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Fotografieren grundsätzlich erlaubt oder grundsätzlich verboten?

CC84

Themenersteller
Nachdem ich wie hier beschrieben heute gebeten wurde Bilder die ich in einem Kaufhaus gemacht habe sofort wieder zu löschen, mal die allgemeine Frage:

Gilt in Deutschland grundsätzlich fotografieren erlaubt oder fotografieren verboten?

Also muss an einem öffentlichen Gebäude, einem Kaufhaus usw. explizit dran stehen, dass man fotografieren darf oder dass man es nicht darf?

Bisher sind mir nur explizite Verbote untergekommen, was bei mir dazu geführt hat, dass es grundsätzlich erlaubt ist. Die Erfahrung heute hat bei mir jedoch Zweifel hervor gerufen.

Noch eine kleine Randfrage: Was darf Sicherheitspersonal im Zweifelsfall tun? Ich wurde ja aufgefordert die Bilder zu löschen. Wie wir aber alle Wissen ist das Löschen alleine aber ja erstmal recht wirkungslos. Gegen eine Formatierung, deren Effektivität auch noch zweifelhaft ist, hätte ich jedoch etwas gehabt. Und ein einziehen oder Zerstören der Karte hätte mich erst recht leicht säuerlich gestimmt.

Ich kenne noch die Geschichten meiner Eltern, dass es bei alten Grenzkontrollen durch aus mal zur Zerstörung eines Films (Entfernung aus der Kamera) kommen konnte, wenn der Kontroleur schlecht gelaunt war, wie ist das heute?
 
Auf privatem Gelände (und das ist Saturn) entscheidet das der Hausherr.

Und der Wachmann darf garnix tun; außer die Polizei zu rufen. Und da die Berliner Polizei durchaus deeskalierend ist, hätte sie wahrscheinlich gesagt: "Löschen sie doch einfach die Bilder aus dem Markt; das erspart allen Beteiligten viel Zeit und Mühe und Nerven...."

Gruß messi
 
Zuletzt bearbeitet:
In einem Kaufhaus nicht zu fotografieren ist schon ein Fall von Logik und Anstand. Wenn da extra ein Sicherheitsdienst kommen muss, sollte man sich erstmal selber Gedanken machen.
 
Wie man sieht, war es bisher für mich nicht so klar. Sehe aber meinen Fehler ein und gelobe Besserung.
 
Die müssen im Planetenmarkt anscheinend mal unheimlich schlechte Erfahrungen gemacht haben, denn in jedem Markt steht im Eingangsbereich ein Schild, dass auf das Fotografierverbot hinweist. So eindeutig kennt man da sonst nicht.

Grundsätzlich darf man in Deutschland mit ganz wenigen Ausnahmen alle im öffentlichen Raum befindlichen Sachen fotografieren, allerdings nur draussen. In Räumen gilt grundsätzlich erstmal das Hausrecht des Eigentümers und man sollte im Zweifelsfall nicht ungefragt fotografieren. Beim guten Fachhandel wären Deine Testfotos aber sicherlich kein Problem gewesen. Wie gesagt, ich vermute mal der Planetenmarkt hat schlechte Erfahrungen gemacht. Vielleicht hat ja mal jemand Fotos von den Preisauszeichnungen vor einer Superduper-Rabattaktion gemacht und es kam dadurch raus, dass die Preise tatsächlich sogar gestiegen sind oder oder oder... Dinge die ich ausprobieren muss kaufe ich nicht bei denen oder MM, nur den Kistenschieberkram und nur wenn wirklich im Angebot.
 
Auch wenn ein Raum für jeden zugänglich ist, ist es nicht gleich ein öffentlicher Ort ;) Wie schon gesagt, herrscht in einem Kaufhaus Hausrecht des Besitzers. Denn eer stellt die Fläche zur Verfügung, darf entscheiden, wer reinkommen darf oder wer nicht.

Die Leute beim Saturn haben einfach Angst, dass du jemand von der Konkurrenz bist, der die Preise abfotografiert, um deine gegebenenfalls anzupassen. Ich weiß, ist schwachsinnig, aber ist nunmal so.

Das Sicherheitspersonal darf dich auffordern, die Bilder zu löschen. Dieser Bitte musst du allerdings nicht nachkommen. Wirklich auffordern, kann dich da nur die Polizei zu. Allerdings darf dich das Sicherheitspersonal auch ihne Gründe rauswerfen => siehe Hausrecht. Wenn die nicht wollen, dass du in ihrem Laden einkaufen gehst oder Bilder machst, dann ist das eben so. Daran musst du dich halten, denn Hausrecht darf der Besitzer oder Bevollmächtigter auch ohne Polizei aussprechen, weil es eine private Sache ist.


Grüße in die Nachbarstadt ;)
freeroom
 
Das hat schon was mit Respekt zu tun!

ja, das mit dem Respekt is so ne Sache. Wikipedia (vgl. dein link) meint dazu:

Respekt
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
....
Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst. Bitte entferne zuletzt diese Warnmarkierung.

na denn mal los :D

@TO aber das hausrecht solltest schon beachten und auch nich einfach fremde objektive an deine cam anschrauben
 
Weiterlesen....

Ich verstehe nicht, warum es denn so schwer zu RESPEKTIEREN ist, daß der Hausherr keine Fotos möchte und dies durch den Sicherheitsdienst oder auf Schildern zum Ausdruck bringt.
 
Weiterlesen....

Ich verstehe nicht, warum es denn so schwer zu RESPEKTIEREN ist, daß der Hausherr keine Fotos möchte und dies durch den Sicherheitsdienst oder auf Schildern zum Ausdruck bringt.

Ist nicht in, sich an irgendwas zu halten. manche meinen die persönliche Freiheit sei grenzenlos und die Welt dreht sich nur um sie. War jetzt etwas weit hergeholt, aber so isses. Als 10 jähriger mit meiner ersten geliehenen Taschenknipse war mir schon )von der Logik und vom Anstand) her klar, dass man in Kaufhäusern, restaurants usw nicht fotografiert. Ich weiß manchmal echt nicht wo und wie manche Leute aufgewachsen sind.

Man kauft sich ja auch keine Pommes in der Frittenbude und setzt sich damit in ein restaurant, weil da die Atmosphäre besser ist. Ist im Grunde die gleiche Sache.
 
Tach zusammen

Schon komisch. Ich sehe hier in den Technikthreads immer mal wieder Testfotos, die mit Vorführobjektiven in irgendwelchen Fotogeschäften entstanden sind. Dass es sich dabei stets um Respektlosigkeiten gehandelt haben soll, lese ich jetzt zum ersten Mal. Übrigens: Der sogenannte Fachhandel preist es doch als seinen herausragenden Service an, dass der Kunde die Ware vor dem Kauf in Augenschein nehmen und testen kann. Wie testet man denn ein Objektiv, wenn man es nicht an die Kamera schrauben und Bilder damit machen darf????

Das mit dem Hausrecht ist auch so eine Sache. Der Hausherr darf natürlich verbieten, dass fotografiert wird. Damit verstößt dann aber nur das Fotografieren gegen Hausrecht, nicht die Existenz der Fotodateien auf der Speicherkarte. Der TO hat aber gar nicht angezweifelt, dass man ihm das Fotografieren untersagen durfte. Er hat gezweifelt, ob die Aufforderung zum Löschen der Dateien zulässig war. Meine Antwort darauf: War sie nicht. Mir ist keine Rechtsgrundlage für sowas bekannt, ich lasse mich aber gern eines Besseren belehren.

@freeroom: Ganz so weit, wie Du das formuliert hast, reicht das Hausrecht in öffentlich zugänglichen Geschäften nicht. Der Gewerbetreibende darf nicht willkürlich auswählen, wen er bedient und wen nicht. Er kann zum Beispiel nicht entscheiden, dass Ausländer, Behinderte, Frauen, Blondhaarige ... bei ihm nicht einkaufen dürfen. Aber das nur am Rande. Hat mit dem Thema ja eigentlich nichts zu tun.
 
Schon komisch. Ich sehe hier in den Technikthreads immer mal wieder Testfotos, die mit Vorführobjektiven in irgendwelchen Fotogeschäften entstanden sind. Dass es sich dabei stets um Respektlosigkeiten gehandelt haben soll, lese ich jetzt zum ersten Mal. Übrigens: Der sogenannte Fachhandel preist es doch als seinen herausragenden Service an, dass der Kunde die Ware vor dem Kauf in Augenschein nehmen und testen kann. Wie testet man denn ein Objektiv, wenn man es nicht an die Kamera schrauben und Bilder damit machen darf????

Indem man vorher fragt. Ganz einfach.

Das mit dem Hausrecht ist auch so eine Sache. Der Hausherr darf natürlich verbieten, dass fotografiert wird. Damit verstößt dann aber nur das Fotografieren gegen Hausrecht, nicht die Existenz der Fotodateien auf der Speicherkarte. Der TO hat aber gar nicht angezweifelt, dass man ihm das Fotografieren untersagen durfte. Er hat gezweifelt, ob die Aufforderung zum Löschen der Dateien zulässig war. Meine Antwort darauf: War sie nicht. Mir ist keine Rechtsgrundlage für sowas bekannt, ich lasse mich aber gern eines Besseren belehren.

Diese Frage ist heftig umstritten und meines Wissens nicht geklärt.

@freeroom: Ganz so weit, wie Du das formuliert hast, reicht das Hausrecht in öffentlich zugänglichen Geschäften nicht. Der Gewerbetreibende darf nicht willkürlich auswählen, wen er bedient und wen nicht. Er kann zum Beispiel nicht entscheiden, dass Ausländer, Behinderte, Frauen, Blondhaarige ... bei ihm nicht einkaufen dürfen. Aber das nur am Rande. Hat mit dem Thema ja eigentlich nichts zu tun.

Doch, das fällt unter Vertragsfreiheit. Ein Laden kann jedem ohne Angabe eines Grunds Hausverbot erteilen. Er darf nur nicht einen Grund oder ein Kriterium nennen, das unter das Diskriminierungsverbot fällt.
 
Moin,

ich war am letzten Sa. im MeMa. Und habe recht offensichtlich mein Interesse am Canon 50mm/1,8 bekundet und auch zufällig meine EOS dabei....

Nett den Verkäufer gefragt .... "Darf ich mal anbauen....?'
Jupp, durfte ich, inklusive Fotos machen... Laden, Preise,Verkäufer.....
Hab eben einfach 'draufgehalten'......

Ähnliches Spiel beim 'planeten' .... mit nem Sigma-Objektiv.
--- gut ich habe nicht auf ein Verbots-Schild geachtet (weiß also nicht,ob eines vorhanden ist). Aber .... nett den Verkäufer gefragt, Objektiv abgeschraubt... und geschossen.

Manchmal kann ein nettes 'Darf ich mal bitte....' wirklich wunder bewirken.
 
Auf privatem Gelände (und das ist Saturn) entscheidet das der Hausherr.

Und der Wachmann darf garnix tun; außer die Polizei zu rufen. Und da die Berliner Polizei durchaus deeskalierend ist, hätte sie wahrscheinlich gesagt: "Löschen sie doch einfach die Bilder aus dem Markt; das erspart allen Beteiligten viel Zeit und Mühe und Nerven...."

Gruß messi

Und was soll das löschen bringen,außer das der,der das möchte ein ruhiges Gewissen hat?:rolleyes:
Ich nehm die Karte raus,leg ne andere rein und mach meine Fotos da wo ich darf,dann einfach weiter.
Zu hause leg ich dann die erste Karte in Kartenleser und stelle die gelöschten Datten wieder her:evil:
 
Hi!
.... Damit verstößt dann aber nur das Fotografieren gegen Hausrecht, nicht die Existenz der Fotodateien auf der Speicherkarte. ...
äh..lol? und wie sollen die fotodateien dann auf die karte gekommen sein?

... ob die Aufforderung zum Löschen der Dateien zulässig war. Meine Antwort darauf: War sie nicht. Mir ist keine Rechtsgrundlage für sowas bekannt, ich lasse mich aber gern eines Besseren belehren......
das gleiche wie oben, du hast, in dem du fotos gemacht hast gegen das geltende hausrecht verstoßen.

fakt ist, das hausrecht besagt das fotografieren verboten ist, und wenn du dich daran hältst, können auch keine bilder auf der speicher karte sein.

sind bilder auf der speicherkarte, hast du gegen das geltende hausrecht
wissentlich und in voller absicht verstossen.

mfg Andi
 
Nachdem ich wie hier beschrieben heute gebeten wurde Bilder die ich in einem Kaufhaus gemacht habe sofort wieder zu löschen, mal die allgemeine Frage:

Gilt in Deutschland grundsätzlich fotografieren erlaubt oder fotografieren verboten?

Also muss an einem öffentlichen Gebäude, einem Kaufhaus usw. explizit dran stehen, dass man fotografieren darf oder dass man es nicht darf?

Kaufhäuser sind rechtlich gesehen eine "Mischform".

Einerseits ist ein Kaufhaus ein Privatgelände, auf dem der Besitzer weitgehend nach eigenem Ermessen regeln kann, was die Besucher dürfen und was nicht.

Andererseits ist ein Kaufhaus auch "öffentlicher Raum" - deshalb darf ein Kaufhaus z.B. nicht nach Belieben, also Willkürlich, Hausverbote aussprechen, sondern nur dann, wenn ein besonderes, begründetes Interesse vorliegt. (Sagt die Rechtsprechung.)

Dasselbe gilt z.B. auch für Bahnhöfe, auch die sind einerseits Privatgelände der Deutschen Bahn AG (oder anderer Bahnfirmen), andererseits dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Bahn darf nicht willkürlich das Betreten verbieten, sondern nur unter eng begrenzten Umständen. (Bei der Bahn kommt noch dazu, daß sie eine Beförderungspflicht hat und Fahrgäste nicht nach Belieben abweisen darf.)

Ein Kaufhaus wird sich darauf berufen können, daß es nicht möchte, daß in seinen Räumen unkontrolliert fotografiert wird - es könnten z.B. Wettbewerber das Kaufhaus und seine Angebote usw. "ausspionieren". Fotografieren gehört im übrigen nicht zum üblichen Gebrauch eines Kaufhauses - dort kauft man ein.

Etwas anderes wäre es unter Umständen, wenn jemand in der Textilabteilung Kleider anprobiert und sich von einem Begleiter jeweils kurz fotografieren lässt - nach dem Motto "Ich mach von den 10 Kleidern Fotos, wie sie an mir aussehen, und Tante Erna entscheidet dann zuhause, welches ich kaufen soll." Das könnte dann schon wieder als "bestimmungsgemäßer Gebrauch" eines Kaufhauses durchgehen, wenn dadurch nicht andere Kunden gestört werden usw.

Und wenn sich Reisende auf einem Bahnhof fotografieren, um Reiseerinnerungen im Bild festzuhalten, dann ist das ohne Zweifel auch ein bestimmungsgemäßer Gebrauch der Verkehrseinrichtung Bahn - damit muß die Deutsche Bahn AG leben. Mit ungefragten Werbefilmaufnahmen dagegen nicht.

Noch eine kleine Randfrage: Was darf Sicherheitspersonal im Zweifelsfall tun?
1. Dich auffordern, das Kaufhaus zu verlassen und Dich zum Ausgang geleiten.
2. Die Polizei rufen und Dich bis zu deren Eintreffen festhalten.

Bei 2. wird's aber schon Komplex - die Polizei darf z.B. einen unzutreffend des Diebstahls Verdächtigen vorübergehend festhalten, bis die Personalien und Beweise aufgenommen sind. Der Bürger (oder Sicherheitsmensch), der auf Grundlage des "Jedermann-Rechts" einen anderen bis zum Eintreffen der Polizei festhält, hat da weniger Toleranz-Spielraum. War sein Verdacht nicht ausreichend begründet, darf er zwar die Polizei rufen, aber der Festgehaltene ist nicht verpflichtet, bis zum Eintreffen der Polizei zu warten. Und wenn er sich mit angemessener Gewalt "befreit" und geht, und hinterher stellt sich heraus: es gab keinen rechtfertigenden Grund, ihn festzuhalten - dann ist das Nötigung und Freiheitsberaubung, und sich dagegen zu Wehr zu setzen ist Notwehr.

Eine schlichte zivilrechtliche Sache wie ein strittiges Fotografieren rechtfertigt aber meines Erachtens kaum ein größeres Eingreifen. Biete an, Deine Personalien zu hinterlassen, und alle eventuellen Streitigkeiten gern vor einem Gericht zu klären. Damit hast Du m.E. allen getan, was man von Dir verlangen kann.

Ich wurde ja aufgefordert die Bilder zu löschen.
Unzulässig.
Und ein einziehen oder Zerstören der Karte hätte mich erst recht leicht säuerlich gestimmt.
Es ist zulässig, daß die Polizei Gegenstände sicherstellt, um damit zu gewährleisten, daß in einem zivil- oder strafrechtlichen Streitfall keiner Partei Nachteile entstehen, die hinterher nicht mehr reparabel sind.

Es müsste also die Speicherkarte von der Polizei (gegen Quittung) sichergestellt und aufbewahrt werden. Dann geht man vor Gericht, wobei das Gericht die Karte in Verwahrung nimmt, und dann klärt das Gericht: Durfte? Durfte nicht? Wie ist es zu handhaben.

Selbst aber wenn ein Gericht sagt: "Das Veröffentlichen der Fotos wäre unzulässig", können die Fotos nicht einfach vernichtet werden. Du würdest dann eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung unterschreiben, und damit wären die Interessen des Kaufhauses ausreichend gewahrt.

Ich kenne noch die Geschichten meiner Eltern, dass es bei alten Grenzkontrollen durch aus mal zur Zerstörung eines Films (Entfernung aus der Kamera) kommen konnte, wenn der Kontroleur schlecht gelaunt war, wie ist das heute?
Heute leben wir nicht mehr in DDR, und auch nicht neben der DDR, und das ist auch gut so.
 
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