Kein halbes Jahr alt -> innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist -> §439 BGB Abs.2
Betrifft aber den Vertragspartner, nicht den eigentlichen Hersteller. Ergo: Abwicklung über Amazon.
Gruss
Toenne
Korrekt, Amazon aber hat wieder einen Vertragspartner und dieser auch einen und ...... somit landet es irgendwann doch bei Sigma auf dem Tisch.
Die wissen das auch, und sind an zufriedenen Kunden interessiert. Somit ist der Weg direkt an Sigma nicht falsch, wenn auch rechtlich nicht korrekt.