Wennich das schon alles lese ...
"der verkäufer ist mir blöd gekommen" nachdem "ich ihm mit dem anwalt gedroht habe" ... wie war das mit dem wald und dem herinrufen ...
Eigentlich wollte ich mich ja jetzt raushalten, aber auf deinen beitrag möchte ich doch nochmals zu sprechen kommen. Woher nimmst du dir das recht dir etwas aus dem zusammenhang zu reißen, und das als fakt hinzustellen? Natürlich habe ich ihn erstmal ganz normal und höfflich darauf hingewiesen, das die zugesicherten eigenschaften nicht gegeben sind und ihn gefragt wie wir uns da einigen könnten und was er dazu meint. Erst als er mir eben zum wiederholten mal blöd gekommen ist und uneinsichtig war, habe ich gesagt das ich dann eventuell rechtliche schritte einleiten werde!
und dann wird dem verkäufer noch zu 99% unetrstellt, dass die ware gebraucht wurde weil "manche cams" an dem bandel ein werbesticker habe ... hallo ?!
Und das gilt nicht nur für dich sondern auch nochmals abschliesend für alle anderen.
1. Wenn eine ware als ungeöffnet verkauft wird, und dieser zustand auch bei nochmaligem nachfragen bestätigt wird, dann hat die ware einfach ungeöffnet zu sein...Fakt! Alles andere ist sonst gelogen und somit eine bewusste täuschung. Dabei spielt es keinerlei rolle ob das jetzt die regel ist, ob das schlimm ist, moralisch vertretbar, deutsche nörgelei oder sonstiges. Wäre es in diesem fall nicht wichtig gewesen, hätte ich es mir nicht bestätigen lassen.
2. Um den inhalt der ware zu überprüfen, hätte es gereicht nur das siegel des kartons zu öffnen, und schon hätte man den inhalt auf vollständigkeit prüfen können. Die versiegelte tüte der kamera ist durchsichtig, das kann man also auch so alles erkennen, und vor allem ob auch eine drin ist.
3. Wurden an der Kamera sowohl das schildchen (mini heft) das mit einem bändchen an der öse der kamera befestigt ist entfernt, als auch der aufkleber mit den technischen eckdaten der auf der kamera aufgeklebt ist entfernt (beides fehlte zudem auch, ist aber bei diesem kameramodel an jeder kamera vorhanden!). Diese dinge müssen für eine überprüfung defintiv nicht entfernt werden, sondern werden eben nur entfernt wenn die kamera in gebrauch ist. Oder wollte er schauen ob der lack unter der aufkleber vielleicht kratzer hat, und der bändel des schildes vielleicht abschürfungen an der öse für die kameraschlaufe hinterlassen hat?
Tatsache ist ich weiß nicht ob er die kamera geöffnet und benutzt hat, oder jemand vor ihm der die kamera wieder zurückgegeben hat. Das kann mir aber auch egal sein, den ich habe
ausdrücklich nachgefragt ob die kamera
so wie beschrieben sich in
ungeöffneter original verpackung befindet, und das traf nicht zu obwohl es
ausdrücklich zugesichert wurde.