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Grundsätzlich darf man in Deutschland mit ganz wenigen Ausnahmen alle im öffentlichen Raum befindlichen Sachen fotografieren, allerdings nur draussen...
Bei meiner Neuauflage der Serie "Fassaden der Stadt" werde ich regelmäßig- eigentlich immer angesprochen was ich hier mache, für welchen Zweck und wie ich auf die Idee käme das dies erlaubt sei?
Letzten Freitag ich mehrere solche Erlebnisse;
Aufnahmestadtpunkt Bürgersteig, Straße
Aufnahme aus der Hand aus Augenhöhe oder drunter
Kamera mit Batteriegriff und 400mm Objektiv
Was habe ich fotografiert?
- die Waschbetonfassade einer Agentur für Arbeit
- die Klinkerfassade eines Gefängnisses
- eine weitere Klinkerfassade einer Polizeiwache
- eine Glasfassade mit innen liegender Mitarbeiterfassade
In allen Fällen wurde nach kürzester Zeit ein Fenster geöffnet, oder das Sicherheitspersonal gerufen.
Wie verhält sich das in den oben beschriebenen Fällen?!
Und welche oben angemerkten Ausnahmen gibt es zu beachten?
Gruß plokilot