Nachdem ich wie
hier beschrieben heute gebeten wurde Bilder die ich in einem Kaufhaus gemacht habe sofort wieder zu löschen, mal die allgemeine Frage:
Gilt in Deutschland grundsätzlich fotografieren erlaubt oder fotografieren verboten?
Also muss an einem öffentlichen Gebäude, einem Kaufhaus usw. explizit dran stehen, dass man fotografieren darf oder dass man es nicht darf?
Kaufhäuser sind rechtlich gesehen eine "Mischform".
Einerseits ist ein Kaufhaus ein Privatgelände, auf dem der Besitzer weitgehend nach eigenem Ermessen regeln kann, was die Besucher dürfen und was nicht.
Andererseits ist ein Kaufhaus auch "öffentlicher Raum" - deshalb darf ein Kaufhaus z.B. nicht nach Belieben, also Willkürlich, Hausverbote aussprechen, sondern nur dann, wenn ein besonderes, begründetes Interesse vorliegt. (Sagt die Rechtsprechung.)
Dasselbe gilt z.B. auch für Bahnhöfe, auch die sind einerseits Privatgelände der Deutschen Bahn AG (oder anderer Bahnfirmen), andererseits dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Bahn darf nicht willkürlich das Betreten verbieten, sondern nur unter eng begrenzten Umständen. (Bei der Bahn kommt noch dazu, daß sie eine Beförderungspflicht hat und Fahrgäste nicht nach Belieben abweisen darf.)
Ein Kaufhaus wird sich darauf berufen können, daß es nicht möchte, daß in seinen Räumen unkontrolliert fotografiert wird - es könnten z.B. Wettbewerber das Kaufhaus und seine Angebote usw. "ausspionieren". Fotografieren gehört im übrigen nicht zum üblichen Gebrauch eines Kaufhauses - dort kauft man ein.
Etwas anderes wäre es unter Umständen, wenn jemand in der Textilabteilung Kleider anprobiert und sich von einem Begleiter jeweils kurz fotografieren lässt - nach dem Motto "Ich mach von den 10 Kleidern Fotos, wie sie an mir aussehen, und Tante Erna entscheidet dann zuhause, welches ich kaufen soll."
Das könnte dann schon wieder als "bestimmungsgemäßer Gebrauch" eines Kaufhauses durchgehen, wenn dadurch nicht andere Kunden gestört werden usw.
Und wenn sich Reisende auf einem Bahnhof fotografieren, um Reiseerinnerungen im Bild festzuhalten, dann ist das ohne Zweifel auch ein bestimmungsgemäßer Gebrauch der Verkehrseinrichtung Bahn - damit muß die Deutsche Bahn AG leben. Mit ungefragten Werbefilmaufnahmen dagegen nicht.
Noch eine kleine Randfrage: Was darf Sicherheitspersonal im Zweifelsfall tun?
1. Dich auffordern, das Kaufhaus zu verlassen und Dich zum Ausgang geleiten.
2. Die Polizei rufen und Dich bis zu deren Eintreffen festhalten.
Bei 2. wird's aber schon Komplex - die
Polizei darf z.B. einen unzutreffend des Diebstahls Verdächtigen vorübergehend festhalten, bis die Personalien und Beweise aufgenommen sind. Der Bürger (oder Sicherheitsmensch), der auf Grundlage des "Jedermann-Rechts" einen anderen bis zum Eintreffen der Polizei festhält, hat da weniger Toleranz-Spielraum. War sein Verdacht nicht ausreichend begründet, darf er zwar die Polizei rufen, aber der Festgehaltene ist nicht verpflichtet, bis zum Eintreffen der Polizei zu warten. Und wenn er sich mit angemessener Gewalt "befreit" und geht, und hinterher stellt sich heraus: es gab keinen rechtfertigenden Grund, ihn festzuhalten - dann ist das Nötigung und Freiheitsberaubung, und sich dagegen zu Wehr zu setzen ist Notwehr.
Eine schlichte zivilrechtliche Sache wie ein strittiges Fotografieren rechtfertigt aber meines Erachtens kaum ein größeres Eingreifen. Biete an, Deine Personalien zu hinterlassen, und alle eventuellen Streitigkeiten gern vor einem Gericht zu klären. Damit hast Du m.E. allen getan, was man von Dir verlangen kann.
Ich wurde ja aufgefordert die Bilder zu löschen.
Unzulässig.
Und ein einziehen oder Zerstören der Karte hätte mich erst recht leicht säuerlich gestimmt.
Es ist zulässig, daß die Polizei Gegenstände sicherstellt, um damit zu gewährleisten, daß in einem zivil- oder strafrechtlichen Streitfall keiner Partei Nachteile entstehen, die hinterher nicht mehr reparabel sind.
Es müsste also die Speicherkarte von der Polizei (gegen Quittung) sichergestellt und aufbewahrt werden. Dann geht man vor Gericht, wobei das Gericht die Karte in Verwahrung nimmt, und dann klärt das Gericht: Durfte? Durfte nicht? Wie ist es zu handhaben.
Selbst aber wenn ein Gericht sagt: "Das Veröffentlichen der Fotos wäre unzulässig", können die Fotos nicht einfach vernichtet werden. Du würdest dann eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung unterschreiben, und damit wären die Interessen des Kaufhauses ausreichend gewahrt.
Ich kenne noch die Geschichten meiner Eltern, dass es bei alten Grenzkontrollen durch aus mal zur Zerstörung eines Films (Entfernung aus der Kamera) kommen konnte, wenn der Kontroleur schlecht gelaunt war, wie ist das heute?
Heute leben wir nicht mehr in DDR, und auch nicht neben der DDR, und das ist auch gut so.