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über Einsendeschluß stand da nix, die Frage war wieviel Kohle bis 31.8.

und da Thomas noch nicht addiert hat kann IMHO weitergetippt werden, ausser Cheffe erklärt das Spiel für beendet.

Wo er recht hat hat er recht:
12683


@Thomas: viel glueck, dass es nicht wirklich vor Gericht geht.


Und noch was: Viele hatten geschrieben, dass er den Namen veroeffentlichen sollte. Hat irgendeiner schon mal drueber nachgedacht, dass die bisherige Nichtnennung des Namens des Haendlers die Wahrscheinlichkeit senkt, dass es zur Hauptverhandlung kommt?
 
Hat irgendeiner schon mal drueber nachgedacht, dass die bisherige Nichtnennung des Namens des Haendlers die Wahrscheinlichkeit senkt, dass es zur Hauptverhandlung kommt?

Warum sollte sich ein Gericht Gedanken darüber machen, was Thomas nicht veröffentlicht? Versteh ich nicht, würd ich aber gern.
 
docschelm 14.889.000

Kleiner-Murx 1.012.457,34




ganz schön optimistisch. :ugly::devilish::lol:


Aber wie schaut es aus, wenn jetzt weiterhin Gelder überwiesen werden, muss doch Thomas diese Gelder wieder abziehen. Wer Geld am 31.08. überwiesen hat, was aber erst am 1.9. eingegangen ist, auch schwierig.

Ich hoffe Thomas bekommt nicht allzugroße Probleme damit, die richtige Summe für euch Spielsüchtige User rauszufinden.
 
Warum sollte sich ein Gericht Gedanken darüber machen, was Thomas nicht veröffentlicht? Versteh ich nicht, würd ich aber gern.

wer redet vom gericht

Update 8:

Von unserer (meiner) Seite aus wurde keine Abschlusserklärung abgegeben.

Nun warten wir darauf, dass der Händler in die Hauptsache geht. Bis es soweit ist, können jedoch noch einige Tage / Wochen vergehen...
Auch wenn meine Neugier......


Gruß
Thomas

Und ich hoffe fuer Thomas (und den Haendler) das er es nicht macht.

Gruessle
 
wer redet vom gericht

Haste auch wieder Recht. :angel:

Aber würde er den Namen nennen und der Händler bekäme dadurch vor einer Verhandlung irgendwelche Probleme, könnte ich mir vorstellen, es würde noch eine weitere Angelegenheit geben, über die man sich streiten könnte/würde.
Dann sollte man doch lieber zusätzlichen Stress vermeiden, indem man den Namen vorerst nicht nennt.

Sollte es zu einer Verhandlung kommen, könnte ich mir gut vorstellen, dass der Name eh publik wird. Hat ja immerhin für einigen Wirbel gesorgt, die Geschichte. Nicht nur hier.
 
[
thomas250181 schrieb:
Update 8:
Von unserer (meiner) Seite aus wurde keine Abschlusserklärung abgegeben.
Nun warten wir darauf, dass der Händler in die Hauptsache geht. Bis es soweit ist, können jedoch noch einige Tage / Wochen vergehen...

wer redet vom gericht
Und ich hoffe fuer Thomas (und den Haendler) das er es nicht macht.
Gruessle


ich versteh das noch nicht

der Händler hat die einstweilige Verfügung erlassen

Thomas müsste dagegen angehen ?

wenn nicht, wieso auf den Händler warten ? die Verfügung hat doch Bestand, warum soll der Händler aktiv werden ?
 
.....
wenn nicht, wieso auf den Händler warten ? die Verfügung hat doch Bestand, warum soll der Händler aktiv werden ?

ich würde das 'mal so übersetzen:

die einstweilige verfügung wurde erlassen.

thomas hat sie nicht angenommen.

es kam zu einer anhörung im gericht.

thomas hat dem verlangen des prozeß-starters auch dort nicht entsprochen.

der nächste juristische schritt findet statt, sobald der händler das verfahren verlangt.

hat er wohl noch nicht getan.


fragt sich noch, wie lange eine einstweilige verfügung einstweilig bleibt, und was danach passieren würde, wenn der händler gar nichts weiter unternähme.

.
 
[




ich versteh das noch nicht

der Händler hat die einstweilige Verfügung erlassen

Thomas müsste dagegen angehen ?

wenn nicht, wieso auf den Händler warten ? die Verfügung hat doch Bestand, warum soll der Händler aktiv werden ?


Ich glaube ich weiss, was du meinst.


Thomas hat Widerspruch eingelegt, der ist allerdings vom gericht abgelehnt worden.

Als naechstes kaeme jetzt der

Antrag auf Erhebung der Hauptsache
Da das einstweilige Verfügungsverfahren den Antragssteller begünstigt, kann der Antragsgegner den Antragssteller zwingen, die Hauptsache einzuleiten. Leitet dieser die Hauptsache (das Klageverfahren) nicht ein, dann kann der Antragsgegner die Aufhebung der einstweiligen Verfügung beantragen.

und wie ich Thomas verstanden habe, will er den Antragssteller nicht "zwingen" in die Hauptsache zu gehen, sondern setzt darauf, dass der Antragsteller das selbst tut (oder auch nicht).
Tut er es nicht, stehen fuer Thomas die Chance auf Aufhebung der EV deutlich besser, da der Antragsteller in dem Moment erklaeren muesste, wieso er nicht in die Hauptsache gegangen ist.




Quelle:
http://www.anwaltsinfo.de/rechtaktuell/beitraege/dieeinstweiligeverfuegung/index.html
 
Tabelle aktualisiert!

- cybershooter Tipp auf eigenen Wunsch gestrichen
- Nachzügler mit Datum/Uhrzeit hinzugefügt

Thomas informiert.
 
Gegenwaertig scheint einem Konzern gerade das zu passieren was ich auf der letzten Seite ansprach.
Ein Beispiel, wie sich eine Abmahnung "wenig reputationsfoerdernd" auswirken kann, kann hier
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31051/1.html
nachgelesen werden.

Moin!
Das alles kann aber nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, daß sich viele User, gerade auch in Foren, oft zu Lasten des jeweiligen Betreibers, verbal, sehr weit, zu weit, aus dem Fenster lehnen.

mfg hans
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin!
Das alles kann aber nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, daß sich viele User, gerade auch in Foren, oft zu Lasten des jeweiligen Betreibers, verbal, sehr weit, zu weit, aus dem Fenster lehnen.

mfg hans

Ja, auch diese Münze hat zwei Seiten. Einerseits ist es absurd, wie manche Unternehmen gegen Äusserungen gerichtlich vorgehen, wo in der Regel eine kostenfreie freundliche E-Mail ausreichen könnte, andererseits passieren wirklich viele Dinge, die Unternehmen schaden können; so gehen zum Beispiel inzwischen viele Firmen her, und verbreiten bewusst die Unwahrheit über ihre Konkurrenten, eben auch Anonym in Foren, zeichnen so ein falsches Bild über eigentlich gute Betriebe. Und das kann natürlich auch nicht sein.

Und da läuft man natürlich in eine Zwickmühle: wie soll ein Posting beweisen, das es nicht erfunden ist? Dem Betreiber eines Forums ist das kaum zuzumuten, jedes Posting darauf zu untersuchen, also den Poster "vorzuladen" und dann im Grunde eine richterliche Entscheidung über wahr oder gelogen zu treffen. Trotzdem muss natürlich ein Händler auch vor übler Nachrede geschützt werden.

Wobei es unnötig ist, da mit Anwälten um sich zu werfen, kostet nur Geld.
 
(..)Thomas hat Widerspruch eingelegt, der ist allerdings vom gericht abgelehnt worden.

Als naechstes kaeme jetzt der Antrag auf Erhebung der Hauptsache (..)

Richtig.

(..) Das alles kann aber nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, daß sich viele User, gerade auch in Foren, oft zu Lasten des jeweiligen Betreibers, verbal, sehr weit, zu weit, aus dem Fenster lehnen. (..)

Ja, leider.

Gruß
Thomas
 
Gegenwaertig scheint einem Konzern gerade das zu passieren was ich auf der letzten Seite ansprach.
Ein Beispiel, wie sich eine Abmahnung "wenig reputationsfoerdernd" auswirken kann, kann hier
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31051/1.html
nachgelesen werden.

Habe darüber auch einen Artikel im heutigen Handelsblatt gelesen. Die Sache läuft nicht gut für den Hersteller. Der Imageschaden ist immens.

Wenn das nicht auch dem Händler hier blühen könnte....

Gruß
Walter
 
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