• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Mitmachen beim DSLR-Forum Fotowettbewerb September 2025.
    Thema: "Straßenfotografie s/w"

    Jeden Monat attraktive Gewinnprämien, gesponsert von unserem Partner PixelfotoExpress.
    Alle Infos zum September-Wettbewerb hier!
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Falsche Versprechungen, was würde ihr machen?

Und selbst da nimmt er die Kamera im zweifel aus der Verpackung, um sie Dir zu zeigen, dann idt der "Junferndampf" auch aus dem Karton raus, lässt Du dir dann nen anderen Karton geben, weil die die er dir gezeigt hat nicht mehr neu ist? :eek:
...

Ich stellen mir gerade vor wie ich reagieren würde, wäre ich der Händler.

Dirk
 
Ich kaufe nur originalverpackte Ware, packt er diese aus, kann er sie gleich behalten und kaufe woanders.

Ich lach mich weg. Was glaubst du, wie oft original verpackte Ware schlicht vom Hersteller zurückgenommene und reparierte Ware ist? Ich habe lange genug im Handel gearbeitet....was da alles als "Neuware" verkauft wird....
Die Händler erhalten von den Herstellern sogar Siegel und Klebestreifen, damit sie ausgepackte Ware wieder als original verpackt verkaufen können.
Extra für Kunden wie dich ;)
 
Wennich das schon alles lese ...

"der verkäufer ist mir blöd gekommen" nachdem "ich ihm mit dem anwalt gedroht habe" ... wie war das mit dem wald und dem herinrufen ...

Eigentlich wollte ich mich ja jetzt raushalten, aber auf deinen beitrag möchte ich doch nochmals zu sprechen kommen. Woher nimmst du dir das recht dir etwas aus dem zusammenhang zu reißen, und das als fakt hinzustellen? Natürlich habe ich ihn erstmal ganz normal und höfflich darauf hingewiesen, das die zugesicherten eigenschaften nicht gegeben sind und ihn gefragt wie wir uns da einigen könnten und was er dazu meint. Erst als er mir eben zum wiederholten mal blöd gekommen ist und uneinsichtig war, habe ich gesagt das ich dann eventuell rechtliche schritte einleiten werde!

und dann wird dem verkäufer noch zu 99% unetrstellt, dass die ware gebraucht wurde weil "manche cams" an dem bandel ein werbesticker habe ... hallo ?!

Und das gilt nicht nur für dich sondern auch nochmals abschliesend für alle anderen.

1. Wenn eine ware als ungeöffnet verkauft wird, und dieser zustand auch bei nochmaligem nachfragen bestätigt wird, dann hat die ware einfach ungeöffnet zu sein...Fakt! Alles andere ist sonst gelogen und somit eine bewusste täuschung. Dabei spielt es keinerlei rolle ob das jetzt die regel ist, ob das schlimm ist, moralisch vertretbar, deutsche nörgelei oder sonstiges. Wäre es in diesem fall nicht wichtig gewesen, hätte ich es mir nicht bestätigen lassen.

2. Um den inhalt der ware zu überprüfen, hätte es gereicht nur das siegel des kartons zu öffnen, und schon hätte man den inhalt auf vollständigkeit prüfen können. Die versiegelte tüte der kamera ist durchsichtig, das kann man also auch so alles erkennen, und vor allem ob auch eine drin ist.

3. Wurden an der Kamera sowohl das schildchen (mini heft) das mit einem bändchen an der öse der kamera befestigt ist entfernt, als auch der aufkleber mit den technischen eckdaten der auf der kamera aufgeklebt ist entfernt (beides fehlte zudem auch, ist aber bei diesem kameramodel an jeder kamera vorhanden!). Diese dinge müssen für eine überprüfung defintiv nicht entfernt werden, sondern werden eben nur entfernt wenn die kamera in gebrauch ist. Oder wollte er schauen ob der lack unter der aufkleber vielleicht kratzer hat, und der bändel des schildes vielleicht abschürfungen an der öse für die kameraschlaufe hinterlassen hat? :confused: :rolleyes:

Tatsache ist ich weiß nicht ob er die kamera geöffnet und benutzt hat, oder jemand vor ihm der die kamera wieder zurückgegeben hat. Das kann mir aber auch egal sein, den ich habe ausdrücklich nachgefragt ob die kamera so wie beschrieben sich in ungeöffneter original verpackung befindet, und das traf nicht zu obwohl es ausdrücklich zugesichert wurde.
 
Ich stimme dem TO zu! Natürlich kann man jetzt tagelang darüber diskutieren, wann ein Produkt „benutzt“ wurde, wann es als „gebraucht“ gilt und was gerade noch so als „testen“ durchgeht. Ist aber irrelevant. Der TO hat eine günstige Kamera kaufen und diese weiterverschenken wollen. Daher auch die mehrfache und ausdrückliche Frage nach „ungeöffneter Originalverpackung“. Die hat er nicht bekommen. Punkt.

Die Kamera macht so (wahrscheinlich) keine schlechteren Fotos als vorher, aber als Geschenk eignet sie sich jetzt nicht mehr wirklich. Mit abgelöstem Sticker, fehlenden Siegeln etc. – darüber muss man sich nicht ärgern, aber man kann. Von daher: Nicht lockerlassen!:cool:
 
1. Wenn eine ware als ungeöffnet verkauft wird, und dieser zustand auch bei nochmaligem nachfragen bestätigt wird, dann hat die ware einfach ungeöffnet zu sein...Fakt! Alles andere ist sonst gelogen und somit eine bewusste täuschung.

Wenn du mich gefragt haettest, ob die Verpackung ungeoeffnet ist, haette ich auch mit einem 'ja, aber das Siegel ist gebrochen, falls du das wissen wolltest' geantwortet.

Was du daraus lernen kannst ist einfach, Fragen eindeutig stellen zu lernen. Wenn es dir wichtig ist, ob ein Siegel noch ganz ist, frag nach dem Siegel. So hast du IMHO eher schlechte Karten, _weil_ es eben nichts aussergewoehnliches ist, dass die Verpackung nicht mehr versiegelt ist.
 
Tatsache ist ich weiß nicht ob er die kamera geöffnet und benutzt hat, oder jemand vor ihm der die kamera wieder zurückgegeben hat. Das kann mir aber auch egal sein, den ich habe ausdrücklich nachgefragt ob die kamera so wie beschrieben sich in ungeöffneter original verpackung befindet, und das traf nicht zu obwohl es ausdrücklich zugesichert wurde.
Ja ist ja in Ordnung, das habe ich ja durchaus verstanden. Fakt ist aber, das es nunmal so ist. Ob der Verkäufer ein Lügner ist oder nicht, bringt Dich kein Stück weiter. Was man tut, sollte nicht daraus resultieren WIE es passiert ist, sondern wie der aktuelle Stand ist. Ergo: Ist Kaufpreis und Kamerazustand ok?

Alles andere ist emotional und bringt nix.

Das Einzige, was ich verstehen könnte, wenn Du dem Verkäufer einen Denkzettel verpassen magst, damit das weiteren Käufern nicht nochmal passiert (oder ähnliches Getäusche).
 
Wenn du mich gefragt haettest, ob die Verpackung ungeoeffnet ist, haette ich auch mit einem 'ja, aber das Siegel ist gebrochen, falls du das wissen wolltest' geantwortet.

Was du daraus lernen kannst ist einfach, Fragen eindeutig stellen zu lernen. Wenn es dir wichtig ist, ob ein Siegel noch ganz ist, frag nach dem Siegel. So hast du IMHO eher schlechte Karten, _weil_ es eben nichts aussergewoehnliches ist, dass die Verpackung nicht mehr versiegelt ist.

Oh Mann:rolleyes:
 
Bei Betrug hört der Spaß eben auf aber du findest betrogen werden ja anscheind toll und lässig.
Nö, ich distanziere mich nur von der Emotion des Betruges. Zu den Fakten habe ich bereits was geschrieben.

Wenn mir ein Händler eine reparierte Ware als neu verkauft ist mir das doch völlig schnurz. Garantie und Gewährleistung sind die gleichen, und die Cam funktioniert ---> Ich kann Bilder machen. Den gleichen Stand hätte ich bei einer "wirklich" neuen Cam. In der Zeit, wo Du dann zum Anwalt rennst und Geld für Sprit und Anwaltsschreiben ausgibst, spar ich mir das Geld, und mache Fotos. Ob ich nun rechtlich betrogen wurde, ich mir doch völlig egal.
 
Nicht falsch verstehen, selbstverstaendlich hat der Verkaeufer nicht moralisch einwandfrei gehandelt (wenn die Geschichte so stimmt, wovon ich ausgehe) das nutzt dem OP aber genau gar nichts.
Das einzige, was er machen kann ist daraus lernen (und die Kamera umtauschen oder weiterverkaufen).

Aber du musst schon zugeben, dass du eine, sagen wir: etwas zu präzise Fragestellung erwartest, oder nicht?!

Ungeöffnet heißt NICHT GEÖFFNET. Und wenn zum Öffnen Laschen wegreißen, Siegel brechen, Tüten aufpulen und Bänder durchschneiden gehört, dann fragt man nicht nach jedem einzelnen dieser Teilaspekte, sondern danach, ob die verflixte Schachtel schon einmal geöffnet wurde oder nicht.

Es reicht schon, dass hier alle paar Tage die Begriffe neu, neuwertig, unbenutzt, getestet, handselektiert und Top-Zustand diskutiert und definiert werden. Aber bei der Frage nach "geöffnet oder nicht?" sollten wir doch die verkehrsübliche Deutung nutzen:rolleyes:
 
Der Händler hat damit nämlich nichts zu tun und so läuft die Klage ins Leere und du sitzt auf den Kosten.

Das würde sich dann zeigen, du schreibst du selber:

Die Händler erhalten von den Herstellern sogar Siegel und Klebestreifen, damit sie ausgepackte Ware wieder als original verpackt verkaufen können.

Mir ist vollkommen egal, was mit reparierter Ware passiert, solange ich keinen Schrott bekomme.
 
Dann solltest du richtig zitieren ;)

Wenn der Händler die Ware neu versiegelt, dann tut er dies im Auftrag des Herstellers. Und dann bleibt den Juristen überlassen, was man unter "original verpackt" versteht, wenn die Ware unbenutzt ist und lediglich der Karton ein neues Siegel erhalten hat.
 
Wenn der Händler die Ware neu versiegelt, dann tut er dies im Auftrag des Herstellers.

Mir vollkommen egal. Meinewegen können die es für den Papst machen. Es ist und bleibt Betrug und dagegen würde ich vorgehen. Egal ob Hersteller, Geschäft oder beim Privatmenschen.
Sollte der Privatmann mich verarschen wollen, zur Not fahre ich von HH nach M und gebe es zurück.
 
Mir vollkommen egal. Meinewegen können die es für den Papst machen. Es ist und bleibt Betrug und dagegen würde ich vorgehen. Egal ob Hersteller, Geschäft oder beim Privatmenschen.
Sollte der Privatmann mich verarschen wollen, zur Not fahre ich von HH nach M und gebe es zurück.

*ggg* Das ist seit über 30 Jahren gängige Praxis. Wäre es illegal, würden das weder Handel noch Industrie anwenden.
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten