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Falsche Versprechungen, was würde ihr machen?

Also ich sehe es eigentlich wie Cassie, wenn eine Kamera in ungeöffneter OVP verkauft wird, dann sollte ein eventuell vorhandenes Siegel auch wirklich noch unversehrt sein. Ich habe selber mal eine gewonnene Bridgekamera in diesem Zustand versteigert und zum Beweis auch ein Bild mit dem jungfräulichen Siegel eingestellt. Wäre es angebrochen gewesen, hätte ich das einem Kaufinteressenten auch so mittgeteilt. Da ich mir nicht vorstellen kann, dass jemand soetwas übersieht, gehe ich durchaus von einer arglistigen Täuschung aus.
Aber gut, so ärgerlich die Geschichte auch ist, gegenüber dem zu Beschenkenden solltest du den Zustand mit einer Vorabkontrolle im Geschäft rechtfertigen können, was durchaus gängige Praxis ist. Den Verkäufer würde ich wohl trotz seines Verhaltens ungestraft davon kommen lassen, denn am Ende verlierst du damit nur wertvolle Zeit, die du auch sinnvoller nutzen kannst.
Interessanterweise gab es bei meiner Nikon D700 weder Siegel am Karton noch an den Beuteln, also wenn ich diese ganz sorgfältig sauber mache, könnte ich sie, ohne dass es einem Weiterverschenker auffällt, wieder als ungeöffnet verkaufen. :D
 
Hallo,

die zugesicherte Eigenschaft seitens des Verkäufers ist "ungeöffnet"!
Diese zugesicherte Eigenschaft hat die Ware nicht, ergo besteht Anspruch auf Wandlung, ganz unabhängig davon, ob der Verkäufer die Verpackung geöffnet hat oder irgendwer sonst (z. B. der Händler).

Ob man sich jetzt aber diesen Stress wegen zwei Fingerabdrücken antut, steht auf einem anderen Blatt;)

GL
Günter
 
Hallo!

Auf Basis der Schilderungen im Eröffnungsbeitrag verstehe ich es so, dass die Eigenschaft "ungeöffnete Verpackung" Kaufvertragsbestandteil geworden ist: mehrmaliges Nachfragen und die Zusicherung des Verkäufers, dass diese Eigenschaft zutrifft, machen das deutlich. Diese zugesicherte Eigenschaft fehlte. Insofern ist übrigens der Threadtitel nicht ganz exakt - es hätte auch "(Kauf-)Vertragsbruch, was würdet ihr machen?" kauten können...
Da nun die Eigenschaft "Ungeöffnet" Vertragsbestandteil geworden ist (sein müsste), ist es jetzt wohl völlig egal, ob das moralisch, ökonomisch, technisch, etc., sinnvoll oder notwendig ist - im Endeffekt könntest Du, Cassie, den Verkäufer (unter Inkaufnahme eines längeren Rechtsstreites) dazu zwingen, dir eine Kamera mit allen zugesicherten Eigenschaften zu beschaffen, ersatzweise einer Minderung des Kaufpreises zuzustimmen: ein Stichwort ist Nacherfüllung.

Im konkreten Fall würde ich meinen, dass Du das ganz vernünftig gehandhabt hast. Sofern Du dem Verkäufer klar gemacht hast, dass ein wichtiger Kaufgrund die ungeöffnete OVP war (und Du kannst davon ausgehen, dass aufgrund der mehrmaligen Nachfrage diese Tatsache deutlich wurde), und diese Eigenschaft fehlt, dann war es berechtigt, eine Kaufpreismilderung zu verlangen.
Vielleicht magst Du ihn vor 2 Alternativen (der Nacherfüllung) stellen, und zwar mit einer Fristsetzung (~2 Wochen?): eine Ersatzlieferung von einer OVP-Kamera ohne gebrochene Siegel (und selbst wenn er dafür in einen Laden für einen Neukauf gehen muss) oder alternativ halt eine schon merkliche Kaufpreisminderung, die Du, obgleich Du wegen seinem Kommunikationsverhalten erbost bist, etwas verringerst um weniger Stress zu haben. Falls er die Frist versäumst, und Du ja offenbar in der Familie rechtlichen Beistand erhalten kannst, würde ich das Nacherfüllen auch juristisch erzwingen, laut deinen Schilderungen müsstest Du gute Karten dazu haben, insbesondere wenn Du alle "Kommunikationsspuren" (PN, Mails u.ä.) sorgfältig aufhebst.

Ich ahne jetzt fast, dass hier mehrere Leute aufschreien werden, warum man sich wegen so etwas solche Mühen machen kann. Im Endeffekt sollte man diesen Fall nicht als Banalität einer "Kamera in geschlossener OVP versprochen aber mit gebrochenem Siegel erhalten" sondern als "Vertragsbestandteil verletzt bzw. mangelhaft erbracht, ich möchte Abhilfe" sehen, thematisch vergleichbar mit: "Konzertbesucher kauft Anna-Netrebko-Karten, bekommt aber eine Vorstellung einer anderen Sopranistin weil Frau Netrebko die Vorstellung nicht absolviert", "Die Steakhouse-Speisekarte sagt 200g-Steak, das Well-done-Fleisch wiegt auf dem Teller aber nur 165g" oder, skurriler, dass ein Gericht festlegt, dass in einem Pharisäer mindestens 4cl Rum sein müssen, da man unter dem Namen "Pharisäer" keinen Kaffee mit Rum erwarte, sondern ein "köstliches alkoholisches Getränk" (vgl. die Bücher von Ralf Höcker - im Opernfall wurde der Veranstalter zu Schadensersatz verurteilt, weil die vertragliche Leistung nicht erbracht und kein gleichwertiger Ersatz geboten wurde, beim Steak hat man Anspruch auf die Menge Fleisch auf dem Teller, die auf der Karte steht, was wiederum bedeutet, dass der Grillmeister ein größeres Stück Rohware portionieren muss, wenn der Gast "well done" bestellt, weil dann mehr Wasser ausbrät [Ausnahme: die Karte trägt den sichtbaren Vermerk, dass sich die Gewichte auf den Rohwareneinsatz beziehen], im Pharisäer-Fall wurde der Gast berechtigt, die Rechnung zu mindern aufgrund einer schlecht erbrachten Leistung).
Man darf einfach nicht Ware unter falschem Etikett verkaufen, "ungeöffnet" kann nun mal nicht "geöffnet zur Inhaltskontrolle" bedeutet. Aus Basis der Schilderungen beurteilt, hat der Verkäufer einfach einen Fehler gemacht, bei einem Verkauf "Unbenutzt, Verpackung nur zur Kontrolle / Inaugenscheinnahme des Inhaltes geöffnet" wäre diese Situation nicht aufgetreten.
Man kann sich mit der Situation abfinden, aber ebenso gut und in ebenso legitimer Weise kann man auf der Vertragserfüllung beharren - hier hat der Käufer keine oder nur sehr geringe Schuld, der Verkäufer hat schlicht eine (wohl milde) Form des Etikettenschwindels betrieben und sich eine etwaige juristische Entgegnung selbst zuzuschreiben durch sein
so blöd gekommen
sein.

Man sollte eigene Fehler zugeben können, darf versuchen, die Nachteile zu mildern, muss dann aber damit leben und darf gegenüber demjenigen, der berechtigterweise eine Leistung fordert, nicht "komisch" (lies: unhöflich, pampig, aggressiv...) werden.

Grüße, Grand-Duc
 
... oder alternativ halt eine schon merkliche Kaufpreisminderung...

Es stimmt natürlich alles was du sagst, aber: wieviel (zusätzliche) Kaufpreisminderung wäre denn angemessen?
Ich nehme an die neue Kamera wurde nach den üblichen Gepflogenheiten bei Gebrauchtverkauf von Fotosachen so in der Gegend von 90% des Neupreises verkauft. Wenn nun die Kamera zwar immer noch neu, aber die Versiegelungen gebrochen sind, welcher Preis wäre dann angemessen - 89% des Neupreises, oder 88,5%, oder...? Man sieht es lohnt sich einfach nicht.

(Natürlich ist es vom Verkäufer nicht OK auf Nachfrage unzutreffende Antworten zu geben, oder eine versprochene Überweisung zu "vergessen".)
 
Unsinn, wenn ich neue Ware haben will, dann will ich auch NEUE Ware haben. Was soll das mit Mentalität zutun haben? Ich kann dieses ganzen angegrabbelten Kram auch nicht leiden.

Dann gehe ich in den Laden, lass mir eine Kam zeigen die in Regal steht und verlange dann einen ungeöffneten Karton. Muss dann aber auch den Preis zahlen.

:ugly:

edit: Ich muss als verkäufer im zweifel dafür grade stehen das alles im Karton ist. Wenn Sony bei der Verpackung das Kabel vergessen hat, dann bin ich schuld. Also muss ich zwangsläufig mal in den Karton gucken.
 
Ausgepackt und angegrabbelt= gebraucht, so einfach ist das.

Nein, als 'gebraucht' gilt eine Ware erst dann, wenn sie 'ihrem Zweck entsprechend' verwendet wird, insbesondere gilt auch testen nicht als 'Gebrauch'. Ist aber im Zweifelsfall wohl schwierig, den Unterschied zwischen 'getestet' und 'gebraucht' zu setzen.

Wenn das nicht so waere, muessten naemlich saemtliche 14-Tage-Widerrufsfrist-Ruecklaeufer als Gebrauchtware verkauft werden.
 
Wir sind nun mal ein Volk... nein, wir sind das Volk der Paragraphen- und Prinzipienreiter, Erbsenzähler und Korinthenkacker.
;)

Es geht hier doch nicht um Erbsenzählerei oder ähnliches, sondern nur um die Aussage das die Verpackung ungeöffnet ist. Wenn ich extra Nachfrage ob sie das ist und mir das bestätigt wird, dann ist es ganz einfach gelogen wenn es dann doch nicht so ist.
 
Wennich das schon alles lese ...

"der verkäufer ist mir blöd gekommen" nachdem "ich ihm mit dem anwalt gedroht habe" ... wie war das mit dem wald und dem herinrufen ...

und dann wird dem verkäufer noch zu 99% unetrstellt, dass die ware gebraucht wurde weil "manche cams" an dem bandel ein werbesticker habe ... hallo ?!

faktisch wurde hier der inhlat geprüft nd vielleicht nen bild gemacht ?
wo ist nun das problem ... ?

stellen wir mal eine frage: warum hast du überhaupt eine cam von einem privaten anbieter und nicht von deinem händler oder dem I-net versand kaufen wollen? vermutlich um geld zu sparen. nun muß man sich die frage stellen: funktioniert die cam ? lassen sich die fingerabdrücke wegwischen? wenn ja, dann muß man sich den warenwert und den kaufpreis einfach mal angucken, ob man zufrieden ist, oder nicht ...

was das lügen angeht des verkäufers ... das ist nicht ok .... allerdings wird man von den medien jeden tag belogen ... ich würde hier im sinne des seelenfriedens einfach gucken ob der aktuelle stand für dich ok ist.
 
Wenn das nicht so waere, muessten naemlich saemtliche 14-Tage-Widerrufsfrist-Ruecklaeufer als Gebrauchtware verkauft werden.

Und deswegen müsste die 14 Tage Regel auch abgeschafft werden. Es ist echt pervers, angegrabbelte Ware als neue zu verkaufen.
Ist echt cool, ich brauche für den Urlaub eine Kamera und gebe sie dannach zurück, soll der nächste sich nicht antsellen, ist doch neu.
Zum Glück kaufe ich mein Kram nur im Handel um die Ecke.
 
Es geht hier doch nicht um Erbsenzählerei oder ähnliches, sondern nur um die Aussage das die Verpackung ungeöffnet ist. Wenn ich extra Nachfrage ob sie das ist und mir das bestätigt wird, dann ist es ganz einfach gelogen wenn es dann doch nicht so ist.

Nö, das bleibt Erbsenzählerei.
Vor allem, wenn man wegen so einer Nichtigkeit über einen Anwalt nachdenkt.
 
Und deswegen müsste die 14 Tage Regel auch abgeschafft werden. Es ist echt pervers, angegrabbelte Ware als neue zu verkaufen.
Ist echt cool, ich brauche für den Urlaub eine Kamera und gebe sie dannach zurück, soll der nächste sich nicht antsellen, ist doch neu.
Zum Glück kaufe ich mein Kram nur im Handel um die Ecke.

Und selbst da nimmt er die Kamera im zweifel aus der Verpackung, um sie Dir zu zeigen, dann idt der "Junferndampf" auch aus dem Karton raus, lässt Du dir dann nen anderen Karton geben, weil die die er dir gezeigt hat nicht mehr neu ist? :eek:

Dann würde ich Dir als Händler immer erst was verkaufen, bevor du es ausprobieren kannst. Sonst kann ich den Laden gleich dicht machen weil ich offene Kartons nur noch vergünstigt als Vorführgreäte verkaufen könnte??
 
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