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Sehr geehrte/ r Fragesteller/in, hinsichtlich Ihrer e-mail erhalten Sie nachstehende Auskünfte. Bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland in das Zollgebiet der Gemeinschaft sind grundsätzlich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu entrichten.Um die Einfuhrabgaben und Einfuhrbestimmungen ermitteln zu können, muss die Ware zunächst in den Zolltarif eingereiht werden.Die Höhe des Einfuhrzolls ist davon abhängig, welcher Warennummer des „Harmonisierten Systems“ (HS-Code) ein Produkt zugeordnet wird. Sie können die Einordnung in den Zolltarif und Ermittlung des Zollsatzes anhand der nachstehenden Ausführungen selbstständig durchführen/nachvollziehen.
Objektive für Fotoapparate, Filmkameras etc.
Code-Warennummer: 9002 1100 900
Drittlandszollsatz (gültig u.a. für USA): 6,7 %
Zusätzlich zum Einfuhrzoll der EG wird bei der Einfuhrzollabfertigung in Deutschland die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19% erhoben. Die Einfuhrabgaben werden wie folgt berechnet:
Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro, ab Verkäufer /Versender(den Umrechnungskurs können Sie wie folgt abfragen: http://www.zoll.de/ dann in der rechten Spalte die Rubrik Umrechnungskurse wählen)
+ Kosten (insbesondere Porto/Fracht/Versicherung)
= Zollwert * Zollsatz= Zoll
+ Zoll
= Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz
= Einfuhrumsatzsteuer
Die Abgabensätze sind von der Warenart abhängig. Ob die Einfuhr für private oder gewerbliche Zwecke erfolgt, die Ware neu oder gebraucht ist, hat grundsätzlich keine Auswirkung auf die Höhe der Abgabensätze. Die Europäische Kommission bietet einen kostenfreien Zugriff u.a. auf den Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaften (TARIC) an (Java- bzw. Javascript – Tauglichkeit des PC ist erforderlich).Diesen Zugang zum Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaften finden Sie wie folgt:http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/cgi-bin/tarchap?Lang=DEÜber die Funktion "Blättern" können Sie im TARIC, nach Auswahl des Ursprungslandes, die Warennummer/n bestimmen und den Zollsatz für die Ware/n ermitteln.Hilfreich bei der Einordnung der Waren ist auch die Funktion „Freitextsuche“, die unter der angegebenen Internetanschrift auf der Seite TARIC-Abfrage (unten) angeboten wird.Hier können Sie mit Angabe eines Wortes den Einstieg hinsichtlich der Einreihung in den Zolltarif vornehmen und sich dann unter Auswahl verschiedener angebotener Angaben zur Warennummer und den Zollsätzen sowie ggf. den Handelsbeschränkungen durchklicken.
Die Zollverwaltung bietet ab dem 01. Januar 2006 den Elektronischen Zolltarif (EZT) als "EZT-online" im Internet an. Der EZT enthält die Daten des TARIC (Tarif Intégré des Communautés Européennes) der Europäischen Gemeinschaft, ergänzt durch nationale Daten (z.B. Einfuhrumsatz- und Verbrauchsteuer).Auf der Startseite des "EZT-online" haben Sie die Möglichkeit, in die Auskunftsanwendung oder in den Webshop zu wechseln und dort Informationen des EZT abzurufen.Den EZT-online finden Sie wie folgt:http://www.zoll.de/ > Zoll und Steuern > Zölle > Zollanmeldung > ATLAS > EZT-onlineMit EZT-online können Sie Waren in den Zolltarif einordnen, die Abgabensätze (Zoll/Einfuhrumsatzsteuer/ggf. Verbrauchsteuer) ermitteln, sowie die ggf. vorhandenen Handelsbeschränkungen abrufen.
Nachstehend habe ich den Ablauf der Einfuhrabfertigung einer Postsendung für Sie skizziert: Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist eine Zollinhaltserklärung abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt werden, welche Waren (ggf. Code-Warennummer) in dem Paket enthalten sind und wie hoch der gezahlte oder zu zahlende Preis für diese Waren ist. Der Wert der auf der Zollinhaltserklärung anzugeben ist, ist der gleiche wie der auf der Rechnung ausgewiesene zu zahlende Betrag.Zudem muss die Rechnung der Sendung beigefügt werden.Sofern alle zur Erfüllung der Förmlichkeiten der Einfuhrzollabfertigung benötigten Unterlagen (Angaben über die Ware, den Warenwert etc.) vorliegen und der Empfänger der Postsendung nichts anderes bestimmt hat, vertritt die Deutsche Post AG den Empfänger automatisch bei der Erfüllung aller Zollförmlichkeiten (§ 5 Abs. 2 ZollVG). Im (Luft-) Postverkehr werden die Sendungen für Deutschland nach meinen Informationen ausschließlich über das Hauptzollamt Frankfurt am Main – Flughafen in die Europäische Gemeinschaft eingeführt, durch die Post der Zollstelle dort gestellt und regelmäßig auch angemeldet und in den freien Verkehr überführt.Der Zeitpunkt der Gestellung der Ware beim Zoll obliegt der Post bzw. dem Kurierdienst. Die reine Zollabfertigung selbst dauert normalerweise ca. 1-2 Tage (an Weihnachten, Ostern oder Pfingsten kann es etwas länger dauern). Die Post verauslagt in diesen Fällen die anfallenden Einfuhrabgaben und holt sich diese bei Auslieferung des Paketes gegen Aushändigung des Zollbescheides vom Empfänger zurück. In Fällen, in denen die Post nicht über alle Angaben verfügt oder zwingend erforderliche Unterlagen fehlen, wird die Sendung an die für den Warenempfänger zuständige Zollstelle weitergeleitet. Die Post benachrichtigt diesen entsprechend und fordert ihn auf, die Zollanmeldung selbst beim Zollamt vorzunehmen.Kurierdienste wickeln entsprechende Sendungen nach meinen Informationen nach dem gleichen Schema ab. Allerdings werden hier zum Teil andere Flughäfen benutzt. Von der Übersendung an die Zollstelle am Wohnort des Empfängers sehen die Kurierdienste üblicherweise ab. Unklarheiten werden mit dem Warenempfänger geklärt; die Sendung wird anschließend am (Flughafen-) Zollamt durch den Kurierdienst abgewickelt.
Welche Gebühren der jeweilige Kurierdienst für die Zollabfertigung erhebt, bitte ich ggf. direkt bei dem betreffenden Unternehmen zu erfragen. Nachrichtlich möchte ich Sie ganz allgemein auf die Ausführungen auf unserer Homepage www.zoll.de hinweisen, die zum Thema Zoll einige Informationen bietet. Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Also, habe gerade ebenfalls zwei Stück bestellt, der erste bekommt mein Exemplar.
Ich würde, an Euerer Stelle, sicherheitshalber 215€ rechnen (inklusive Versand per Pluspäckchen an Euch). Ich werde die Kosten aber 100% transparent halten, so dass ich nichts an der Sache verdienen werde.
Falls ich der Erste sein sollte, ist das Geschäft perfekt.
Gar nicht, hatte vorher einen Interessenten per PN.![]()
Schwer vorstellbar. Aber wenn es so ist, habe ich eben Pech gehabt.![]()
Vielleicht meldet sich TillyBalent nochmal. Habe verstanden, dass er bestellen würde. Ich für meinen Teil würde ihm 200€ vorab überweisen. Dann kann er sicher sein, dass die Objektive auch abgenommen werden.
Gruß, Gerd
@Kuchen: Sollte gustavgans abspringen, bist Du Nummer 2.
Übrigens, was kostet eigentlich das DA*50-135/2,8 in den USA?![]()
Tamron 2,8/28-75 XR Di ... mit dem 50er bin ich nie warm geworden und hab es wieder abgegeben. Als alter Zoomer fand ich das Tamron praktischer und die Lichtstärke von 1,4 hab ich nie ausgenutzt. Deshalb lag das 50er eigentlich nur rum![]()
Ferner würde mich mal interessieren, wie das mit dem Zoll abläuft: Die können doch unmöglich die Massen an Paketen, die jeden Tag verschickt werden, kontrollieren. Wie muss man sich das vorstellen? Im Prinzip wäre es doch sicher möglich, über einen weniger seriösen Anbieter, ohne Zoll und MwSt zu verschicken, oder?
Und was ist, wenn ein Kumpel zu B&H geht und mir die Dinger privat zuschickt?!
hinsichtlich Ihrer e-mail erhalten Sie nachstehende Auskunft.
Mengenmäßige Begrenzungen bestehen nicht.
Aus Sicht der Zollverwaltung ist gegen Sammelbestellungen nichts einzuwenden.
Die Abgabensätze sind bei einer gewerblichen oder privaten Einfuhr ohnehin
gleich.
Informationen zum Thema „Zoll“ finden Sie auf unserer Internetseite
http://www.zoll.de/.
Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Meine beiden SMC 1.7/50 (F+A) kommen an dieses Bokeh nicht ansatzweise heran (...)
Für alle, die ebenfalls bei B&H bestellen wollen: Meine Objektive sind zwar noch nicht da, allerdings hat mich heute eine freundliche Dame von UPS angerufen, dass sie bis morgen Mittag kommen. Daraus resultiert eine Lieferzeit von ZWEI Tagen - spitzenmäßig.