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Firmware-Update Disaster an der K-r

Schlaue Ansage. Hast Du eine Quelle, die Deine kühnen Aussagen untermauert? Ich wusste bislang gar nicht, daß Garantie "Gesetz" sei.

Hallo,
den Irrtum dass ich die gesetzliche Gewährleistung gemeint hab hatten wir aufgeklärt.
Und die steht im Gesetz.
Und die kannst du googleln
Hatte auch mit dem Beispiel der Autowerkstatt grob erläutert.
Gruß,
Wolfram
 
Ach so, klar. Gewährleistung die ersten 6 Monate für den Verbraucher, danach Beweislastumkehr.

Die Gewährleistung haben die Pentax-Leute ja auch nicht ausgeschlossen. Von daher ist der Fall ja klar. Also: Kaufdatum mehr als sechs Monate her, oder nicht?


PS: Mal wieder haben offensichtlich die AA-Akkus zugeschlagen. Diese Mist-Technik hat Pentax einfach nicht im Griff.
 
Die Gewährleistung haben die Pentax-Leute ja auch nicht ausgeschlossen.

Brauchen sie auch gar nicht, den mit der Gewährleistung hat der Hersteller nichts zu tun. Die kommt vom Verkäufer.
Wenn sich der Hersteller quer stellt wird es wohl schwierig werden. Sich auf einen Rechtsstreit einlassen der im Falle eines Falles viel teurer wird als die Kamera kostet? Wie kann man beweisen das man wirklich alles richtig gemacht hat? Da müßte man seine Updates ja immer mit Zeugen einspielen. Das beste ist wirklich erst mal freundlich bei Pentax anzufragen und den Fall zu schildern, eventuell hat sich die Sache dann ja erledigt.
 
Das beste ist wirklich erst mal freundlich bei Pentax anzufragen und den Fall zu schildern, eventuell hat sich die Sache dann ja erledigt.
:top:

Yep, ein freundlich geführtes Gespräch zur Schilderung eines Kundenproblems kann auch in 2011 noch zu unerwartet positiver Kundenzufriedenheit führen.
Und wenn dies nicht auf Anhieb ziehen sollte, kann in der nächsten Eskalationsstufe dieselbe Intention durchaus auch mit einem "offiziellen" Brief an "leitende Funktionen" und direktem Apell an die Service"ehre" verfolgt und erreicht werden.

Eine wie auch immer geartete Drohung mit "ultimativen" Mitteln ist nach meiner Erfahrung immer das Ende vom Lied einer nervlich bezahlbaren Konfliktlösung.


Grüße,
IcheBins
 
Aktueller Stand [Firmware-Update Disaster an der K-r]

Halle,

hier der aktuelle Stand meiner Bemühungen, meine K-r wieder fltt zu bekommen:

1. Ich habe am 15.08.2011 eine Anfrage an Pentax über das Kontaktformular auf der HP gestellt.
-> bis jetzt (17.08.2011 04:00 Uhr) keine Antwort.
-> ich werde heute im Laufe des Tages mit Pentax telefonieren.


2. Anfrage bei beiden auf der Pentax HP genannten Service-Unternehmen
-> von beiden am gleichen Tag eine Antwort
-> beide sehen darin keinen Garantiefall
-> beiden könnten die Kamera reparieren.

Mal schauen, was Pentax heute verlauten lässt. Auf alle Fälle muss die K-r heute zur Reparatur, denn ohne Kamera bin ich nur ein halber Mensch.

Glückauf,
Edwin
 
Hallo,
so ärgerlich die ganze Angelegenheit auch sein mag: Auf der Pentax-Homepage und in der Anleitung wird eindeutig auf das eigene Risiko beim Flashen hingewiesen. Warum sollte der Hersteller für Fehler desjenigen haften, der es trotzdem selbst versucht, also den Nervenktitzel in Kauf nimmt. Wenn jemand keine Ahnung bzw. Erfahrung im "Reparieren" hat, gibt es immer noch den Fachhändler (oftmals kostenlos) oder man lebt mit dem Risiko, "gegen die Wand" zu fahren. Wer z.B. selbst an seinem Auto rumschraubt und sogar im Vorfeld davor gewarnt wurde, kann auch nicht den Hersteller für die hierdurch verursachten Folgen haftbar machen.
So long.
 
Für mich sieht das eher nach einem Hersteller aus der Angst vor seiner eigenen Hardware hat und so das Risiko elegant auf seine Kunden abwälzen will trotz Garantie. Wenn die Hardware bzw. Software entsprechend desigend wäre das kein Risiko besteht das Gerät beim flashen komlett funktionsunfähig zu machen, bräuchte es diesen Garantieausschluss nicht. Wie hier bereits besprochen ist das sehr wohl technisch einfach machbar. Ich selbst besitze eine SAT Box deren Hersteller sogar das Flashen ausdrücklich empiehlt und in seiner Garantie abdeckt. Ich würde mich so leicht nicht abspeisen lassen von Pentax in diesem Fall und versuchen über die höheren Etagen etwas zu reissen bevor die Glocke noch grösser wird an der es ohnehin bereits hängt. :-)

Gruss Michael
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie gesagt: Beweislastumkehr erst 6 Monate nach dem Kauf.


????????????????????


Ich glaube hier liegt ein grundlegender Irrtum vor. Erstens hat Pentax mit der Gewährleistung überhaupt nichts zu tun. Das ist Sache des Händlers.
Zweitens gilt die Gewährleistung nur für Mängel die bei der Übergabe (wenn auch versteckt) bereits vorhanden waren. Wenn nach dem Kauf durch ein Firmwareupdate etwas passiert, dann ist es nicht durch die Gewährleistung abgedeckt und es gibt keine Beweislastumkehr.
Ausser vielleicht die Kamera hätte zum Zeitpunkt des Kaufes schon einen Mangel gehabt durch den dann der Fehler beim Flashen passiert ist...
Da aber tausende Kameras ohne Probleme geflasht werden würde es wohl schwierig sein hier einen Mangel zu konstruieren! Der Fehler ist eindeutig bei einer Aktion des Käufers nach dem Kauf aufgetreten. Man könnte höchstens versuchen mit dem Verkäufer Kontakt aufzunehmen was der dazu meint.
 
Zuletzt bearbeitet:
1. Die Beweislastumkehr bezgl. der gesetzl. Mängelhaftung gilt nicht "nach 6 Monaten", sondern _innerhalb_ der ersten 6 Monate, da während dieses Zeitraums die Richtung der Beweislast (die gewönlich bei demjenigen liegt, der einen Anspruch geltend macht) zu Gunsten des Käufers "umgekehrt" ist.

2. Aus der unbestreitbaren Tatsache, dass ein Flashen der Firmware in der Regel von der Mehrheit der Benutzer problemlos durchgeführt werden kann, ist keinesfalls zu folgern, dass ein beim Flashen aufgetretener Defekt nicht bereits einen bei Gefahrenübergang angelegten Mangel erkennbar macht. Denn das gilt für die große Mehrheit sämtlicher haftungsbegründenden Ansprüche dieser Art.

3. Falls der Hersteller eine Regulierung des Schadens im Wege der Kulanz ablehnt, dürften die Garantiebedingungen kaum einen anspruchsbegründenden Anhaltspunkt liefern, da diese nahezu keiner gesetzlichen Inhaltskontrolle unterliegen und vom Hersteller (fast) beliebig mit Ausschlussbedingungen garniert werden können. Insofern wäre die gesetzliche Mängelhaftung des Verkäufers mit Sicherheit der geeignetere Ansatzpunkt, sofern der Kauf noch nicht länger als die genannten 6 Monate zurück liegt.

ciao
volker
 
Der Hersteller hat das Update angeboten und möglicherweise damit Fehler seiner Kamera behoben. Damit haftet er auch für Schäden, die durch Anwendung des Updates auftreten können - weil entweder der Flashvorgang doch nicht so unproblematisch ist, wie vermittelt (sonst dürfte er das Update gar nicht anbieten) oder aber die mitgelieferte Anleitung nicht ausreichend war, dass der Kunde es richtig machen konnte - den Nachweis der Fahrlässigkeit beim Kunden unbenommen, aber mit Beweislast beim Hersteller da Schutzbehauptung. Die deutsche Rechtsprechung ist inzwischen zum Glück recht oft auf Verbraucherseite.
 
Zuletzt bearbeitet:
Doch, exakt 6 Monaten nach dem Kauf wird die Beweislast umgekehrt. Die Umkehr ist ein einmaliger Vorgang, der nicht dauernd über eine Zeitspanne erfolgt.

*seufz*

Da habe ich nach meinem Urlaub die zwei Dutzend Insassen meines Ignorefiles amnestiert - aber von Dir kommen anscheinend nach wie vor nur Beiträge in gewohnt unterirdischer Qualität. :(

"Beweislastumkehr" ist ein juristischer Fachterminus, den ich auch für Laien verständlich - und selbstverständlich sachlich richtig - erklärt habe. Und auch wenn wir uns hier in einem Fotoforum und nicht in einem juristischen Forum bewegen, halte ich es für angemessen, auch nicht fotografisch geprägte Fachbegriffe in ihrer korrekten Bedeutung zu verwenden. Wer das nicht kann (wofür ich ja durchaus Verständnis habe), der sollte dann mal die Finger still halten und sich freuen, wenn er etwas dazulernen kann.

ciao
volker
 
Insofern wäre die gesetzliche Mängelhaftung des Verkäufers mit Sicherheit der geeignetere Ansatzpunkt, sofern der Kauf noch nicht länger als die genannten 6 Monate zurück liegt.

ciao
volker


Genau das schrieb ich ja in meine letzten Posting. Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen und schauen was der dazu sagt. Wenn er es allerdings ablehnt, wird es meiner Meinung nach schwierig seine Ansprüche durchzusetzen. Bei einem Flashvorgang kann man viel falsch machen und es wird sehr schwierig bzw. es ist unmöglich zu beweisen das man alles richit gemacht hat. Ob in einem solchen Fall die Gewährleistung greift, daß kann ich nicht sagen.
 
... Bei einem Flashvorgang kann man viel falsch machen und es wird sehr schwierig bzw. es ist unmöglich zu beweisen das man alles richit gemacht hat.

Genau das ist ja der Punkt mit der Beweislastumkehr, in den ersten 6 Monaten nach Kauf liegt die Beweislast beim Händler, er muss nachweisen, dass der Defekt bei Kauf nicht vorhanden war. Man kann in diesem Fall möglicherweise davon ausgehen, dass die Kamera einen versteckten Mangel hat, der jetzt durch das Firmware-Update sichtbar geworden ist. Wenn der TO beim Update alles richtig gemacht hat, muss der Fehler ja wohl an der Kamera liegen. Pentax sollte feststellen können, was da beim Update schief gelaufen ist und damit ergibt sich dann auch eine Beweislage die klärt wer letztendlich verantwortlich ist. Dabei kann natürlich auch rauskommen, dass der Fehler z. Bsp. durch einen plötzlichen Spannungsabfall zustande kam und das wäre ja dann wohl dem TO anzulasten.

Viele Grüße
 
Wenn der TO beim Update alles richtig gemacht hat,


Genau das ist doch der Punkt. Wenn er alles richtig gemacht hat, aber man kann genau so gut alles falsch gemacht haben (oder warst du beim Update dabei und hast zugesehen?). Bzw. wie will man nachweisen das man alles richtig gemacht hat? Ich will hier dem TO nichts unterstellen und glaube ihm auch, nur vor Gericht geht es nicht um glauben. Hier sehe ich zumindest einen Ansatzpunkt um die Gewährleistung abzulehnen. Ich bin allerdings wie wohl alle hier kein Jurist um etwas mit Sicherheit zu sagen.
 
Genau das ist doch der Punkt. Wenn er alles richtig gemacht hat, aber man kann genau so gut alles falsch gemacht haben (oder warst du beim Update dabei und hast zugesehen?). Bzw. wie will man nachweisen das man alles richtig gemacht hat? Ich will hier dem TO nichts unterstellen und glaube ihm auch, nur vor Gericht geht es nicht um glauben. Hier sehe ich zumindest einen Ansatzpunkt um die Gewährleistung abzulehnen. Ich bin allerdings wie wohl alle hier kein Jurist um etwas mit Sicherheit zu sagen.

Der TO muss nicht beweisen, dass er alles richtig gemacht hat, der Händler muss beweisen, dass der TO was falsch gemacht hat. Wenn dem so ist ist es ja auch korrekt, wenn er für seinen eigenen Fehler gerade steht.

Viele Grüße
 
AW: Aktueller Stand [Firmware-Update Disaster an der K-r]

Hi,

ich bin schon überrascht, dass mein Eingangspost eine solche heftige Diskussion hier auslöst.

Bin ich der erste hier im Forum, dem dieses Malheur passiert ist?

1. Ich habe am 15.08.2011 eine Anfrage an Pentax über das Kontaktformular auf der HP gestellt.
-> bis jetzt (17.08.2011 04:00 Uhr) keine Antwort.
-> ich werde heute im Laufe des Tages mit Pentax telefonieren.

Ich habe eine gute Nachricht: Habe heute mit der Service-Hotline der Firma Pentax telefoniert und dort wurde mir gesagt, dass das Problem meiner Kamera im Rahmen der Garantie als Kulanz abgewickelt wird.
Ich habe eine Referenznummer bekommen und soll die Kamera zu einem der beiden Service-Partner senden, die dann die Reparatur oder was auch immer abwickeln.

:top: Ich habe doch gewusst, dass auf Pentax Verlass ist :top:

Kamera ist schon unterwegs und ich werde hier weiter berichten.


Glückauf,
Edwin
 
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