäre davon im positiven Sinne unzulässig zu profitieren... :lol:
 
Wenn ich von "kommerziell" oder "gewerblich" schreibe, meine ich meistens werbliche Verwendung (mit redaktioneller Fotografie habe ich wenig zu tun). ;)
"Werbliche Verwendung" ist ein ebenfalls viel zu unpräziser Begriff.

Das Foto eines ICE (oder von was auch immer) kann in der einen Verwendung für Werbezwecke erlaubt und in der anderen unzulässig sein.

Es ist ja sogar ohne weiteres möglich, Bilder von Personen der Zeitgeschichte ohne deren Einwilligung in eine Werbeanzeige einzubauen... (siehe BGH zu "Lafontaine vs. Sixt").
 
"Werbliche Verwendung" ist ein ebenfalls viel zu unpräziser Begriff.

Das Foto eines ICE (oder von was auch immer) kann in der einen Verwendung für Werbezwecke erlaubt und in der anderen unzulässig sein.

Es ist ja sogar ohne weiteres möglich, Bilder von Personen der Zeitgeschichte ohne deren Einwilligung in eine Werbeanzeige einzubauen... (siehe BGH zu "Lafontaine vs. Sixt").

Für das ohne Weitere war die Prozessgeschichte aber ziemlich lang; und bei einer komplexen Güterabwägung würde ichdiese Aussage erst recht vorsichtiger formulieren.
 
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